Protokoll der Sitzung vom 08.05.2002

Was heißt nun Barrierefreiheit? Barrierefreiheit bedeutet Anpassung der gestalteten Lebensbereiche an die Bedürfnisse behinderter Menschen. Hierzu muss unter anderem auch die Hamburgische Bauordnung geändert werden. Mit dem Gleichstellungsgesetz verpflichten sich die Träger öffentlicher Gewalt zur Beseitigung verschiedener Barrieren, die Behinderten, vor allem Rollstuhlfahrern, aber auch Blinden, Gehörlosen und geistig behinderten Menschen das Leben schwer machen. Barrierefreiheit umfasst somit mehr als nur bauliche Anlagen, sondern auch Anlagen anderer Art, zum Beispiel Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und auch Kommunikationseinrichtungen.

Mit dem Bundesgleichstellungsgesetz wurde endlich die deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt. Gehörlose Menschen haben damit das Recht und den Anspruch auf Verwendung der deutschen Gebärdensprache oder lautsprachbegleitender Gebärden bei der Kommunikation mit Trägern öffentlicher Gewalt. Das heißt, die Behörden haben die Pflicht, für Gebärdendolmetscherinnen zu sorgen, wenn gehörlose Menschen etwas von ihnen wollen.

Blinde und sehbehinderte Menschen haben einen Anspruch darauf, Bescheide, behördliche Informationen und so weiter in Großschrift oder in Braille-Schrift zu erhalten. Es ist uns auch wichtig, dass die Behörden aufgefordert werden, auch die Belange lernbehinderter Menschen zu berücksichtigen, indem sie versuchen, sich ihnen gegenüber verständlich auszudrücken, soweit das geht.

Barrierefreiheit ist nötig, damit behinderte Menschen selbst bestimmen können, wo und wie sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Behindertenpolitik aus dieser Perspektive ist Bürgerrechtspolitik. Mit dem Gleichstellungsgesetz soll endlich klar gemacht werden, dass es um die Bürgerrechte behinderter Menschen geht und darum, auch den alten Grundsatz umzusetzen und anzuerkennen, dass es normal ist, verschieden zu sein.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

In Hamburg leben nach Schätzungen des Behindertenbeauftragten, Herbert Bienk, 170 000 bis 200 000 behinderte Menschen; offizielle Zahlen gibt es nicht. Das heißt, das sind gut 10 Prozent der Bevölkerung. Barrierefreiheit kommt aber nicht nur ihnen zugute, sondern auch alten Menschen, die beispielsweise unter einer altersüblichen Gehbehinderung oder Sehschwäche leiden. Der neueste Altenbericht der Bundesregierung macht deutlich, dass Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Raum sehr dringend vorangetrieben werden muss, denn die demographische Entwicklung ist nun einmal so, dass die Gesellschaft immer älter wird und wir alle ein Interesse daran haben, dass die Stadt barrierefrei wird und wir dadurch möglichst lange selbständig bleiben können.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gleichstellungsgesetzes ist das Benachteiligungsverbot für die Träger öffentlicher

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt)

Gewalt. Im Gesetz wird betont, dass in Bereichen bestehender Benachteiligungen behinderter Menschen besondere Maßnahmen zur Beseitigung dieser Benachteiligungen zulässig sind. Das bedeutet, Ungleichbehandlungen zugunsten behinderter Menschen sind zulässig, insbesondere auch, um die Benachteiligungen behinderter Frauen aufzuheben.

Die rechtliche Position behinderter Menschen soll über das Gleichstellungsgesetz durch verschiedene Ansätze verbessert werden. Einmal durch die Beweislastumkehr, durch Akteneinsicht und durch ein Verbandsklagerecht. Die Möglichkeit der Verbandsklage verleiht den anerkannten Verbänden behinderter Menschen das Recht, im Klageweg die tatsächliche Umsetzung von Vorschriften dieses Gesetzes durchzusetzen. Wir denken, dass so ein Verbandsklagerecht ein gutes Instrument ist, um dafür zu sorgen, dass dieses Gleichstellungsgesetz kein Papiertiger bleibt. Wir hoffen aber, dass die Gleichstellung behinderter Menschen nicht in erster Linie durch erfolgreiches Klagen vor Gericht erreicht werden wird, sondern dadurch, dass alle Beteiligten die Gleichstellung behinderter Menschen zu ihrer Sache machen und sie ganz oben auf die Agenda kommt und die Position behinderter Menschen bei allen Entscheidungen ganz selbstverständlich mitbedacht wird.

