Protocol of the Session on June 27, 2002

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In der letzten Sitzung des Stadtteilbeirats in Rahlstedt-Großlohe wurde von einem Vertreter der Baubehörde mitgeteilt, dass in mehreren Stadtteilen vorgesehene Bürgerhäuser vom Senat kurzerhand gestrichen worden sind, unter anderem auch das im sozialen Brennpunkt Großlohe, für das zehn Jahre mit Unterstützung der SPD, CDU, GAL und FDP hart gearbeitet worden ist.

Frage 1: Wie rechtfertigt der Senat den Menschen in Großlohe gegenüber die Streichung des mit zehnjähriger Vorarbeit versehenen und im Haushalt 2002 noch finanziell abgesicherten Bürgerhauses, dessen Spatenstich unmittelbar bevorstand?

Herr Senator Dr. Kusch für den Senat.

Herr Abgeordneter, die Entscheidung des Senats, das Bürgerhaus Rahlstedt-Großlohe zunächst nicht zu bauen, ist keine Entscheidung gegen den berechtigten Wunsch der Menschen, die dort leben, ein solches Bürgerhaus zu gestalten. Die Entscheidung ist dem Senat aus vielerlei Gründen auch nicht leicht gefallen. Allerdings hat die neueste Erkenntnis über die Haushaltslage der Freien und Hansestadt die Notwendigkeit ergeben, es nicht bei dem Blick auf den Haushalt 2002 zu belassen, denn in ein Bürgerhaus zu investieren, ein Bürgerhaus zu bauen, bedeutet, dass man sich über den langfristigen Erhalt und Betrieb dieses Bürgerhauses Gedanken machen muss. Die Haushaltsproblematik dieses Bürgerhauses lag in den Betriebsmitteln der Folgejahre. Bei dem allgemeinen Prinzip, nachdem der Haushalt 2003 aufgestellt wurde, den Haushalt 2002 zu überrollen, waren ab dem Jahre 2003 die Betriebsmittel für das Bürgerhaus bei der derzeitigen Haushaltslage nicht finanzierbar, das heißt, die Investitionsmittel freizugeben für ein Bürgerhaus, dessen langfristiger Betrieb nicht gesichert ist, hätte haushaltsrechtlichen Pflichten widersprochen. Dass die Entscheidung dem Senat nicht leicht gefallen ist, habe ich eingangs schon erwähnt.

Herr Frank.

Das war teilweise, Frau Präsidentin, akustisch sehr schwer zu verstehen.

Ein Hinweis für die Senatsmitglieder. Es ist bei diesem Mikrofon besser, wenn Sie direkt hineinsprechen.

Herr Frank, bitte.

Frage 2: Wie rechtfertigt der Senat diese erneute Wählertäuschung, die durch das Versprechen des Ersten Bürgermeisters und weiterer CDU-Vertreter seit ihrem Besuch in Großlohe vor der Wahl entstanden ist? Das war ein Wählerversprechen.

(Rolf Harlinghausen CDU: Wählertäuschung darf man sagen?)

(Staatsrat Dr. Volkmar Schön)

Herr Abgeordneter, bevor ich die Frage beantworte, möchte ich darauf hinweisen, dass durch meine Antwort keine Identifikation mit Ihrer Wortwahl zu vermuten ist. Ich halte die Wortwahl Ihrer Fragestellung für unangemessen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Im Bezirk Wandsbek waren zwei Projekte in der Planung, das Bürgerhaus und die Schaffung eines Kundenzentrums in Rahlstedt. Der Senat hat Ende letzten Jahres einen Bezirkshaushalt vorgefunden, der die Schaffung beider Stellen für den Bezirk Wandsbek nicht erlaubt hat. Im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung fiel nach einem Abwägungsprozess die Entscheidung zugunsten des Kundenzentrums. In diese Entscheidung war auch das Bezirksamt Wandsbek einbezogen. Nunmehr werden die ursprünglich für das Bürgerhaus eingestellten Betriebsmittel temporär für die Finanzierung der Mietkosten für das Kundenzentrum Rahlstedt verwendet werden können. Mit der Schaffung von Kundenzentren setzt der Senat die Grundidee weiter um, den Einwohnerinnen und Einwohnern in Form multifunktionaler Bürgerservicebereiche möglichst viele publikumsbezogene Dienstleistungen aus einer Hand anbieten zu können.

Eine Zusatzfrage. Wären Sie persönlich oder Herr von Beust bereit, Ihre Entscheidung den Menschen in Großlohe in einer vom Stadtteilbeirat oder vom Förderverein getragenen öffentlichen Veranstaltung zu erläutern?

(Karl-Heinz Warnholz CDU: Spießrutenlauf!)

Ja, ich selbst bin dazu bereit.

Herr Grund.

