Anscheinend können Sie das nicht, Herr MüllerSönksen, sonst hätten Sie einen Antrag eingebracht, in dem Sie entsprechende Vorschriften einmal auflisten würden. Wir haben uns hier mit diesem Thema schon öfter befasst.
Was soll der Senat bis zum 30. März 2004 tun? Sollen wirklich alle Gesetze durchgesehen werden, ob die Genehmigungserteilung zur Genehmigungsfiktion verändert werden kann? Es ist nicht so, dass ich nicht dafür wäre, dass der Senat arbeitet. Er kann ruhig arbeiten, und zwar mehr als er es in den letzten zwei Jahren getan hat. Ich halte es aber für unrealistisch, dass dieses in den verbleibenden Monaten – wie hier beantragt – passiert.
Wir haben in der Bürgerschaft zu diesem Thema auch schon einen Antrag beschlossen. Es gab einen Antrag – Drucksache 17/669 vom 11. April 2002 – zum Thema Bürokratieabbau. Mit dieser Drucksache ist beschlossen worden:
1. gemeinsam mit den Kammern und Wirtschaftsverbänden eine systematische Bestandsaufnahme der wirtschaftsbelastenden Vorschriften aus den verschiedenen Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Ar- beitsstättenverordnung, Baurecht, Wirtschaftsstatistik usw.) und der bürokratischen Hemmnisse durchzuführen.“
Das ist sogar noch konkreter als das, was hier beantragt worden ist. Was ist passiert? – Nichts, zwei Jahre lang ist nichts passiert. Der Senat hat zwei Jahre lang Zeit gehabt, diesem in der Bürgerschaft beschlossenen Antrag zu folgen. Es ist, außer dass Herr Senator Uldall in mancher Sonntagsrede vom Bürokratieabbau gesprochen hat und – ich glaube – eine Statistik abgeschafft worden ist, die ohnehin seit Jahren nicht erhoben wurde, nichts passiert. Das ist fürwahr die Entlastung der Wirtschaft, die hier immer propagiert, aber nie durchgeführt wird.
Wir warten also seit zwei Jahren auf diese Liste. Ich glaube, dass der Antrag so, wie er formuliert ist, dennoch viel unkonkreter ist als das, was wir vor zwei Jahren beschlossen haben. Er führt nicht dazu, dass wir ein Ergebnis bekommen werden. So jedenfalls nicht.
Wenn wir in Sachen Entbürokratisierung wirklich etwas erreichen wollen, dann müssen konkret die Vorschriften benannt werden, die geändert werden sollen. Oder glauben Sie im Ernst, dass die Ministerialbürokratie, die sich diese Vorschriften ausdenkt und die auch von der Sinnhaftigkeit dieser Vorschriften überzeugt ist, sich selbst daran macht, herauszufinden, welche dieser Vorschriften überflüssig sind? Wir müssen als Parlamentarier Vorgaben machen. Diese Anträge erfüllen diese Vorgaben nicht und deswegen hat die SPD-Fraktion große Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser beiden Anträge.
Was die Befristung von Gesetzen angeht: Auch dieses kann man nicht so pauschal machen, wie es beantragt worden ist. Man muss sich jedes einzelne Gesetz ansehen. Das werden wir in Zukunft tun. Ich verspreche Ihnen: Die sozialdemokratischen Abgeordneten dieses Hauses werden in der nächsten Legislaturperiode ein Auge darauf werfen, und zwar auch schon deshalb, weil die Kollegen der FDP es dann nicht mehr können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In diesem Hause besteht Einigkeit über die Notwendigkeit der Deregulierung. Überreglementierung führt zu Unübersehbarkeit, zeitintensiven Verfahren und zu vielen Zuständigkeiten. Das Ziel ist klar: Wir müssen überflüssige Vorschriften streichen. Die Idee in den Anträgen der FDP ist gut, aber der Weg und die Schnelligkeit sind nicht in unserem Sinne. Wir werden beantragen, diese Anträge an den Ausschuss zu überweisen und sie dann dort zu beraten.
Zu den Ausführungen von Herrn Egloff möchte ich anfügen, dass es eine Projektgruppe der Deregulierung gibt, die die gesamten Vorschriften Hamburgs bereits intensiv erarbeitet. Der Antrag ist also bereits umgesetzt worden.
