Wir haben aber auch Prüfungspunkte im Jahresbericht, Herr Reinert, die vom ökologischen Sendungsbewußtsein rotgrüner Politik gekennzeichnet sind. Hier trägt wieder einmal Senator Wagner die Verantwortung für Verschleuderung von Steuergeldern in Millionenhöhe.
Bekannt ist – da sind wir Hamburger leidgeprüft –, daß das Straßennetz streckenweise in einem erbärmlichen Zustand ist. Anstatt aber die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Erneuerung von Fahrbahnen auszugeben, wurden in den Bezirken Eimsbüttel und Mitte die Haushaltsmittel überwiegend für Geh- und Radwege sowie für Nebenflächen ausgegeben. Jeweils nur ein Drittel der Haushaltsmittel flossen überhaupt in die Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen.
Hier bestätigt der Rechnungshof zum wiederholten Male die Position der CDU, indem er ein professionelles Straßenunterhaltungsmanagement für Hamburg fordert.
Eine entsprechende Initiative unseres verkehrspolitischen Sprechers, Bernd Reinert, aus dem Herbst 1999 blieb in diesem Hause ungehört. Der Senat stellte seinerzeit – wie auch jetzt wieder in seiner Stellungnahme zum Rechnungshofsbericht – fest, daß ein Straßenunterhaltungsmanagement nicht notwendig sei und die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich und fachgerecht erfolge.
Ich gebe Herrn Senator Wagner recht. Wenn man Gehwege statt Straßen baut, dann braucht man kein Straßenunterhaltungsmanagement. Dann können wir uns allerdings auch ziemlich bald von den Hamburger Unternehmen verabschieden.
Auch das Argument, die Kosten für ein solches System wären zu hoch, ist nicht zutreffend. In Bremen wird seit Jahren mit Erfolg ein Straßenunterhaltungsmanagement eingesetzt. Die Einrichtung eines vergleichbaren Systems in Hamburg würde rund 3,2 Millionen DM kosten. Diese Kosten ließen sich mit Leichtigkeit finanzieren, wenn der Senat nur ein Jahr auf Poller und Verkehrsschikanen verzichten würde oder aber nicht sinnlos Geld für Fahrradabstellanlagen, die ohnehin niemand benötigt, aus dem Fenster werfen würde.
Ein Wort noch zu den Maßnahmen für Existenzgründer und Jungunternehmer, die der Rechnungshof analysiert hat.
Auch hier eine Bestätigung der CDU-Position durch den Rechnungshof. Bereits im vergangenen Jahr habe ich bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß die Inanspruchnahme des Hamburger Existenzförderungsprogramms nach Fallzahlen, Förderungshöhe seit 1970 kontinuierlich zurückgeht. Sie sinkt, und die Wirksamkeit ist damit völlig fraglich.
Gleiches gilt im übrigen auch für die Mittelstandsförderungsprogramme, über die wir schon vor vier Jahren im Rechnungshof debattiert haben, und nichts passiert in der Wirtschaftsbehörde.
Ich kann den Rechnungshof nur vorbehaltlos unterstützen bei der Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung sämtlicher Mittelstandsförderprogramme. Solche Programme sind für ein gutes Existenzgründungsklima in Hamburg von zentraler Bedeutung. Es muß sichergestellt sein, daß die Existenzgründer diese Förderung auch wirklich erreicht. Die Ausweitung des Kreises der förderungsberechtigten Unternehmen wäre der erste Schritt in die richtige Richtung. Aber vor allen Dingen muß geklärt werden, inwieweit Handelskammer und Handwerkskammer die Verwaltung des Programms übertragen werden kann, um das Förderungsverfahren möglichst wirkungsvoll und weitreichend zu gestalten.
Wir werden heute den Jahresbericht nicht in seinen Einzelheiten diskutieren. Ich versichere Ihnen aber, daß wir die Beratung im Rechnungsprüfungs- und Haushaltsausschuß nutzen werden, den Einzelfällen nachzugehen.
