(Dr. Michael Freytag CDU: Fünf Minuten können quälend sein! – Gegenruf von Walter Zuckerer SPD: Wir haben noch 15 Minuten!)
Damit soll gewährleistet werden, dass das Jugendgericht aus einer Vielzahl von Möglichkeiten diejenige auswählt, die in dem jeweiligen Fall am günstigsten für die weitere Entwicklung des Jugendlichen und damit auch für die Sicherheit der Gesellschaft ist.
Sie schränken diesen Ermessensspielraum weiter ein. Das ist Ihr Anliegen. Was Sie damit erreichen wollen, ist klar. Auf der einen Seite wollen Sie Geld sparen, wo es geht, und auf der anderen Seite wollen Sie sich als die einzig wahren Bekämpfer der Jugendkriminalität gerieren. Tatsächlich ist es aber so, dass die Jugendrichter die Schaffung von mehr Plätzen zur Vermeidung von Untersuchungshaft fordern.
Dazu hat der Senat in der Drs. 17/2487 gesagt, die zur Verfügung stehenden Plätze seien ausreichend. Nunmehr wird auch klar, wie Sie mit diesen Plätzen auszukommen gedenken. Nämlich indem Sie eine ganze Reihe von Tätern, wie etwa Dealer, pauschal von dieser Unterbringungsmöglichkeit ausnehmen.
Überhaupt sind Sie mit den Jugendrichtern reichlich über Kreuz. Da erdreistet sich die CDU-Fraktion in Ihrer Presseerklärung vom 9. Mai 2003 doch, einzelnen Jugendrichtern zu unterstellen, sie hätten Sinn und Zweck der intensiv betreuten Wohngruppen nicht verstanden.
Das ist wahrlich unverfroren. Sie versuchen einen Zusammenhang zwischen der im Jahr 2002 gestiegenen Zahl an Fällen, als sich Jugendliche unerlaubt aus der Unterbringung entfernt haben, und dem Umstand, dass seit 1998 in Einzelfällen auch Täter, die wegen versuchten Totschlags beziehungsweise Vergewaltigung verfolgt werden, in einer intensiv betreuten Wohngruppe untergebracht werden, zu konstruieren.
Erfolge bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität werden nur zu erzielen sein, wenn Sie von Ihrem bisherigen Weg der Konfrontation mit den Jugendgerichten und anderen zuständigen Einrichtungen Abstand nehmen, …
Lieber Herr Klooß, Sie haben ja wirklich einiges in Ihren Darstellungen hier verdreht. Ich möchte in den mir zur Verfügung stehenden fünf Minuten versuchen, einiges klarzustellen.
Schauen wir uns das Jahr 2002 an, als wir noch die IBWs hatten, die Sie zur Verfügung gestellt hatten. Da hatten wir sechs Plätze zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Eine der ersten Maßnahmen, die dieser Senat getroffen hat, war, diese Plätze um zwei zu erhöhen, weil er erkannt hatte, dass hier ein Defizit vorherrschte.
Wir haben weiterhin erkannt, dass Ihre Belegung durch SGB und JGG in den so genannten IBWs am Südring und am Hofschläger Weg der Vermeidung von Untersuchungshaft nicht förderlich ist. Dieser Senat hat eine eigene Einrichtung am Hofschläger Weg nur für JGG geschaffen. Fakt ist, dass es im Jahr 2002 in dieser IBW am Hofschläger Weg zu neun Entweichungen gekommen ist, weil die IBW eben kein Jugendgefängnis ist. Über diese neun Entweichungen kann nur spekuliert werden, das möchte ich hier nicht tun. Fakt ist aber auch, dass bei den Belegungen – das hätten Sie gesehen, wenn Sie sich die Große Anfrage sehr genau angeguckt hätten – in einer jugendgerichtlichen Unterbringung nach Paragraph 71, 72 JGG bereits ein Vergewaltiger und drei versuchte Totschläger dabei waren.
Diese Koalition möchte in der Öffentlichkeit und in den nächsten Jahren keine Debatte haben und schon gar nicht die Verantwortung dafür tragen, dass ein Vergewaltiger, Totschläger oder Dealer von den Jugendrichtern in so eine Einrichtung geschickt wird, ausbricht und eventuell wieder tätig und kriminell auffällig wird. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt.
