Hamburgerinnen und Hamburger, die jedes Jahr sterben, sterben im Krankenhaus. Weitere 28 Prozent starben in den Jahren 1997 und 1998 im Pflegeheim. Neuere Zahlen liegen leider nicht vor. Insgesamt sterben also etwa 75 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger in der Institution Klinik oder Pflegeheim.
Erschreckend finde ich ein anderes Ergebnis meiner letzten Kleinen Anfrage zu diesem Thema. Ein Fünftel der Menschen, die im Krankenhaus sterben, sterben dort innerhalb des ersten Tages und weitere 14 Prozent am zweiten oder dritten Tag. Ein ruhiges Abschiednehmen, ein Sterben in Würde, wie wir es uns vorstellen, ist unter diesen hektischen Bedingungen wohl in den meisten Fällen nicht möglich. Es ist wichtig, dass wir die Umstände der Krankenhauseinweisungen kurz vor dem Tode hinterfragen und analysieren können. Dazu brauchen wir mehr Daten und das will unser Antrag erreichen.
Es gibt sicher viele Fälle, Herr Rumpf, zu Ihrer Beruhigung, in denen es völlig richtig ist, Menschen ins Krankenhaus einzuweisen. In Hamburg sterben nahezu 50 Prozent der Menschen in einem Alter von über 80 Jahren. Wir wissen, dass die Leute, die im Krankenhaus sterben, überwiegend sehr alte Menschen sind. Es gibt sehr viele Einweisungen von sterbenden alten Menschen, bei denen eine intensive Behandlung und intensive Diagnostik keinen Sinn macht. Die Krankenhauseinweisungen erfolgen, weil es im ambulanten Bereich und auch im Pflegeheim nicht möglich ist, sich adäquat um die sterbenden Menschen zu kümmern. Das ist der Punkt. Wir müssen jetzt Daten erheben, um genau zu wissen, welche Gruppe dadurch belastet wird und für welche Gruppe es wichtig ist, dass sie ins Krankenhaus kommt, damit wir eine vernünftige Gesundheitspolitik machen können. Ich finde es großartig, wenn wir das sogar gemeinsam im Ausschuss bearbeiten könnten. Das wird meine Parlamentsmüdigkeit für eine Weile heilen.
Es ist hier auch schon angesprochen worden, dass in den letzten Jahren die Möglichkeiten der Verordnung von häuslicher Pflege nach Paragraph 37 SGB V verbessert wurden. Wir wissen, dass es aber immer noch nicht funktioniert. Die Verordnungsmöglichkeit ist theoretisch gegeben, aber es klappt nicht, dass schnell genug ein kompetenter Pflegedienst da ist, der sich sehr zeitintensiv – gegebenenfalls rund um die Uhr – um die Betroffenen kümmern, die Angehörigen entlasten und zusätzlich ehrenamtliche HospizPflege hinzuziehen kann. Das ist ein Riesenbereich, den wir zu erarbeiten haben. Ich freue mich auch für Frau Rudolph, dass ihr legendärer Antrag vom vorletzten Sommer jetzt doch Früchte trägt. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dies ist aus Sicht der FDP-Fraktion ein sehr wichtiges Thema. Deshalb stimmen wir der Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zu und ich spare mir meine Redezeit für die Kita-Debatte. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senat sieht zurzeit vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich kaum eine Möglichkeit zur Verlagerung des zehnprozentigen Eigenanteils der Hospiz-Träger auf Kranken- und Pflegekassen. Man muss das auch realistisch sehen. Eine solche Änderung könnte – wenn überhaupt – nur sehr langfristig möglich werden oder, wie in den Vorreden dargestellt, als Initiative Hamburgs bei der Gesundheitsministerkonferenz vorgetragen werden. Aber da muss ich auch an die SPD appellieren: Sie haben den direkteren Zugang, sodass von Ihrer Seite dort auch mehr gefordert werden darf.
Erforderlich ist aus Senatssicht noch einmal die Überprüfung der wirtschaftlichen Struktur der stationären Hospize in Hamburg, unter anderem verbunden mit der Klärung möglicher Synergieeffekte durch Kooperationen oder auch Fusionen der Hospize. Auch das kann man vielleicht einmal überlegen.
