Sind nunmehr alle Stimmzettel abgegeben? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Die Ergebnisse werden ermittelt und Ihnen im Laufe der Sitzung bekannt gegeben.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 42 auf: Drucksache 17/474: Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2002, Einzelplan 2: Hamburger Stiftung „Hilfe für Opfer von Straftaten“.
[Antrag der Fraktion der SPD: Haushalt 2002, Einzelplan 2 Hamburger Stiftung „Hilfe für Opfer von Straftaten“ – Drucksache 17/474 –]
Die CDU-Fraktion beantragt eine Überweisung der Drucksache federführend an den Rechtsausschuss. Die FDPFraktion möchte sie zusätzlich mitberatend an den Haushaltsausschuss überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Der Abgeordnete Neumann hat es.
Meine Damen und Herren! Für diejenigen, die es noch nicht mitbekommen haben sollten: Die Stimmauszählung findet gerade statt. Nunmehr wird das Wort gewünscht und der Abgeordnete Neumann hat es.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Die Sozialdemokraten beantragen heute die Gründung einer Opferschutzstiftung, deren Ziel es ist, den Opfern von Verbrechen und Kriminalität wirkungsvoll zu helfen.
Diese Idee ist von unserem Grundverständnis getragen, dass die Gemeinschaft eine ganz besondere Aufgabe für diejenigen hat, die schwach oder die Opfer geworden sind. Wir wollen ihnen langfristig helfen und sicherstellen, dass Opfer von Gewalt und Kriminalität in unserer Stadt nicht allein gelassen werden.
Zur Finanzierung dieser Opferschutzstiftung wollen wir Geld aus der so genannten Gewinn- oder Vermögensabschöpfung nutzen, das unsere Polizei und die Justiz erfolgreich den Kriminellen abgenommen hat. Es geht also um das Geld, was durch das Leid und den Schmerz der Opfer verdient wurde und das wenigstens so zu einem gewissen Teil zurückfließen soll, um zumindest einen kleinen Teil des angerichteten Schadens wieder gutzumachen.
Sie können dem Vorschlag in unserem Antrag entnehmen, dass wir in den nächsten drei Jahren jeweils 1 Million Euro aus der Gewinnabschöpfung als Grundkapital in die Opferschutzstiftung einfließen lassen und daneben auch die Bürger unserer Stadt, die Mäzene, Firmen und Institutionen bitten wollen, sich an der Finanzierung dieser Opferschutzstiftung zu beteiligen. Hierzu soll auch ein Anreiz geboten werden. Nach unseren Vorstellungen soll es möglich sein, jeden gestifteten Euro bis zu einer Summe von 500000 Euro zu verdoppeln. Damit wollen wir das Bürgerengagement aktivieren.
Herr Abgeordneter! Ich möchte die Kollegen doch noch einmal ermahnen, ihre Zwiegespräche nach draußen zu verlagern.
Die Sozialdemokraten haben in den letzten Jahren auf Landes- sowie auf Bundesebene erhebliche Anstrengungen unternommen, den Opfern von Verbrechen zu helfen. Ich verweise dabei auf die Initiative des Bundesrates zur Stärkung der Verletztenrechte, die von Hamburg ausging. Denn – ich glaube, darin sind wir uns einig – es ist natürlich gut und richtig, dass Angeklagte vom Gericht einen Pflichtverteidiger vonseiten des Staates gestellt bekommen, wenn sie selbst nicht in der Lage sind, diesen zu bezahlen. Aber es kann doch auch nicht sein, dass die Opfer solcher Verbrechen allein gelassen werden.
Uns geht es nicht zuletzt darum, die Schwachen vor den Starken und die Opfer vor den Tätern zu schützen. Deswegen stellen wir uns auf die Seite der Schwachen, eben auf die Seite der Opfer von Kriminalität.
Ein Wort an Frau Spethmann. Ich habe mich nach der Vorstellung unseres Antrages sehr über die Reaktion Ihrer Fraktion gefreut, dass Sie diesem zustimmen wollen. Ich halte es für richtig und bedanke mich sehr dafür.
Es geht uns darum, den Menschen in Not zu helfen und die Schwachen zu schützen. Es geht nicht um Parteipolitik. Das sollte jeder Fraktion in diesem Hause am Herzen liegen; ich glaube, das ist auch so.
