Protokoll der Sitzung vom 08.05.2002

Es reicht nicht aus, dass Sie ankündigen, letztendlich die Behindertenpolitik zu einem Schwerpunkt machen zu wollen. Ankündigungen alleine ersetzen kein politisches Handeln.

(Karl-Heinz Ehlers CDU: Da kennen Sie sich ja aus!)

Sie ersetzen nicht die fehlende Beteiligung von Sehbehinderten und Blinden bei der Einführung des grünen Pfeils und sie ersetzen auch nicht fehlende Finanzmittel für die LAG, die monatelang um ihren Fortbestand bangen musste und erst jetzt, wenige Tage vor dem drohenden Aus, von Ihnen eine mündliche Zusage erhalten hat. Sie ersetzen auch nicht die mittlerweile verschlechterten Bildungschancen der Schüler der Berufsvorbereitungsschule Uferstraße. Hier muss sich etwas ändern und ich hoffe, dazu sind Sie bereit.

Trotz dieser Kritik stehen wir Sozialdemokraten, sehr geehrte Frau Senatorin und liebe Regierungsfraktionen, bereit, um mit Ihnen gemeinsam an einem Landesgleichstellungsgesetz zu arbeiten. Es sollte unser aller Bestreben sein, analog dem Bundestag einen breiten, fraktionsübergreifenden Konsens in dieser Angelegenheit zu erzielen, für mehr Teilhabe, für mehr Selbstbestimmung, für mehr Chancen für Menschen mit Behinderung. Wir Sozialdemokraten stehen dafür bereit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Schira.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kienscherf, gerade in diesen wichtigen Fragen, was behinderte Mitmenschen in Hamburg angeht – das haben wir auch in all den Jahren in der Bürgerschaft bewiesen –, werden wir sicherlich zu tragfähigen Kompromissen im Hause kommen. Auf das bisschen Wahlkampfpolemik möchte ich jetzt nicht eingehen. Wichtig ist, dass vor wenigen Tagen der Bundestag mit übergroßer Mehrheit das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen verabschiedet hat, das zum 1. Mai in Kraft getreten ist. Sie und die GAL haben für die heutige Sitzung einen Gesetzentwurf respektive ein Eckpunktepapier vorgelegt. Wir sollten sowohl Ihre als auch die von uns kommenden Vorschläge sowie die Gesetzesinitiative des Senates in einem Paket verhandeln und sorgfältig im zuständigen Fachausschuss diskutieren. Die Hamburger Initiativen, die dann kommen, stehen ja im unmittelbaren Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz. Deshalb möchte ich einiges zu diesem neuen Bundesgesetz sagen.

Ich glaube, in erster Linie – da denke ich, sind wir uns auch einig – erfolgt die Bewährung des Gleichstellungsgesetzes dann in der Praxis.

Zu den Themen Barrierefreiheit, Gebärdendolmetscher im Verwaltungsverfahren, Wahlschablonen für Sehbehinderte möchte ich daran erinnern, dass insbesondere die CDU durch meine Vorgängerin Antje Blumenthal im Sozialausschuss massiv dafür gekämpft hat. Es gab da auch großen Konsens bei allen Fraktionen.

Interessant fand ich, dass die Bundesregierung in ihrer finanzpolitischen Begründung für dieses Gesetz geschrieben hat:

„Die dem Bund durch die Regelung des Gesetzes entstandenen Mehrausgaben werden unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Leitlinien der Bundesregierung innerhalb der betroffenen Einzelpläne erwirtschaftet.“

Mir fiel dann der angedrohte blaue Brief aus Brüssel an Herrn Eichel ein und da schwant mir eigentlich nichts

(Dirk Kienscherf SPD)