Das Modell der „Brückenschwestern“ in Baden-Württemberg ist dem Senat im Einzelnen so nicht bekannt. Das gebe ich zu. In den Hamburger Palliativstationen werden zurzeit so genannte Brückenschwestern eingesetzt, die den Übergang der Patientinnen und Patienten aus der stationären Versorgung in die Häuslichkeit organisieren oder Kontakt zu Patienten aufnehmen, die aus einem anderen Krankenhaus in die Palliativstation verlegt werden sollen. Die Beschäftigung von „Brückenschwestern“ im Krankenhausbereich müsste allerdings von den Krankenkassen im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen gesondert berücksichtigt werden. Nach Kenntnis des Senats ist dies jedoch in Hamburg von den Krankenkassen bisher – drücken wir es einmal vorsichtig aus – nicht so honoriert worden. Hier sind deutliche Gespräche mit den Kassen erforderlich. – Vielen Dank.
Zunächst zum GAL-Antrag aus der Drucksache 17/2344. Wer möchte diesen Antrag an den Gesundheitsausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisung ist einstimmig erfolgt.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/2276 federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Gesundheitsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch diese Überweisung ist einstimmig beschlossen.
Wer die Drucksache 17/2277 federführend an den Gesundheitsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Somit ist auch diese Überweisung einstimmig erfolgt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 38 auf, Drucksache 17/2272: Die Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung einschließlich der Polizeiausbildung in die Hochschule für angewandte Wissenschaften eingliedern, Antrag der GAL-Fraktion.
[Antrag der Fraktion der GAL: Die Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung einschließlich der Polizeiausbildung in die Hochschule für angewandte Wissenschaften eingliedern – Drucksache 17/2272 –]
Die SPD-Fraktion beantragt eine Überweisung dieser Drucksache an den Innenausschuss. Wer begehrt das Wort? – Herr Dr. Maier.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Es gibt nicht nur Dohnanyi-Kommissionen und Hochschulreformbestrebungen bei den offenen Hochschulen der Stadt, sondern auch Bestrebungen des Senats, die Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung neu zu organisieren. Das war bereits in der letzten Legislaturperiode ein Thema. Es ist dieses Mal wieder ein Thema. Die Studierenden und das Personal debattieren darüber. Herr Lüdemann, Herr Schäfer, Herr Schrader und ich waren kürzlich zu einer Diskussion an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung eingeladen. Die Absichten des Senats laufen wohl darauf hinaus – so auch dort vertreten –, Leute, die für den gehobenen Dienst in der Verwaltung ausgebildet werden, an die Hochschule für angewandte Wissenschaft zu bringen und für Polizeischüler, die dort für den gehobenen Dienst ausgebildet werden, eine eigene Hochschule zu bilden. Nach den Einlassungen von Herrn Peiner ist geplant, für die vergleichsweise wenigen Finanzauszubildenden wiederum eine eigene Fachhochschule zu gründen.
Ich halte ein solches Vorgehen in dieser Situation nicht für klug. Wenn wir die Hamburger Hochschullandschaft insgesamt neu ordnen, aus der sowohl die privaten Unternehmen als aber auch die öffentliche Hand ihr Personal rekrutieren, dann ist es nicht sinnvoll, separate Fachhochschulbereiche für Teile des öffentlichen Dienstes zu schaffen. Es wird dazu führen, dass in diesen naturgemäß kleineren Einrichtungen auch nur ein sehr viel engeres, sehr viel stärker berufsbezogenes Spektrum unterrichtet werden kann. Es wird dazu führen, dass die dort Studierenden weniger Chancen haben, einen Blick über den Zaun zu tun. Es wird weiterhin dazu führen, dass sie weniger Chancen haben, ihre sozialen Kontakte über das eigene Berufsumfeld hinaus zu erweitern.
Wenn wir dabei sind, die Hochschullandschaft gegenwärtig neu zu ordnen, sollte die Chance ergriffen werden, auch den Polizeischülern und den Finanzauszubildenden für den gehobenen Dienst im Zusammenhang mit der Hochschule für angewandte Wissenschaft den wissenschaftlichen Teil ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Dass die Polizei daneben auch einen praktischen Ausbildungsbestandteil hat, der nicht an der Hochschule stattfinden kann, liegt auf der Hand, ist aber, glaube ich, auch nicht das entscheidende Problem.
Sowohl die Hochschullehrerschaft als auch die Studentenschaft tendieren mehrheitlich zu dieser HAW-Lösung. Es gibt aus der Polizei die Wahrnehmung, dass man eine genügend berufsbezogene Ausbildung nicht erreichen würde. Dabei mögen Erfahrungen eine Rolle spielen, die mit der jetzigen Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung gemacht worden sind, weil man da zugeben musste, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen vergleichsweise gering entwickelt war. Sie lebten weitgehend nebeneinanderher und man hatte nur ein gemeinsames Dach.
