Alle Sprecher haben bisher betont – und ich möchte das auch tun –, dass wir uns bemühen sollten, eine gemeinsame Lösung für ein Hamburger Landesgleichstellungsgesetz zu finden. Ich möchte aber ausdrücklich auf das Menschenbild zu sprechen kommen, das wir von Menschen mit Behinderungen haben. Da gibt es in der Tat einige Probleme – ich will das nicht ausdiskutieren und bis zum Ende darlegen, aber doch zumindest ansprechen –, die wir im Gesetzentwurf der GAL-Fraktion gefunden haben. Es wäre auch fast überraschend gewesen, wenn die GAL nicht wieder einmal das Standardproblem der Frauen bringt. Natürlich müssen die Frauen auch in einem Behindertengesetz auftauchen. Das muss offenbar so sein. Dann frage ich mich, ob es wirklich notwendig ist, eine Beweislastumkehr zugunsten von Behinderten einzuführen. Die meisten Menschen mit Behinderung können sich durchaus selbst wehren. Ebenso halte ich es für äußerst problematisch, ein allgemeines Verbandsklagerecht einzuführen. Sie wissen vielleicht, dass es im Bundesgleichstellungsgesetz kein allgemeines Verbandsklagerecht gibt, sondern nur ein Feststellungsrecht, einen Antrag auf Feststellung, wenn eine bestimmte Frage von allgemeiner Bedeutung ist. Es ist deutlich weniger. Wir sollten sehr vorsichtig mit dem flächendeckenden Einführen von Verbandsklagerechten sein.
Deshalb, meine Damen und Herren, hatte ich mir eigentlich noch die Argumente überlegt, warum es gut ist, diesen Antrag nicht nur in den Sozialausschuss zu schicken, sondern auch in andere Ausschüsse. Insofern danke ich sehr der SPD-Fraktion, dass sie genau dieses beantragt hat. Wir unterstützen das. Ich will aber noch kurz ausführen, warum das gerade so wichtig ist. Es ist nicht nur sozusagen pro forma und ein Beschäftigen weiterer Menschen damit, sondern es ist richtig. Wie ich am Anfang sagte, geht es um Menschen mit Behinderung, die ganz normal Teil dieser Gesellschaft sind. Behinderte haben eben nicht nur rechtliche Probleme, sondern sie wollen zum Beispiel, dass sich der Bau- und Verkehrsausschuss mit deren Verkehrsproblemen beschäftigt. Sie wollen auch nicht – das hören wir immer wieder – in die Sozialecke abgeschoben werden. Deshalb ist nicht nur der Sozialausschuss zuständig, sondern sind es auch viele andere Ausschüsse.
Schließlich, meine Damen und Herren, die Wirtschaft. Wir können nur dringend raten, auch die Wirtschaft, nicht nur die Behinderten, von vornherein mit einzubeziehen. Wenn wir ein Gesetz machen, das auf den erbitterten Widerstand der Wirtschaft trifft, haben wir vielleicht der Wirtschaft eins ausgewischt, aber den Behinderten nicht geholfen. Im Gegenteil, wir haben unserem Anliegen schwer geschadet. Deshalb sollten wir auch den Dialog mit der Wirtschaft suchen. – Vielen Dank.
Dr. Dorothee Freudenberg: Meine Damen und Herren! Kurz ein paar Klarstellungen. Herr Schinnenburg, behinderte Frauen sind doppelt benachteiligt. Behinderte
Frauen haben noch mehr Schwierigkeiten als behinderte Männer, zum Beispiel beruflich adäquat eine Position zu finden. Ein ganz wichtiger Bereich ist die sexuelle Diskriminierung behinderter Frauen, die ganz wesentlich ist. Es ist also keine GAL-Spinnerei, sondern eine dringende Notwendigkeit,
die Benachteiligung behinderter Frauen besonders zu betonen. Ich habe das in meiner Rede aus Zeitgründen auch sehr kurz gefasst.