Wir werden sehen, was in den nächsten Monaten bei dieser Projektgruppe herauskommt, und uns dann in neuen Konstellationen dieses genau anschauen. Insoweit lassen Sie uns die Dinge im Rechtsausschuss beraten und des Weiteren verfolgen, was die Projektgruppe macht. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Egloff hat Recht, es ist viel Zeit verstrichen und es muss viel gemacht werden. Er hat weiterhin Recht, wenn er sagt, die Vorschriftenflut komme im Wesentlichen aus Brüssel, sie komme aus dem Bund, sie komme aus Berlin. Man darf daran erinnern, dass 70 Prozent der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den Siebzigerjahren von der sozial-liberalen Koalition, von SPD und FDP, gemacht wurden, und ich freue mich natürlich, dass die FDP jetzt auch so weit ist, dass sie erkannt hat, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Gleichwohl können wir uns nicht damit abfinden, hier untätig zu bleiben, und ich muss auch Frau Spethmann widersprechen. Sie sagt, wir hätten viel Zeit und wollten mal nicht so schnell sein. In der Tat haben wir schon viel zu viel Zeit in dieser Frage verloren. Gleichwohl scheint der FDP-Antrag dem Grunde nach überflüssig, weil wir in der Koalition den Senat beauftragt haben, die Vorschriften zu durchforsten. Es gibt einen Vorschriftencheck, der von der Justizbehörde gemacht wird. Wir versprechen uns davon vielleicht noch nicht alles, Herr Egloff, aber immerhin einen Schritt in die richtige Richtung, um erstmals überhaupt zu gucken, was wir denn in Hamburg bei der wahnsinnigen Vorschriftenflut tun können.
Im Prinzip sollte jedoch noch einmal grundlegend gesagt werden, dass insbesondere die mittelständische Wirtschaft nichts so nötig braucht wie den Abbau von Bürokratie und die Erleichterung des alltäglichen Geschäftsverkehrs mit den staatlichen Institutionen. Wir sind uns wohl alle einig, dass wir auf Berlin und die dortigen Reförmchen nicht warten und bauen können, dass Hamburg deshalb tun muss, was Hamburg tun kann.
Die zunehmende Bürokratie ist eine der Ursachen für die derzeitige strukturelle Wachstumsschwäche. Der Bürokratieabbau kann sich nicht nur auf die Durchforstung des bestehenden Regelungsdickichts beschränken, sondern muss auch sehen, dass keine weitere Bürokratie hinzukommt. Bildlich gesprochen, reicht es nicht, die Badewanne zu leeren, man muss auch den Zulauf kontrollieren.
Nur durch eine durchgreifende Entlastung von staatlicher Bürokratie lässt sich positives Wachstum und Beschäftigung erwarten.
Das Thema, das die FDP hier zu Recht aufs Tableau bringt, ist vielleicht nicht so spannend wie der Strafvollzug, aber letztlich die Existenzgrundlage unseres Volkes, nämlich die Frage nach Arbeitsplätzen durch funktionierende mittelständische Betriebe. Für mich sind bei der Deregulierung drei Dinge wichtig.
Erstens: Wenn Bürokratie abgebaut werden soll, müssen von den Unternehmen wirklich weniger Formulare auszufüllen und von staatlicher Seite tatsächlich weniger Aufgaben abzuarbeiten sein.
Zweitens: Wenn Bürokratie abgebaut werden soll, müssen Entscheidungsbefugnisse und Verfahren konzentriert und nicht ausgeweitet werden.
Drittens: Wenn Bürokratie abgebaut werden soll, darf kein neuer Bürokratiekontrollapparat aufgebaut werden.
Wenn ich diese Grundsätze an die beiden Anträge anlege, dann ist die Frage nach unserem Abstimmungsverhalten einfach. Wenn an geeigneter Stelle eine Genehmigungsfiktion eingeführt wird, werden viele Nachforderungen und langwierige Auseinandersetzungen vermieden, die Entscheidungsdauer wird verkürzt und eine besondere Kontrolle ist nicht notwendig. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. Wer aber fordert, grundsätzlich eine Zehn-Jahres-Frist für das Auslaufen von Gesetzen einzuführen, der riskiert, dass gute und notwendige Gesetze außer Kraft treten und der gesamte Gesetzgebungsapparat wieder in Aktion treten muss, damit das Gesetz weiter gelten kann. Das ist mehr Bürokratie, aber nicht weniger.