So müsste es laufen, aber – machen wir uns nichts vor – ganz einfach wird es nicht werden.

In dem Zusammenhang muss der Plan des Senates kritisiert werden, den Senatsbeauftragten für die Belange behinderter Menschen zu streichen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Die Position soll nun durch einen Senatskoordinator ersetzt werden, aber, soweit wir wissen, soll der Stab, die Zuarbeit auch gestrichen werden und die braucht er dringend. Bitte lassen Sie das, denn wir brauchen den Senatsbeauftragten gerade jetzt so dringend wie noch nie. Wenn wir ihn nicht hätten, dann müssten wir ihn jetzt dringend einführen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Die Gleichstellung behinderter Menschen kann nur erreicht werden, wenn ihre Interessensvertretung gestärkt und legitimiert wird. Hierzu sieht unser Gesetzentwurf die Einrichtung eines Landesbehindertenbeirates vor. Wichtig ist uns, dass in diesem Gremium nur die Vertreter der behinderten Menschen stimmberechtigt sind. Für die Zusammensetzung des Landesbehindertenbeirates und seine Zuständigkeiten sollten aber gemeinsam mit den behinderten Menschen selbst Überlegungen angestellt und die Regelungen erarbeitet werden. Das wollen wir jetzt nicht vorgeben.

Meine Damen und Herren! Wir denken, dass wir mit unserem Entwurf für ein Hamburgisches Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen und zur Änderung anderer Gesetze die Grundlage dafür geschaffen haben, dass das Bundesgleichstellungsgesetz bald eine gute Ergänzung für den Hamburger Geltungsbereich haben wird. Wir wünschen uns eine lebhafte und sehr gründliche Befassung in den Ausschüssen. Wir sollten in den Ausschüssen unbedingt Expertenanhörungen durchführen, denn auch das Bundesgleichstellungsgesetz wurde unter ganz aktiver Beteiligung behinderter Menschen erarbeitet und genießt auch eine große Akzeptanz unter den Betroffenen. Ich denke, auch in Hamburg sollten wir unbedingt das große

Wissen behinderter Menschen und in den Ausschussberatungen ihren Fachverstand nutzen, um sie als Experten in eigener Sache auch zu beteiligen. – Danke schön.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort hat Herr Kienscherf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 1. Mai stellte in diesem Jahr nicht nur den Tag der Arbeit dar, sondern er war vielmehr für viele Menschen in unserem Land ein ganz besonderer Tag, denn an diesem Tag – Frau Freudenberg hat es eben schon erwähnt – sind weite Teile des Bundesgleichstellungsgesetzes in Kraft getreten, ein Gesetz, das rund sieben Millionen Menschen in unserem Land betrifft, und ein Gesetz, das zu mehr Gleichstellung in diesem Land für Menschen mit Behinderung sorgen soll. Damit soll auch der grundgesetzliche Gleichstellungsgedanke von 1994 endlich Wirkung erhalten.

Es ist nun an der Reihe, dass wir diesen neu geschaffenen bundesgesetzlichen Rahmen auf Landesebene mit Leben erfüllen. Mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Selbstbestimmung statt Fürsorge, mehr Chancengleichheit statt Benachteiligung, dieses müssen auch die Leitlinien einer gesellschaftspolitisch verantwortlichen Politik hier in Hamburg sein.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Denn, meine Damen und Herren, in Hamburg sind rund 15 Prozent der Menschen betroffen. Rund 260 000 Menschen leben in dieser Stadt, die einen Behinderungsgrad von über 30 Prozent haben. Diesen Menschen müssen wir zeigen, dass wir etwas für sie tun wollen. Deswegen haben wir Sozialdemokraten der Bürgerschaft entsprechende Eckpunkte vorgelegt, die wir mit Ihnen gemeinsam im Ausschuss beraten wollen. Es geht darum, den behinderten Menschen in dieser Stadt zu zeigen, dass wir ernsthaft gewillt sind, die Situation zu verändern.

