Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren und Jahrzehnten sind auf die Schulen Aufgaben zugekommen und auch abgewälzt worden in einer Art und Weise, dass wir uns wirklich fragen müssen, ob nicht auch diese Tatsachen – zumindest anteilig – Ursache dafür sind, dass wir heute generell in Deutschland – das ist ja nicht nur eine Hamburger Problematik – da stehen, wo wir stehen. Das heißt, dass Defizite in LAU – hamburgspezifisch –, aber auch in PISA und in anderen Bereichen diagnostiziert werden, nämlich, dass die Politik generell Probleme auf Schulen abgewälzt hat und sie definitiv in vielen Dingen alleine gelassen hat, ohne ihnen zumindest ansatzweise Rezepte zur Hilfe zu geben. Und so ist dieser Antrag zu verstehen als eine Unterstützung, als eine Hilfeleistung, in schwierigen Zeiten Schulen nicht alleine zu lassen.
Ich möchte Ihnen konkrete Beispiele nennen. Meine Damen und Herren! Die Eigenständigkeit der Schulen wurde in den letzten Jahren in Hamburg in insbesondere drei Punkten erweitert, die ich exemplarisch herausgreife.
Erstens: Seit Schulbeginn 1991 werden den Schulen für Lehr- und Lernmittel Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugewiesen.
Zweitens: Die Aufgaben der äußeren Schulverwaltung wurden von den Bezirken in den Bereich der Schulbehörde verlagert. Dadurch erhielten auch die Schulen Entscheidungskompetenzen über Bauunterhaltung, Fremdreinigung und die Zuständigkeiten für Mitbenutzungsangelegenheiten.
Drittens: Mit der Richtlinie zu Werbung, Sponsoring und sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten an Schulen wurde den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, Mittel einzuwerben, Vorhaben zu finanzieren, die zur Grundausstattung der Schulen gehören. Alles Bereiche, wo den Schulen Kompetenzen – was auch gut und richtig ist – gegeben wurden, die aber auf der anderen Seite natürlich auch einen verantwortungsbewussten Umgang und eine Verwaltung in immer stärkerem Maße erfordern, wobei wir uns natürlich alle darüber einig sind, dass die Erfüllung dieser entsprechenden Aufgaben nicht originär mit der Erteilung von Unterricht zu tun hat.
Neben diesen Beispielen, die in erster Linie die Selbstbewirtschaftung von Schulen betreffen, wurde richtigerweise auch die Eigenverantwortung für die Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens gestärkt. Hier ist in erster Linie die Erarbeitung der Schulprogramme zu nennen. Unter starkem Zeitdruck – Sie erinnern sich, Frau Goetsch – mussten die Schulen bis zum 1. August 2000 Schulprogramme vorlegen, ohne dass dafür die alte BSJB unter Schulsenatorin Pape in ausreichendem Maße Ressourcen – beispielsweise in Form von Anrechnungsstunden – bereitgestellt hat. Dieser Kraftakt wurde insbesondere von Lehrerkollegien der Hamburger Schulen mit einer erheblichen Mehrbelastung durchgeführt. Die Aussage der damaligen BSJB, die man der Drucksache 16/5446 entnehmen kann, die Mitarbeit bei der Erarbeitung von Schulprogrammen gehöre zu den allgemeinen Dienstpflichten der Lehrerinnen und Lehrer, ist unterm Strich sicherlich richtig. Sie war aber nicht geeignet, die Motivation der Schulleitungen und der Lehrkräfte auf Dauer zu steigern.
Sie müssen sich nur an Schulen umhören, wie wir es getan haben, um die Stimmung aufzugreifen und zu fragen, ob man der Ansicht ist, dass man von außerschulischen Programmen entlastet werden müsste. Wir haben sehr viele Anregungen bekommen, die richtigerweise in diesen Antrag eingemündet sind.
Frau Özoguz, die in der Vergangenheit bei der Weiterentwicklung und der Evaluation von Schulprogrammen gemachten Fehler wird die Bürgerkoalition nicht fortsetzen.