Das Verbandsklagerecht ist in unserer Formulierung sehr an dem Bundesgesetz orientiert. Es ist also nicht so einfach, dass jeder Verband, der Lust hat, jetzt Klage erhebt, sondern wir haben uns auch hier am Bundesgleichstellungsgesetz orientiert. Ich denke, das sind Dinge, die wir im Ausschuss noch genauer besprechen müssen.
Dass natürlich auch die Wirtschaft mitmachen muss, dass wir nicht Dinge aufoktroyieren können, ist klar. Dafür gibt es ja das Instrument der Zielvereinbarung, aber das ist bundesgesetzlich geregelt. Das kann man nicht alles auf Landesebene nachmachen. An solchen Dingen können wir uns auch als Land beteiligen.
Herr Müller, die Sache mit den Stellplätzen. Wir haben unseren Entwurf jetzt so formuliert, dass wir Paragraphen oder Sätze, zum Beispiel in der Bauordnung, die wir ändern wollten, noch einmal zitiert haben. In diesen zitierten Paragraphen fehlten die Behindertenstellplätze. Die Fahrradstellplätze waren schon drin. Die haben wir jetzt nicht da reingemogelt. Das zur Klarstellung, aber ich freue mich, dass Sie sich richtig damit beschäftigt haben.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 17/793 und 17/749 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss, den Bau- und Verkehrsausschuss und den Wirtschaftsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Bürgerschaft hat die Überweisung einstimmig beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf, Drucksache 17/532: Große Anfrage der SPD-Fraktion: Der Täter geht, das Opfer bleibt – Initiativen gegen Gewalt gegen Frauen.
[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Der Täter geht, das Opfer bleibt – Initiativen gegen Gewalt gegen Frauen – Drucksache 17/532 –]
Die SPD-Fraktion beantragt eine Überweisung dieser Drucksache zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht heute zum wiederholten Male um das Thema Gewalt in der Familie. Dieses Thema war in der Bürgerschaft bereits in der letzten Legislaturperiode mehrfach auf der Tagesordnung und es wird uns leider auch in Zukunft weiterhin begleiten. Wir werden uns noch öfter intensiv damit beschäftigen müssen.
Ich will an dieser Stelle nicht weiter auf die Details eingehen, denn häusliche Gewalt ist von der Begrifflichkeit her
bundesweit und auf Landesebene hinreichend thematisiert worden. Leider hat die damalige Opposition den Debatten in diesem Hause nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt. Dies setzt sich jetzt leider in der Senatsarbeit fort.
Die Opfer häuslicher Gewalt erhalten keine Hilfe und die Täter keine Therapie. Sonntagsreden über Opferschutz lassen sich leicht halten,
Sie nehmen die Opfer häuslicher und familiärer Gewalt einfach nicht ernst. Sie missbrauchen das Gewaltschutzgesetz bewusst zur Haushaltskonsolidierung.
Meine Damen und Herren! Ich möchte um etwas Ruhe bitten. Es steht im Übrigen noch 0:0. Frau Mandel, Sie dürfen weiter sprechen.
Die erklärte Absicht des Gewaltschutzgesetzes ist die Dunkelzifferaufhellung. Es gibt viel mehr häusliche Gewalt, als in den letzten Jahren zur Anzeige gebracht wurde. Jetzt werden die Opfer durch das Gewaltschutzgesetz insbesondere aufgefordert, von ihren Rechten Gebrauch zu machen und sie auch wahrzunehmen, indem sie zur Polizei gehen, um die Wegweisung des Gewalttäters – das ist leider häufig der männliche Partner – zu verlangen, und indem sie bei den Familiengerichten die Zuweisung der bisher gemeinsamen Wohnung erwirken.
Ein großer Teil der Frauen geht aber trotzdem immer noch in die Frauenhäuser. Das ist auch völlig klar. Dies wird auch weiterhin bei den Frauen so bleiben, die schwerer Gewalt ausgesetzt waren, denn sie befinden sich durch eine Wegweisung des Gewalttäters nicht plötzlich in Sicherheit und sind auch nicht allein durch die Zuweisung der Wohnung hinreichend geschützt.
Dies führt selbstverständlich zu einem massiven Ansteigen der Fallzahlen insgesamt. Dadurch wird endlich das Dunkelfeld aufgehellt. Das ist von der Bundesregierung auch so gewollt, die sich zuerst dieses Themas angenommen hat. An dieser Stelle ist nun der nächste Schritt fällig.