(Beifall bei der SPD)

Sicherlich haben wir in den letzten vier Jahrzehnten in unserer Stadt vieles erreicht. Jedoch sollten wir auch selbstkritisch erkennen, dass vieles im Argen liegt, auch hier im Haus. Es reicht eben nicht, wenn man einmal im Jahr eine Veranstaltung mit Gebärdendolmetschern durchführt, denn das heißt auf der anderen Seite, dass an den restlichen 364 Tagen Gehörlose ausgeschlossen sind. Es ist auch so, dass so manch einer über unsere Schriftgrößen der Drucksachen nachdenken sollte. Die sehen zwar ganz nett aus und machen auch aus jedem inhaltsleeren Antrag ein einigermaßen layoutetes Schriftstück, doch für Sehbehinderte sind sie schlichtweg grausam.

(Krista Sager GAL: Auch für ältere Menschen!)

Behinderte Menschen brauchen keine solche Alibiveranstaltung. Sie brauchen kein Mitleid. Was sie brauchen, ist unsere Unterstützung, unsere Anerkennung, ist unser Wille, endlich einmal etwas ändern zu wollen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Wir Sozialdemokraten sind bereit, mit Ihnen, Frau Senatorin, und den Regierungsfraktionen gemeinsam ein Landesgleichstellungsgesetz zu erarbeiten.

(Christian Maaß GAL: Nach unserem Entwurf!)

(Dr. Dorothee Freudenberg GAL)

Wir Sozialdemokraten haben neben der GAL eigene Eckpunkte eingebracht. Wir freuen uns außerordentlich, dass Teile der Regierungsfraktionen schon am letzten Freitag verkündet haben, diese Ausschussarbeit unterstützen zu wollen. Ich denke, bei diesem Thema sollten wir Einigkeit beweisen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Ich möchte kurz die Kernelemente unserer Eckpunkte skizzieren. Zum einen geht es darum, wirkliche Barrierefreiheit zu schaffen, das heißt im Bau-, Verkehrs-, aber insbesondere auch im Kommunikations- und Informationsbereich.

Als zweites wollen wir einen Senatsbeauftragten oder einen Senatskoordinator fest im Gesetz verankern. Wie immer man den auch nennt, das ist eigentlich relativ egal, die Hauptsache ist, dass er seinen entsprechenden Arbeitsstab behält.

Daneben gilt es, auch in Hamburg ein entsprechendes Verbandsklagerecht einzuführen. Des Weiteren müssen wir einen Landesbehindertenbeirat einsetzen, der aber auf keinen Fall die wertvolle Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft beeinträchtigen soll. Diese Landesarbeitsgemeinschaft muss in dieser Form weiterbestehen. Dafür kämpfen wir Sozialdemokraten.

(Beifall bei der SPD)

Sie wissen auch, dass der Bundesgesetzgeber das neue Instrument der Zielvereinbarung eingeführt hat, ein sicherlich flexibles und zum Teil auch sehr sinnvolles Instrument. Aber wir sagen auch ganz deutlich, dass der Staat aufgrund dieser neuen Zielvereinbarung, dieser neuen Möglichkeit, nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden darf.

(Beifall bei der SPD)

Trotz des Angebotes zur Zusammenarbeit können wir aber nicht all das, was in den letzten Monaten in dieser Stadt geschehen beziehungsweise nicht geschehen ist, kritiklos stehen lassen. Da meine ich insbesondere, dass der Bürgerschaft nicht vor der entscheidenden Bundesratsabstimmung mitgeteilt worden ist, wie sich Hamburg verhalten wird. Das kann nicht angehen. Hier muss der Bürgerschaft zukünftig offen Auskunft gegeben werden.

(Beifall bei der SPD – Jürgen Klimke CDU: Wie in der Vergangenheit!)

Ja, wie in der Vergangenheit.

Politisch völlig inakzeptabel ist allerdings die Tatsache, dass Hamburg dem Bundesgleichstellungsgesetz nicht zugestimmt hat, denn Hamburg ist der Abstimmung ferngeblieben.

(Michael Neumann und Petra Brinkmann, beide SPD: Unglaublich!)

Sie haben, Frau Senatorin, die Chance verpasst, den Menschen in dieser Stadt ganz deutlich zu sagen: Ja, wir in Hamburg sind für mehr Selbstbestimmung, ja, wir in Hamburg sind für Chancengleichheit. Das ist völlig inakzeptabel.

(Beifall bei der SPD)

Es reicht nicht aus, dass Sie ankündigen, letztendlich die Behindertenpolitik zu einem Schwerpunkt machen zu wollen. Ankündigungen alleine ersetzen kein politisches Handeln.