Ein nächster, zweiter wichtiger Ansatz ist der Einsatz von nicht-pädagogischem Personal an Schulen. Danach hatten Sie gerade gefragt. Hier offenbart das im Jahre 2001 vorgelegte Gutachten des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) – nicht die böse CDU oder gar die genauso schlimmen Teile der Bürgerkoalition – in Drucksache 16/5809 „Überprüfung der Verteilung des pädagogischen und nicht-pädagogischen Personal auf die verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe I“ erhebliche Ausstattungsunterschiede zwischen den Schulformen in Hamburg. Ich empfehle die genannte Drucksache zum Nachlesen.
So stehen zum Beispiel, Frau Goetsch, jeder Gesamtschule – das muss man sich als Beispiel auf der Zunge zergehen lassen – im Durchschnitt drei Sozialpädagogen zu Verfügung, während sich im Grund-, Hauptschul- und Realschulbereich rechnerisch neun Schulen einen Sozialpädagogen teilen müssen.
Ein weiterer Beleg für die Bevorzugung der Gesamtschulen und angesichts der jetzigen Zusammensetzung der Schülerschaft in den Hauptschulen ist dies mit Sicherheit unverantwortlich.
Auch bei der Ausstattung mit Bürokräften und technischen Assistenten haben wir an den Gesamtschulen – bezogen auf die Schülerzahlen – eine fast dreimal so hohe Stellenzuweisung. Das sind zwei Beispiele, die wir herausgegriffen haben.
Mein Fazit: Es ist dringend geboten, die bestehenden Regelungen für den Einsatz nicht-pädagogischen Personals an Hamburger Schulen im Sinne einer weiteren Gerechtigkeit unter allen Schulformen endlich auf den Prüfstand zu stellen. Insofern ist dieser Antrag, meine Damen und Herren von der SPD und der GAL, für die Bürgerkoalition ein weiterer Schritt für mehr Gerechtigkeit unter den Schulformen in Hamburg. Wir möchten die erhebliche Mehrbelastung der Schulleitungen eindämmen und zur Umkehr bringen, ohne dass es an den Schulen zu einer gewaltigen Trendumkehr kommt, die zu gravierenden Einschnitten im Unterricht führen. Der Schwerpunkt ist Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer und letzten Endes eine bessere pädagogische Betreuung an den Schulen.
Meine Damen und Herren! Dieser Weg ist gerade in Zeiten einer schwierigen Haushaltssituation richtig. Wir laden Sie herzlich ein, diesem Antrag zuzustimmen und uns auf diesem Wege zu begleiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schwierig, wenn man mit seiner Debatte so spät dran ist. Dann muss man seine Rede komplett ändern.
Sie hätten dieses eigentlich schon in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Sie mögen in der letzten Legislaturperiode vielleicht gute Ideen gehabt haben, aber Sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, diese nicht umgesetzt zu haben. Das zieht sich – so ist mein Eindruck – wie ein roter Faden durch sämtliche politischen Themenbereiche.
Im Übrigen ist es sicherlich widersprüchlich, zu sagen, es ist eine gute Idee – es hakt natürlich noch ein wenig in der Umsetzung –, aber selbst in dem von Ihnen erwähnten Schleswig-Holstein dem nicht zuzustimmen. Ich bin gespannt, wie Sie sich heute hier entscheiden.
Wir haben in den letzten Wochen kontrovers über Lehrerstellen, PISA und LAU diskutiert und dabei die Lehrer selbst aus dem Auge verloren. Heute wollen wir nicht darüber debattieren, ob oder wie viele neue Lehrkräfte eingestellt werden können, sondern an einen Teil unseres Koalitionsvertrages anknüpfen.
In Abschnitt „Schule“ des Koalitionsvertrages haben wir nicht nur die Neueinstellung von Lehrkräften angeregt, sondern auch eine Entlastung des pädagogischen Personals von Verwaltungsaufgaben. Genau dieses sieht der hier debattierte Antrag vor. Lehrer sollten sich wieder auf ihre elementaren Aufgaben konzentrieren, ohne zeitaufwendige und niederqualifizierte Arbeiten übernehmen zu müssen, wie beispielsweise Verwaltungsaufgaben. Der in diesem Antrag formulierte Einsatz von nicht-pädagogischem Personal strebt dieses Ziel an.
