Sie haben in dem Zusammenhang die Zweisprachigkeit angesprochen. Darüber bin ich sehr glücklich. Gerade hierzu haben wir im letzten Jahr in Göteborg gemeinsam mit dem Schulausschuss etwas gelernt.
Dank Ihrer Vermittlung hatten wir einen Vortrag im Schulausschuss. Es haben uns alle – egal an welcher Schule wir waren – gesagt, dass in Schweden, das in der PISAStudie ganz oben steht – und für Finnland gilt das –, drei Dinge wichtig sind: Schwedisch, Schwedisch und Schwedisch. Das hat nichts mit Deutsch als Fremdsprache in Hamburg zu tun. Wenn wir verantwortlich sind, wir alle, die wir hier relativ satt sitzen
ich nehme mich da nicht aus –, und meinen, dass wir die richtigen Rezepte haben, entbindet uns das nicht von der Verantwortung zu erkennen, dass Kinder, wenn sie nach Deutschland kommen und einen Job oder eine Ausbildung beginnen werden, Deutschkenntnisse brauchen.
Niemand in dieser Koalition verweigert ihnen die Muttersprache. Im Gegenteil. Die Diskussion hatten wir auch mit Frau Fiedler sehr häufig und sehr engagiert. Diese Koalition war es, die eine deutsch-türkische bilinguale Grundschule eingerichtet hat, eine deutsch-französische, eine deutsch-chinesische zu den – das will ich an dieser Stelle nicht verschweigen – bereits von der SPD eingerichteten bilingualen Grundschulen. Sie nicken, natürlich, das ist von der SPD gekommen, das war eine gute Idee. Aber, meine Damen und Herren, an erster Stelle für unsere Schülerinnen und Schüler in der Stadt steht das Erlernen der deutschen Muttersprache und das muss man anerkennen.
Der letzte Punkt, den ich nennen möchte, trennt uns in der Tat massiv. Sie haben gesagt, dieser Gesetzentwurf und diese Koalition sortiert und selektiert, statt zu integrieren.
Frau Goetsch, das hat mit LAU und PISA gemeinsam etwas zu tun. Aber vergessen wir doch bitte alle in diesem Hause und alle, die das draußen etwas angeht, nicht, dass die PISA-Studie das erste Drittel gewesen ist. Zu glauben, dass daraus die entscheidenden Erkenntnisse für unsere Stadt abzuleiten sind, ist verkehrt. Das sind eben die LAU-Studien. Deswegen ist es erforderlich,
dass wir für Hamburg eine generelle Standardhebung in den Abschlüssen für die Zukunft brauchen. Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den verschiedenen Schulformen, die wir aus LAU kennen, brauchen wir diese präzisen Standardsetzungen als Auftrag für die Schulen, wohin sie die Kinder entwickeln sollen.
Wir brauchen vergleichbare Anforderungen, denn die gewünschten Leistungen, die wir uns alle als Politiker in den letzten Jahren und Jahrzehnten erhofft hatten, waren eben nicht mit den bisherigen gesetzlichen Regelungen zu erreichen.
Die Frage ist doch, ob Politik erst reagiert, wenn sie in der Opposition ist und meint, mit einem eigenen Gesetzentwurf kommen zu müssen, weil die neue Regierung einen vorgelegt hat, so wie jetzt geschehen, denn Sie sind ja nicht früher mit einer Schulgesetzänderung gekommen, oder greift man die aktuelle Diskussion auf.
Genau das haben wir getan, meine Damen und Herren. Genau das ist der Punkt, der uns bei der Diskussion über die Schulgesetznovelle trennt und ich bin nicht unfroh darüber, dass wir hier eindeutig Farbe bekennen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mir scheint, je härter die Kritik greift, desto lauter wird die Debatte. Ich möchte es noch einmal etwas ruhiger angehen.
Herr Woestmeyer, es ist schön und wichtig, dass Sie durch die Stadt gelaufen sind und viele Gespräche geführt haben. Nur wenn man sich anguckt, wie Sie mit einer öffentlichen Anhörung umgehen, zu der 180 Menschen gekommen sind, die uns vorgetragen haben, was sie bewegt, was sie an diesem Schulgesetz nicht gut finden, und Sie es nicht einmal als wichtig erachten, über diese Punkte noch einmal zu debattieren und erst dann zu einem Beschluss zu kommen, ist das eher das, was ich für unmoralisch halten würde.
Herr Drews, Sie haben gerade in Ihrem ersten Beitrag sehr viel über Gerechtigkeit gesprochen. Und Sie sind doch noch einmal auf den Punkt Zweisprachigkeit eingegangen. Das ist natürlich etwas, was gerade mich und auch andere in meiner Fraktion sehr bewegt. Ich möchte einige Punkte von Ihnen aufgreifen, einer ist interessanteweise noch gar nicht erwähnt worden.
Die Streichung des Paragraphen 3 – Streichung der Förderung von Zweisprachigkeit – macht gar keinen Sinn, bei all dem, was Sie uns sagen. Warum tun Sie es dann? Warum wird ein Paragraph gestrichen, der ausdrücklich erwähnt, man möchte Zweisprachigkeit in dieser Stadt fördern, wenn Sie das doch eigentlich gar nicht tun wollen? Wie sieht die Situation in Hamburg aus? Sie haben die Z-Klassen und die bilingualen Klassen erwähnt. Englisch spielt zum Beispiel für uns alle eine ganz wichtige Rolle. Sie haben das Beispiel Schweden erwähnt, wo
meines Erachtens Zweisprachigkeit ein Stück mehr als bei uns gefördert wird – es wäre schön, wenn wir alle so gut Englisch könnten wie die Schweden. Was ist also tatsächlich der Hintergrund für diese Streichung?
