Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Zu Ihrer ersten Frage könnte ich ganz kurz mit Ja antworten. Aber wie immer im Leben bedarf das Ja einer Erläuterung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß ich zur besseren Interpretation des Sachverhaltes ein wenig aushole.
Im September 1998 haben die Wirtschaftsförderung Schleswig-Holstein – WSH – und die Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung – HWF – eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der eine partnerschaftliche, themenbezogene Zusammenarbeit vereinbart wurde. Vereinbart wurde unter anderem auch der Verzicht auf aktive Abwerbung durch direkte Ansprache von Unternehmen.
Bei den Initiatoren der jüngst bekannt gewordenen Mailingaktion, deren Adressaten alle Hamburger Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern waren, handelt es sich hingegen um die sieben schleswig-holsteinischen Wirtschaftsförderer des Hamburger Umlandes. Auch wenn somit nicht gegen die Buchstaben der zwischen den beiden Landeswirtschaftsförderungsgesellschaften getroffenen Vereinbarung verstoßen wurde, so sind die Abwerbeversuche dieser sieben schleswig-holsteinischen Wirtschaftsförderer des Hamburger Umlandes doch keine gut nachbarschaftliche Geste einer partnerschaftlichen und konstruktiven Zusammenarbeit in der Metropolregion.
Auch ein bereits 1988 zwischen der HWF und einer an der Abwerbeaktion beteiligten Wirtschaftsförderungsgesellschaft, der WAS – Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Storman –, abgeschlossenes Kooperationsabkommen sieht vor – ebenso wie die Vereinbarung zwischen der HWF und der WSH –, auf die aktive Abwerbung von Unternehmen zu verzichten.
Die HWF, die übrigens auch einen Abwerbebrief erhalten hat – ich hoffe, sie folgt diesem nicht –, hat sich gegenüber der WAS bereits in scharfer Form zu dem Verstoß gegen das Kooperationsabkommen geäußert.
Zu der zweiten Frage möchte ich bemerken, daß mit den Briefen der Schleswig-Holsteiner Wirtschaftsförderer offensichtlich vor allem auch Hamburger Unternehmen angesprochen werden sollten, die Expansionsabsichten verfolgen und über einen Standortwechsel nachdenken.
Diesen Unternehmen steht in Hamburg durchaus ein umfangreiches Angebot im Rahmen der Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Neben den Wirtschaftsbeauftragten der Bezirke, die Service vor Ort bieten und direkte Ansprechpartner und Berater der dortigen Wirtschaft sind, unterstützt die HWF alle Unternehmen, die expandieren oder umstrukturieren wollen, bei der Suche und Entwicklung von Grundstücken, Gewerberäumen oder sonstigen Immobilien aus städtischem oder privatem Besitz. Dabei übernimmt die HWF für die Unternehmen eine Lotsen- und Mittlerfunktion bei der Hamburger Verwaltung und fungiert als zentrale Anlauf-, Beratungs- und Service-Stelle. Hamburg bietet, davon bin ich überzeugt, mit seinen hervorragenden Standortqualitäten Unternehmen Raum für erfolgreiches Wachstum und scheut nicht den Wettbewerb mit anderen Standorten. Wir sollten uns nicht in unserem Bemühen stören lassen, für die Metropolregion zu arbeiten.
(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke: Wir haben nichts gegen kurze Antworten. Kurz und knackig!)
Vor dem Hintergrund der geschilderten Situation und der mangelhaften Bindungswirkung der Vereinbarung zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg: Scheint da der Senat zu der Erkenntnis zu gelangen, man müßte nachverhandeln?
Wir befinden uns in ständigem Kontakt sowohl mit dem Wirtschaftsministerium als auch mit Wirtschaftsfördergesellschaften, insbesondere mit der zentralen Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Sie können davon ausgehen, daß das Thema auf beiden Ebenen erneut angesprochen wird. Ich glaube, daß ein direktes Gespräch bei solchen Vorgängen hilfreicher ist als ein formales Nachverhandeln eines Vertrages.
Vor dem Hintergrund, daß Unternehmen immer mehr auch die Stadtteile und deren Umfeld als einen Standortfaktor für sich entdecken, beispielsweise das Schanzenviertel oder andere, die eine gewisse Attraktivität auf Unternehmen ausüben, frage ich, ob es nicht Sinn macht, den Bezirken bei der Wirtschaftsförderung ebenfalls einen bestimmten Spielraum einzuräumen.
Ich glaube, daß die Bezirke durchaus einen Spielraum in der Wirtschaftsförderung haben.Mein Eindruck aus meiner bisherigen Tätigkeit ist, daß insbesondere die Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderer vor Ort auf der bezirklichen Ebene mit der Handwerkskammer, der Handelskammer, der Verwaltung und auch mit der Wirtschaftsbehörde ständig gewachsen ist und insofern dort auch ein Bewußtsein für die wirtschaftlich notwendige Pflege des Bestandes von Unternehmen vorhanden ist und daß dieses Netzwerk dafür Sorge trägt, daß die Belange insbesondere der kleinen und mittelständischen Wirtschaftsbetriebe ausreichend gewahrt werden.
