Zur Verbesserung der Technikausstattung bei der Polizei sollen für 200 000 DM Laptops gekauft werden, von denen fünf funkgesteuert in Mobilen Einsatzkommandowagen beziehungsweise auch in den Einsatzkommandowagen der jeweiligen Direktion eingesetzt werden können. Die restlichen – das mögen ungefähr 40 bis 50 sein, je nach Preislage, wie die Geräte eingekauft werden –, werden der Kriminalpolizei zur schnelleren Ermittlung und besseren Bearbeitung von Einzelfällen zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus sind wir der Auffassung, daß auch die Erhöhung des Schutzes der eingesetzten Kräfte der Alarmhundertschaften durch neue Einsatzanzüge der dritten Generation zur Verfügung gestellt und beschafft werden sollen, denn die sind schlechter ausgestattet als die gleichen Kollegen im selben Einsatz von der Bereitschaftspolizei. Auch hier waren wir der Meinung, 200 000 DM mit zur Verfügung stellen zu sollen.
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Asservatenkammer bei der Justizbehörde: Jeder, Herr Karpen, der die Asservatenkammer kennt, weiß, daß es dort teilweise unzumutbare Arbeitsbedingungen gibt und daß diese mit einem Ansatz von 126 000 DM erheblich verbessert werden können. Dem würden wir gerne zustimmen.
Die Beschaffung des Statistik-Moduls für MESTA. MESTA ist der Name für Mehr-Länder-Staatsanwaltschafts-Automation, eine Organisationseinheit, die dafür benutzt wird, um justizpolitisch wichtige Statistiken zu erstellen. Seit kurzem gibt es dafür Module, die beschafft werden sollen. Für wesentlich halten wir aber auch die Beschaffung eines Videovernehmungssystems, das den Änderungen der Strafprozeßordnung Rechnung trägt, aber insbesondere die Mehrfachvernehmung von Kindern und Jugendlichen verhindern soll, da diese Videoaufnahmen gerichtsverwertbar vorgeführt werden können, ohne daß die Kinder zum dritten oder vierten Male mit der Sachlage konfrontiert werden.
Die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts Täter-Opfer-Ausgleich in Paarbeziehungen soll 40 000 DM bekommen. Mit einem umfassenden Betreuungskonzept soll die Vermittlung der gemeinnützigen Arbeit für die Menschen durchgeführt werden, die nicht in der Lage sind, ihre Geldbußen oder -strafen zu bezahlen, weil sie nicht genügend Mittel zur Verfügung haben oder der Sozialhilfe anheimfallen. Diese Zielgruppe soll wissenschaftlich untersucht werden. Gleiches gilt für den Täter-Opfer-Ausgleich, für den 30 000 DM zur Verfügung stehen.
Insgesamt steht ein Betrag von 1 Million DM zur Verfügung, davon erhält die Polizei 400 000 DM, die Justizbehörde 350000 DM, während die Projekte von Opfern und Haftentlassenen 150 000 DM und die KOOFRA 100 000 DM erhalten.
Diesem Geld, das heute ausgegeben werden soll und das die Durchführung dieser Maßnahmen überhaupt erst ermöglicht, stehen allerdings auch die zusätzlichen Personalkosten von circa 900 000 DM entgegen, die zur Zeit nicht von den jeweiligen Behörden – jedenfalls nicht von
der Innenbehörde und der Justizbehörde –, sondern von der Finanzbehörde finanziert werden. Der Senat hat in seiner Drucksache angedeutet, daß es allerdings ab 2003 möglich sein soll, die Gelder aus den betreffenden Titeln zu finanzieren. Das wird die Bürgerschaft aber dann zu entscheiden haben.
Wir bleiben bei unserer Auffassung, daß Maßnahmen aus der Gewinnabschöpfung grundsätzlich von der Hamburger Bürgerschaft beschlossen werden sollen; davon weichen wir auch nicht ab. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat in den Haushaltsberatungen Ende 1999 der Drucksache 16/3585 zugestimmt, daß die Einnahmen aus der Abschöpfung von Gewinnen aus gewissen gewinnträchtigen Delikten wie Wirtschaftskriminalität, Korruption und BTM-Delikten besonderen Zwecken zugeführt werden. Wir haben dem zustimmt, obwohl dies einen Verstoß gegen das Gesamtdeckungsprinzip des Haushaltsrechts – des Non-Affektationsprinzips – bedeutet, das besagt, daß alle Einnahmen in einen Topf gehen und alle Ausgaben daraus bezahlt werden.
