Sie haben im Übrigen gestern bei der Vorstellung der veränderten Wohnungsbauförderung deutlich gemacht, dass es sehr wohl auch noch Objektförderung für Studentenwohnungen geben soll. Von daher stimmt hier auch die Argumentation in Bezug auf die Subjektförderung überhaupt nicht.
Ganz klar wird aber, was Sie sich an struktureller Veränderung für die Veddel wünschen. Es sollen dort wieder – hier möchte ich einmal Herrn Pramann interpretieren – junge deutsche Familien hinziehen und sich Geschäfte ansiedeln, in denen man deutsche Lebensmittel kaufen kann, und es sollen dort auch andere deutsche Sachen
gemacht werden. Ich verstehe nicht, wie Sie das mit internationalen Studenten – wir haben zum Glück wenigstens eine internationale Universität –
bewerkstelligen wollen. Die Schulen auf der Veddel werden auch nicht mit deutschen Kindern gefüllt, wenn Sie dort Studentinnen und Studenten ansiedeln. Das geht – sagen wir es einmal so – jedenfalls nicht so schnell.
Wir brauchen die Debatte über viele Fragen im Ausschuss, die diese Anträge, aber vor allem die Redebeiträge dazu, aufgebracht haben.
Frau Möller, ich habe anhand der heutigen Debatte und der Debatten der vergangenen zwei Jahre ein bisschen das Gefühl, dass bei Ihnen immer so ein Schlüsselreiz ausgelöst wird, wenn von der PRO irgendetwas zum Thema Aufwertung von Quartieren gesagt wird.
(Barbara Duden SPD: Ach, PRO heißen die jetzt! – Tanja Bestmann SPD: Ich dachte, das sei ein Supermarkt!)
Sie missverstehen absichtlich irgendetwas, denn Herr Pramann hat nicht alles gesagt, was Sie in seine Rede hineininterpretiert haben.
(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Ingo Egloff SPD: Da ist was von Überfremdung gesagt worden!)
Bringen Sie dem Kollegen den Respekt entgegen, indem Sie ihm erst zuhören, bevor Sie das kommentieren.
Einen Aspekt möchte ich aber noch anführen. Der Antrag ist meines Erachtens gut und richtig – deswegen bitte ich, diesem jetzt auch zuzustimmen –, weil der erste Schritt zur Aufwertung eines Quartiers immer der schwerste ist. Manchmal funktioniert er von allein, aber in der Regel braucht es einen Anstoß, damit man in die Richtung kommt, in die sich zum Beispiel das Phönix–Viertel in Harburg oder die südliche Neustadt entwickelt, wo eine wirkliche Veränderung der Struktur entsteht, die aus unserer und auch aus Ihrer Sicht durchaus wünschenswert ist.
Gerade die Gebiete südlich der Elbe, um die Elbe herum und diejenigen, die zum ehemaligen Wilhelmsburg gehören, brauchen einen solchen Anstoß. Im Rahmen eines Sprungs über die Elbe wäre die Veddel der erste Schritt. Deswegen bitte ich Sie schlicht und ergreifend, diesem Antrag zuzustimmen. Ansonsten hat Herr Roock alles gesagt. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Rumpf hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass der erste Schritt zur Revitalisierung eines Stadtteils immer der schwerste ist.
Insgesamt haben Sie, Herr Quast, erst einmal alles infrage gestellt. Warten Sie doch einfach ab, wie sich die positiven Ergebnisse darstellen, und stellen Sie nicht alle unsere Initiativen infrage. Nehmen Sie doch bitte die positiven Elemente auf.
Unter Ihrer Regierungsverantwortung ist dieser Stadtteil doch in den Keller gewirtschaftet worden. Das müssen Sie doch klar erkennen.
Insgesamt kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie das nicht so gern hören und Sie so weitermachen wollen wie bisher. Das ist mit uns nicht zu machen. Wir wollen so schnell wie möglich etwas anschieben und dies nicht ellenlang im Ausschuss zerreden. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen und kommen damit zur Abstimmung.