In diesem Zusammenhang sollten wir auf einen anderen Punkt, nämlich auf die Rückstellung, eingehen, wodurch uns das, was Sie vorhaben, ein wenig bewusster wird. Wir haben hier festgestellt, dass Deutsch ganz wichtig ist und Sie haben von uns dazu an keiner Stelle Widerspruch gehört. Natürlich muss ein Kind Deutsch können, wenn es in die erste Klasse kommt und auf eine deutsche Schule geht, um dem Unterricht folgen zu können. Aber es muss nicht nur Deutsch können, zumal wenn es noch eine andere Muttersprache hat und gerade diese Zweisprachigkeit besonders gefördert werden kann. Ich möchte ein Beispiel aus der öffentlichen Anhörung nennen: Ein Beteiligter hat gefragt, wo denn der Widerspruch sei, wenn bei diesen Kindern vor der Einschulung besonders genau hingeschaut werde, wie gut ihr Deutsch sei und sie auch entsprechend gefördert würden, aber später in der Schule auch entsprechende Angebote für und in ihrer Muttersprache gemacht würden. Darauf haben Sie hier heute keine Antwort gegeben.
Es gibt noch einen weiteren Punkt, der ein wenig zeigt, wie Sie es mit dieser Zweisprachigkeit halten wollen. Es gab im Amt für Schule eine Abteilung, die hieß "Maßnahmen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache". Dort saß eine Expertin, die all diese Punkte, die auch Sie gerade erwähnt haben, vorangebracht hat. Offensichtlich eine sehr kompetente Person, denn Sie sprechen selbst von Modellen, die Erfolgsmodelle bei den bilingualen Schulen sind. Warum wird eine solche Stelle zusammengestrichen, wenn das doch auch alles weiterhin in Ihrem Sinne ist? Wer wird also in Zukunft die Ergebnisse dieser bilingualen Schulen kompetent auswerten, wer steht den vielen Eltern nichtdeutscher Herkunft in Zukunft als Ansprechperson zur Verfügung?
Die Experten der Anhörung haben nicht von ungefähr darauf hingewiesen, dass der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf keinen großen Fortschritt signalisiere. Er führt uns zurück, vielleicht zum europäischen Schlusslicht, sehr weit sind wir davon nicht mehr entfernt.
Alle merken, wie man an zahlreichen Demonstrationen, Aussagen bei den Anhörungen, Protestbriefen und Kundgebungen sehen kann, dass dies nicht der große Wurf ist. Einer merkt es ganz sicher nicht – unser Senator! – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwei Sätze, Herr Drews. Es ist immer interessant, wenn Sie laut werden.
München, Frankfurt und Köln bei unterschiedlichen Regierungen unterschiedlicher Couleur. Es ist eine große Sorge. Gerade männliche Jugendliche mit Migrationshintergrund sind überproportional vertreten. Daran zu arbeiten, ist eine wichtige Aufgabe. Es hat hierzu verschiedene Konzepte und Versuche in den letzten Jahren gegeben. Wir haben darüber hier beim Ausbildungsplatzbericht, den es leider nicht mehr gibt, diskutiert. Es ist kein Hamburger Problem und ich finde dazu nichts in diesem Gesetz.
Zweitens: Sie haben mir kein einziges Argument genannt, warum die Zweisprachigkeit aus dem Gesetz gestrichen wird. Ich kann mich da nur Frau Özoguz anschließen, dies ist eine vertane Chance!
Es ist schon interessant: Wenn jemand – wie Herr Lange – seine Argumente sachlich und ruhig vorträgt,
wird kritisiert, dass zu wenig Engagement vorhanden sei, und wenn Herr Drews in seinem zweiten Beitrag – der erste Beitrag war ganz ruhig und sachlich – die Argumente engagiert vorträgt, hat das auch wieder etwas zu bedeuten. Zwischen all diesen wunderbaren Beobachtungen, die uns die Opposition hier in ihren Redebeiträgen geboten hat, ist der Kollege Buss derjenige, der sich die Wirklichkeit zurechtzuzimmern versucht.
Wenn jemand – wie Herr Buss – sich hinstellt und einen Satz mit den Worten "Um mal der Legendenbildung vorzubeugen …" beginnt, können Sie sicher sein, dass eine eigene sozialdemokratische Legende hinzukommt und diese kann genauso wenig stehen gelassen werden.
Wir haben einen ganz klaren Fahrplan für die Verabschiedung dieser Schulgesetznovelle gehabt. Dieser sah vor, dass es irgendwann einen Senatsantrag gab,
nachdem es einen Deputationsantrag gegeben hatte, zu dem sich, bevor er in der Abstimmung war, die Kammern geäußert haben. Die einen mehr – die Elternkammer –, die anderen weniger. Wir haben es gehört. Wir haben im Schulausschuss zusammengesessen – auch mit den Obleuten – und gesagt, wir machen das, was dazu gehört,