Insbesondere vor dem Hintergrund des 19. September 2001 muss es endlich auch in Hamburg heißen: Es ist Zeit für Taten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Grund, wären Sie gestern da gewesen, hätten Sie es schon erleben können, aber Sie waren ja in Sachen Shanghai unterwegs.
Liebe Frau Brinkmann! Ich habe noch einmal die Diskussion nachvollzogen, die im Mai im Zuge des Gleichstellungsgesetzes geführt wurde. Damals hatte ich zumindest den Eindruck, dass man in diesem Hause ernsthaft und im Zusammenwirken aller Beteiligten über diese Thematik spricht.
Ich erinnere mich noch an Frau Dr. Freudenberg, die damals mit Artikel 3 des Grundgesetzes begonnen hat. Mittlerweile haben wir wohl einen Schritt vorwärts gemacht. Insofern halte ich Ihre Rede für ein wenig Wahlkampfgetöse. Das ist der Sache nicht entsprechend.
Es gibt seit Mai das Gleichstellungsgesetz. Wir haben sicherlich alle ein großes Ziel: das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen und Familien haben den Anspruch auf Solidarität und Unterstützung der gesamten Gesellschaft.
Das ist – insbesondere bei der Förderung der sozialen und beruflichen Integration – unsere besondere Verpflichtung.
Dazu gehört die Barrierefreiheit und sicherlich der Gebärdendolmetscher bei Verwaltungsverfahren, aber auch die Wahlschablone für Sehbehinderte am 22. September.
Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können und insbesondere zur selbstständigen Lebensführung ermutigt werden.
Ein Schwerpunkt der Politik der CDU für Behinderte und für Menschen mit Behinderung, wie es richtigerweise heißen muss, ist deshalb die Weiterentwicklung, Förderung und finanzielle Absicherung von Konzepten und Hilfen, die der „Normalisierung“ der Lebensverhältnisse und Bedingungen dienen. Das ist unter dem Strich dann die Vision, die wir alle haben, dass a) die Menschen mit Behinderung diese im gesellschaftlichen Umgang nicht mehr spüren und b) – das ist dann unsere Aufgabe, aber auch eine Frage der Funktion von Köpfen –, dass Menschen mit Behinderungen Mitmenschen sind, nicht mehr und nicht weniger.
Ich möchte gerne auf Ihre Darstellung der Beratungsstellen für körperbehinderte Menschen eingehen. Da haben Sie sehr stark Kritik geübt. Nun wollen wir doch einmal die Funktion dieser Arbeitsgruppe durchleuchten.
Zuständig ist nach wie vor die Behörde für Umwelt und Gesundheit, auch wenn der Koordinator bei der Behörde für Soziales und Familie angesiedelt ist. Welche Aufgabe hat denn eigentlich diese Arbeitsgruppe? Die Bezirke haben diese Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingerichtet, die Aufgaben und Arbeitsabläufe im Sinne einer Optimierung der Ergebnisse zu analysieren.
Ein besonderes Augenmerk dieser Arbeitsgruppe gilt dabei der Vermeidung von Doppelaufgaben. Hier besteht der Prüfauftrag auch, ob und welche gleich wahrgenommenen Aufgaben in den Bezirken zukünftig möglicherweise für alle Bezirke gebündelt werden können. Das heißt aber nicht eine Reduzierung des Angebotes.
Meine Damen und Herren! Quantität und Qualität müssen nicht zwangsläufig miteinander verbunden sein. Wenn Sie die Quantität erhöhen oder senken, heißt es nicht zwangsläufig, dass Sie die Qualität erhöhen oder senken.
Ein zweites Beispiel zur Aufgabenoptimierung ist die Entlastung der bezirklichen Dienststellen, insbesondere bei den aufwandsaufwendigen und kostenträgerübergreifenden Finanzierungsfragen bei Reha-Leistungen durch die stärkere Inanspruchnahme der Servicestellen. Das heißt zum einen die Übertragung von Know-how und zum anderen, dass gerade die Anlaufschwierigkeiten dieser Servicestationen überwunden werden.
Drittens: Optimierung der Außendienstaufgaben der Sozialarbeit in den Dienststellen. Zum Beispiel: Für welche Prüfung ist ein Hausbesuch unerlässlich und wann kann eine Entscheidung auch per Aktenlage erfolgen?
Sie haben insgesamt drei Anträge eingebracht. Zu dem Antrag Malwettbewerb: Ich glaube, dass die Frage und die Idee als solches vernünftig und richtig ist, dass sich zehnbis fünfzehnjährige junge Menschen damit beschäftigen, in welcher Form Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung in Zukunft zusammenleben. Das Ergebnis wird am Ende sein, dass wir eine offizielle Postkarte
Bei dem letzten Punkt habe ich eine etwas andere Meinung. Der barrierefreie Ausbau der Schnellbahnhaltestellen wird seit langer Zeit von der Behörde umgesetzt. Insoweit sind wir aber der Meinung, dass wir alle drei Anträge, die Sie gestellt haben, in den jeweiligen Fachausschüssen weiter beraten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zur Barrierefreiheit möchte ich erst einmal eine kleine Bestandsaufnahme machen. Frau Brinkmann, ich habe möglicherweise etwas andere Zahlen, biete aber an, dass wir die im Anschluss einmal abgleichen.
(Petra Brinkmann SPD: Sie waren letzte Woche nicht im Sozialausschuss! Dort hat der HVV die Zahlen genannt!)
Frau Brinkmann, ich war im Sozialausschuss. Selbstverständlich bin ich bei der Anhörung gewesen. Ich muss mich jetzt auch nicht rechtfertigen. Prüfen Sie bitte die Teilnehmerliste. Ich war da, ich kann es Ihnen versichern. Das werden Sie auch an den Ausführungen merken.
Das mittlerweile 90 Jahre alte U-Bahn-System der Hansestadt hat insgesamt 89 U-Bahn-Stationen. Bis zum Jahr 2000 – und das ist durchaus Ihr Verdienst, das erkennen wir an –
waren rund 25 U-Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet und bis heute sind vier weitere Stationen behindertenfreundlich umgerüstet worden.
Weitere acht Hochbahnstationen befinden sich im barrierefreien Ausbau und werden in den nächsten Monaten fertig gestellt.
Sparen Sie sich Ihre Zwischenrufe. Ich erhebe hier nicht den Anspruch, dass es alles unsere Leistungen gewesen sind, sondern ich habe eben gesagt, wir wollen das durchaus anerkennen.
Damit sind rund 30 Prozent des U-Bahn-Systems behindertenfreundlich und zum Teil behindertengerecht hergestellt. Von den 59 S-Bahn-Stationen sind 15 Haltestellen mit 21 Aufzügen versehen. 30 Hochbahnstationen sind mit Orientierungshilfen ausgerüstet und zehn zusätzliche werden spätestens im Jahr 2003 bereitgestellt sein. Wir bemerken also einen langsamen, aber stetigen Ausbau. Dennoch sind wir lange nicht am Ziel, was den barrierefreien Ausbau des ÖPNV betrifft, aber auf dem richtigen Weg.
Ich will aber nicht verhehlen, dass es im HVV auch Nachholbedarf gibt, und möchte an dieser Stelle stellvertretend AKN und andere, insbesondere auswärtige Verkehrsbetriebe nennen. Aber auch hier – so habe ich auf dieser Aus
Gerade vor dem Hintergrund des Landesgleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderung ist es zwingend erforderlich, den Ausbau weiter voranzutreiben und zu einem Abschluss der gesamten Prioritätenliste zu kommen. Unser aller Ziel muss es sein, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft ein autonomes Leben führen können.