Nach Paragraph 4 des Senatsgesetzes entscheidet die Bürgerschaft über die vom Ersten Bürgermeister beantragte Bestätigung einer Senatorin ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Vereinbarungsgemäß findet diese Abstimmung in Kabinen statt. Wir verfahren so, daß Frau Rudolph, Frau Pawlowski und Frau Vogel abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden.Ich bitte Sie dann, zur Kanzleibank zu gehen und von Herrn Wilhelm den Abstimmungszettel mit einem Umschlag entgegennehmen zu wollen.Mit dem Zettel gehen Sie sodann bitte in eine der Kabinen und nehmen dort Ihre Abstimmung vor. Sie dürfen nur ein Kreuz machen. Weitere Eintragungen oder Bemerkungen machen den Zettel ungültig. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig. Danach stecken Sie bitte den Zettel in den Umschlag und begeben sich zu Herrn Witte, bei dem auch die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Umschlag in die Urne. Ich darf nun Frau Pawlowski bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, daß alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und damit die Abstimmung beendet ist. Ich bitte, nun das Ergebnis zu ermitteln.Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Es wurden 115 Stimmen abgegeben, davon waren alle gültig. Mit Ja haben 69 gestimmt, mit Nein haben 43 gestimmt und 3 Stimmenthaltungen. Für die Bestätigung ist eine einfache Stimmenmehrheit erforderlich; diese ist erreicht.
Ich bitte nun Frau Senatorin Pape, auf den Platz zwischen der Präsidiumsbank und der Senatsbank zu kommen.
Nach Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor:
„Ich schwöre, daß ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will.“
Ich bitte Sie nunmehr, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ nachzusprechen.
Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen der Bürgerschaft wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand in der Amtsführung und Erfolg im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
Meine Damen und Herren! Der Senat wird nun zur Regelung seiner Geschäftsverteilung zusammentreten. Bevor ich die Sitzung unterbreche, habe ich bekanntzugeben, daß für Frau Pape das Bürgerschaftsmandat während ihrer Amtszeit als Senatorin ruht. Nach Mitteilung des Landeswahlleiters rückt dafür Frau Helga Weise in die Bürgerschaft nach. Frau Weise, ich darf Sie erneut in unserer Mitte begrüßen.
Nun darf ich die Sitzung wiederum für eine kurze Zeit unterbrechen. Ich werde auf den Wiederbeginn aufmerksam machen.
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, erneut Platz nehmen zu wollen. Die Sitzung ist wieder eröffnet.
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, daß der Senat Frau Senatorin Ute Pape mit dem Amt des Präses der
Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung betraut hat. Der Senat hat ferner beschlossen, daß Frau Senatorin Pape in der Geschäftsverteilung des Senats auch im übrigen an die Stelle ihrer Amtsvorgängerin tritt.
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Anmeldungen der GAL und der SPD in einer Debatte zu behandeln.
Zunächst rufe ich das von der CDU-Fraktion angemeldete Thema auf.Wird hierzu das Wort gewünscht? – Der Abgeordnete Vahldieck.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nicht zum ersten Mal debattieren wir die Frage, wie diese Stadt mit ausreisepflichtigen Menschen umgeht. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß es sich um ein ausgesprochen schwieriges Thema handelt, da einerseits Sensibilität gefordert ist – im Einzelfall muß man mit sehr viel Fingerspitzengefühl agieren –, andererseits aber von den Beamtinnen und Beamten, die dieses Gesetz anwenden müssen, ein rechtsstaatlich konsequentes Handeln gefordert ist. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde ist das eine große Herausforderung. Teilweise stellt sich ihre Arbeit als Gratwanderung zwischen diesen beiden Polen dar. Sie verdienen deshalb nach unserer Überzeugung die Solidarität und Unterstützung durch die Bevölkerung und auch durch das Parlament, also durch die Vertretung der Bevölkerung.
Daran ändert sich auch nichts, wenn im Einzelfall Fehler vorgekommen sind. Wir wissen – in der Vergangenheit wurde das hier häufiger beklagt –, daß teilweise Parlamentsrechte nicht ausreichend gewahrt wurden. Auf der anderen Seite handelt es sich aber angesichts von 18 000 Ausreisepflichtigen in Hamburg um eine überragend wichtige Aufgabe, und wir können nur hoffen, daß diese Aufgabe weiterhin erfolgreich wahrgenommen wird.
Nach unserer Überzeugung erfordert dies auf der einen Seite die Integration der legal hier Lebenden – wir haben ja gehört, daß Hamburg beides braucht –, auf der anderen Seite die konsequente Rückführung der sich hier illegal Aufhaltenden.Konsequent rechtsstaatliches Handeln ist im übrigen auch die beste Waffe gegen Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit.Damit kann man rechtsradikale Bestrebungen am besten unten halten, und das ist doch unser aller Ziel.
Die Zahlen, die die Ausländerbehörde uns vorlegt, sind wenig erfreulich.Wir hatten 1998 1890 Abschiebungen, 1999 waren es noch 1604. Diese Zahlen sind angesichts von 18 000 Ausreisepflichtigen eher kümmerlich, und ich verstehe überhaupt nicht, daß es jetzt heißt, die Ausreisepraxis sei so unheimlich verschärft worden. Wenn die Zahlen zurückgegangen sind, ist das für mich kein Indiz für eine Verschärfung, eher für das Gegenteil. Weil die Ausländerbehörde eingesehen hat, daß sie nicht so erfolgreich arbeitet, wie sie sollte, hat sie, wie wir finden, vernünftige Maßnahmen ergriffen. Sie hat einen ärztlichen Dienst installiert, der die Begleitung von Abschiebungen bei solchen Ausreisepflichtigen vornimmt, bei denen möglicherweise gesundheitliche Probleme vorliegen, und sie führt Anhörungen von Schwarzafrikanern durch die Botschafter der schwarzafrikanischen Staaten durch. Wir halten es für unerträglich, daß in Hamburg mehr als 3000 Schwarzafrikaner nur deshalb nicht abgeschoben werden können, weil es ihnen gelungen ist, erfolgreich ihre Herkunft und ihre Identität durch Vernichtung der Paßdokumente zu verschleiern. Nur weil man nicht weiß, wo sie herkommen, kann man sie nicht abschieben.
Unter diesen Umständen ist es eine vernünftige Maßnahme, dafür zu sorgen, daß die Identität und die Herkunft dieser Menschen geklärt wird, so daß eine Abschiebung vorgenommen werden kann.Wir können nur hoffen, daß diese Botschaftsanhörungen, die auch gerade in den letzten Wochen stattgefunden haben, fortgesetzt werden.Wir können uns im übrigen nicht damit abfinden, daß Afrikaner offenbar massenhaft der Auffassung waren, sie bräuchten der Aufforderung, dort vorzusprechen, nicht zu folgen. Wir erwarten von der Ausländerbehörde, daß sie das Recht konsequent durchsetzt und zur Not diese Menschen auch zwangsweise vorführt und sich nicht von den Afrikanern vorführen läßt; das ist das Entscheidende.
Und wenn Demonstrationen vor der Ausländerbehörde stattfinden, die Behörde geradezu belagert wird, dann halten wir das für völlig unangemessen, denn diese Beamtinnen und Beamten tun ihre Pflicht, und das ist auch richtig so.