Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet und ich begrüße Sie sehr herzlich. Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrates sind die Fraktionen übereingekommen, dass die Tagesordnung um einen Punkt ergänzt werden soll. Es handelt sich um die Drs. 17/3363: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Umwelt und Gesundheit. Die Drucksache wurde als Tagesordnungspunkt 5 a nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen.
DNA-Analyse in Hamburg: Erfolgreiches rechtsstaatliches Sonderinstrument – kein polizeiliches Routinewerkzeug!
Wir kommen jetzt zum ersten Thema unserer Aktuellen Stunde. Als Erster meldet sich Herr Müller-Sönksen. Bitte, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die DNA-Analyse ist aus der Verbrechensaufklärung nicht mehr wegzudenken. Kriminaltechnisch kann man von einer Erfolgsstory sprechen. Viele erhebliche Straftaten wurden und werden mit ihr aufgeklärt.
Die Untersuchungen um den Mord an der schwedischen Außenministerin Lindh und hier in Hamburg der Fall einer mutmaßlich schwerkriminellen Jugendlichen haben einer breiten Öffentlichkeit das Instrument der DNA-Analyse und die damit verbundenen Chancen und – das möchte ich hier ergänzen – Risiken wieder in Erinnerung gebracht.
Was ist die DNA-Analyse? Sie bedeutet die Entnahme und Untersuchung von Körperzellen und die Speicherung der dabei gewonnenen DNA-Identifizierungsmuster, der so genannte genetische Fingerabdruck. Dieser technische Fortschritt ermöglicht einen Abgleich der mutmaßlichen Täter-DNA mit Verdächtigen. Hierfür gibt es auch eine DNA-Datenbank, die zentrale Gen-Datei in Wiesbaden.
Seit 1999, als das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz in Kraft getreten ist, werden in Wiesbaden die genetischen Fingerabdrücke von Schwerkriminellen gespeichert und für einen Abgleich bereitgehalten. An dieser Stelle möch
te ich auf einen Punkt verweisen, den wir unserer gemeinsamen erfolgreichen Halbzeitbilanz hinzufügen können. Noch unter Rotgrün hatte Hamburg die rote Laterne beim Abarbeiten der Altfälle für die zentrale Gen-Datei. Mit dem neuen Senat sind wir hier aber einen deutlichen Schritt vorangekommen. 14 077 Fälle aus der JuliStatistik sind abgearbeitet.
Die Arbeitsgruppe von Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft hat hier also respektive Arbeit geleistet.
Wenn Sie behaupten, das stimme nicht, so sind Ihre Zahlen von damals so schlecht, dass man nicht einmal einen Fehler zu machen braucht und sie sind trotzdem noch schlecht. Es bleibt aber noch viel zu tun, insbesondere sind derzeit noch über 900 rückfallgefährdete Schwerkriminelle zur Fahndung ausgeschrieben, weil diesen noch der genetische Fingerabdruck abgenommen werden muss.
Noch einmal zum DNA-Identitätsfeststellungsgesetz. Ich freue mich sehr, dass sich diese Koalition auf eine Änderung des Gesetzes einigen konnte. Hamburg wird am Freitag im Bundesrat der Regelung eines Gesetzentwurfes zustimmen, wonach zukünftig bei zulässigen DNAAnalysen eine Geschlechtsbestimmung möglich sein wird.
Meine Damen und Herren! Wie Sie sehen, sprechen wir uns deutlich für die Nutzung und Fortentwicklung dieses rechtsstaatlichen Instruments aus. Um es aber auch klar zu sagen: Hamburg hat und wird sich nach Willen der FDP bei allen Bundesratsinitiativen zur Ausweitung der DNA-Analyse enthalten.
Denn wir müssen uns immer vor Augen führen, dass dieses Instrument nicht ohne Risiken ist. Die DNAAnalyse ist ein schwerwiegender und nachhaltiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Als Gesetzgeber sind wir – auch informationell hier in der Hamburgischen Bürgerschaft – aufgefordert, das Augenmaß im Umgang mit der DNA-Analyse zu wahren. Augenmaß bedeutet für mich hierbei, dass immer ein Richter über die Anordnung der DNA-Entnahme und –speicherung entscheidet. Solch schwerwiegende Maßnahmen lassen einen Verzicht auf diesen so genannten Richtervorbehalt nicht zu. Eine DNA-Analyse als Standardmaßnahme zur Identitätsfeststellung kommt für uns nicht infrage. Nur bei erheblichen Straftaten, bei Sexualstraftaten, Mord, Totschlag, Raub, Menschenraub, wie auch jetzt in der Strafprozessordnung aufgelistet, kann die DNA-Analyse angeordnet werden. Das ist eine klare Absage an die Speichelprobe bei allen anderen Straftaten und Straftätern. Genauso erteilen wir Liberalen einer Datenbank mit dem Erbgut, beispielsweise der gesamten männlichen Bevölkerung, eine definitive Absage.
Wir lassen mit dieser Haltung auch nicht zu, dass Prinzipien, wie die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, einfach außer Kraft gesetzt werden. Da ist diese Unschuldsvermutung auch mal in ein Gesetz oder eben nicht in ein
Gesetz hineinzugeben. Die Mittel, die unserem aufgeklärten Rechtsstaat zur Verfügung stehen, sind wirksam und effektiv. Wir als Parlament sollten sie nicht leichtfertig schlecht reden oder schlechte Mittel herbeireden, sondern an der Verbesserung der wirksamen Mittel arbeiten. Meine Damen und Herren, genau das tun wir. Es geht um ein Gesetzesvollzugsdefizit und nicht um ein Gesetzesdefizit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Wir Hamburger Sozialdemokraten stehen für die entschlossene und konsequente Anwendung von Recht und Gesetz
zur Bekämpfung von Kriminalität in Hamburg und auch in Deutschland. Dazu gehört auch die Nutzung der Regelungen des genetischen Fingerabdruckes. Das ist für uns selbstverständlich und deshalb bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke.
Ich werde es trotzdem etwas länger machen. Ich hätte mir auch mehr Differenzierung bei der SPD gewünscht. Das wäre spannend gewesen.