Das von Herrn Scheurell geschilderte Phänomen betrifft auch andere Stadtteile wie beispielsweise Wilhelmsburg.
Gibt es für die BAGS als dienstaufsichtsführende Behörde die Möglichkeit, die KV an ihren Sicherstellungsauftrag zu erinnern oder ihn zu erzwingen, wenn sie eine Unterversorgung in einem Stadtteil feststellt?
Wenn das objektiv festgestellt wird, dann gibt es natürlich die Möglichkeit. Dann ist es sogar die Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörde, dafür zu sorgen, daß die Sicherstellung eingehalten wird, was aber – das betone ich – objektiv belegbar sein muß.
Ist dies in den letzten fünf Jahren schon einmal vorgekommen? Wie und bei welchen Kriterien beobachtet die BAGS die Minderversorgung in den einzelnen Stadtteilen?
Herr Abgeordneter Zamory, ich erinnere mich nicht, daß dies in den letzten fünf Jahren vorgekommen ist. Aber Sie wissen sehr genau, daß wir in Hamburg nicht von einem Problem der Unterversorgung ausgehen, sondern daß wir eher eine Überversorgung haben.
Gibt es weitere Fragen zu diesem Komplex? – Ich sehe keine weiteren Fragen. Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.
Ich rufe den ersten Debattenpunkt auf. Tagesordnungspunkt 77: Drucksache 16/5674: Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Betreuung von Kindern von Polizeibeamtinnen und -beamten.
[Antrag der Fraktion der CDU: Betreuung von Kindern von Polizeibeamtinnen und -beamten – Drucksache 16/5674 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein erfreulicher Aspekt bei der Hamburger Polizei ist der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegene Anteil von Frauen im Vollzugsdienst.
Derzeit beträgt der Gesamtanteil 14 Prozent. In der Ausbildung befinden sich momentan 756 Beamte, wovon 254 weiblich sind. Bemerkenswert ist jedoch der weit geringere Anteil bei höheren Dienstgraden. In einigen Bereichen verzeichnen wir nur einen Beamtinnenanteil von zwischen 1 und 5 Prozent. Das heißt, dort, wo eine spezielle Aus- und Fortbildung zugrunde gelegt wird, die in hohem Maße auch an der Polizeischule erfolgt, scheinen die Rahmenbedingungen für weibliche Teilnehmer noch nicht optimal zu sein.
Wir wissen alle, daß Frauen ihren männlichen Kollegen – das gilt selbstverständlich auch für die Polizei – nicht nachstehen. „Der Spiegel“ will sogar herausgefunden haben, daß Frauen ihre Ausbildung häufiger mit besseren Noten abschließen als die Männer. Woran mag es liegen, wenn diejenigen, die in der Ausbildung so positiv auffallen, später nicht oder nur in eingeschränkter Zahl in Toppositionen zu finden sind? Ein wichtiger Grund mag sein, daß die Frauen nicht nur die Karriere im Kopf haben, sondern irgendwann auch einer eigenen Familie große Bedeutung beimessen.
Es läßt sich nicht bestreiten, daß nach wie vor die Frauen die Kinder gebären und der Löwenanteil der Erziehung und Betreuung von den Müttern geleistet wird. Kommt nun noch ein Beruf mit wechselnden Arbeitszeiten und Fortbildungen hinzu, ist dies alles nur zu schaffen, wenn man auf ein feingestricktes Netz helfender Hände zurückgreifen kann.
In Zeiten, in denen die Großeltern nur noch selten um die Ecke wohnen und eine zunehmende Zahl von Familien nur noch aus einem Erwachsenen und Kindern besteht, wird es gerade für Frauen immer schwieriger, den Beruf der Polizeibeamtin mit einem Familienleben unter einen Hut zu bringen. Weil es der Wunsch vieler Betroffenen ist, ist in dieser Stadt schon mehrfach darüber nachgedacht worden, speziell für Kinder von Polizeibeamtinnen und -beamten eine Betreuung einzurichten. Aber mehrfach ist dies verworfen worden.
Wenn die vom Senat erklärte Einstellungspolitik ernst gemeint ist, liegt hier doch nichts näher als eine solche familienpolitische Maßnahme. Eine vernünftige Politik kann nicht bei der bloßen Einstellung von Frauen aufhören, sondern muß von entsprechenden familienpolitischen Maßnahmen begleitet werden.
Wer über 30 Prozent junge Frauen ausbildet, muß nicht nur eine frauenfreundliche Umgebung schaffen, sondern muß auch eine Antwort darauf haben, was geschehen soll, wenn sich zumindest ein Teil der Frauen entschließt, eine Familie zu gründen. Wie sollen außerdem die durch die Kinderbetreuung bedingten Fehlzeiten bei den eventuell schon unterbesetzten Revierwachen aufgefangen werden? Wer auf diese drängenden Fragen keine Antworten hat, läuft Gefahr, daß mit seiner Politik genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was ursprünglich beabsichtigt war. Mehrarbeit für ohnehin schon hoffungslos überlastete Kollegen provoziert eher ein frauenfeindliches als frauenfreundliches Klima.
Aber auch weitere Aspekte spielen eine Rolle. Die Polizeigewerkschaft hat schon seit Jahren betriebliche Kindertagesstätten für Polizistinnen und Polizisten sowie Kinderhotels gefordert. Aufgrund von Sonder- und Alarmeinsätzen müssen Beamtinnen und Beamte auch kurzfristig eine Betreuung ihrer Kinder sicherstellen. Dies gelingt auch oft, aber eben nicht immer.