Wer stimmt einer Überweisung der Drs. 17/3471 an den Bau- und Verkehrsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Letztere gab es nicht. Dann ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt.
Dann lasse ich über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer möchte ihn annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei zahlreichen Enthaltungen ist der Antrag einstimmig so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 32 auf, Drs. 17/3453, Senatsmitteilung: Verordnung zur Bekämpfung von Vandalismus durch Graffiti (Graffiti-Verordnung) vom 2. September 2003.
[Senatsmitteilung: Verordnung zur Bekämpfung von Vandalismus durch Graffiti (Graffiti-Verordnung) vom 2. September 2003 – Drs. 17/3453 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit vielen Jahren verschandeln illegale Graffiti unser Stadtbild und müssen Bürger unserer Stadt mit ansehen, wie Schmierereien an Häuserwänden, auf Parkbänken und Verkehrsschildern das Erscheinungsbild ihres Stadtteils verschandeln.
Insbesondere im öffentlichen Nahverkehr – in Zügen, Bussen, auf Bahnhöfen und Haltestellen – treiben die meist jungen Täter ihr Unwesen. So werden viele tausend Hamburger tagtäglich mit einer kriminellen Subkultur konfrontiert. Es ist eine kleine Minderheit, die sich erdreistet, uns allen ihren Stempel aufzudrücken. Graffiti darf hierbei nicht auf die Unterschiede beim ästhetischen Empfinden reduziert werden. Das Problem ist vielschich
Illegale Graffiti erzeugen – vielfach verbunden mit dem Gefühl der Resignation – bei betroffenen Eigentümern Verärgerung und Wut. Die überführten Täter können angesichts der ungenauen Gesetzeslage zumeist nicht wegen Sachbeschädigung angeklagt werden. Unser Strafrecht kennt nur die Substanzverletzung und die Funktionsminderung einer Sache. Eine Verunstaltung reicht allein nicht aus. Diese Tatbestandsmerkmale – eine Substanzverletzung oder eine Funktionsminderung – muss der betroffene Eigentümer an der Häuserwand oder an einem Gegenstand mit aufwendigen und teuren Gutachten nachweisen. Das ist oftmals ein erfolgloses Unterfangen. Bei Betroffenen führt dies zu einem Gefühl der Ohnmacht.
Dieses Gefühl ist gefährlich, weil das Vertrauen des Bürgers in den Staat verloren geht. Besonders für das Rechtsempfinden junger Menschen ist eine solche Entwicklung fatal. Ein Staat, der keine Grenzen setzt, der nicht in der Lage ist, Recht durchzusetzen und Unrecht zu sanktionieren, wirkt nicht verlässlich und glaubwürdig. Ein solcher Staat lädt geradezu dazu ein, ihn herauszufordern.
Der rotgrüne Senat hat dem Graffiti-Problem in der Vergangenheit nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und es bei Absichtserklärungen bewenden lassen. Aber die Bürgerkoalition hat gehandelt und eine Graffitiverordnung verabschiedet, nach der jeder, der illegal Graffiti an fremden Sachen anbringt, mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro bestraft werden kann. Dieser Gestaltungsspielraum ermöglicht es auch, dass Jugendliche Ersttäter mit einer vergleichsweise milden Buße davonkommen, aber trotzdem eine schnelle und angemessene Reaktion des Staates auf ihre Tat erfahren. Parallel hierzu hat die Behörde für Umwelt und Gesundheit Zuschüsse für Grundeigentümer bis zu 4000 Euro für die Beseitigung von Schmierereien bereitgestellt und eine Graffiti-Hotline eingerichtet.
Vor einer Woche fiel unter Federführung der Hamburger Polizei und unter Beteiligung des Bundesgrenzschutzes, der Deutschen Bahn, des HVV und des Grundeigentümerverbandes Hamburg der Startschuss für die Aktion "Gemeinsam gegen illegale Graffiti". Ziel der Aktion ist es, die Anzeige- und Hinweisbereitschaft der Bürger zu verstärken und den Druck auf die Szene zu erhöhen. Das ist nicht mit Denunziantentum zu verwechseln, sondern wir wünschen uns diesbezüglich von unseren Bürgern nur mehr Aufmerksamkeit.