Wir brauchen eine Möglichkeit zu erfahren, welche Beratungs- und Hilfestellungen notwendig sind. Aber genau diesen Schritt verweigert dieser Senat. Er hat keinen Blick dafür, dass wir eigentlich nur einmal nach Wien schauen müssen. Dort können wir sehen, dass mit dem Inkrafttreten des österreichischen Gewaltschutzgesetzes der Bedarf an Frauenhausplätzen eben nicht gesunken, sondern gestiegen ist. Man hat dort ein weiteres Frauenhaus eröffnen müssen, das bereits überbelegt ist. Das Ansteigen der Fallzahlen wird auch in Hamburg nicht durch das Einführen der Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung eintreten, sondern ganz im Gegenteil.
Die Kapazitäten der zentralen Opferberatungsstellen sind leider nicht nur ausgeschöpft, sondern die Beratungsstellen selbst stehen vor einem Kollaps. Sie machen nicht einmal mehr Öffentlichkeitsarbeit, weil sie genau wissen, dass
Allein die Beratungsstelle „Notruf“ hat von Januar bis April 2002 121 neue Fälle aufnehmen müssen, von denen die meisten Opfer von schwerwiegenden Gewalttaten – wie zum Beispiel brutale Vergewaltigungen mit schlimmen körperlichen Verletzungen – sind. Die Opfer von nicht so brutaler Gewalt, wie Telefonterror oder das so genannte Stalking, fallen schon durch das Netz. Um diese kann sich hier in dieser Stadt keiner mehr kümmern.
Das Rechtsmedizinische Institut dokumentiert ehrenamtlich die körperlichen Verletzungen von Gewaltopfern. Die Fallzahlen haben sich seit 1999 verzehnfacht. Wenn wir uns vorstellen, dass diese Zahlen allein im ersten Quartal dieses Jahres massiv gestiegen sind, dann frage ich Sie: Wie können Sie es überhaupt verantworten, im Bereich Opferschutz und bei der Beratung von Gewaltopfern den Rotstift anzusetzen?
Dieser Senat verweigert den Opfern Schutz und Hilfe und den Tätern eine Therapie. Das Wegsperren ist zwar viel einfacher, aber auch phantasielos. Anstatt die Gewaltspirale zu durchbrechen, heizen Sie sie damit an zwei Stellen weiter an. Wer als Mann wegen Körperverletzung ins Gefängnis kommt, verlässt dieses auch irgendwann wieder. In der nächsten Beziehung haut er dann wieder zu. Dann ist die nächste Frau das Opfer oder das nächste Kind hat schwere Kopfverletzungen. Dieser Mann muss therapiert werden. Wegsperren allein reicht nicht aus.
Sie weigern sich auch, auf Landesebene zu evaluieren. Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt wurden inzwischen bei der Polizei angezeigt? Wohin gehen die Frauen oder die Männer? Wie viele dieser Männern rufen überhaupt bei einer Beratungsstelle an? Wie kommen wir an sie heran? Wenn die Behörden über ein solches Datenmaterial nicht verfügen, dann können sie auch nicht wissen, wo man vielleicht den Hebel ansetzen muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wäre dankbar, wenn Sie der Rednerin etwas mehr Gehör schenken würden.
Der vorherige rotgrüne Senat hat auf diesem Feld gründliche Vorarbeit geleistet, worauf der jetzige leicht aufbauen könnte, wenn er denn nur wollte.
Ihnen liegt ein Handlungskonzept für einen hamburgischen Landesaktionsplan gegen häusliche Gewalt vor. Es war eine Kriseninterventionsstelle in Planung, die den Kampf gegen die häusliche Gewalt zwischen den medizinischen und betreuenden Bereichen auf Landesebene koordinieren sollte. Aber von Ihnen kommt nichts. Selbst unseren Antrag, eine Stiftung Opferschutz zu gründen, haben Sie nicht angenommen. Sie reden immer nur von Opferschutz, aber Sie tun nichts.