Herr Staatsrat, welche wirtschaftlichen Prinzipien und rechtlichen Vorschriften stehen einem Wettbewerbsföderalismus in Deutschland und einem Wettbewerb der Regionen in einem einheitlichen marktwirtschaftlich geprägten Europa entgegen?
Ich bitte um Nachsicht, daß ich Ihnen die einzelnen Vorschriften im europäischen Recht, im Bundes- und Landesrecht hier nicht darlegen kann. Aber ich vertraue darauf, daß in einem marktwirtschaftlichen System das Wettbewerbsverhalten der Unternehmen lediglich durch die rechtlichen Vorschriften begrenzt wird.
Teilt der Senat meine Auffassung, daß es viel zuwenig Kooperationsabkommen gibt, die den ruinösen Standortwettbewerb, wie es Herr Müller zu Recht genannt hat, beschränken, und daß der Senat viel zu schlapp ist, solche Kooperationsabkommen abzuschließen?
Ich meine, daß der Senat nicht besonders viel Engagement bei der Frage zeigt, Kooperationsabkommen abzuschließen.
Der Senat ist der Auffassung, daß Kooperationen am besten durch praktisches Handeln und weniger durch formale Abkommen umgesetzt werden.
In der vergangenen Woche wurde bekannt, daß das Neuner-Gremium der Bezirke Hamburg-Mitte, Altona und Eimsbüttel offenbar mit Zustimmung der STEB und der BAGS vorgeschlagen hat, den kompletten, im vergangenen Jahr mit erheblichen Mitteln erweiterten FixStern vom Schulterblatt in die Lagerstraße zu verlegen, obwohl sich der Träger der Einrichtung aus fachlichen und finanziellen Gründen gegen eine Eins-zu-eins-Verlagerung wendet.
Zweitens: Inwieweit trifft es zu, daß vor fünf Jahren gut 400 000 DM für die Errichtung der Drogenberatungsstelle am jetzigen Standort und vor eineinhalb Jahren weitere 200 000 DM für die Erweiterung der Gesundheitsraumkapazität investiert wurden?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Zu Ihrer ersten Frage ist zu sagen, daß zur Verlagerung der Einrichtung FixStern keine Informa
tionen vorliegen, die über diejenigen aus der Sitzung des sogenannten Neuner-Gremiums zur bezirksübergreifenden Koordination Schanzenviertel vom 20. September und über den Abschlußbericht der STEG Hamburg mbH zum Quartiersmanagement Schanzenviertel, Arbeitsgruppe Drogen, hinausgehen. Von den diskutierten Standortalternativen für eine Verlagerung des FixStern sollen zunächst die bautechnische Realisierbarkeit am Standort Lagerstraße geprüft und die zu erwartenden Kosten für einen eventuellen Umbau kalkuliert werden. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen ist dann zu treffen, wenn Prüfergebnisse hinsichtlich des räumlichen Nutzungskonzepts für den FixStern und der bautechnischen Realisierbarkeit sowie eine Nutzung des veterinärmedizinischen Dienstes des Gebäudes wie auch eine Kostenkalkulation vorliegen. Dieses ist bisher nicht der Fall.
Zur zweiten Frage. Es trifft zu, daß vor rund fünf Jahren rund 400 000 DM zur Herrichtung des jetzigen Standorts investiert worden sind und 1998 für die Kapazitätserweiterung des FixStern weitere 200 000 DM eingesetzt wurden.
Inwieweit und warum beabsichtigt der Senat gegebenenfalls die Beratungsstelle und den Fixerraum am Schulterblatt vollkommen zu schließen oder zu verlegen?
Zweitens: Inwieweit beabsichtigt der Senat, abgesehen vom FixStern in der Drei-Bezirke-Region – Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel – andere Kapazitäten anderer Träger zu erweitern, zu verkleinern oder neu einzurichten?
Der Senat war bisher mit einer Verlagerung des FixStern nicht befaßt.Es handelt sich hierbei um Überlegungen und Anregungen, die im Zusammenhang mit den Bemühungen des Neuner-Gremiums und des Quartiersentwicklers im Schanzenviertel um Verbesserungen der Situation am Schulterblatt entstanden sind. Dabei ist zunächst der Untersuchungsauftrag entstanden, für den FixStern alternative Standorte zu untersuchen.Es sind eine Reihe von Standorten geprüft worden. In diesem Abschlußbericht der STEG, der jetzt vorliegt, ist unter den geprüften Standorten dem Standort Lagerstraße der Vorzug gegeben worden. Der Senat war nicht befaßt.
Meine beiden Nachfragen lauten:Wie hoch schätzt der Senat die Kosten für die Neueinrichtung der Drogenberatungsstelle mit Gesundheitsraum in der Lagerstraße?
Zweitens: In welchem zeitlichen und finanziellen Ausmaß bestehen mietvertragliche Bindungen des FixStern am Standort Schulterblatt?
managements an die zuständige Behörde, das heißt Kostenkalkulation, wieviel Umbaumaßnahmen sind notwendig, welche Zeitschiene das hat und so weiter. Dieser Prüfauftrag und die Ergebnisse stehen noch aus.