Protokoll der Sitzung vom 27.11.2002

(Uwe Grund SPD: Haben Sie schon mal etwas von Subunternehmern gehört?)

Hinzu kommt noch, dass die rechtliche Zulässigkeit einer Tariftreueverpflichtung teilweise höchst umstritten ist. Darauf haben Sie ja schon hingewiesen, Herr Egloff. Wir bewegen uns doch jetzt schon auf einem ganz dünnen juristischen Grat. Unumstritten ist doch auf jeden Fall die Tatsache, dass eine Tariftreueverpflichtung die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit einschränken würde. Die Anwendung der Tariftreueerklärung ist sowieso nur auf die nationale Ebene beschränkt.

(Ingo Egloff SPD: Das wäre schon was!)

Alles in allem ist diese Gesetzesinitiative der SPD in höchstem Maße überflüssig, da sie zu keinerlei Vorteilen für die Hamburger Unternehmen führen würde.

Ganz im Gegensatz hierzu verfolgen Senat und Regierungskoalition das Ziel, die Hamburger Wirtschaft, insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen, nachhaltig zu stärken.

Aus diesem Grund liegt Ihnen heute in einem später folgenden Tagesordnungspunkt ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes vor, ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Also, meine Damen und Herren, wenn Sie wirklich etwas für die Hamburger Wirtschaft tun wollen, dann stoppen Sie zuerst einmal den politischen Irrsinn der Bundesregierung und Ihres Generalsekretärs Olaf Scholz.

(Erster Vizepräsident Berndt Röder übernimmt den Vorsitz.)

Das würden Ihnen die Unternehmen und Arbeitnehmer in Hamburg danken.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort bekommt jetzt der Abgeordnete Stephan Müller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer heute Arbeitsplätze schützen will, muss sicherlich vorbeugende Maßnahmen treffen. Hierzu gehört unter anderem auch die Schaffung eines vernünftigen Vergabegesetzes – ich sage jetzt bewusst vernünftigen –, welches die Tariftreue sichert.

Dass Tariftreue insbesondere bei öffentlichen Aufträgen eingehalten wird, ist natürlich auch Aufgabe der Politik. Sie können mir glauben, dass gerade ich die Klagen der Hamburger Betriebe kenne, da ich in der Baubranche tätig bin.

Allerdings, Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der SPD, weist in die Richtung der Hansestadt Hamburg, dies ist ja schon mal ganz gut. Jedoch glaube ich, dass durch Annahme Ihres Gesetzesvorschlages ein Irrweg in Richtung Süden eingeschlagen wird, der direkt vor der Tür des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe kläglich scheitert.

Das Land Berlin hat uns mal wieder ein Beispiel dafür gegeben, wie man es eben nicht macht, und das Verfassungsgericht beschäftigt sich gerade mit dem Berliner Modell des Vergabegesetzes.

Ganz genau vor diesem Hintergrund ist es angebracht, das Urteil abzuwarten und keinen vorschnellen Vorstoß zu wagen. Außerdem haben wir in Hamburg den Zustand, dass bei öffentlichen Aufträgen eine so genannte freiwillige Tariftreueerklärung abgegeben werden muss.

Die Tariftreueregelung der Hansestadt erfasst zurzeit nationale Ausschreibungen, das heißt Ausschreibungen, die nach europäischer Norm den Stellenwert von 5 Millionen Euro nicht überschreiten. Alle Aufträge über die 5 Millionen Euro hinaus werden im europäischen Wettbewerb ausgeschrieben und unterliegen dann nicht mehr dem Einflussbereich der nationalen Ausschreibung. Die Tariftreueerklärung der Hansestadt folgt damit dem geltenden Tarifgefüge der Bundesrepublik Deutschland.

Alle Bieter, unabhängig von einer im Einzelfall bestehenden Tarifbindung, werden kontrolliert, ob Sie die Einhaltung der einschlägigen Tarifverträge sowie die damit einhergehende Entgeltregelung beachten und auch umsetzen. Diese Regelung haben ebenfalls die vom Auftragnehmer beauftragten Nachunternehmer zu beachten.

Genehmigungen für den Einsatz von Nachunternehmern werden ermittelt und dann auch nur bei entsprechender Seriosität zugelassen. Die in Ihrem Gesetzentwurf im Paragraph 7 angesprochenen Kontrollen werden ebenfalls berücksichtigt.

(Erhard Pumm SPD: Das wissen wir schon alles!)

(Barbara Ahrons CDU)

A C

B D

Baustellen werden zum Beispiel durch 14 Kontrolleure vor Ort auf Umsetzung geprüft. Herr Pumm, wenn Sie das alles schon wissen und wenn es das alles schon gibt, warum kommen Sie dann mit solchen Gesetzesvorlagen? Das sollten Sie mir jetzt mal erklären.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Bei Unregelmäßigkeiten gibt es weitreichende Sanktionsmöglichkeiten, die von der Abmahnung, Herr Pumm, das wissen Sie auch, von der Geldstrafe bis zum Ausschluss führen können.

Mein Fazit: Bis zur Klärung beim Verfassungsgericht stehen uns damit genügend Mittel und Regelungen zur Verfügung, um die Tarifverträge am Ort vor Dumpingkonkurrenz zu schützen.

