Abgesehen davon, Frau Brüning, führt das Modell – um solche Dinge durchzuführen – zu einem gigantischen technischen Aufwand. Das ist selbst im EDV-Zeitalter so. Es führt zu einer imensen Verschulung des Studiums, in dem der Student sehr genau schauen muss, was er sich leisten kann, wie schnell er sein muss und so weiter. Das entspricht überhaupt nicht der Position, die Rotgrün sonst beispielsweise zur Freiheit des Studiums vertritt.
Man muss auch mit großen Orientierungsproblemen gerade für Studienanfänger rechnen, die schon jetzt so verunsichert sind, dass sie gar nicht mehr wissen, wie sie eigentlich das Problem der rechtzeitigen Einschreibung und die Entscheidung, welche Fächer sie in dem entsprechenden Semester belegen wollen, bewältigen können. Sie müssen aber diese Dinge auf den Weg bringen, um zum Schluss durch eine Klausur oder ein Referat ihren Schein zu bekommen. Dieser Weg ist mit vielen Problemen verbunden.
Ich sehe auch noch ein organisatorisches Problem. Gegenüber unserem Modell erschwert Ihr Modell – diese These wage ich jetzt einmal – zukünftige Studienreformen, weil es nämlich die Strukturen zementiert.
Ich fasse zusammen. Wir wollen schnell handeln und die Langzeitstudenten von den Hochschulen entfernen, die wirklich kein Interesse daran haben, ein Examen zu machen. Deshalb haben wir diese grundsätzliche Position. Aber ich signalisiere Ihnen auch, dass wir in der Diskussion offen sind. Deswegen werden wir der Überweisung zustimmen, damit wir dann – um letztlich zu einer Regelung zu kommen – im Detail im Ausschuss die Vorund Nachteile beider Überlegungen abwägen können.
Den Antrag von Frau Dr. Brüning und der SPD habe ich mit Interesse gelesen. Vor allem hat mich in der Begründung der erste Satz aufgebaut und überzeugt:
„Bildung ist eine Leistung des Staates, auf die die Menschen einen Anspruch haben, mit der aber auch verantwortungsvoll umzugehen ist.
Aber der Inhalt der folgenden Sätze hat meine Fraktion und mich leider nicht überzeugt. Auch Ihr Presseartikel in der letzten Woche hat keine Hilfe gebracht. Ich werde einige Gründe nennen, die klar gegen Ihre Antrag sprechen.
Erstens: Sie schreiben, dass Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die Studienkonten einführen wollen. Ich setze noch eins drauf: Nordrhein-Westfalen wollte es auch.
Es hat sich aber gezeigt, dass die praktische Umsetzung – das wurde eben schon gesagt – extrem kompliziert und der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist. Deshalb wird es dort im Moment so gehandhabt, dass den Studenten nicht ihre tatsächlich besuchten Veranstaltungen, sondern eine fiktive Pauschale von Studienguthaben pro Semester abgezogen wird.
Hier kommen wir zu dem, was Sie immer sagen. Ich rede immer von fiktiv, Sie wollen es sukzessiv. Das ist ein großer Unterschied. Ihre Ausführungen im Antrag sind gut, aber aufgrund des Verwaltungsaufwands sind diese nicht mehr haltbar.
Zweitens: Die von Ihnen gepriesene Weiterbildungsmöglichkeit ist gut. Bei Ihnen bleibt es aber den Studenten selbst überlassen, ob sie wenige Veranstaltungen besuchen und ein Guthaben für die Weiterbildung ansparen oder nicht. Das ist doch nur bedingt plausibel. Entweder ist Weiterbildung wichtig oder nicht. Ich gehe davon aus, dass ich für alle Fraktionen spreche und wir für ein lebenslanges Lernen sind.
Ihrem Antrag entsprechend werden aber diejenigen bevorzugt, die ein Minimum an Veranstaltungen besuchen und intensiv studiert haben. Auf der anderen Seite werden diejenigen, die mehr Veranstaltungen benötigen – die also nicht so gut waren –, schlechter gestellt. Und das aus dem Munde der Oppositionsfraktion! Das nennen Sie sozial? Wir nicht.
Drittens: Die von Ihnen angepriesene individuelle Lebensplanung der Studenten, die durch das neue Hochschulmodernisierungsgesetz verletzt würde. Das haben Sie – so glaube ich – auch in Ihrem Artikel gesagt.
Im Übrigen: Der Begriff „individuelle Lebensplanung“ stammt eigentlich aus der von hier aus gesehen linken Ecke. Die Grünen haben ihn vor einigen Jahren zuerst genannt.
Das Hochschulmodernisierungsgesetz beinhaltet doch genau das von Ihnen angesprochene Problem. Nehmen wir als Beispiel Paragraph 6 Absatz 9 Ziffer 2, der klar sagt, dass Studenten mit Kindern im Vorschulalter grundsätzlich von den Zahlungen befreit sind. Das ist nur ein Beispiel von vielen.
