Protokoll der Sitzung vom 26.06.2002

Frau Goetsch, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Drews.

Ja, Herr Drews, Sie haben ja wieder so schön geredet.

Frau Goetsch, Sie hatten Herrn Woestmeyer gerade vorgeschlagen, in Ihre Schule zu kommen.

Akzeptieren Sie, dass das, was die Bürgerkoalition im Antrag vorgelegt hat, durchaus Erfahrungen, Wünsche und Erwartungen vieler Hamburger Schulen sind und nicht die privaten Vorstellungen von Herrn Woestmeyer, wie Schule in Hamburg aussieht?

Als Praktikerin akzeptiere ich es nicht. Den einzigen Punkt, den ich interessant finde, ist das Personalentwicklungskonzept im Kontext mit dem Personalrat. Das ist spannend zu diskutieren. Alles andere ist warme Luft. Ich will das kurz ausführen, denn ich habe nur wenig Zeit.

Die Schulprogramme sollen nicht mehr in der Schule von den Kollegen gemacht werden. Wer soll sie denn machen? In Schweden schreibt Mats Ekholm aus dem Ministerium über die akzeptierte Selbstständigkeit, dass die Schulen ihr Schulprogramm natürlich selbst schreiben müssen und nicht irgendwelche außenstehenden Menschen.

Zum Ausdruck von Zeugnissen noch einen Satz. Ich werde doch von 26 oder 27 Schülern das Zeugnis allein ausdrucken können, dafür brauche ich keinen Hiwi. Das ist wirklich Blödsinn, der nichts mit der Realität zu tun hat.

(Stefan Müller Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Zum Schluss einige grüne Forderungen, wodurch Schule weiterentwickelt werden müsste: schulscharfe Einstellungen, Schulen wählen ihr Personal aus, Schulen sind verantwortlich für ihre Erfolge, Schulen geben Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit ab, Schulen gestalten, verwalten sich selbst, überprüfen sich selbst und lassen sich überprüfen. In Richtung Autonomie von Schule sollten Sie arbeiten und hier nicht so ein Kasperletheater fordern. – Danke.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/1019 an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/1019 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei wenigen Gegenstimmen mit großer Mehrheit angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkte 37, 38 und 39 auf: Anträge der SPD-Fraktion, Drucksachen 17/912, 17/913 und 17/914.

[Antrag der Fraktion der SPD: Entlastung des Maßregelvollzugs durch Einrichtung einer besonderen Station für nicht therapierbare Patienten des Maßregelvollzugs – Drucksache 17/912 –]

[Antrag der Fraktion der SPD: Entlastung des Maßregelvollzugs durch die Einrichtung einer besonderen Station für Minderbegabte sowie die Einrichtung einer besonderen Station für Schizophrene – Drucksache 17/913 –]

[Antrag der Fraktion der SPD: Entlastung des Maßregelvollzugs durch eine forensische Ambulanz – Drucksache 17/914 –]

Die CDU-Fraktion beantragt eine Überweisung dieser drei Drucksachen federführend an den Gesundheitsausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss. Wer möchte das Wort? – Herr Dr. Petersen, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Maßregelvollzug bedeutet Schutz der Bevölkerung vor psychisch kranken Straftätern und Maßregelvollzug bedeutet Therapie von psychisch kranken Straftätern. Hier kann man nicht nach dem Grundsatz gehen: Therapie vor Sicherheit oder Sicherheit vor Therapie, sondern Sicherheit und Therapie oder Sicherheit durch Therapie. Hier muss man die Chancen der Therapie nutzen, denn nur die Therapie gibt uns die Möglichkeit, die Sicherheit hundertprozentig zu machen, wenn wir eine hundertprozentige Therapie haben. Wir wissen aber, dass alle forensischen Einrichtungen in Deutschland überbelegt sind. Das bedeutet, dass wir keine optimale Therapie mehr haben, sondern Verwahrung. So kann es nicht gehen.

(Beifall bei der SPD)

An dieser Stelle möchten wir uns sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Abteilungen im Klinikum Nord bedanken.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Haus 18!)

Sie leisten hervorragende Arbeit und in der Regel wird diese Arbeit nicht so anerkannt. Herzlichen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Die SPD-Fraktion hat sich im letzten halben Jahr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Wir haben uns umgehört und durch Expertenberatungen Erfahrungen gemacht, die wir Ihnen jetzt in drei Anträgen zur Abstimmung vorgelegt haben.

Diese drei Anträge beinhalten eine Entlastung des Maßregelvollzugs. Der erste Antrag beinhaltet, dass wir zwei Sondergruppen, nämlich die Minderbegabten und die Schizophrenen, in gesonderten Abteilungen behandeln möchten, sodass eine Entlastung stattfindet.

Der zweite Antrag befasst sich mit den nicht therapierbaren Patienten. Solche gibt es leider auch, zum einen, weil es natürlich keine hundertprozentigen Therapien gibt beziehungsweise noch keine Therapie für jede Erkrankung, und zum anderen, weil manche Patienten von ihrer psychischen Erkrankung her nicht therapierbar sind. Für diese nicht therapierbaren Patienten fordern wir eine extra Station. Wir definieren die Nichttherapierbarkeit, indem wir sagen, wer zweimal drei Jahre lang therapiert wurde und anschließend durch ärztliche Gutachter festgestellt worden ist, dass keine Möglichkeit der Therapie besteht, soll zunächst für zwei Jahre auf diese Station. Danach soll untersucht werden, ob eine erneute Therapiemöglichkeit besteht.