Wenn beispielsweise an einem bestimmten Tag mehrere größere Veranstaltungen stattfinden, kann die Polizei nur darauf reagieren, dieses aber nicht steuern. In der Regel erfahren die Betroffenen diese Ankündigungen erst 48 Stunden vor Dienstantritt, in besonderen Fällen erfolgen sie auch noch kurzfristiger.
Aufgrund der Personalknappheit müssen Polizistinnen und Polizisten als Krankheits-, Urlaubs- und Lehrgangsvertretung unmittelbar einspringen können. Oft kommt es hier ebenfalls zu nicht vorhersehbaren Abweichungen von planbaren Einsätzen. Die Probleme bei der Kinderbetreuung liegen als Folge auf der Hand.
Unterstützen wir also junge Polizistinnen und natürlich auch Polizisten, die Tag für Tag für uns auf Hamburgs Straßen im Einsatz sind. Schaffen wir Voraussetzungen, die es ihnen ermöglichen, ihrem schweren Beruf nachzugehen, ohne sich weitestgehend Sorgen um die Betreuung ihrer Kinder machen zu müssen. Prüfen wir ernsthaft, ob es machbar ist, für diese Berufsgruppe etwas einzurichten, was in anderen Städten, wie zum Beispiel Köln, Düsseldorf, Bonn oder Wuppertal, schon seit langen Jahren gang und gäbe ist: einen Betriebskindergarten für die flexible Betreuung der Kinder von Polizeibeamtinnen und -beamten. Wagen wir einen Modellversuch an der Landespolizeischule in Kooperation mit der Fachhochschule für Sozialpädagogik, eine Betreuung für Kinder von Lehrgangsteilnehmern anzubieten.
Die CDU ist voller Zuversicht, daß die Zielrichtung unseres Antrages von allen getragen und auch umgesetzt werden kann. Ich möchte Sie um Ihre Zustimmung bitten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Harlinghausen, das war ein echter Harlinghausen!
Erstens: Die eigentliche Antwort auf Ihre Große Anfrage finden Sie im Wahlprogramm der Hamburger SPD.
Dort heißt es nämlich, daß wir allen Eltern, ob ein Elternteil berufstätig ist oder beide Elternteile es sind, einen Kinderbetreuungsplatz garantieren werden.
Zweitens: Befassen wir uns mit dem, was in Ihrem Antrag steht. Sie erklären darin, daß die Betreuung für Kinder von Polizeibeamtinnen und -beamten seit Jahren gefordert würde. Tatsache ist, daß Anfang der neunziger Jahre die Forderung nach einem Betriebskindergarten erhoben worden ist.
Ich habe einmal nachgefragt. Sowohl die Vorsitzende der Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei als auch der Vorsitzende der jungen Gruppe, Herr Festenhauer, von der Gewerkschaft der Polizei sagen
Herr Harlinghausen, vielleicht haben wir unterschiedliche Personen gefragt; ich habe bei der Gewerkschaft der Polizei nachgefragt, von der diese Forderung nicht mehr erhoben wird –, daß Mitte der neunziger Jahre die Forderung nach einem Betriebskindergarten für diesen Bereich aus vielerlei Gründen letztendlich beerdigt wurde. Ich möchte Ihnen drei davon nennen:
Erstens: Es hat sich herausgestellt, daß es nicht die dermaßen hohe Nachfrage gibt, die sie uns weismachen wollen.
Zweitens: Die organisatorischen Probleme bei den etwa 70 Dienststellen sind nicht in den Griff zu bekommen. Sie fordern auf der einen Seite ein hohes Maß an Flexibilität, erklären aber, daß 70 Dienststellen viel zu klein seien, um dort Kinder entsprechend zu betreuen. Oder sollte man sie an einem zentralen Ort abgeben? Das sind die Punkte, die dazu geführt haben, die Forderung nach einem Betriebskindergarten für Kinder von Polizistinnen und Polizisten fallenzulassen.
Richtig ist, daß insgesamt über die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Zusammenhang mit der Kindergartenplatzversorgung in Hamburg noch weitere Schritte erforderlich sein werden. Dazu habe ich Ihnen eine Antwort genannt.
Der zweite Punkt ist der, daß wir an dieser Stelle weg von der Systematik hin zu einer Nachfrageorientierung der Kinderplatzversorgung kommen müssen. Das heißt, dort, wo es Nachfrage und Bedarf gibt, werden auch entsprechende Plätze entstehen.
Dann haben Sie vorgeschlagen, daß diese Betriebskindergärten eventuell in einem Modellversuch mit Auszubildenden von der Fachhochschule für Sozialpädagogik organisiert werden sollen. Das ist zu kurz gesprungen. Kinderbetreuung ist etwas anderes als Babysitting. Deswegen müssen wir an dieser Stelle eher dafür Sorge tragen, daß die generellen Probleme der Kinderbetreuung eindeutig im Zusammenhang mit dem Schichtdienst und der Berufstätigkeit organisiert werden. Ein Vergleich, daß dieses bei Krankenhäusern gang und gäbe sei, weil dort auch Betriebskindergärten vorhanden sind, würde hinken. Die Situation in den Krankenhäusern ist ganz anders, weil dort der Anteil des weiblichen Personals um ein Vielfaches höher ist als bei der Polizei.
Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen, aber dennoch im Bereich des Ausbaus von Kindertagesbetreuung auf dem Weg weiter machen, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeht. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Den Worten meines Vorredners, Herrn Böwer, ist inhaltlich kaum etwas hinzuzufügen.