Das kann man aber ändern. Trotzdem kann es insbesondere für die zukünftigen Polizisten, die in einen ausgesprochen anspruchsvollen Beruf hineinkommen, in einer sich individualisierenden Gesellschaft, wo die Leute nicht mehr auf Amtsautorität hören, sondern persönliche Autorität immer wichtiger wird, wichtig sein, wie sie mit besonders brenzligen Situationen umgehen können. So etwas kann man sicher besser lernen als bisher in dieser vergleichsweisen Schmalspursituation.
Darüber hinaus ist die Reaktion der übrigen Hamburger Hochschulen auf die Separierung einer Fachhochschule Polizei negativ. Das heißt, es wird von vornherein ein berufliches Reputationsproblem geben für Leute, die an einer solchen speziellen Fachhochschule ausgebildet sind. Das muss man ihnen nicht antun. Man kann ihnen ein vollwertiges Diplom geben, das nicht nur dem Namen nach vollund gleichwertig ist, sondern das auch an derselben Einrichtung erworben wurde und wird, und damit einen Selbstbewusstseinsschub für die Polizei organisieren. Dass da besondere Regelungen sein müssen, weil es Studierende sind, die schon alimentiert werden und die nicht wie die übrigen Studierenden für das Studium und ihren Lebensunterhalt selber aufkommen müssen, liegt auf der Hand. Es gibt auch eigene disziplinarrechtliche Probleme. Aber man muss nicht so weit gehen, wie man es jetzt vorhat, dass man die Selbstverwaltungsrechte im Bereich dieser zu organisierenden neuen Hochschule sich praktisch nicht voll entwickeln lässt und davon ausgeht, dass es eine andere Personalstruktur geben wird und nicht klar ist, wer das Ganze eigentlich leitet. Ich habe gehört, es gibt jetzt einen neuen Gesetzentwurf, der ein bisschen – Herr Schrader hat wahrscheinlich daran mitgewirkt – anders aussieht. Aber trotzdem sollte man nicht die Chance verpassen, sie in das allgemeine hamburgische Hochschulwesen einzubeziehen. Darauf zielt dieser Antrag. Geben Sie dem Wissenschaftssenator zusammen mit dem Innensenator die Chance, die Hamburger Hochschullandschaft auch in Bezug auf die Studierenden zu erweitern, die als Polizisten und Finanzbeamte in den hamburgischen öffentlichen Dienst kommen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Maier hat inhaltlich das meiste schon gesagt. Ich möchte mich insofern ziemlich kurz fassen.
Dass man auf die Idee kommen kann, die Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung zu reformieren, ist nicht neu. Das hat Herr Maier schon erwähnt. In der letzten Legislaturperiode sind wir das schon angegangen. Wir haben es nicht vollendet, das ist richtig.
Den Fachbereich Allgemeine Verwaltung bei der HAW anzusiedeln, stößt auf großen Konsens. Auch darüber brauchen wir nicht weiter zu debattieren. Die Frage ist, was passiert mit den Fachbereichen Polizei und Finanzen.
In beiden Fällen gibt es Bereiche, die an der Hochschule für angewandte Wissenschaften gelehrt werden. Man sollte die Möglichkeit nutzen, die Studierenden der Fachbereiche Polizei beziehungsweise Finanzen dort diese Fächer hören zu lassen, um in Kontakt zu kommen mit der anderen Welt, mit der zivilen Welt. Man sollte nicht versuchen, sie abzuschotten. Es geisterte seit dem letzten
August ein Gesetzentwurf für eine Fachhochschule Polizei durch die Stadt, was darauf hinausgelaufen wäre, dass das Gebilde, das dadurch entstanden wäre, mit Hochschule wenig bis gar nichts zu tun gehabt hätte. Wie mir scheint, gibt es diesen Entwurf nicht mehr, es gibt einen neuen. Der sieht auch alles vor, was zu einem kleinen Fachbereich einer bisherigen gesamten Hochschule gehört: Präsident, Vizepräsident, Kanzler. Wenn man das so konsequent weiterdenkt, eine Hochschule für die Polizei schafft und noch eine für den Fachbereich Finanzen, dann hat eine Hochschule für Finanzen die Chance, als kleinste Hochschule – mit allem Drum und Dran, was dazu gehört – ins Guinness-Buch der Rekorde einzugehen. Das muss nicht sein. Insofern ist es notwendig, dass dieses Thema im Ausschuss erörtert wird. Darum bitte ich Sie, den GALAntrag an den Ausschuss zu überweisen, damit endlich das geschehen kann, was Herr Wellinghausen auf der Diskussion, die Herr Maier angesprochen hat, vehement eingefordert hat, nicht zu schimpfen, nicht zu diffamieren, sondern endlich über das Thema zu diskutieren. Das ist unser Anliegen. Also bitte, Sie haben die Gelegenheit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Maier und Herr Dr. Schäfer haben es schon gesagt, die Debatten über Änderungen der Strukturen der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung begleiten uns eigentlich schon seit Jahren. Nur, dass sie uns nur begleitet haben und nie eine Entscheidung getroffen worden ist. Jetzt sieht es so aus, als ob endlich eine Entscheidung getroffen wird.
