Protokoll der Sitzung vom 22.01.2003

Der Baugrund, auf dem die Europa-Passage entstehen wird, verbindet sogar beides. Denn das Europa-Haus mit seinem glanzvollen Treppenhaus und die direkt dahinter liegende Hermannstraße ist im Stadtbild als Antwort auf den verheerenden Großen Brand entstanden. Es ist eben nicht nur die reine Ansicht, Herr Quast, von der Sie gesprochen haben, sondern auch die dahinter stehende Geschichte.

Aber gerade das Europa-Haus ist ein gutes Beispiel, wie sich ein kulturelles Erbe einem Wandel unterziehen kann. Das Haus hat in den vergangenen Jahrzehnten sein Erscheinungsbild ständig gewandelt. Dieser Wandel – und nicht die Statik – gehört mit zum Gedächtnis einer Stadt.

1996 hat die Kulturbehörde zusammen mit der Immobilienfirma Jones Lang LaSalle – damals hieß sie anders – eine damals einmalige Studie zu gewerblich genutzten und gesetzlich geschützten Denkmälern veröffentlicht. Das überraschende Ergebnis dieser Studie war – sie wurde immerhin von einer Immobilienfirma durchgeführt –, dass bei vielen Branchen denkmalgeschützte Gebäude für eine Nutzung geradezu als ideal gelten. Denken Sie zum Beispiel an das Gastwerk und das Stilwerk, die für den Denk

malschutz kein Hemmnis, sondern eine Aufwertung der Immobilie waren. Den Architekten bietet der Denkmalschutz häufig die Anregung zum kreativen Umgang mit dem Gedächtnis einer Stadt. Zu diesem Gedächtnis gehört das aktive Erinnern. Gerade auf dem Baugrund der Europa-Passage finden wir Gebäude, an die, ohne die in den letzten Wochen und auch in den aktuell geführten Diskussionen, nie so breit erinnert worden wäre.

Viele Bauten, die denkmalgeschützt waren, werden durch den Abriss zur Erinnerung. Im Bauvorhaben Europa-Passage verstecken sich viele kleine Niederlagen für den Denkmalschutz. Aber der Denkmalschutz, der der Anwalt des kulturellen Erbes ist und der kommenden Generationen nicht nur Altes überlässt, sondern die Hand reicht, um Neues zu ermöglichen, erringt auch viele kleine Siege.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der Partei Rechts- staatlicher Offensive und bei Wilfried Buss SPD)

Das Wort erhält Senator Mettbach.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz den Sachzustand zu dieser Frage erläutern.

Wir haben, was den Durchführungs-, den Erschließungs-, den Sondernutzungsvertrag und auch den Vertrag mit den Leistungsträgern wie Stadtentwässerung und die Hamburger Wasserwerke betrifft, mittlerweile die Einigung mit den Beteiligten erzielt. Der Senat beabsichtigt, im April – spätestens jedoch im Mai – den vorgezogenen Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 33 zu beraten und zu einem entsprechenden Beschluss zu kommen.

Wir haben noch einige kleine Probleme zu lösen. Ich möchte nicht über die schon von allen Seiten genannten vielen Vorteile sprechen, sondern nur noch kurz auf die von der Opposition gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Forderung der Bezirksversammlung nach einem Wettbewerb zur Erhaltung der Fassade eingehen.

(Wilfried Buss SPD: Denkmalschutz hat Herr Woestmeyer gesagt!)

Ich habe das mit dem Denkmalschutz schon gehört, der sich nicht auf die Fassade, sondern auf das Treppenhaus bezieht, das im Übrigen denkmalschutzwürdig ist.

Aber entscheidend ist doch, wie wir im Endeffekt dem Ballindamm auch nach dem Umbau den heutigen Reiz – das betrifft auch die Fassaden – wiedergeben. Wir haben in den Gesprächen mit den Beteiligten und auch in den Verträgen vereinbart, dass es einen weiteren Entwurf geben wird. Wenn dieser von allen Beteiligten nicht einhellig getragen wird, dann wird ein entsprechender Wettbewerb stattfinden.

(Antje Möller GAL: Wer sind die Beteiligten?)

Das sind diejenigen, die die Europa-Passage bauen wollen, der Senat und – das sage ich deutlich – das ist auch der Bezirk. Es sind noch einige kleinere Probleme außerhalb der Fassade zu lösen. Aber ich gehe davon aus, dass wir auf einem guten Weg sind.

Herr Quast, Sie haben zu Recht gesagt, dass dieses Projekt von Rotgrün angeschoben wurde. Ich erspare mir zu sagen, dass es mir lieb gewesen wäre, wenn Sie dieses auch zu Ende gebracht hätten.

(Martin Woestmeyer FDP)

(Dr. Willfried Maier GAL: Das wäre zeitlich auch nicht möglich!)