Die Fraktionen haben das Verbot der Zweckbindung aus gutem Grund aufgehoben. Es wird nämlich so öffentlich sichtbar, daß das Geld, das man den Schwerkriminellen gewissermaßen abjagt, der Strafverfolgung zugute kommt. Es wäre übertrieben zu sagen, die Strafverfolgung beginnt, sich selbst zu finanzieren. Aber in diese Richtung geht das Argument.
Wir haben bei den Haushaltsberatungen des letzten Jahres der Drucksache 16/5288 zugestimmt, mit der wir Prioritäten gesetzt und zum Beispiel das Geld für die Opfer von Frauenhandel und für die IuK-Technikausstattung bei der Polizei ausgegeben haben. So ist es nur also nur folgerichtig, daß wir auch dieser Drucksache zustimmen wollen.
Lassen Sie mich allerdings zwei Beobachtungen mitteilen. Ich stimme mit dem Kollegen Kleist überein, daß das Aufräumen der Asservatenkammer bei der Staatsanwaltschaft, die aussieht wie eine Rumpelkammer – darin sieht es aus wie bei Hempels hinterm Sofa –, dringend notwendig ist.
Dort sind kiloweise BTM-Sachen vorgefunden worden, von denen niemand etwas wußte. Das geht auf keinen Fall.
Außerdem muß ich bemängeln, daß an zwei Stellen, nämlich bei acht Verbesserungen der gemeinnützigen Arbeit und bei den neuen Evaluationen der Zeugenbetreuung beim Täter-Opfer-Ausgleich, nur Gutachten vorgesehen sind. Ich schreibe zwar selbst oft Gutachten, aber der Senat sollte nicht so viel Gutachten für teures Geld erstellen lassen, sondern er sollte handeln.
Wir sind gebrannte Kinder, denn wir haben festgestellt, daß im Haushalt 1999 14,5 Millionen DM für Gutachten ausgegeben worden sind; im Jahre 2000 waren es 11,4 Millionen DM. Wenn man diese Beträge mit denen zusammenrechnet, für die außer der gutachterlichen Tätigkeit und der Papierproduktion auch noch inhaltliche Arbeit ge
leistet wurde, dann waren es 1999 80 Millionen DM und im Jahre 2000 90 Millionen DM. Das ist schwer erträglich. Es wäre zutreffend, hier gleich Hand anzulegen. Im Ganzen stimmen wir der Drucksache zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich diese Drucksache las, war mein erster Gedanke: Manchmal hat Verbrechen sogar etwas Gutes. Das kann man natürlich so nicht sagen. Trotzdem gefällt mir der Gedanke, den eben auch Professor Karpen formuliert hat, daß aufgrund der Gewinnabschöpfungen aus diesem illegalen Vermögen die Gelder auf Umwegen zu einer Art Wiedergutmachung beitragen.
Ich möchte Ihnen zwei Beispiele geben. Es kann jeden Tag jedem von uns passieren, daß wir Opfer eines Unfalls werden. Mit den körperlichen Folgen wird das Krankenhaus fertig. Aber was ist mit den seelischen, den Albträumen, den Schlafstörungen, den Konzentrationsstörungen und einigen anderen Begleiterscheinungen, die mit einer überlebten Katastrophe einhergehen?
Bisher gab es in Hamburg keine Stelle, die die seelischen Folgen von Unfallopfern hätte betreuen können. Nun gibt es aufgrund der Finanzierung durch die sogenannten Mafia-Gelder wenigstens ein Projekt, das beim Verein Opferhilfe e.V. angesiedelt ist.
Denn die psychischen Folgen eines Unfalls sind oft genauso dramatisch wie bei den Opfern von Gewalttaten, die der Verein Opferhilfe e.V. ansonsten betreut; in diesem Bereich verfügt er über eine langjährige Erfahrung.
