Gibt es weitere Fragen? – Ich sehe keine weiteren. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Müller auf. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Im Herbst hat der Senat beschlossen, zukünftig auch gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften einen Wohnberechtigungsschein für Sozialwohnungen zu gewähren.
Zweitens: In den letzten Monaten häuften sich die Beschwerden schwuler und lesbischer Paare, denen auf den jeweiligen Bezirksämtern diese Regelung aus Unkenntnis vorenthalten wurde. Wie hat der Senat die Verwaltung über seinen Beschluß informiert, und wie könnte in Zukunft sichergestellt werden, daß die Bürgerinnen zu ihrem Recht kommen?
Die Passage aus der Globalrichtlinie, wonach Sie fragen, heißt unter Punkt 1.3, Voraussetzungen für Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, wörtlich:
„– Auf Dauer angelegten Partnerschaften mit Kindern soll im Wege der Härtefallregelung Paragraph 5 Absatz 1 Buchstabe c eine gemeinsame Wohnberechtigungsbescheinigung ausgestellt werden.
Partnerschaften ohne Kinder sollen ebenfalls im Wege der Härtefallregelung eine gemeinsame Wohnberechtigungsbescheinigung zum Bezug einer bestimmten Wohnung erhalten. Voraussetzung für die Ausstellung der gemeinsamen Bescheinigung ist, daß vom Verfügungsberechtigten erklärt wird, für die betreffende Wohnung trotz Bemühungen kein Ehepaar beziehungsweise keine Familie gefunden zu haben. Zwischen eheähnlichen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wird im vorstehenden Sinne nicht unterschieden.“
Zu zweitens: Die Bezirksämter haben auf telefonisches Befragen mitgeteilt, daß angesichts der aktuellen Lage die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen eher großzügig gehandhabt wird. Ob es zu wirklichen Beschwerden bei den Bezirksämtern in diesem Zusammenhang gekommen ist, ist in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar gewesen.
Ich habe noch eine Zusatzfrage an den Senat. Auf welchem Wege und wie breit sind denn die Behörden oder die Verwaltungen über diesen Beschluß, den Sie eben vorgelesen haben, informiert worden?
Wenn Globalrichtlinien beschlossen werden, dann gehen sie im vollständigen Wortlaut an die zuständigen Dienststellen auch der Bezirke. In diesem Fall finden zum Beispiel durch das Amt für Wohnungswesen mit den entsprechenden Dezernenten beziehungsweise Abteilungsleitern, Gruppenleitern oder wer dafür zuständig ist regelmäßig Besprechungen statt. Dort wird auf diese Dinge hingewiesen.
Angesichts dessen, daß der Senat in der Kürze der Zeit nicht prüfen konnte, wie die tatsächliche Situation offensichtlich in den Bezirksämtern ist, frage ich den Senat: Wie könnte in Zukunft sichergestellt werden, daß es nicht zu weiteren Mißverständnissen kommt?
Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, daß sich die entsprechenden Bezirksabgeordneten bemühen, mit ihrer Verwaltung ins Gespräch zu kommen und darauf hinzuweisen, daß die Globalrichtlinie so, wie sie erläutert worden ist, auch durchgeführt wird.
Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Jobs auf.
Nachdem in der vergangenen Woche ein Transport mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague trotz massiver Proteste und gegen den Willen nicht nur der Wendländerinnen erst im zweiten Anlauf nach Gorleben durchgebracht werden konnte, werden in nächster Zeit wieder Castor-Transporte durch Hamburg zu befürchten sein.
Erstens: Auf welchen Routen haben in der Vergangenheit Transporte mit abgebrannten Brennelementen sowie andere Transporte mit Atommüll durch Hamburg stattgefunden?
Zweitens: Wann wird auf welchen Routen mit weiteren Castor-Transporten zu rechnen sein, und wie wird die betroffene Bevölkerung über die davon ausgehenden Gefahren informiert?
Zu Frage 1: Die Routen für die Transporte von bestrahlten Brennelementen aus Brunsbüttel und Brokdorf führen auf dem Schienenweg in der Regel über die Güterumgehungsbahn Richtung Maschen, also unter Umgehung des engeren Stadtzentrums, durch die Stadt hindurch, aus Krümmel über Bergedorf und aus Stade über Harburg in Richtung Maschen
und weiter in Richtung Ruhrgebiet, soweit die Wiederaufarbeitung in Cogema geplant ist. Andere radioaktive Stoffe werden auf den Straßen transportiert, die für Gefahrgutstoffe zugelassen sind.
Zur Frage 2: Mit weiteren Transporten bestrahlter Brennelemente ist zu rechnen, bis die abgebrannten Brennelemente in den dafür geplanten Interims- oder Zwischenlagern verbleiben können. Im sogenannten Atomkonsens ist vereinbart, daß das bis spätestens 2005 der Fall sein wird.
Über die mit den Atomtransporten zusammenhängenden Risiken kann sich die Bevölkerung anhand verschiedener Faltblätter – es gibt eines der Umweltbehörde – informieren. Eine öffentliche Ankündigung von einzelnen Transporten ist nicht zulässig.
Bei der genannten Bahnstrecke ist mir nicht ganz klar, wie sie verläuft. Können Sie noch einmal sagen, welche Hamburger Stadtteile zum Beispiel für die Transporte von Brokdorf, aber auch von Krümmel konkret betroffen sind, denn Bergedorf und Maschen haben keine direkte Verbindung?
Die Transporte bestrahlter Brennelemente erfolgen auf dem Schienenweg, von Brunsbüttel und Brokdorf in aller Regel über die Güterumgehungsbahn in Richtung Maschen.
Gehe ich recht in der Annahme, daß diese Schienenwege, wenn sie aus Brunsbüttel kommen, die Stadtteile Schnelsen, Eidelstedt, Teile von Eimsbüttel, Niendorf und Groß Borstel berühren? Gehe ich recht in der Annahme, daß die Transporte, die aus Brokdorf kommen, den Stadtteil Rothenburgsort oder den Innenstadtbereich Berliner Tor berühren?
Ist es richtig, daß die Castor-Transporte aus Brunsbüttel und Brokdorf damit auch dann und wann durch den Hamburger Hauptbahnhof fahren?