Protokoll der Sitzung vom 08.05.2002

Die alte Fassung lautete: Drei Mitglieder und ein Gewerkschaftsmitglied...

Die neue Fassung heißt:

„... vier Mitglieder, die... gewählt werden.“

Auch hier gibt es keinen wirklichen Unterschied. In Wahrheit kann das Kuratorium mit der alten und der neuen Fassung völlig identisch zusammengesetzt sein. Wo ist hier der Innovationsschub?

Paragraph 10, Personalvertretung: die Wiedereinsetzung der beiden Personalräte für das wissenschaftliche und das nichtwissenschaftliche Personal. Diese Änderung unterstreicht die liberale Note dieser Novellierung. Das nennt man bei Ihnen, glaube ich, Deregulierung. Sicher ist, dass die Abstimmung bei übergreifenden Angelegenheiten jetzt nicht sehr viel schneller und einfacher möglich sein wird. Die Möglichkeiten der effektiven Steuerung des UKE unterscheiden sich nicht wirklich. Diese Minimaländerungen zeigen, dass das UKE-Gesetz, wie wir es im letzten Jahr beschlossen haben, gut ist. Wir können dieser Minimalnovellierung also zustimmen.

Viel spannender ist die Frage, was mit Ihren Forderungen aus der letzten Legislatur geworden ist, die dazu geführt haben, dass Sie dem Gesetz nicht zustimmen konnten?

Erstens: Lenkungsdurchgriff des Staates. Herr Beuß, Sie hatten das genannt, hatten aber damals Paragraph 8 Absatz 15 gerügt. So unvernünftig scheint diese Möglichkeit aber nicht zu sein. Sie ändern ihn nicht.

Zweitens: Organaufsicht durch die Behörde. Hier haben Sie die Selbstkontrolle des staatlichen Lenkungsmechanismus verdammt. Und heute? Sie haben alles so belassen.

(Lachen von Thomas Böwer SPD – Karl-Heinz Ehlers CDU: Rügen Sie mal Herrn Böwer!)

Drittens: Sie hatten bemängelt, dass das UKE keine Mitwirkungsrechte bei der Besetzung des Kuratoriums hatte. Ändern wir das heute? Nein.

Viertens: Sie hatten bemängelt, es gebe keine finanzielle Planungssicherheit. Sie kritisierten im letzten Jahr die mangelnde finanzielle Klarheit und forderten, dass die Altschulden im Staatshaushalt verbleiben sollen. Verabschieden wir heute eine finanzielle Entlastung für das UKE? Haben Sie da etwas vergessen? Vielleicht hören wir vom Senat noch etwas dazu.

Fünftens: Ungenügende Beteiligung leitender Mitarbeiter. Sie forderten ein Kollegium mit beratender Tätigkeit. Auch schon vergessen?

Sechstens: Fehlende externe Evaluation. Sie behaupteten, dass das UKE wegen fehlender externer Evaluation im Wettbewerb nicht bestehen könnte. Und jetzt geht es auch ohne? Ich glaube, Sie haben eingesehen, dass Ihre Forderungen unbedacht und falsch waren. Das ist gut so.

(Beifall bei der SPD)

Erst denken, dann handeln, muss die Devise sein, und Sie sollten einige Ihrer Ideen, die Sie am Wochenende vorgestellt haben, noch einmal überdenken. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

(Wolfgang Beuß CDU)

Herr Dr. Maier, Sie haben das Wort.

Ich brauche nur noch kurze Ergänzungen. Ich erinnere mich gut an die Plenarsitzung vom 5. September 2001, letzter parlamentarischer Wahlkampfhöhepunkt. Herr Salchow hat hier riesige Vorführungen gemacht, warum man dieses Gesetz auf keinen Fall verabschieden dürfe: Die finanzielle Ausstattung sei unscharf begründet, zu viele Fragen seien offen, das Gesetz sei noch nicht entscheidungsreif, in großen Teilen sei es falsch. Und jetzt gebären Sie ein Mäuslein und stellen sich als UKE-Reformer mit dem Gesetz von Krista Sager dar.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Dass Sie an drei Punkten noch eine Änderung vornehmen, ist in zwei Punkten okay.

(Wolfgang Beuß CDU: Dann stimmen Sie zu!)

Ich bin nicht gegen die Einführung von Externen und dass das im Gesetz festgeschrieben wird. Das war aber vorher auch ohne weiteres möglich. Dem Gesichtspunkt, dass bei vier Arbeitnehmervertretern nicht zwingend ein Gewerkschaftsvertreter dabei sein muss, kann ich zustimmen, weil die Gewerkschaften heute eine etwas andere Rolle spielen und sich das Vertrauen innerhalb der Belegschaften immer neu holen müssen. Ich finde es aber nicht okay, dass Sie sagen, die Interessen der Ärzteschaft als lohnabhängig Beschäftigte – darum geht es im Personalrat – sind nur durch einen eigenen Personalratskörper zu gewährleisten. Wenn Sie das bei irgendeinem großen Unternehmen – beispielsweise BASF mit einem großen Forschungsapparat – durchführen wollten,

(Erhard Pumm SPD: Die würden darüber nur la- chen!)

wäre das lächerlich. Sie bedienen hier das Statusinteresse gehobener Mitarbeiter, die Ihrer Wählerschaft nahe stehen. Das ist der Umstand.

