Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Sie haben nicht richtig zugehört. Herr Senator Dräger hat eben selbst gesagt, dass die Behandlungsfehler, die vorgenommen wurden, feststehen. Alle Gutachter haben dies gesagt und auch Frau Dr. Freudenberg hat hierauf hingewiesen, dass es an den Behandlungsfehlern überhaupt keinen Zweifel mehr gibt. Es steht lediglich infrage – und auch darauf hat Frau Dr. Freudenberg hingewiesen –, dass der Kausalzusammenhang eben unter Beachtung der Beweislast, wie sie Frau Freudenberg und eben noch einmal Herr Senator Dräger dargestellt haben, im strafrechtlichen Sinne strittig ist.

Wenn jetzt aber feststeht, dass es erhebliche Behandlungsfehler gegeben hat und eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Behandlungsfehler auch noch unendliches Leid für viele verursacht haben, aber die letzte Gewissheit fehlt, die man vielleicht für eine strafrechtliche Verurteilung braucht, ist es nicht unerträglich, den Senat aufzufordern, auf den goldenen Handschlag für den Verantwortlichen zu verzichten, sondern es ist unerträglich, wenn diese Koalition hier diejenigen angreift, die Aufklärung fordern und die die Verhöhnung der Patienten verhindern wollen.

(Beifall bei der GAL – Christian Brandes Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Stellen Sie doch einen Antrag!)

Das Wort hat der Abgeordnete Beuß.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es nett, Herr Maaß, dass Sie hier für Frau Freudenberg in die Bresche springen. Solidarität schätze ich immer. Ich bin kein Jurist, ich bin ja nur Sonderschullehrer, und aus diesem Blickwinkel will ich versuchen,

Ihnen noch einmal klar zu machen, worum es hier geht. Es geht darum, dass zivilrechtlich eine Menge festgestellt worden ist. Es geht – und das hat Frau Freudenberg hier in der Tat eingefordert – um Approbationsentzug, es geht um Disziplinarrecht. All diese Dinge unterliegen dem Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens und vorher ist da nichts zu holen. Das müssen Sie nun mal zur Kenntnis nehmen. Ich kann es nicht ändern, so sind nun einmal die Spielregeln.

(Wolfgang Drews CDU: Gott sei Dank!)

Auch da müssen wir alle abwarten und Tee trinken und eines nach dem anderen machen. Anders geiht dat nun mal nich.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Frau Dr. Freudenberg.

Das stimmt nicht ganz, Herr Beuß. Es sind zwei verschiedene Verfahren. Da ist einmal das strafrechtliche Verfahren und dann das zivilrechtliche Verfahren. Zu den Behandlungsfehlern. Das Problem ist, dass wir es hier mit einem Universitätsprofessor zu tun haben, der Experimente gemacht hat. Er hat als Universitätsprofessor die Pflicht, Therapien weiterzuentwickeln, das soll er tun, aber das ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und die hat er absolut nicht erfüllt, und zwar ständig nicht und darum geht es. Er hat die Leute nicht aufgeklärt, dass er von den normalen Therapien abweicht, er hat nicht die Einwilligung in die Behandlung eingeholt, er hat die Therapien nicht begleitet. Das ist der Punkt. Das Disziplinar- und Approbationsrecht schreibt nur vor, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen sein müssen, aber nicht die Strafverfahren. Diese Verfahren werden getrennt. Die Ermittlungen dürfen nur nicht verwurschtelt werden. Entschieden wird über getrennte Verfahren und das habe ich versucht, hier deutlich zu machen.

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lasse ich abstimmen.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/2257 an den Wissenschaftsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren mit Mehrheit abgelehnt.

Ich stelle fest, dass die Große Anfrage 17/2257 besprochen worden ist.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf, Drucksache 17/2612: Antrag der Koalitionsfraktionen: Reduzierung der Zahl der Verkehrsschilder.

[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Reduzierung der Zahl der Verkehrsschilder – Drucksache 17/2612 –]

Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Bauund Verkehrsausschuss überweisen.

Wer wünscht das Wort? – Herr Rumpf wünscht es und bekommt es.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir kommen zu einem vordergründig etwas leichteren Thema als dem vorherigen.

(Senator Jörg Dräger)

Vor zwei bis drei Jahren wurden an der Isestraße – wie in vielen Stadtteilen in Hamburg – Sielbauarbeiten durchgeführt. Die Isestraße ist – wie einige von Ihnen wissen – in ihrem letzten Teilstück eine Einbahnstraße. Bedingt durch die Sielbauarbeiten haben einige Leute diese Einbahnstraße gleichzeitig zu einer Sackgasse gemacht und es sich nicht erspart, zusätzlich noch den Hinweis aufzustellen, dass es keine Wendemöglichkeit für Lkws gibt. Dies ist nun ein eher temporäres Problem, das sich mit dem Ende der Bauarbeiten wieder erledigt hat. Aber wir haben auch ein ständiges Problem, das etwas weniger humoristisch und eher ärgerlicher ist.

Es gibt in Hamburg circa 195 000 bis 200 000 Verkehrsschilder. Das bedeutet, dass sich neun Hamburger ein Verkehrsschild teilen dürfen. 40 000 dieser Verkehrsschilder sind nach Ansicht des ADAC überflüssig. Da stellt sich die Frage, ob ein Halteverbotsschild für 100 Meter ausreicht oder ob es zehn sein müssen. Da stellt sich die Frage, ob an solchen Stellen, wo Parken technisch gar nicht möglich ist, noch einmal extra ein Schild darauf hinweisen muss. Da stellt sich auch die Frage nach der Verkehrssicherheit, denn der ADAC hat in einem Test auch festgestellt, dass, bedingt durch diese Schilderflut, nur 30 Prozent der Verkehrsschilder überhaupt wahrgenommen werden. Das bedeutet, wenn ich die Zahl der Schilder reduziere, dass es durchaus nahe liegend ist, dass das eigentliche Ansinnen, durch das Schild einen Hinweis oder ein Verbot auszusprechen, eher wahrgenommen wird.