Nun gibt es wenigstens ein Modellprojekt, um den Bedarf festzustellen und die Vernetzung voranzutreiben, ein Konzept für die Betreuung dieser Opfer zu erarbeiten und eine dauerhafte Finanzierung zu entwickeln.
Daneben gibt es die Koordinationsstelle für die Opfer von Frauenhandel. Sie hat in eineinhalb Jahren schon über 40 Frauen betreut, die überwiegend aus Osteuropa stammen und vom Frauenhandel betroffen waren, wie es in einer Pressemitteilung der GAL etwas seltsam heißt. Hinter dieser Formulierung verbergen sich schlimme Schicksale, deren Folgen durch die Arbeit der Koordinierungsstelle wenigstens etwas gemildert werden können. Die Frauen erhalten hier Unterstützung, ihre Angelegenheiten zu regeln, und können sich klarwerden, ob sie bereit sind, in einem Prozeß gegen ihren Mißhandler als Zeugin aussagen zu wollen oder zu können.
Der Schwerpunkt aller Maßnahmen, die mit diesen Geldern zusätzlich finanziert werden, liegt eindeutig auf der Verbesserung der Situation von Opfern; das ist gut so. Der Schwerpunkt rotgrüner Politik findet sich in dieser Legislaturperiode also auch hier wieder.
Meine Damen und Herren! Ich bin ein großer Freund der meisten Projekte, die in der Drucksache vorgeschlagen worden sind. Ich bin auch der Meinung, daß gerade im Bereich des Opferschutzes – das hat auch Frau Kähler gesagt – zusätzlich viel zu machen ist. Trotzdem halte ich diese Drucksache für falsch, wir werden Sie ablehnen.
Für mich ist es wesentlich, daß es keine Begründung dafür gibt, warum Gewinne aus Straftaten erzielt werden müssen, um sie dann abzuschöpfen, damit wichtige Funktionen des Staates erfüllt werden können. Ich halte das für eine schlechte Entwicklung des Haushaltsgrundsatzes, zu der wir normalerweise stehen und die nicht berechtigt und falsch ist.
Es ist völlig richtig, einzelne Vorgaben, die einen bestimmten Zweck zu erfüllen haben, im Haushalt besonders auszuweisen. Aber es ist doch äußerst fragwürdig, diesen Zweck nur in dem Augenblick erfüllen zu können, wenn Straftaten begangen wurden, aus denen man gesonderte Einnahmen generiert. Das ist ein falsches Prinzip, so kann man nach meiner Meinung mit dem Haushalt nicht umgehen.
Wenn wir diese Aufgaben für politisch notwendig halten, dann sind sie auch im Haushalt unterzubringen, und zwar unabhängig von diesen Einnahmen.
Ich befürchte auch, daß damit ein neuer PR-Gag entwickelt wird, um bestimmte Dinge noch einmal hervorzuheben und den Eindruck zu vermitteln, der Staat könnte diese Aufgaben normalerweise nicht erfüllen und wolle dieses noch einmal besonders betonen.
Wenn wir gemeinsam der Meinung sind, daß die zuvor genannten Aufgaben zu erfüllen sind, dann gehören sie in einen ordentlichen, normalen Haushalt. Dementsprechend sind sie auch mit dem Haushalt im Dezember abzuschließen und gehören dort auch verankert. In dem Augenblick, wo Sie diese Aufgaben gesondert herausstellen, betonen Sie, daß Sie sie für nicht so wichtig halten, sie aber zufällig noch so nebenbei finanzieren können. Ich halte dieses Verfahren für falsch. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.
Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 16/5418 annehmen und der Mittelverwendung zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen ist dieser Beschluß mit sehr großer Mehrheit gefaßt worden.
Das ist so. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das sehe ich nicht. Wer will den in erster Lesung gefaßten Beschluß in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist auch in zweiter Lesung mit sehr großer Mehrheit bei wenigen Gegenstimmen und ohne Enthaltung damit endgültig beschlossen worden.
Ich rufe dann den nächsten Tagesordnungspunkt 52 auf: Drucksache 16/5436: Antrag der GAL-Fraktion zur Unternehmensgründung im Internet.