Durch schulische Präventionsmaßnahmen sollen Kinder und Jugendliche zu gesetzmäßigem Handeln motiviert werden. Bürger sollen aufgefordert werden, wachsam zu sein und Beobachtungen entweder durch die Wahl der Notrufnummer 110 oder an zuständige Personen zu melden. Im Rahmen dieser Aktion, für die im kommenden Winter mit Plakaten, im Fahrplan des HVV und mit 50 000 Aktionsflyern geworben wird, werden gegenwärtig Veranstaltungen in den Hamburger Polizeikommissariaten durchgeführt. Im Januar nächsten Jahres findet dann die Auftaktveranstaltung zur Intensivierung des Präventionsunterrichts zum Thema Graffiti an Hamburger Schulen statt.
Dieser Senat sagt illegalen Graffitis den Kampf an und bezieht die Bürger mit ein. Ich bin sicher, dass wir auf die
Hilfsbereitschaft der Hamburgerinnen und Hamburger zählen können. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, dass in unserer Stadt nicht weiter herumgeschmiert wird. Unser schönes Hamburg muss von Schmierereien befreit werden und eben eine schöne Stadt bleiben.
In den letzten Tagen mussten die Hamburger in den Zeitungen von den neuen Taten des notorischen GraffitiSchmierers Walter F. erfahren, besser bekannt unter dem Pseudonym "Oz". Vermutlich ist er für die Demolierung von gläsernen Fahrstuhlwänden an einer Reihe von Haltestellen verantwortlich, die kürzlich vermehrt beobachtet wurden. Walter F. wurde auf frischer Tat ertappt. Bemerkenswert ist dabei die Äußerung des innenpolitischen Sprechers der SPD, Herrn Neumann. In der "Welt" hat er gesagt – ich zitiere –:
"Mit den Taten hat der Mann eine neue Stufe erreicht. Er gehört von der Straße, damit man ihn vor sich selbst, aber vor allem die Allgemeinheit schützen kann."
Herr Neumann hat Recht. Aber warum blockiert die SPD dann in Berlin eine sinnvolle Änderung des Strafrechtes, um notorische Graffiti-Schmierer wegen Sachbeschädigung anklagen und bestrafen zu können. Prävention allein reicht nämlich nicht.
Wir müssen die Täter, bevor die Schwelle zum hemmungslosen Vandalismus überschritten wurde, packen und zur Raison bringen. Nicht alle kriminellen Karrieren wie die des Walter F. lassen sich verhindern. Aber ein guter Teil kann auf die richtige Bahn kommen, wenn der Staat Konsequenzen und Wege aufzeigt.
Der Bundesrat hat mehrfach eine Ergänzung des Tatbestandes der Sachbeschädigung um das Merkmal des Verunstaltens angeregt. Der jüngste Gesetzesantrag im Dezember des letzten Jahres ist mit großer Mehrheit im Bundesrat angenommen worden. Sogar das rotrot regierte Berlin hatte sich dieser Initiative angeschlossen. Leider verschließt sich die rotgrüne Bundestagsmehrheit einer sinnvollen Regelung in diesem Bereich. Bevor also Herr Neumann Sprüche klopft, sollte er sich erst einmal die Hamburger SPD-Bundestagsabgeordneten zur Brust nehmen.
Ich kann deshalb auch nicht erkennen, dass Sie sich in Fragen der Innen- und Rechtspolitik neu aufgestellt haben. Die Hamburger werden auch in Zukunft nicht auf Sie und die Bundesebene zählen können. Wir werden unseren Weg weitergehen: Null Toleranz für die Kriminalität. – Vielen Dank.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Christian Maaß GAL: Und null Prozent!)