Zum Schluß, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte eine persönliche Bemerkung. Irrtümlicherweise ist im Minderheitenbericht des PUA „Filz“ Dr. Thomas Knoke, Mitglied des Rechnungshofs, von der CDU-Fraktion als Mitverantwortlicher für die festgestellten Mißstände in der BAGS genannt worden. Es handelt sich hierbei um ein sehr bedauerliches Versehen. Selbstverständlich wird Herr Dr. Knoke von der CDU-Bürgerschaftsfraktion nicht für diese genannten Mißstände verantwortlich gemacht. Vielmehr kommen Herrn Dr. Knoke und dem Rechnungshof das Verdienst zu, bereits frühzeitig auf diese Mißstände in der BAGS hingewiesen zu haben. Ich bedauere dieses Versehen ausdrücklich und bitte nochmals im Namen meiner Fraktion bei Herrn Dr. Knoke und dem Rechnungshof um Entschuldigung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Dieckmann, sehr geehrte Direktorinnen und Direktoren des Rechnungshofs!
Der Rechnungshofsbericht ist immer die Stunde der Opposition. Aber diese zehn Minuten, Frau Ahrons, waren nicht gerade das Highlight der Opposition. Sie prügelt auf den Senat ein mit sehr selektiver Textkenntnis des Rechnungshofsberichts. Das ist eigentlich schade, denn der gesamte Bericht lohnt das Lesen. Wenn Sie ihn komplett
gelesen hätten, hätten Sie festgestellt, daß sehr häufig am Ende steht, die Behörde oder der Senat schließe sich den Ausführungen des Rechnungshofs an.
Wir sehen also, daß die Erkenntnisse des Rechnungshofs in weiten Teilen von den Behörden und vom Senat übernommen werden.
Zunächst fällt auf, daß der Rechnungshof seine Prüfungsarbeit weiter umgestellt hat und übergreifende Themenstellungen bei vielen Behörden durchleuchtet. Eine davon hat Frau Ahrons genannt. Eines dieser Querschnittsthemen ist das Beschaffungswesen der hamburgischen Verwaltung. Oftmals sind Beschaffungen nicht entsprechend der VOL – der Verdingungsordnung für Leistungen – erfolgt. Oft wurden öffentliche oder beschränkte Ausschreibungen nicht durchgeführt, obwohl die entsprechenden Wertgrenzen übertroffen waren. Hinzu kommt, daß manchmal sogar Vergleichsangebote nicht eingeholt wurden. Allerdings, muß man hier auch einmal feststellen, argumentieren gerade Sie, Frau Ahrons, in dieser Frage manchmal sehr unterschiedlich. Auf der einen Seite fordern Sie immer als mittelstandspolitische Sprecherin Ihrer Fraktion, daß es nicht zuviel Konkurrenz geben darf, die womöglich Hamburger Unternehmen ein bißchen schaden könnte. Auf der anderen Seite sagt Herr Dr. Freytag immer als finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, daß natürlich immer das finanziell bestmögliche Angebot genommen werden muß, damit der Haushalt den bestmöglichen Nutzen hat.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist eines besonders wichtig, daß nämlich die vorhandenen gesetzlichen Regelungen im Interesse des Haushalts und der gesamten Wirtschaft klar und eindeutig angewendet werden.
Ich will noch auf einige Einzelbeispiele im Rechnungshofsbericht eingehen. Beachtenswert ist zum Beispiel, daß im UKE jahrelang anscheinend die Rechnungen nicht skontiert wurden. Es gibt keine günstigeren Sparmaßnahmen bei Beschaffungen, als das Skonto auszunutzen. Ich hoffe, daß die Aussage im Bericht zutrifft, daß sich mittlerweile die Verhältnisse im UKE gebessert haben. Was nützt das schönste UKE-Strukturgesetz, wenn nicht auch auf dieser Ebene das Verwaltungshandeln wirklich effektiv ist.