Gutes, was das Finanzielle angeht. Wenn man will, dass Länder, Städte und Gemeinden mehr in Barrierefreiheit investieren, dann muss man in allererster Linie in Berlin, also auf Bundesebene, den finanziellen Rahmen dafür schaffen. Ich finde, das ist der rotgrünen Bundesregierung trotz Ankündigung wahrlich nicht gelungen in den letzten Jahren.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Ich möchte einen weiteren Nachteil des Bundesgesetzes aufzählen. Ich finde, dass diese Art Regelung eine Art Teilgesetz ist. Wichtige Aspekte der Gleichstellung, wie Fragen der Geschäftsfähigkeit, Diskriminierung im Miet- und Arbeitsrecht, wurden von vornherein ausgeklammert. Diese Sachverhalte sollen jetzt in einem eigenen Antidiskriminierungsgesetz gesondert geregelt werden. Ich bin der Meinung, dass es besser gewesen wäre, beide Gesetze zusammen zu beraten.

Eine weitere Barriere – das ist eigentlich die wichtigste – möchte ich zum Schluss ansprechen und das ist die Barriere in den Köpfen der Menschen. Denken Sie zum Beispiel auch hier an die öffentliche Verwaltung und ihre Pflicht zur Einstellung behinderter Menschen. Dort sehen die Zahlen – darüber waren wir uns in der letzten Diskussion auch einig – nicht allzu gut aus. Was macht die Integration von behinderten Menschen in den Kindergärten und Schulen? Ich finde, hier sollten wir schon längst weiter sein. Gesetze, Verordnungen, Regelungen sind das eine – ich möchte da auch nicht missverstanden werden – und in vielen Bereichen natürlich auch notwendig, aber die inneren Barrieren abzubauen ist bestimmt genauso wichtig wie die äußeren zu reduzieren.

Bundespräsident Weizsäcker hat im Jahr der Behinderten einmal gesagt, es sei kein persönliches Verdienst, nicht behindert zu sein. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, jedoch mit dem Zusatz, dass wir uns im zuständigen Ausschuss im Zuge der Gesamtberatungen – Frau Dr. Freudenberg, Sie sagten das – und Diskussionen, insbesondere mit den Verbänden, Expertenanhörungen, für die Erarbeitung von sinnvollen und tragfähigen Regelungen einsetzen werden. Ich glaube, dass wir dann dem Haus auch etwas Sinnvolles vorlegen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort hat Herr Müller.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Ein Landesgleichstellungsgesetz für Behinderte ist gut und notwendig. Auch in den Anträgen der GAL und der SPD sind durchaus sehr gute Ansätze zu sehen, die wir dann auch in den Ausschüssen diskutieren werden.

In der Vergangenheit wurde die Kompensation von Nachteilen in der Behindertenpolitik in den Mittelpunkt gestellt. Durch die Umsetzung des Benachteiligungsverbotes des Grundgesetzes schafft die Bundesregierung jetzt andere Schwerpunkte für die Gleichstellung behinderter Menschen. Diese sind auf gesellschaftliche Dimensionen der Behinderung ausgerichtet. Ziel ist es, bauliche und kommunikative Barrieren zu beseitigen, diskriminierendem Verhalten, ausgrenzenden Bedingungen sowie struktureller Fremdbestimmung entgegenzuwirken.

Die Umsetzung des Bundesgesetzes ist ein wesentlicher Beitrag, um gleiche Bürgerrechte für Behinderte und speziell behinderte Frauen zu verwirklichen und sicherzustellen. Aufgrund der offenen Gestaltung des Gesetzes obliegt es den Ländern, den Zeitpunkt und den Umfang der kostenwirksamen Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu bestimmen. Einerseits dürfen wir dieses nicht als Blankoscheck für eine langsame Umstrukturierung verstehen, andererseits sollten wir aber auch dem GAL-Antrag nicht einfach so zustimmen.