Viertens: Auch das Argument, die Hochschulen würden nicht in die Pflicht genommen, die Studierenden besser zu betreuen, wenn sie für ein langsames Studium Geld erhielten, greift leider nicht. In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen schlagen viele Langzeitstudenten negativ zu Buche. Insofern wird es einen Anreiz, Langzeitstudenten hervorzubringen – wie Sie es sagen –, nicht geben.
Studiengebühren sollen zudem erlassen oder gestundet werden, wenn Mängel der Studienorganisation die Studiendauer erhöht haben. Sie sagten gerade, dass die Hochschulen dies mit Absicht machen würden, weil sie Geld dafür bekommen. Das halte ich für Kokolores.
Sie würden davon profitieren, aber sie würden doch aufgrund des Ziel- und Leistungsprofits verlieren. Wenn es viele Langzeitstudenten gäbe, würden wir ihnen doch kein Geld mehr zahlen, sondern wir könnten sofort sagen: Wenn ihr das nicht schafft, dann wird finanziell nichts mehr gehen.
„Zur Durchführung dieser Maßnahme müssen die Voraussetzungen an den Hochschulen geschaffen werden, dass ein Abschluss in der Regelstudienzeit auch möglich ist.“
Fünftens: Frau Dr. Brüning, Sie haben öfter gesagt, dass man über den Tellerrand blicken sollte. Tun wir das einmal.
In Österreich wurden 2001 Studiengebühren in Höhe von 726 Euro eingeführt. In England und Schottland betrugen diese ab 1998 1000 Pfund, inzwischen haben sie sich auf 1100 Pfund erhöht. Diese Studenten bezahlen also 1744 Euro.
Mir kommt es fast so vor, als wenn Herr Senator Dräger weiter über den Tellerrand schauen würde als Sie, Frau Dr. Brüning.
Wo endet denn der Tellerrand? Man muss doch überall und nicht nur nach Schleswig-Holstein schauen, um dann sagen zu können, dass man weit genug geschaut habe, viel weiß und das genauso gemacht werden sollte. Ich weiß, was wir mit dem neuen Hochschulmodernisierungsgesetz bringen werden. Dieses Gesetz ist nämlich ein sehr guter Ansatz, um das zu machen, was wir in Hamburg brauchen.
Da wir der Meinung sind, Probieren gehe über Studieren, sind wir aber gern bereit, über Ihre hoffentlich bis dahin besseren Argumente im Ausschuss zu diskutieren. – Danke für das Zuhören.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Zuvor eine Bemerkung: Es wird im Moment auch über ein Bundesgesetz gestritten und Klage geführt, dass das Verbot der Studiengebühren nicht bundesgesetzlich festgeschrieben sein dürfe. Mein persönliches Bekenntnis ist: Wenn es ein Bundesgesetz gibt, das Verbote festschreibt, würde ich lieber das Verbot von Kindertagesstättengebühren als das Verbot von Studiengebühren festschreiben.
(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der CDU – Karl-Heinz Ehlers CDU: Aber eigentlich würden Sie gerne beides haben!)
Das heißt, wir bewegen uns in Wirklichkeit in einem Rahmen, den wir viel weniger regeln können, als wir es gerne tun würden.
Wenn wir uns in diesem Rahmen bewegen, der erreichen soll, dass sowohl Hochschulen als auch Studierende in angemessener Zeit zum Abschluss ihrer Studien kommen, dann ist der Ehrgeiz zu niedrig gesteckt, Herr Beuß, wenn damit nur die Statistik bereinigt werden soll. Damit erzielen Sie möglicherweise einen einmaligen Effekt, aber die Bereinigung der Statistik organisiert auf Dauer kein vernünftiges Studium. Sie müssen hier doch offenkundig einen Mechanismus installieren, der sowohl die Hochschulen animiert, Studiengänge anzubieten, die den Studenten entgegenkommen und ihnen einen Abschluss ermöglichen, als auch die Studierenden animiert, tatsächlich mit dem, was ihnen vonseiten des Staates kostenlos zur Verfügung gestellt wird, sorgsam umzugehen. Das ist mit einem Studienkontenmodell dem Prinzip nach tatsächlich vernünftiger zu machen, und zwar aus folgenden Gründen:
Erstens: Die Studierenden haben unterschiedliche Lebenssituationen, auch beispielsweise dadurch, dass für sie nur ein Teilzeitstudium möglich ist. Dann kann ihre Studiendauer nicht an der Lebenszeit gemessen werden. Wenn die Studienguthaben aber in Semesterwochenstunden gemessen werden, können alle ihren Lebensplan individuell gestalten.
Zweitens: Die Studentin oder der Student würden veranlasst, mit dem zur Verfügung gestellten Kontingent im Einzelnen sorgfältig umzugehen und sich nicht nur zu fragen, ob noch ein Semester notwendig ist, sondern ob es zum Beispiel sinnvoll ist, noch irgendwelche Veranstaltungen zu besuchen.
Drittens: Wenn man die Bezahlung der Hochschulen seitens des Staates auch noch daran koppeln würde, wie viele Stunden die Studentin oder der Student im Rahmen der Regelstudienzeit geleistet hat, dann würde auch vonseiten der Hochschulen ein Effekt erzielt, der dazu beiträgt, dass tatsächlich das Studium im Rahmen der Regelstudienzeit geleistet werden kann.