Für das Parlament besonders interessant sind auch die Ausführungen des Rechnungshofs zur globalen Minderausgabe. Die Finanzbehörde hat zugesagt, dieses finanzielle Instrument künftig für uns Abgeordnete nachvollziehbarer zu gestalten.
Auch das Thema Globaltitel beim Schulbau geht in dieselbe Richtung. Es muß sichergestellt sein, daß die Bürgerschaft nachvollziehen kann, wann wieviel für welche Maßnahme im Schulbau ausgegeben wird.
Der Rechnungshofsbericht ist kein Zahlengrab, sondern hochpolitisch. Das kann man an den Feststellungen zum ökologischen Ausgleich und an vielen anderen Einzelbeispielen sehen. Das Wichtigste am Rechnungshof ist aber nicht der Jahresbericht, sondern seine Existenz. Der größte Erfolg des Rechnungshofs ist, daß jede Verwaltungseinheit jederzeit mit einer Prüfung rechnen muß. Der
Rechnungshofsbericht mit der Senatsstellungnahme wird, Frau Ahrons hat das schon gesagt, wie üblich sehr gründlich im Rechnungsprüfungsausschuß beraten werden. Herrn Präsidenten Dr. Dieckmann und seinen Mitarbeiterinnen danke ich für ihre Arbeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof hat das Thema zu bearbeiten gehabt, die Wirtschafts- und Haushaltsführung der Stadt 1999 zu überprüfen. Wenn ich an die Haushaltsrechnung 1999 denke, dann habe ich eigentlich ganz positive Gefühle, weil das die erste ist, die wieder mit einem Überschuß im Betriebshaushalt abgeschlossen hat. Deshalb ist es ein ansehnliches Thema, das wir als Haushaltsrechnung in Kurzfassung im Herbst bekommen haben. Aber man muß natürlich hinzufügen, daß der Rechnungshof noch weit anderes tut, als festzustellen, daß wir – wie wir seit einer Woche wissen – im Jahre 2000 wieder einmal eine erfolgreichere Bilanz im Betriebshaushalt haben.
Es ist also ein positives Thema einerseits, aber kritische Anmerkungen gibt es notwendigerweise andererseits. Ich möchte zum Bericht noch einmal zwei grundsätzliche Punkte erwähnen, weil der Rechnungshof tatsächlich damit einen Schwerpunkt gesetzt hat, das Thema der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen in der Freien und Hansestadt auf die Agenda zu setzen – und das in zehn verschiedenen Dienststellen und Abteilungen.
Es ist ein bedenkenswertes Ergebnis – die Tonlage des Rechnungshofs wird auch immer sehr bedacht gewählt –, daß die Verstöße gegen ein transparentes Verfahren und einen funktionierenden Wettbewerb so gravierend sind. Das ist eine Sache, der wir im Einzelfall mit Sicherheit in den sehr detaillierten Beratungen nachgehen werden. Ich bin mir nicht sicher, ob man vorab schließen sollte, daß es eine Art von fahrlässigem Verwaltungshandeln ist. Ich kann mir vorstellen, daß im Einzelfall die Probleme tiefer liegen, zumal – was interessant ist – der Rechnungshof feststellt, er sähe keine weitgehend strukturellen Probleme im Vorschriftenbereich, sondern im Aufgabenvollzug begründet.
Mich macht das sehr kritisch – gerade hinsichtlich der zunehmend vollzogenen Dezentralisierung der Verantwortung –, daß die Probleme im Vollzug der Aufgabe so gravierend sind, daß, wie der Rechnungshof empfiehlt, Schulungen und Motivation notwendig sind. Ich finde aber auch, daß der Begriff der Verantwortung stärker in den Mittelpunkt gerückt werden muß. Das muß auch unser parlamentarisches Interesse dabei sein.