Ein paar Beispiele. Die GAL fordert in ihrem Gesetzentwurf nicht nur die Bereitstellung von Kfz-Parkplätzen, was durchaus zu begrüßen und richtig ist, sondern – man höre und staune – es wird auch gefordert, dass ausreichend Fahrradstellplätze für Behinderte zur Verfügung gestellt werden. Damit haben wir Behindertenverbände konfrontiert und nachgefragt, welche Wichtigkeit Fahrradstellplätze für sie haben, und zwar Behindertenverbände, die für Behinderungen der verschiedensten Arten zuständig sind. Alle haben ausnahmslos genauso erstaunt reagiert wie wir und bestätigt, dass diese Maßnahmen im Wesentlichen für Behinderte keine Rolle spielen.

Des Weiteren fordern Sie, Werbeanlagen und Automaten so abzusichern, dass sie keine Gefahr für Blinde oder sehbehinderte Menschen darstellen. Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, meine Damen und Herren der GAL, Informationen bei entsprechenden Verbänden einzuholen, dann wüssten Sie, dass nicht Werbeanlagen oder Automaten zu den Barrieren gehören, sondern auch die aus Ihren Regierungsvisionen resultierenden Verkehrsschilderwälder. Da wir gerade bei Barrieren sind, darf auch die von Ihnen forcierte Pollerisierung der Stadt nicht unerwähnt bleiben, denn die Poller sind für Behinderte ebenfalls unüberwindbare Hindernisse.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Petra Brinkmann SPD: Deshalb bauen Sie jetzt wel- che!)

Trotzdem versuchen Sie, uns Ihre verstaubte Verkehrsideologie unterzujubeln. Wir haben trotzdem weitergelesen, aber nicht, wie vermutet, die Forderung nach dem Rückbau der Stresemannstraße oder die Wiedereinführung der Polizeikommission gefunden. Bemerkenswert. Barrierefreiheit bedeutet auch geistige Barrieren zu beseitigen. Deshalb fordere ich Sie dazu auf, sich von diesen Barrieren zu verabschieden.

(Ingo Egloff SPD: Sie pflegen doch nur Ihre Vorur- teile!)

Wenn Sie versuchen, in einem gut gemeinten Gesetzesentwurf Dinge unterzubringen, die da nichts verloren haben, nenne ich das unseriös.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Frau Freudenberg, was die Einsetzung eines Senatskoordinators für die Belange behinderter Menschen betrifft, haben Sie Recht, den wird es auch geben. Davon bin ich fest überzeugt. Wie so oft – und dadurch zeichnen sich die Anträge der GAL zum Teil auch aus – fordern Sie die Umsetzung der Maßnahmen, ohne sich Gedanken um die finanzierungspolitische Umsetzbarkeit zu machen.

Wie in der Bundesdrucksache 14/7420 erwähnt, entstehen durch die Herstellung und Gewährleistung der Barrierefreiheit für die Länder und Kommunen nicht bezifferbare Mehrausgaben. Somit versetzt uns das Gesetz in dem

(Frank-Thorsten Schira CDU)

A C

B D

einen oder anderen Fall in eine wirtschaftliche Zwangslage. Trotz dessen muss und wird es unser Ziel sein, eine Gleichstellungspolitik zu verfolgen, um Behinderten ein autonomes Leben in unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Wir werden natürlich einer Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse zustimmen.

(Krista Sager GAL: Was heißt natürlich?)

Das ist natürlich, Frau Sager.

(Krista Sager GAL: Aber bei Ihnen doch nicht!)

Bei mir auch. Frau Sager, wissen Sie, früher habe ich Satire-Zeitschriften abonniert, heute lese ich Ihre Anfragen.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Aber zur Sache. Wir wollen dieses wichtige Thema nicht auf diesem Altar opfern. Unabhängig vom verabschiedeten Bundesgesetz sollte uns bewusst sein, dass Menschen mit Behinderung weiterhin auf die ehrenamtliche Tätigkeit, Solidarität und Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen sind, um die noch bestehenden Barrieren des alltäglichen Lebens zu meistern. – Danke schön.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Das Wort hat Herr Dr. Schinnenburg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben uns vor einigen Jahren angewöhnt, möglichst nicht mehr von Behinderten zu reden, sondern von Menschen mit Behinderung. Meine Damen und Herren, es gibt oft Wortspiele, die nicht viel sagen, dieses aber nicht. Dies ist eine ganz wichtige Änderung, die wir auch beachten sollten.