Ebenso entsteht mehr Bürokratie, wenn für niederrangige Regelungen gar nur eine Fünf-Jahres-Frist gilt, denn diese Regelungen müssen dann aktiv verlängert werden und das schafft wiederum mehr Aufwand für Terminüberwachung, Auswirkung der Wirksamkeit, Begründung für die Verlängerung und so fort. Solange die Vorschriften nicht grundlegend entschlackt werden, macht dieser im Prinzip nicht schlechte Gedanke der FDP keinen Sinn. Die Verwaltung hat bereits jetzt genug damit zu tun, die existierenden Vorschriften zu beachten, und es widerspricht deshalb den genannten Grundsätzen: Weniger Aufgaben für die Verwaltung, keine Ausweitung der Verfahren und kein neuer Kontrollapparat. Ziel kann deshalb nur sein, viele regulierende Vorschriften endgültig abzubauen und zu vereinfachen; anders ist Bürokratieabbau nicht möglich.
Fazit: Wir können dem einen Antrag zustimmen und dem anderen nicht, Zeit verlieren durch langfristige Beratungen in Projekten und Ausschüssen ist hier jedoch nicht angemessen. Betrachten Sie diesen Antrag der FDP als Appell und Aufruf, endlich in die Hufe zu kommen und endlich für die mittelständische Wirtschaft etwas voranzubringen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Antrag der FDP-Fraktion ist mal wieder ein weiteres Beispiel für Heldentum nach Ladenschluss.
Da tun Sie zwei Jahre lang so gut wie gar nichts und jetzt kommt dieser Antrag in der sicheren Gewissheit, dass er keine Auswirkungen mehr haben wird. Zwei Jahre lang konnten Sie sich nicht durchsetzen und jetzt wird er eingereicht.
Ich möchte noch einmal verdeutlichen, was hier auch schon von Herrn Egloff gesagt wurde, dass die Koalition
in puncto Entbürokratisierung nicht gerade erfolgreich war. Es gibt zwei Kleine Anfragen, eine von Frau Hilgers und eine von mir; die von Frau Hilgers ist etwas aktueller. Um die Anzahl der Gesetze als Indikator zu nehmen, wie viele Gesetze und Verordnungen und Verwaltungsvorschriften seit dem Regierungswechsel neu in Kraft getreten sind: Es sind 13 Gesetze und 52 Rechtsverordnungen – 35 sind auch außer Kraft getreten –, aber immerhin netto noch ein ordentliches Plus und an Verwaltungsvorschriften haben wir 150 mehr. In meiner Anfrage konnte der Senat keine Antwort geben, wie viele Verwaltungsvorschriften es denn überhaupt in Hamburg gibt, weil er das nicht wusste. Innerhalb einer Woche war es nicht herauszufinden, wie viele Verwaltungsvorschriften in Hamburg existieren, und Sie haben noch einmal ordentlich welche draufgepackt, nämlich knapp 150.
(Dr. Michael Freytag CDU: Die sind 44 Jahre alt! – Gegenruf von Dr. Andrea Hilgers SPD: Zuhören, Herr Freytag!)
Ich betone: seit 12. November 2001 150 neue Verwaltungsvorschriften. Da können Sie noch so viel dazwischenkrähen, wie Sie mögen, deswegen hat dieser Senat nichts erreicht.
Zwei Dinge hat er allerdings erreicht, das habe ich vergessen. Er hat einen neuen Arbeitskreis in der Justizbehörde gegründet, also eine Bürokratie zur Entbürokratisierung, und bei Herrn Peiner gab es im Februar einmal eine Hotline, habe ich meinen Unterlagen entnommen. Das ist auch etwas, was der Senat immer macht, wenn er irgendwo eine Idee hat, erst einmal eine Hotline zu schalten. Das ist alles, was Sie bisher an konkreten Ergebnissen vorweisen können, und das ist herzlich wenig, Herr Dr. Freytag.
Zu den beiden Anträgen in concreto. Zum Antrag mit dem Haltbarkeitsdatum für Gesetze ist natürlich der Punkt, den Herr Frühauf genannt hat, richtig, dass es in der Tat ein Problem ist, dass man möglicherweise bei guten und bewährten Gesetzen Bürokratie unnötigerweise wieder in Gang setzt. Dennoch ist diese Idee nicht abwegig, man muss sie diskutieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass die schleswig-holsteinische Landesregierung, also Rotgrün, in diesem Jahr bereits einen entsprechenden Beschluss getroffen hat.
Hinsichtlich der Genehmigungsfiktionen ist das sicherlich nur ein einziges Instrument von vielen, das man zur Entbürokratisierung einsetzen könnte. Gucken Sie sich den rechtspolitischen Antrag der GAL-Fraktion vom Dezember ruhig noch einmal an. Da haben wir ein bisschen mehr an Substanz vorgelegt als nur ein einziges Instrument, nämlich die Ausstattung von Genehmigungsfristen mit Genehmigungsfiktionen. Ich glaube auch nicht, dass das wirklich der beste Punkt ist, denn wir haben im Lan