Abschließend möchte ich feststellen, wer in Hamburg aufgrund der Lebensqualität und seiner eigenen Gewinnmaximierung Arbeitnehmer zu Niedriglöhnen opfert, darf für die Auftraggeber und damit auch für die Freie und Hansestadt Hamburg kein Gesprächspartner sein. – Danke.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der CDU)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Kerstan.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man den Aussagen der Gewerkschaften, der Handelskammern, der Handwerkskammern glauben kann, dann findet im Baubereich zunehmend ein massiver Einsatz von Niedriglohnkräften statt, der zu Wettbewerbsverzerrung, gerade von tarifgebundenen Unternehmen, führt. Die EU-Erweiterung wird zukünftig dieses Problem noch weiter erheblich verschärfen. Die Bestrebungen der EU-Kommission, Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr öffentlich auszuschreiben, lassen für den öffentlichen Nahverkehr eine ähnliche Entwicklung erwarten.

Von daher ist es richtig, dass die SPD einen Antrag einbringt, der sicherstellen soll, dass in diesen Bereichen diese negativen Entwicklungen nicht eintreten, und von daher werden wir diesen Antrag unterstützen.

Er stellt sicher, dass auch in Zukunft kein Einsatz von Billiglöhnern zuungunsten von Hamburger Firmen stattfinden wird und dass keine Auftragsvergabe rein nach Preiskriterien erfolgt, sondern die Qualität und auch die Sicherheit der Beschäftigten zugrunde liegt.

Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, dies ist Mittelstandsförderung in der reinsten Form und ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass heute im Bereich der Wirtschaftspolitik eine Art Premiere stattfindet. In der Regel sind Ihre Anträge die Umsetzung der Forderung der Kammern im Verhältnis 1:1. Heute, indem Sie signalisiert haben, dass Sie den Antrag ablehnen, tun Sie dies zum ersten Mal nicht. Da ist Ihnen wohl die Position der Handels- und Handwerkskammer durchgerutscht. Vielleicht sollten Sie noch einmal überlegen und dann auch Ihrem Bündnispartner in diesem Bereich Folge leisten.

Ich weiß, dass CDU und FDP auf Bundesebene dieses Gesetz schon einmal im Bundesrat zu Fall gebracht haben. Das war allerdings im Wahlkampf und im Wahlkampf herrschen ja manchmal auch andere Gesetzmäßigkeiten.

(Dr. Wieland Schinnenburg FDP: Wie bei Ihnen!)

Doch, irgendwann muss man ja einmal seine Niederlage im Wahlkampf eingestehen und akzeptieren, dass der Wahlkampf vorbei ist.

(Dr. Wieland Schinnenburg FDP: Im Wahlkampf!)

Wenn Sie ein sinnvolles Gesetz in unverantwortlicher Weise im Wahlkampf blockiert haben, dann haben Sie hier die Möglichkeit, diesen Fehler wieder gutzumachen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Der Senat hat im Juli 2002 die Richtlinie zur Berücksichtigung sozialer Belange bei Ausschreibungen öffentlicher Unternehmen aufgehoben, die vor allem die Auftragsvergabe an gesellschaftspolitische Ziele knüpft. Leider beschränkt sich der SPD-Antrag dabei wieder nur im Bereich von sozialpflichtig Beschäftigten und diesen Fehler in der Tariftreue wieder rückgängig zu machen. Uns ist aber wichtig, dass in diesem Bereich auch weitere Einschränkungen, die dort aufgehoben wurden, weiterhin gelten.

Unter anderem wurde nämlich die Berücksichtigung von Unternehmen, die speziell Frauen fördern und Ausbildung betreiben, ersatzlos gestrichen. Auch Diskriminierungsverbote werden in Zukunft nicht mehr weiter verfolgt. Dies ist ein Rückschritt, den wir ganz entschieden ablehnen. Die Kommunen haben gerade bei der Auftragsvergabe die Möglichkeit, mit ihrer Nachfragemacht gesellschaftspolitisch sinnvolle Ziele zu fördern. In diesem Bereich geht die SPD leider nicht mit unseren Vorstellungen konform.

Frau Ahrons, Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie auf das Gesetz zur Mittelstandsförderung setzen. Wir haben diesem Gesetz auch zugestimmt, wobei aber dieses Gesetz einen Kardinalfehler hat. Sie wollen mit öffentlichen Unternehmen den Mittelstand fördern, aber gleichzeitig ist es doch die erklärte Politik dieses Senats, so viele öffentliche Unternehmen wie möglich zu verkaufen. Mit jedem verkauften öffentlichen Unternehmen wird diese Maßnahme, die Sie dort ergreifen, entwertet. Von daher wäre es sinnvoll, dass Sie beim Tariftreuegesetz, das ja auch nach Ansicht der Kammern für den Mittelstand sinnvoll wäre, zustimmen könnten.

Falls Sie noch weitere Entscheidungshilfen dazu brauchen, dann schauen Sie doch einfach mal nach Bayern. Unter Edmund Stoiber ist ein Tariftreuegesetz schon lange eine Selbstverständlichkeit und ich bitte Sie, diesem Gesetz zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Pauly.

Herr Kerstan, mit dem Schimpfen auf die Privatisierungspolitik der Koalition würde ich doch an Ihrer Stelle vorsichtig sein, denn in den letzten zehn Jahren ist für fünf Milliarden öffentliches Vermögen versilbert worden. Also weit mehr, als wir hier überhaupt vorhaben.

(Dr. Willfried Maier GAL: Das war doch ganz in Ihrem Sinne!)

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die FDP lehnt dieses Tariftreuegesetz ab,

(Dr. Willfried Maier GAL: Die FDP lehnt Tarife ab!)

(Stephan Müller Partei Rechtsstaatliche Offensive)