Ich stimme Ihnen zu, Herr Dr. Maier, und auch der SPD, dass der Fachbereich Allgemeine Verwaltung, der im Moment bei der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung angegliedert ist, bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften gut eingegliedert werden könnte. Es ist bekannt, die Zusammenlegung führt zu Synergieeffekten bei den Bibliotheken, bei dem Vorlesungsangebot und auch bei der Hochschulverwaltung.
Einen Unterschied sehe ich allerdings bei der Bewertung der Frage, ob auch der Fachbereich Polizei bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften, der früheren Fachhochschule, angegliedert werden soll oder ob nicht die Polizei eine eigene Fachhochschule erhalten und eventuell mit der Landespolizeischule zu einer integrierten Bildungseinrichtung zusammengeführt werden soll. Bereits jetzt befinden sich beide Einrichtungen auf einem gemeinsamen Gelände und es erscheint durchaus sinnvoll, dort ein Einsparpotenzial zu verwirklichen, was den Einsatz von Personal in Lehre und Verwaltung betrifft.
Man sollte auch nicht so tun, als wenn es völlig abwegig wäre, hier eine eigene Fachhochschule für die Polizei einzurichten. Es gibt jetzt schon Länder wie Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die eine eigene Fachhochschule für die Polizei haben. Man kann auch nicht sagen, dass diese eigene Fachhochschule für die Polizei ein völlig veraltetes Konstrukt ist, denn von den genannten Bundesländern gehören allein drei zu den so genannten neuen Bundesländern; also kann die Gründung dieser Fachhochschule noch nicht völlig veraltet sein.
Herr Dr. Maier, Sie sagen, das Anforderungsprofil des Polizisten habe sich gewandelt. Da stimme ich Ihnen hundert
prozentig zu. Wir liegen vollkommen auf einer Linie, wenn Sie sagen, die Anforderungen an Polizisten gerade in einer Großstadt sind gestiegen. Die Polizisten treffen auf selbstbewusstere Bürger, Bürger kennen ihre Rechte und sind zum Teil auch bereit, ihre Rechte durchzusetzen, oder auch gewaltbereit, um ihre eigenen Rechte durchzukämpfen. Wir haben Probleme mit neuer Armut, wir haben Probleme mit entstehenden Parallelgesellschaften. Die Polizisten brauchen gute Rechtskenntnisse, denn immer mehr Leute wollen die Entscheidung der Polizei auch begründet wissen. Da sind wir völlig einer Meinung. Nur eines sehe ich nicht, Herr Dr. Maier: Warum soll eine Fachhochschule der Polizei nicht in der Lage sein, auch diese Ausbildungsinhalte zu vermitteln? Das leuchtet mir in Ihrer Argumentation nicht ein.
In der Konsequenz hieße es ja, dass die Polizisten, die an den Fachhochschulen der Länder ausgebildet werden, also in Baden-Württemberg und in Brandenburg, schlechter als im Moment in Hamburg ausgebildet sind. Das ist für mich nicht offensichtlich und nicht nachvollziehbar.
Die Organisationsform – ob man einen Fachbereich bei der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung ansiedelt, bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften oder eine eigene Fachhochschule gründet – sagt nichts über die Lerninhalte aus. Es kommt wesentlich auf das an, was gelehrt wird, und nicht darauf, in welcher Form oder von welcher Hochschule es gelehrt wird. Auch das Argument, das moderne Polizeibild ginge verloren, ist für mich nicht nachvollziehbar, denn Hamburg hat zurzeit kein moderneres Polizeibild als Brandenburg oder Baden-Württemberg, obwohl da genau an diesen Fachhochschulen für Polizei ausgebildet wird.
Auch das von Ihnen befürchtete Absinken des wissenschaftlichen Niveaus sehe ich nicht, denn das wird bei allen Hochschulen durch die starke Einbindung der Behörde für Wissenschaft und Forschung immer gewährleistet. Das gilt natürlich auch für eine eventuell zu gründende neue Fachhochschule der Polizei.