Zum Rechtlichen, Herr Klooß: Jugendrichter können natürlich Jugendliche nur freilassen, wenn Paragraph 72 JGG nicht vorliegt und eine Unterbringung in Hanöfersand auch aus Sicht dieser Jugendrichter unverhältnismäßig ist.
Aber diese jugendrichterliche Unabhängigkeit bedeutet auch, dass diese Jugendrichter in der Öffentlichkeit auch die Verantwortung für diese Maßnahme tragen. Dies gilt auch für den "Scream-Täter".
Meine Damen und Herren, diese Koalition wird mit diesem Antrag dafür sorgen, dass kein Jugendlicher einfach freigelassen wird. Es werden keine Vergewaltiger, Tot
schläger und Dealer in Einrichtungen eingewiesen, die nicht den Sicherheitsstandards wie in Hanöfersand entsprechen. Diese Koalition schließt mit diesem Antrag aus, dass Jugendliche von Jugendrichtern in der jugendgerichtlichen Unterbringung fehlbelegt werden – und das ist auch gut so!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Ich sehe mich nach den Ausführungen von Herrn Hesse doch veranlasst, Sie an die Antwort Ihres eigenen Senates auf Ihre Große Anfrage zu erinnern.
Erster Punkt: Die Entweichquote Ihrer geschlossenen Einrichtung in der Feuerbergstraße ist um ein Vielfaches höher als in den JGG- und IB-Wohnungen, die Sie kritisiert haben. Das sagt Ihr eigener Senat in der Beantwortung dieser Anfrage.
Zweiter Punkt: Hören Sie auf, in dieser Frage einfach eine Symbolpolitik zu machen, anstatt Ihre Hausaufgaben zu erledigen. Tragen Sie dafür Sorge, dass die Feuerbergstraße eine verbindliche Unterbringung gewährleistet und dass die Entweichquote etwa im Bereich derjenigen von Hanöfersand bleibt. Hören Sie auf mit Ihrer Polemik und Symbolpolitik, die mit den Tatsachen nichts mehr zu tun haben!
Liebe Kollegen, ich muss Sie erst einmal an etwas erinnern: Es geht hier um die Frage von Untersuchungshaft. Bei Jugendlichen, für die Richter zur Vermeidung von Untersuchungshaft eine Einweisung in eine intensiv betreute Wohnung veranlassen, liegt noch keine Verurteilung vor. Herr Hesse, deshalb sollten Sie auch nicht schon im vorverurteilenden Wege von Jugendlichen als verurteilte Vergewaltiger oder Ähnliches sprechen.
Zweitens – darauf hat der Kollege Klooß bereits hingewiesen – ist es so, dass den Jugendrichtern nach Bundesgesetz aus gutem Grunde ein breiter Katalog vorliegt, wie sie Maßnahmen im Sinne des Jugendgerichtes zu handhaben haben. Das ist absichtlich so auch vorgesehen. Sie sollten deshalb endlich aufhören, dies immer zu verquicken und auch in diesem Punkt Symbolpolitik im schlechten Sinne zu betreiben, indem Sie versuchen, Richtern, die die dritte unabhängige Instanz im Staate sein sollen, eine Vorgabe machen zu wollen, wie diese zu entscheiden haben. Das hat nämlich der Richter ganz allein nach Maßgabe der Tatsachen, die ihm vorliegen, zu entscheiden. Kein Parlament kann ihn dazu zwingen,
Dieses Rechtstaatsverständnis zeigt auch, welche Kultur hier im Hause herrscht, was mich wirklich sehr nachdenklich macht.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer möchte den Antrag aus der Drs. 17/2686 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Dann ist dieser Antrag von der Bürgerschaft mehrheitlich so beschlossen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 40, Drs. 17/2762, Antrag der SPD-Fraktion: Aktenvorlage gemäß Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung – Vorwürfe wegen der Besetzung der Leitung der Landeszentrale für politische Bildung sowie Zuwendungen der Behörde für Bildung und Sport an die Dr. Emilie Kiep-Altenloh-Stiftung.
[Antrag der Fraktion der SPD: Aktenvorlage gemäß Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung - Vorwürfe wegen der Besetzung der Leitung der Landeszentrale für politische Bildung sowie Zuwendungen der Behörde für Bildung und Sport an die Dr. Emilie Kiep-Altenloh-Stiftung – Drs. 17/2762 –]
Ich stelle zunächst fest, dass dieser Antrag mit dem nach Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung erforderlichen Quorum gestellt worden ist. Wird das Wort nach Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.