Unabhängig von den im Antrag vorgesehenen Punkten zur Entlastung sollten wir einen Blick über den Tellerrand unseres Bundeslandes riskieren. Die Zahl der im Lehrplan festgelegten Klausuren und Tests ist im Gegensatz zu anderen Ländern – beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg – vergleichsweise hoch. Daraus resultiert ein hoher Korrekturaufwand für die Lehrkräfte. Wir sollten über den von Herrn Woestmeyer erwähnten Aufgabenpool nachdenken.
Wenn wir Vergleiche zwischen den einzelnen Schulformen in unserem Bundesland ziehen, fällt auf, dass die so genannten Koordinatoren an Gymnasien keine Arbeitszeitentlastung erhalten. Dagegen erhalten die Kolleginnen und Kollegen an Gesamtschulen im Schnitt bis zu zehn Stunden. Wenn wir also von Entlastung sprechen, muss diese gleich verteilt sein, unabhängig von der Schulform.
Kopierarbeiten, Bibliotheksverwaltung und andere Tätigkeiten, die Lehrer von der Schulklasse fernhalten, sind verschwendete Zeit, die unsere Lehrer zusätzlich belasten.
Abschließend ist festzuhalten, dass wir uns ebenfalls stärker an unseren europäischen Nachbarn orientieren müssen, denn diese haben es verstanden, Schulen mit einem effektiven Verwaltungspersonal auszustatten. Deswegen sollten wir mit diesem Antrag den ersten Schritt in die richtige Richtung machen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Herr verschone uns vor solchen Debatten und entlaste uns in der Bürgerschaft.
Zum Antrag. Wenn ich mir vorstelle, als Klassenlehrerin nach dem Unterricht keine Elterngespräche zu führen, nicht mehr mit den Einrichtungen im Stadtteil zu koordinieren, nicht mehr dafür Sorge zu tragen, mich am Nachmittag zu engagieren, dann ist das eine wunderbare Aufforderung. Die Arbeitszeitkommission, die unter Mitwirkung des jetzigen Staatsrats Behrens gearbeitet hat, hat festgestellt, dass Schule mehr als Unterricht ist.
Nein, ich mache es anders, Herr Woestmeyer. Ich lade Sie herzlich ein, in meine Schule zu kommen und sich anzusehen, wie es dort ausschaut.
Die Ahnungslosigkeit ist gar nicht mehr zu übertreffen. Der eine oder andere von Ihnen hat vielleicht eine duale Ausbildung gemacht. Da hat man doch gelernt, dass man seinen Arbeitsplatz aufzuräumen hat. Soll ich jetzt Laboranten einstellen, die die von mir im Chemieunterricht benutzten Reagenzgläser in die Spülmaschine stellen? Das wollen Sie bei diesen knappen Kassen doch nicht initiieren. Ich poliere im Physikraum nicht irgendetwas, sondern ich sehe zu, dass ich meine Geräte in Ordnung halte, damit ich mit den Schülern Versuche machen kann. Sie demonstrieren eine Ahnungslosigkeit von Schule, die zum Himmel schreit.
Sie schreiben im Antrag unter Punkt 1, Sie wollen die Lehrer entlasten. Dann machen Sie das doch. Jetzt wollen Sie endlich einen Bonbon an die Lehrer loswerden. Was Sie hier anbieten, ist lediglich ein saurer Drops, der übrig geblieben ist.
Einerseits wollen Sie Kollegen von A13 auf A12 herunterstufen und dann wollen Sie sie entlasten. Herr Müller sagt, die „armen“ Oberstufenkoordinatoren im Gymnasium hätten so viel Arbeit. Die bekommen auch A15. Ich verstehe nicht, was Sie damit meinen.