Menschen mit Behinderungen sind nicht irgendetwas Absonderliches, Menschen mit Behinderungen sind ganz normale Menschen, die nur eine Sache, vielleicht auch zwei oder drei, nicht können oder weniger gut können. Die meisten Schwerbehinderten sind nicht etwa hilflos, sie brauchen auch keine Almosen und außerdem brauchen sie auch keine Beglückung. Herr Kienscherf, Frau Dr. Freudenberg und Herr Rutter waren am Freitagnachmittag letzter Woche beim Sozialverband Deutschland. Da traten – für mich sehr bewegend – zwei Damen auf, die schon ein bisschen älter waren. Die eine hatte Ende der Fünfzigerjahre ihr Abitur gemacht und berichtete Folgendes:

Damals gab es keine Vorschriften, es gab keine Gleichstellungsgesetze, es gab keine großen Verordnungen über Barrierefreiheit. Sie war einfach im Rollstuhl in der Schule, machte Abitur und alle haben sich ganz normal menschlich um sie gekümmert. Die Klasse, in der sie ging, war im Erdgeschoss. So einfach war das. Was ich damit sagen will, meine Damen und Herren: Mit viel gutem Willen ist in vielen Fällen mindestens ebenso viel zu erreichen wie mit komplexen, teuren Vorschriften.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Menschen mit Behinderungen brauchen faire Bedingungen. Menschen mit Behinderungen brauchen nicht große Bürokratien und sie brauchen auch nicht – hören Sie gut zu – unnötige ausufernde rechtliche Privilegien. Viele dieser Privilegien wenden sich am Ende nämlich gerade gegen die Menschen mit Behinderungen. Da müssen wir sehr sorgfältig vorgehen. Ich will damit nicht sagen, dass

sie keine rechtlichen Hilfen brauchen, nur man muss sehr aufpassen, dass man nicht aus einem durchaus guten Willen heraus Regelungen schafft, die nicht nur die anderen belasten, sondern auch den Menschen mit Behinderungen schaden.

Alle Sprecher haben bisher betont – und ich möchte das auch tun –, dass wir uns bemühen sollten, eine gemeinsame Lösung für ein Hamburger Landesgleichstellungsgesetz zu finden. Ich möchte aber ausdrücklich auf das Menschenbild zu sprechen kommen, das wir von Menschen mit Behinderungen haben. Da gibt es in der Tat einige Probleme – ich will das nicht ausdiskutieren und bis zum Ende darlegen, aber doch zumindest ansprechen –, die wir im Gesetzentwurf der GAL-Fraktion gefunden haben. Es wäre auch fast überraschend gewesen, wenn die GAL nicht wieder einmal das Standardproblem der Frauen bringt. Natürlich müssen die Frauen auch in einem Behindertengesetz auftauchen. Das muss offenbar so sein. Dann frage ich mich, ob es wirklich notwendig ist, eine Beweislastumkehr zugunsten von Behinderten einzuführen. Die meisten Menschen mit Behinderung können sich durchaus selbst wehren. Ebenso halte ich es für äußerst problematisch, ein allgemeines Verbandsklagerecht einzuführen. Sie wissen vielleicht, dass es im Bundesgleichstellungsgesetz kein allgemeines Verbandsklagerecht gibt, sondern nur ein Feststellungsrecht, einen Antrag auf Feststellung, wenn eine bestimmte Frage von allgemeiner Bedeutung ist. Es ist deutlich weniger. Wir sollten sehr vorsichtig mit dem flächendeckenden Einführen von Verbandsklagerechten sein.