Herr Salchow hat das am 5. September 2001 so begründet:

„Wenn Sie beim OP-Skandal nachforschen, warum niemand von den Fach- und Assistenzärzten gegen das aufgemuckt hat, was C4-Professoren gedeckt haben, wird deutlich, dass dahinter die Abhängigkeit der mittleren Ärzte von den Top-Ärzten steht.“

Das ganze Haus lachte, weil der OP-Skandal zu einer Zeit passiert war, als es für das medizinische und wissenschaftliche Personal einen eigenständigen Personalrat gegeben hatte. Das ist offenkundig überhaupt kein Instrument, um eine größere Eigenständigkeit sicherzustellen. Diesen Punkt tragen wir nicht mit. Die Auseinanderdifferenzierung von Belegschaftsinteressen in Statusgruppen machen wir nicht mit und darum können wir leider nicht zustimmen. Ansonsten könnten wir zustimmen und sehen unser Gesetz.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Herr Abgeordneter Brandes, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich hatte ich mir überlegt, hier heute gar nicht zu reden.

Das uns vorliegende Gesetz ist theoretisch genau das, was wir machen wollen, und zwar – das haben Herr Petersen und auch Herr Beuß eben gesagt – eine Innovation. Und das ist neu. Wenn nun Herr Maier wie auch Herr Dr. Petersen meinen, eigentlich gehört das Gesetz uns, dann sage ich zu Frau Sager: Von mir aus können Sie die Sonnenblume in die Hand nehmen, zu fast 80 Prozent kommt das Gesetz von Ihnen.

(Krista Sager GAL: Sie sollten mal sehen, was der Unterschied ist!)

Ich habe es gelesen. Aber das, was jetzt im Gesetz geändert wird, ist Politik, Herr Maier. Und deshalb wird das geändert.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Dr. Willfried Maier GAL: Wenn alle Ihre Änderungen so weitgehend sind, dann machen Sie nur weiter! – Krista Sager GAL: Das ist doch blöde, was Sie sagen, superblöde!)

Herr Dr. Schinnenburg, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir als FDP haben keinen Anlass, alte Gefechte zwischen CDU und rotgrünem Senat weiter zu verfolgen. Aber ein gewisses Schmunzeln kann ich mir doch nicht verkneifen, wenn ich von Herrn Maier höre, das sei doch das Gesetz von Krista Sager. Das habe ich aber anders in Erinnerung. Für mich war das ein von Ortwin Runde diktiertes Gesetz, das Sie jetzt hier verteidigen.

(Dr. Mathias Petersen SPD: Wo haben Sie das denn gehört?)

Krista Sager musste nur ihren Namen dafür hergeben. Ortwin Runde war derjenige, der einige Punkte gegen Frau Sager durchgesetzt hat. Damit sollten Sie sich nun nicht zu sehr schmücken.

Die Wissenschaft ist eines der Zukunftsthemen in diesem Lande, auch in Hamburg. Darum ist es für die FDP ein wichtiges Anliegen, sich hier zu engagieren, neue Strukturen aufzubauen. Die Wissenschaft leidet in Hamburg – und nicht nur dort – erstens unter zu wenig Geld und zweitens unter ineffizienten Strukturen sowie unter einer staatlichen Bevormundung. Mit dem Geld beschäftigen wir hier uns nicht, aber mit dem zweiten Punkt.

Der rotgrüne Senat hat zu Recht die Idee der Verselbstständigung des UKE aufgegriffen und sich bemüht, in dieser Richtung etwas zu unternehmen. Dummerweise sind Sie ein wenig zu kurz gesprungen. Was Sie versäumt haben, holen wir jetzt nach.

(Lachen bei der SPD und der GAL und Oh-Rufe – Krista Sager GAL: Die Personalräte wieder zu tren- nen, doll für die FDP!)

Wir haben bereits gehört, dass jetzt im Kuratorium vier externe Mitglieder verpflichtend sind. Es hilft uns gar nicht, wenn Sie darauf hinweisen, Herr Dr. Petersen, dass dieses neue Kuratorium im Einzelfall möglicherweise genauso zusammengesetzt wäre wie nach der alten Regelung. Das ist ja gerade das Problem. Es hätte bei Ihnen auch etwas Gutes dabei herauskommen können. Nur, bei den Regelungen, die Sie hatten, ist die Gefahr sehr groß, dass nichts Gutes herauskommt.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Wir haben gesetzlich abgesichert, dass künftig – sofern nicht eine andere Mehrheit ein schlechtes Gesetz macht, also, solange dieses Gesetz in Kraft bleibt – eine gute Regelung für das Kuratorium dabei herauskommt.

Dann lassen Sie mich noch einmal kurz auf die zwei Personalräte eingehen. Ich bin jemand, der gern in Worten von anderen Menschen liest. Hier war wieder einmal eine sehr – ich glaube, nicht zufällige – aufschlussreiche Formulierung von Herrn Dr. Petersen, der von Ärzten als „lohnabhängig Beschäftigte“ redete. Formaljuristisch haben Sie damit natürlich Recht. Aber, diese Wortwahl ist doch entlarvend. Abhängig Beschäftigte, die den Kern des UKE ausmachen, nämlich die Forscher, die Wissenschaftler, sind bei Ihnen „lohnabhängig Beschäftigte“.

(Krista Sager GAL: Ja!)

Wer solche Formulierung verwendet, zeigt damit, dass es gut ist, dieses Gesetz mit einem zweiten Personalrat abzusichern. Darum machen wir das auch so.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)