Herr Senator, könnte es richtig sein, dass die Investitionen, die für das Bürgerhaus in Großlohe vorgesehen waren, mittlerweile in Ihrer festen Planung sind, um den Bau der neuen Vollzugsanstalt in Billwerder zu finanzieren?

Herr Senator.

Herr Abgeordneter, ich muss bekennen, dass ich mit den Feinheiten des Haushaltsrechts nicht in dem Maße vertraut bin, das mir erlauben würde, Ihre Frage zu beantworten. Mir selber ist bei meinem derzeitigen Wissensstand eine kausale Verknüpfung zwischen dem einen und dem anderen nicht bekannt.

Herr Egloff.

Herr Senator, ist aus Ihren Worten zu schließen, dass damit das Bürgerhaus in Großlohe überhaupt nicht mehr gebaut wird oder ist der Bau lediglich aufgeschoben worden?

Letzteres ist der Fall.

Weitere Fragen zu diesem Thema? – Das ist nicht der Fall. Der nächste Fragesteller ist Herr Reinert.

Der kürzlich neu gestaltete Fußgänger- und Radfahrerbereich vor den Häusern Spalding

straße 77a bis 79 ist nunmehr auf circa 110 Meter Länge mit insgesamt 94 Pollern ausgestattet worden. Sieben dieser Poller befinden sich mitten auf dem neu angelegten Radweg.

Erstens: Wer hat das Aufstellen der Poller veranlasst, insbesondere: liegt hierfür eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung vor?

Zweitens: Hält der Senat das Aufstellen von Pollern auf Radwegen generell für eine sinnvolle Maßnahme?

Es antwortet für den Senat der Zweite Bürgermeister Schill.

Dafür liegt keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung vor. Es ist also ohne straßenverkehrsrechtliche Anordnung ergangen, teilweise in Verantwortung von der Tiefbauabteilung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte auf Initiative eines Investors, der dort wohl eine Tankstelle betreibt. Die Polizei hat vom Tiefbauamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte gefordert, diese Poller dort zu entfernen, insbesondere die Poller, die auf dem Radweg erstellt worden sind. Das wurde zunächst verweigert, ist mittlerweile allerdings im Zuge dieser Anfrage noch einmal insistierend aufgegriffen worden. Mittlerweile sollen die Poller, jedenfalls auf diesem Radweg, entfernt werden. Grundsätzlich ist es die Linie des Senates, die auch bekannt ist, die Poller in Hamburg auf das absolut Notwendige, und zwar aus straßenverkehrssicherheitsrechtlichen Gründen, zu reduzieren. Dementsprechend werden auch zahlreiche Poller, vermutlich in einer vier- oder fünfstelligen Anzahl, fallen.

Es gibt immer noch Situationen – auch in der Vergangenheit –, die ein bisschen an schildbürgerstreichähnliche Situationen erinnern. Aber daran arbeiten wir.

Herr Reinert, haben Sie eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der nächste Nachfragesteller Herr Polle, dann Herr Roock.

Weiß der Senat schon, was die Entpollerung dieser Stelle kostet und wird dieses aus den Haushaltstiteln, die der Oberentpollerer Senator Schill vertritt, dann bestritten?

Meine Damen und Herren! Ich bitte jetzt doch um Mäßigung in der Wortwahl.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Diese Pollersituation in der Spaldingstraße weist insoweit eine Besonderheit auf, als hier ein privater Investor im Spiel ist. Der hat diese Poller finanziert und natürlich muss auch mit diesem gesprochen werden, inwieweit diese Poller wieder beseitigt werden können.

(Zuruf)

Ja, weil das offenbar von der Tiefbauabteilung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte in irgendeiner Art und Weise genehmigt worden ist und nicht auszuschließen ist, dass hier für den Investor eine Art Vertrauenstatbestand entstanden ist. Deswegen lassen sich diese Poller wohl nicht so einfach beseitigen wie die anderen.

A

B

C

D

Was die Kosten anbelangt, so sind in diesem Fall natürlich keine Kosten entstanden, weil der Investor sie getragen hat, soweit wir das im Moment überblicken. Ansonsten lassen sich natürlich die Kosten für die Einstellung eines jeweiligen Pollers oder einer Absperrrichtung nicht präzise bestimmen. Das hängt von den Örtlichkeiten ab. Aber als Richtwert mag ein Betrag von etwa 100 Euro pro Poller, der aufgestellt wird, angenommen werden.

Herr Roock.

Meine Frage hat sich erledigt.

Dann ist zunächst Frau Sager dran und dann Herr Reinert.

Haben Sie durch dieses Phänomen den Eindruck gewonnen, dass die völlige Überlassung von Platzgestaltung an einen privaten Investor möglicherweise der Entpollerungsstrategie des Senats entgegensteht?