Wenn diese Entwicklung nicht grundsätzlich gestoppt oder man keine anderen Ergebnisse präsentieren kann, würde sich die Verwaltung tatsächlich selber in ein schlechtes Licht rücken. Es ist zwar nicht direkt von Korruption zu reden, aber von prinzipieller Korrumpierbarkeit, oder in Köln würde man vielleicht vom „Köllschen Klüngel“ reden. So etwas würde man nicht wegkriegen, wenn tatsächlich, ohne ersichtliche Begründung – wir werden das ja vielleicht noch im Einzelfall hören –, nachvollzogen werden kann, warum auf Ausschreibungen verzichtet wurde, die nicht nur empfohlen, sondern durch die einschlägigen allgemeinen Bedingungen verlangt werden.
Ein Beispiel ist die Staatsoper. Ihr wurde vor mittlerweile fünf Jahren zugesagt, in einem nicht gerade geringfügigen Auftrag von 4 Millionen DM für die Druckaufträge entsprechend den Ausschreibungsbedingungen zu verfahren. Daß dann in einem Rechnungshofsbericht im Prüfungsjahr festgestellt wird, daß ein neuer Rahmenvertrag über zwei Jahre abgeschlossen wurde, macht mich sehr bedenklich. Das ist für die Kulturbehörde oder auch für den zuständigen Aufsichtsrat eine blamable Entwicklung. Ich bin sehr gespannt auf die Erklärung in diesem Fall, wie das einerseits passieren konnte, und daß man jetzt vielleicht zur Notlösung gegriffen hat, alle Verträge, die über 200 000 DM abgeschlossen werden, dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegen.
Das ist ein wunderbares Beispiel, von dem man eigentlich sagen muß: Zum zweiten Mal erwischt! Das wirft kritische Fragen auf, die man nicht generalisieren sollte. Günstig ist auch, daß wir bei den sehr eingehenden Beratungen im kleinen Kreis auch den Einzelfall betrachten dürfen.
Der Rechnungshof greift die Verwaltungsmodernisierung in zwei Punkten auf, die ich hier erwähnen möchte, weil sie der GAL, aber auch den anderen Fraktionen wichtig sind. Wir halten die Modernisierung des Haushaltswesens für die Konsolidierung für grundsätzlich wichtig. Damit will ich sagen, daß die Modernisierung und die Konsolidierung immer einhergehen sollten, damit die Transparenz für die Bürgerschaft nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Unsere Bereitschaft, die Globalzuweisung zu unterstützen, sollte durch detaillierte Beschreibungen auch in den Erläuterungen begleitet werden.
Hinsichtlich der Realisierungsstände werden vom Rechnungshof Kostenangaben vorgeschlagen. In den letzten Jahren haben wir gemeinsam Anstrengungen unternommen, vom Senat eine Verbesserung der Haushaltspläne einzufordern und zu bekommen.
Ein anderer Punkt der Verwaltungsmodernisierung, den der Rechnungshof unterstützend angibt, ist der sogenannte Effizienzfonds. Auch da, glaube ich, müssen und können wir noch mutiger werden. Wir sollten Anreizgestaltungen für die Behörden erwägen. Wenn sie Verbesserungen in ihren eigenen Abteilungen erwirken, sollten sie auch einen größeren Teil ihres Budgets behalten, den sie dann selber verantworten. Auch das scheint mir ein richtiger Weg zu sein, den wir weiter gehen sollten. Ich bin gespannt darauf, inwieweit dies auch von der Finanzbehörde aufgegriffen wird, denn das ist noch nicht absehbar.
Vor allem aber zeigt der Rechnungshof auf, daß er seine Aufgabe anders wahrnimmt und anders mit Erfolg beschreibt, als daß er auf Skandale aufmerksam macht. Der Rechnungshof – und so nehme ich ihn auch wahr – bringt eine Beratungsleistung zustande, die frühzeitig von der Verwaltung aufgegriffen wird; das dokumentiert sich auch in dem Bericht, den wir bekommen haben. Insofern kann der Rechnungshof stolz und zufrieden sein, daß seine Beratungskompetenz von der Verwaltung selbst und eigentlich auch immer durch das Parlament sehr hoch eingeschätzt wird.