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang trotzdem darauf verweisen, dass Sie sich bitte von dem Konsens über das Anschieben dieses Projektes – das geht, Frau Möller, in Richtung GAL – nicht wieder verabschieden, indem Sie sagen, dass ein unverwechselbares Gesicht Hamburgs zerstört würde und dies nicht positiv sei. Dieses Projekt wurde von Ihnen angeschoben; wir führen es – das haben wir gerade von Rotgrün gehört – nur fort. Ich bitte Sie, auf der Basis des bisher bestehenden Konsens zu bleiben, damit wir gemeinsam ein erfolgreiches Projekt zu Ende führen können.

Sie sagen, dass die Beteiligten an einen Tisch gebracht werden müssen und dass insbesondere bezüglich der Fassade etwas getan werden müsse. Das ist richtig. Dazu habe ich eben im Hinblick auf einen Wettbewerb etwas gesagt. Ansonsten handelt es sich um das Grundkonzept, das von Ihnen schon angeschoben wurde, das leider nicht umsetzbar war, sodass entsprechende Veränderungen vorgenommen werden mussten. Ich bin mir relativ sicher, dass wir auch das Fassadenproblem einer vernünftigen Lösung zuführen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir derzeit nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet, denn für das letzte Thema hätten wir nicht einmal mehr eineinhalb Minuten Zeit. Ich gehe davon aus, dass ich dieses dann nicht mehr aufrufen soll. – Das ist der Fall.

Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 2 und 3, Drucksachen 17/1525 und 17/1526, jeweils in der Neufassung: Wahl eines Mitgliedes des Hamburgischen Verfassungsgerichts sowie Wahl einer ständigen Vertreterin oder eines ständigen Vertreters des Hamburgischen Verfassungsgerichts.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drucksache 17/1525 (Neufassung) –]

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer ständigen Vertreterin oder eines ständigen Vertreters (vertretendes Mitglied) des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drucksache 17/1526 (Neufassung) –]

Die Fraktionen haben vereinbart, dass die beiden Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragraphen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, finden die Wahlen in Wahlkabinen statt.

Wir verfahren so, dass Herr Farid Müller, Frau Pauly und Frau Pawlowski abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Ich bitte Sie, zur Kanzleibank zu gehen und von Frau Cornell Ihre Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung und Wahlenthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann bitte in die Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Die Stimmzettel sind jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen.

Stimmzettel, die nicht zweifelsfrei den Willen des Mitgliedes erkennen lassen oder die Zusätze enthalten, sind ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Rogalski-Beeck, bei der die Wahlurne steht, und stecken Sie dort den Stimmzettel in die Urne.

Ich möchte nunmehr die beiden Vizepräsidenten Müller und Müller nach oben bitten.

Abweichend von der Ansage fängt Frau Pawlowski mit dem Namensaufruf an. Ich darf bitten, Herrn Farid Müller mitzuteilen, dass er hier oben erwünscht ist.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Meine Damen und Herren, ich habe Sie zu fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen wurden. Damit ist die Stimmabgabe abgeschlossen. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen.

Ich bitte nunmehr, die Stimmauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmauszählung ist die Sitzung unterbrochen.

Unterbrechung: 16.42 Uhr

Wiederbeginn: 16.55 Uhr

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahlen bekannt: Bei der Wahl eines Mitgliedes des Hamburgischen Verfassungsgerichtes sind 112 Stimmzettel abgegeben worden, die alle gültig waren. Herr Dr. Waldemar Maselewski erhielt 87 Ja-Stimmen bei 16 NeinStimmen und neun Enthaltungen. Damit ist Herr Dr. Maselewski zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichtes gewählt worden.

(Beifall im ganzen Hause)

Bei der Wahl eines vertretenden Mitgliedes des Hamburgischen Verfassungsgerichtes wurden 113 Stimmzettel abgegeben, ebenfalls alle gültig. Herr Wolfgang Hölder erhielt 91 Ja-Stimmen bei 15 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen. Damit ist Herr Hölder zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichtes gewählt worden.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich bitte nun Herrn Dr. Maselewski und Herrn Hölder, hier vorne in unsere Mitte zu treten.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Herr Dr. Maselewski, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichtes gewählt. Dazu spreche ich Ihnen zunächst einmal die Glückwünsche des gesamten Hauses aus. Ich habe Sie zu fragen, ob Sie die Wahl annehmen.

Herr Dr. Maselewski: Ja.

Das ist der Fall. Dann kommen wir zur Vereidigung. Nach Paragraph 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichtes vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand, die Beteuerungsformel „Ich

(Senator Mario Mettbach)

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schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ nachsprechen zu wollen.

Der Eid hat folgenden Wortlaut:

„Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde.“

Ich darf Sie jetzt bitten, „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ zu sprechen.