Die in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/4493 vom Freitag letzter Woche gegebenen Antworten gehen auf eine entsprechende Stellungnahme des Bezirksamts Altona zurück und entsprachen dem damaligen Stand der dortigen Sozialamtsleitung.
Nach zwischenzeitlich erfolgter, weitergehender Überprüfung hat sich herausgestellt, daß es in einer Abteilung des Sozialamtes Altona doch eine entsprechende Praxis gegeben hat. Die Sozialamtsleitung hat daraufhin am 11. Juli an alle Abteilungen die Anweisung erteilt, künftig nicht mehr so zu verfahren.
In der gestrigen turnusgemäßen Besprechung der Sozialamtsleitungen aller Bezirke wurde darüber hinaus festgelegt, daß Leistungen der Stiftung nicht als vorrangig zu betrachten sind und eine einheitliche Verfahrensweise im Sinne der eben in der Drucksache beschriebenen Weise auch tatsächlich sichergestellt wird.
Die Antwort zu zweitens: Die Anfrage bezog sich auf die Praxis der Sozialdienststellen, insbesondere auf die des Sozialamtes Altona. Deswegen wurden auch diese Dienststellen befragt.
Auf welche Weise werden die Frauen benachrichtigt, denen bisher eine Leistungsverweigerung beziehungsweise eine Abtretungserklärung und anderes abverlangt worden ist, daß sie ihr Recht auch jetzt noch in Anspruch nehmen können, um die Unterstützung von der Stiftung beziehungsweise die Rückerstattung vom Sozialamt zu erhalten?
Herr Staatsrat, wie ist es zu erklären, daß Sachbearbeiter vor Ort in dieser Form nach eigenem Ermessen bewirkt haben, daß die Rechtsansprüche von schwangeren Frauen, die sie nach dem BSHG haben, ausgehebelt werden? Geschieht so etwas unter dem Einspardruck, unter dem die Mitarbeiter stehen?
Ich habe, Frau Abgeordnete Rudolph, dafür keinen erklärbaren Grund, den ich dafür irgendwie als relevant ansehen könnte.
Ich möchte noch einmal an meine vorige Frage anschließen: Auf welche Weise stellen Sie als federführende Behörde sicher, daß die Frauen auch noch nachträglich ihr Recht in Anspruch nehmen können? Was werden Sie dafür tun?
Ich habe gerade gesagt, Frau Abgeordnete, daß ich dazu keine Antwort geben kann. Nicht, weil ich sie nicht geben will, sondern weil diese Prüfung nicht abgeschlossen ist.
Herr Staatsrat, haben Sie denn eine Einschätzung darüber, ob es ein Einzelfall war oder ob es um mehrere Fälle geht?
Frau Abgeordnete, auch die Frage kann ich nicht beantworten, weil ich auf meine Nachfrage bisher keine Zahlen erhalten habe. Deswegen ist zu dem Verfahren im Moment noch nichts Weiteres anzumerken.
Herr Staatsrat, wie kommt es, daß der Senat innerhalb weniger Tage feststellt, daß er im Gegensatz zu seiner Antwort auf die Kleine Anfrage doch sagen muß, daß es diese Praxis gegeben hat? Das ist meine erste Frage.
Deswegen, weil der Fall weiter überprüft wurde – es war ein schwerwiegender Vorwurf – und die Erkenntnisse Anfang dieser Woche andere waren als Ende letzter Woche.
Da Sie die Frage von Frau Uhl nicht beantworten konnten, möchte ich wissen, ob Sie hier sagen können, daß Sie sich darum bemühen werden, und ob es Ihr Ansinnen ist, daß die Frauen, denen ihre zustehenden Leistungen nicht gezahlt wurden, diese nachträglich erhalten. Bemühen Sie sich darum?
Ich will jetzt nicht nur sagen: Natürlich bemühe ich mich. Ich habe versucht, deutlich zu machen, daß die Prüfung nicht abgeschlossen ist. Sie erfolgt ja nicht, um festzustellen, daß hier nichts mehr getan wird.
Herr Staatsrat, werden Sie diesen Vorgang zum Anlaß nehmen, in Zukunft genauer die Beantwortungen parlamentarischer Anfragen durch die Sozialämter zu überprüfen?
Frau Abgeordnete, mein Kenntnisstand führte mich nicht dazu zu sagen, daß uns falsche Informationen vom Sozialamt zur Verfügung gestellt wurden, sondern das war der Erkenntnisstand, der letzte Woche vorlag.
Anläßlich der Vorstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2001 der BAGS verkündete die Behörde eine – Zitat – „innovative Drogen- und Suchtpolitik“ und verwies darauf, daß einschließlich einer Aufstockung von 600 000 DM für den Bereich Drogen und Sucht – noch ein Zitat – „wie im Vorjahr auch, rund 54 Millionen DM zur Verfügung stehen“. Hierzu frage ich den Senat:
Erstens: Wie erklärt der Senat den Widerspruch zwischen der eingangs zitierten Aussage und dem Umstand, daß der Haushaltsansatz für das Jahr 2000 im Bereich Drogenund Suchthilfe 55 Millionen DM umfaßt, es also im kommenden Jahr netto zu einer Absenkung um circa 3 Prozent beziehungsweise 1,6 Millionen DM kommen soll?
Zweitens:Welches sind – neben den beiden von der BAGS angeführten und seit Jahren laufenden beziehungsweise seit Jahren angekündigten Projekten Substitution und Heroinabgabe – im Jahre 2001 die tatsächlichen Innovationen, das heißt also Erneuerungen oder Weiterentwicklungen in Hamburgs Drogen- und Suchthilfepolitik?
Aus der von Ihnen angestellten Betrachtung ergibt sich aus meiner Sicht kein Widerspruch. Der Ansatz im Jahre 2000 ist etwas höher, weil in diesem Jahr Mittel für den Heroinmodellversuch veranschlagt wurden. Wegen der bekanntlich aufgetretenen Verzögerungen – darüber ist auch wiederholt im Ausschuß berichtet worden – dieses Vorhabens werden diese Mittel im laufenden Haushalt nur teilweise benötigt; die Reste sollen für das Vorhaben dementsprechend auf das nächste Jahr übertragen werden.Deswegen sind auch für das Jahr 2001 keine zusätzlichen Mittel veranschlagt. Eine Absenkung für Projekte aus dem Drogenund Suchtbereich ist deswegen daraus auch nicht abzuleiten.
Die Antwort zu zweitens: Die in der Pressemitteilung beschriebenen Maßnahmen, nämlich der Heroinmodellversuch und die Ausweitung der Methadon-Substitution, stellen auch weiterhin die Schwerpunkte des kommenden Jahres in der Drogen- und Suchtpolitik dar. Sonstige Erweiterungen in diesem Bereich sind nicht vorgesehen; die bestehenden Maßnahmen werden fortgeführt.