Der dritte und ein sehr wichtiger Antrag beinhaltet, dass eine Ambulanz aufgemacht wird und Patienten aus dem Maßregelvollzug auch ambulant behandelt werden können. Auch das bedeutet mehr Sicherheit für die Hamburgerinnen und Hamburger, weil die Patienten nach der Entlassung oder im Rahmen der Entlassung von den gleichen Betreuern, die sie auch vorher behandelt haben, ambulant betreut werden. Das bedeutet auch eine finanzielle Entlastung, da die Ambulanz mit einem ungefähren Kostenfaktor von 10 Euro am Tag pro Patient rechnet im Gegensatz zu 200 Euro Tageskosten für einen Patienten im stationären Bereich.

Diese drei Anträge möchten wir mit Ihnen diskutieren. Die CDU beantragt eine Überweisung dieser Anträge an den Gesundheitsausschuss und an den Rechtsausschuss. Ich hoffe aber, dass der Senat sich schon vorher mit diesen Anträgen auseinandersetzt, weil sie vom Fachpublikum so auch anerkannt werden. Sie haben das Ziel, dass sich die Hamburgerinnen und Hamburger sicher fühlen. – Vielen Dank.

Das Wort hat Frau Spethmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Maßregelvollzug ist selten in den Schlagzeilen, aber wenn, dann meistens auf der ersten Seite. Wenn beispielsweise irgendwelche gemeingefährlichen Sexualstraftäter entweichen, gibt es markige Sprüche. So auch unser Bundeskanzler vor einem Jahr, als es hieß: Kinderschänder mögen lebenslang weggesperrt werden.

(Dr. Dorothee Freudenberg GAL: Der Innensenator war auch nicht schlecht!)

(Christa Goetsch GAL)

Es gab einige Äußerungen, die vielleicht manche Emotion getroffen haben, aber nicht unbedingt das Kernproblem.

Der Maßregelvollzug ist sehr vielseitig. Es sind in ihm nicht nur Kinderschänder untergebracht, sondern auch viele andere Problempatienten. Insoweit besteht immer ein Ausgleich zwischen den Grundrechten der Sicherheit der Bevölkerung und der Therapierbarkeit des einzelnen Patienten.

Festzustellen bleibt, dass wir in den letzten Jahren eine erhebliche Zunahme psychisch auffälliger Straftäter zu verzeichnen haben. Es fällt insbesondere im Strafvollzug auf, dass dort sehr viele Straftäter inhaftiert sind, die eher in den Maßregelvollzug gehören.

Ich freue mich, wenn sich die SPD hier sehr intensiv bemüht hat. Wir hätten gern schon vor einem Jahr ein paar Ergebnisse gesehen. Wir beraten das gesamte Thema zurzeit im Gesundheitsausschuss und warten darauf, dass wir die Sachverständigenkommission anhören können, die die Vorfälle aus dem letzten Jahr und auch die Konsequenzen mit uns beraten soll. Leider hat es Absagen gegeben. Es wäre schön gewesen, wenn wir das in der Zwischenzeit hätten machen können. Es wäre zu begrüßen, wenn wir die Anträge, die Sie eingebracht haben, mit den Anregungen der Sachverständigenkommission in ein Gesamtkonzept gießen, denn das ist dringend notwendig.

Hinzu kommt noch, dass das Bundesverfassungsgericht Neuerungen im Maßregelvollzug angemahnt hat, die insbesondere den Verhältnismäßigkeitsmaßstab angehen, also nicht den Maßstab der Sicherheit, den wir im Moment alle anmahnen, sondern eher gegenteilig. Das müssen wir leider berücksichtigen. Das spricht mir zwar nicht aus dem Herzen, aber es ist nun einmal eine Tatsache.

Insoweit sind es diese vielen Bereiche, die geklärt werden müssen. Ich erinnere in dem Zusammenhang an das Thema Gutachten und ob noch ein Zweitgutachten erteilt werden muss. Soll ein Gutachten erteilt werden, wenn Vollzugslockerungen stattfinden sollen? Soll der Leiter des Instituts selber entscheiden können, ob jemand Vollzugslockerungen erhält oder nicht? Ich halte das für sehr problematisch. Es ist eine große Verantwortung, die dieser Leiter trägt. Man sollte ihn zumindest entlasten, nicht bevormunden. Über diese Punkte sollten wir sprechen, denn dafür ist dieser Bereich zu wichtig. Insoweit werden wir das mit Ihnen im Ausschuss beraten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort hat Herr Barth-Völkel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die forensische Psychiatrie ist ein kaum beachteter Bereich in unserer Gesellschaft, es sei denn, es passiert etwas. Genug Beispiele hat uns der sechsundneunzigseitige Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Untersuchung des Maßregelvollzugs in Hamburg, der demnächst im Gesundheitsausschuss bearbeitet wird, aufgezeigt.

Jeder kann sich noch an die Äußerungen der ehemaligen Gesundheitssenatorin Roth erinnern, die damals sagte, dass sie sich nicht um jede Vergewaltigung kümmern

könnte, die auf dem Gelände des AK Ochsenzoll geschehe.

(Barbara Duden SPD: Das hat sie so nicht gesagt!)

Meine Damen und Herren von der Opposition! In Ihren Anträgen mögen viele gute Anregungen sein. Dass sich hier etwas ändern sollte, ist uns auch bekannt.

Bereits am 17. März dieses Jahres hat unsere Partei pressewirksam auf Missstände in der forensischen Psychiatrie hingewiesen.

(Wolf-Dieter Scheurell SPD: Es ist keiner da, der das fotografieren kann!)