Bedingt durch die knappen personellen und finanziellen Ressourcen, die dem Senat in der gegenwärtigen Situation leider nur zur Verfügung stehen, muss man sich dann Wege überlegen, wie man diese Schilderflut, die wir in Hamburg haben, auf angemessene Art und Weise reduzieren kann. Bei den meisten Verkehrsschildern ist alle sieben Jahre ein Ersatz notwendig. In dem Moment, in dem solch ein Ersatz für notwendig erachtet wird, sollte eine Prüfung vorangehen, ob dieses Schild an dieser Stelle wirklich notwendig ist.

Das gilt nach unserer Ansicht nicht nur für Verkehrsschilder, sondern auch für Verkehrshinweisschilder, für Fahrtrichtungsschilder. Dabei erschließt sich mir noch nicht ganz, wieso wir nicht schon seit Jahren das französische System übernommen haben. Dort wird nämlich, sofern nur eine Richtung abweicht, diese abweichende Richtung angezeigt und ansonsten zeigt man mit diesem Schild auch alle oder andere Richtungen an.

Es gibt aber auch noch eine andere Seite dieser Fragestellung. Es gibt nämlich relativ wenige Schilder – darauf müssten Sie vielleicht einmal achten, wenn Sie durch die Stadt fahren –, die auf die schönen Seiten Hamburgs hinweisen. Es gibt kaum Hinweisschilder, die zeigen, dort geht es zu einem Museum, dort zum Rathaus, dort zur Alster und so weiter. Das Einzige, was ständig ausgezeichnet ist, ist die City Nord. Die ist nun nicht unbedingt so schön.

Vielleicht lässt sich in diesem Zusammenhang, wenn wir uns grundsätzlich mit der Renovierung dieser Schilder beschäftigen, auch in dieser Hinsicht etwas bewegen, denn Hamburg muss sich vor Touristen nicht verstecken. Also, warum tun wir es nicht? – Danke schön.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Das Wort hat der Abgeordnete Polle.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rumpf, Sie haben mit keinem Wort erwähnt, dass seit November im Bau- und Verkehrsausschuss und im Innenausschuss ein Antrag der SPD-Fraktion vorliegt mit dem Titel „Schneller Schneisen durch den Schilderwald schlagen!“. Dieser Antrag ist dann überwiesen worden und wir hatten im Februar nachgefragt, wann denn diese Drucksache auf die Tagesordnung kommt. Das Ausschussprotokoll verzeichnet die Information des Vorsitzenden: Der Ausschussvorsitzende will einen passenden Termin finden. Der Termin ist jetzt kommende Woche, wundersam.

Insofern stelle ich fest, dass zur Debatte die sprachlich dürftige und inhaltlich unzulängliche Zusammenfassung des SPD-Antrags vom November 2002 steht.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Die Koalitionsfraktionen haben ein Plagiat unseres Antrags zusammengeschrieben, zur heutigen Sitzung eingebracht und wollen es wohl auch abstimmen, damit der Oppositionsantrag nicht angenommen werden muss. Das tut man nicht. Der wird sicherlich zur Erledigung anstehen. Ich bezeichne so etwas als unschönen Diebstahl geistigen Eigentums.

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Da kennen Sie sich doch aus! – Dr. Willfried Maier GAL: Große Dichter nehmen sich dieses Recht!)

Nach Paragraph 23 Urheberrechtsgesetz dürfen Bearbeitungen und andere Umgestaltungen des Werks nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht und verwertet werden.

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Da fragen Sie mal Herrn Neumann zur Inneren Sicherheit! Da kennen Sie sich doch aus!)

Der Urheber des SPD-Antrags „Schneller Schneisen durch den Schilderwald schlagen!“ bin ich und mein Einverständnis haben Sie vorher nicht eingeholt. Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Ich kann Ihnen das nachweisen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Zuruf)

Sie haben vorher nicht die Einwilligung eingeholt. Ich habe ein Verbotsrecht bei Entstellung nach Paragraph 9 Urheberrechtsgesetz.

In meinem Antrag steht – hören Sie zu, dann kriegen Sie das mit –:

„Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes hätten die öffentlichen Haushalte in den vergangenen Jahren... durch die ,Vermeidung überflüssiger Schilder‘ bis zu 100 Millionen Euro einsparen können. Verkehrsexperten halten in geschlossenen Ortschaften 20 Prozent der Verkehrszeichen für überflüssig.“

Das stammt aus einem Artikel der „Welt“ und entspricht der von Ihnen zitierten Stelle im Bericht des Bundesrechnungshofes von 1999. Der Schwarz-Schill-Antrag macht daraus jetzt – auch die FDP sitzt da mit im Boot –:

„Nach Angaben des Bundesrechnungshofs“

also nicht Ansicht, hier heißt es Angaben –

„... wurden Bundesmittel in der Höhe von 100 bis 200 Millionen DM“

veraltete Schreibweise, ich habe Euro gesagt, und das vor einem halben Jahr –

(Ekkehard Rumpf FDP)

„... für unnötige Beschilderung verausgabt. Der Schwerpunkt liege hierbei im innerörtlichen Bereich, in dem rund 30 Prozent“

zehn mehr als bei uns –

„der Straßenschilder überflüssig seien.“