Lassen Sie uns heute ein gemeinsames Signal aussenden, dass wir bereit sind, den Opfern von Gewalt und Verbrechen zu helfen. Deshalb bitte ich Sie auch, davon abzusehen, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen, sondern ihn als Signal, als Botschaft aller Fraktionen zu beschließen. Ich bin sicher, dass die Menschen unserer Stadt ein solches Signal richtig verstehen.
Wir wollen heute deutlich machen, dass die Hamburgische Bürgerschaft auf der Seite der Schwachen steht und dass
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Neumann, ich werde Sie ein wenig enttäuschen. Wir werden den Antrag aus vielen Gründen trotzdem in den Ausschuss überweisen.
Ihre heutigen Versuche, uns in eine gewisse Ecke zu drängen, waren psychologisch sehr nett. Aber wir werden uns nicht in diese Ecke drängen lassen, denn ein parteipolitisches Gezänk zu Lasten der Opfer werden wir hier nicht führen. Das haben Sie zum Teil gemacht, aber dem werde ich mich nicht anschließen.
Es sind viele Dinge ungeklärt. Diese Opferstiftung, wie Sie sie vorgeschlagen haben, ist ein denkwürdiges Modell, das vielleicht gut ist. Es kann aber auch sehr gut sein, dass dieses Modell hier nicht funktioniert. Bisher ist es in zwei Flächenländern eingeführt worden. Wir wissen zurzeit aber gar nicht, wie viele Mittel wir aus der Vermögensabschöpfung zur Verfügung haben.
Wir müssen die Haushaltsberatungen abwarten und das im Ausschuss besprechen, denn es gibt viele Möglichkeiten.
Sie können sicher sein, dass der Opferschutz für diese Koalition ein wichtiger Schwerpunkt ist. Das wird auch weiterhin so sein. Aber bester Opferschutz ist für uns, die Straftaten zu verhindern. Das ist im Moment unser größtes Ziel. Die konsequente Strafverfolgung ist ein wichtiger Punkt für den Opferschutz.
Wir verschließen uns diesen Argumenten nicht, Stiftungen und Opferfonds können sinnvoll sein. Es gibt hier viele Lücken. Das habe ich in den letzten Jahren durch viele Anfragen beweisen können. Im Opferentschädigungsrecht gehen viele Opfer leer aus. Hier gibt es eine große wirtschaftliche, individuelle und psychosoziale Not, die gelindert werden kann. Ob das unbedingt durch eine Stiftung geschehen sollte, muss man sehen.
Die Stiftung darf nicht in Konkurrenz zu bewährten Hilfsorganisationen treten, wovon es in Hamburg einige gibt. Das Engagement vieler Ehrenamtlicher möchte ich hier nicht untergraben.
Deswegen muss ein Konzept gefunden werden, in das alle eingebunden sind. Das kann man nur im Ausschuss und nicht aufgrund einer Initiative der SPD in der Bürgerschaft beschließen.
Einige Bundesländer haben sich so entschieden, aber dort sind die Strukturen anders, denn Niedersachsen und Baden-Württemberg sind Flächenländer. In Schleswig-Holstein ist diese Möglichkeit bisher nur angedacht worden. Der Generalbundesanwalt hat einen Opferfonds für rechte Gewalt. Die Bundesjustizministerin hat einen Vorschlag gemacht, dass 10 Prozent der Geldstrafen der Opferhilfe zugute kommen sollen. Das sind Punkte, die wir erst beleuchten müssen. Man kann dem Antrag doch nicht auf einen Schlag zustimmen.
Insoweit bitten wir, dass wir dieses im Rechtsausschuss und im Haushaltsausschuss überdenken und genau besprechen. Ich denke, das Signal an die Opfer wird danach umso größer sein. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der SPD! Ihr Antrag geht in die richtige Richtung. Er zeigt uns aber auf, dass das bestehende Opferentschädigungsgesetz noch Lücken hat.
Opfer von Straftaten bedürfen nicht nur besonderem staatlichen, sondern auch gesamtgesellschaftlichem Schutz und Aufmerksamkeit. Im Gegensatz zum Täter haben sie zur Störung des Rechtsfriedens nicht beigetragen. Ob – wie im Petitum dargestellt – allen Begehrlichkeiten entsprochen werden kann oder ob alle erfüllt werden können, darüber muss – das sagte schon Frau Spethmann – der entsprechende Ausschuss befinden und entscheiden.
So wichtig es ist, Opfern von Straftaten und häuslicher Gewalt zu helfen, so muss es doch das Ziel sein, alle rechtsrelevanten Möglichkeiten auszuschöpfen, um Opfer zu verhindern.