Bei so einer unzureichenden Aufbereitung der Fakten ist es kein Wunder, dass am Ende ein teilweise falsches Ergebnis herauskommt.
Die Umsetzung von Frau Dreyer in die Untersuchungshaftanstalt war rechtmäßig. Dazu in Ergänzung zu Herrn Lüdemann nur noch folgende Überlegungen: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Behörde bei Umsetzungen – nicht bei Versetzungen – einen sehr weiten Gestaltungsspielraum. Der Gestaltungsspielraum ist besonders dann sehr groß, wenn es sich um herausgehobene Vertrauensposten handelt, und die Leitung einer Justizvollzugsanstalt ist nun weiß Gott eine herausgehobene Vertrauensposition. Das heißt, der Senat oder die Behördenleitung hat in diesem Fall einen ganz besonders weiten Spielraum und nur ausnahmsweise ist dieser Spielraum eingeschränkt. Frau Dreyer hatte übrigens – das ist ja auch unstreitig – wiederholt Anlass gegeben, an ihrer Zuverlässigkeit, die man bei einem Beamten in herausgehobener Vertrauensposition erwarten muss, zu zweifeln. Sie hat zweifach gegen die noch von der SPD verfassten Presserichtlinien der Behörde verstoßen. Sie hat offenbar Unruhe, wenigstens in der von ihr geleiteten Justizvollzugsanstalt bezüglich der Schließung des Moritz-Liebmann-Hauses herbeigeführt. Es gab also allen Anlass, sie nicht gerade auf einen weiteren Vertrauensposten zu setzen, sondern lieber die Stellvertreterposition in einer anderen Justizvollzugsanstalt respektive der Untersuchungshaftanstalt mit ihr zu besetzen. Es gab auch keine Zusage. Das wäre das einzige Konstrukt, mit dem man noch zu dem Ergebnis kommen könnte, hier läge ein rechtswidriges Verhalten vor.
Meine Damen und Herren, ich behaupte, in der konkreten Situation war es nicht einmal möglich, eine Zusage im Rechtssinne zu geben. Wozu dienen nämlich Zusagen? Zusagen dienen dazu, dass der Betroffene – also der Empfänger der Mitteilung – daraufhin Dispositionen treffen kann, die schutzbedürftig sind. Wären wir beispielsweise in Niedersachsen und Frau Dreyer wäre in der Justizvollzugsanstalt Lingen tätig gewesen und ihr wäre gesagt worden, es ist beabsichtigt, sie in die Justizanstalt Celle umzusetzen, da könnte man, wenn die Formulierungen entsprechend sind, an eine Zusage glauben. Warum? Weil dann Frau Dreyer nämlich Umzugsvorbereitungen treffen müsste; sie müsste die alte Wohnung auflösen, eine neue Wohnung begründen und so weiter und so fort. Da kann man in der Tat sagen, wer solche Vorbereitungen aufgrund einer Mitteilung trifft, der ist in gewissem Maße schutzbedürftig. Nicht so hier in einem Stadtstaat wie Hamburg. Hier ging es nicht darum, dass Frau Dreyer eine neue Wohnung braucht oder dass sie andere Dispositionen trifft. Deshalb ist es mir äußerst schwierig zu erkennen, ob in diesem Falle rein theoretisch überhaupt eine Zusage möglich wäre. Der konkrete Text war mit Sicherheit nicht als Zusage zu verstehen. Im Übrigen, selbst wenn eine Zusage vorgelegen haben
Herrn Dr. Kusch ist im Ergebnis juristisch nichts vorzuwerfen. Insofern schließe ich mich voll der Beurteilung von Herrn Lüdemann und auch von Herrn Schaube an. Aber, meine Damen und Herren, ich hatte am Anfang gesagt, neben der juristischen Beurteilung gibt es auch noch eine menschliche Beurteilung. Die Ermittlungen des Ausschusses haben Anhaltspunkte auf unzureichende Menschenführung und mangelnde Besonnenheit gegeben.
Fangen wir mit den Äußerungen von Frau Dreyer in der Presse bezüglich des Spritzentausches an. Die Ermittlungen haben ergeben, Herr Dr. Kusch wollte Frau Dreyer – das wurde hier auch schon berichtet – aufgrund des Presseartikels sofort von ihrem Posten ablösen. Das haben immerhin drei Zeugen bestätigt. Aus meiner Sicht ist eine solche Verhaltensweise nicht in Ordnung. Es wäre notwendig gewesen, Frau Dreyer zunächst einmal zu fragen, ob dieses Zitat überhaupt richtig ist.
Es wäre erforderlich gewesen, die Rechtslage zu prüfen, also ob, wenn es so wäre, der von ihm geplante Schritt überhaupt rechtlich angemessen wäre. Es wäre auch unverhältnismäßig gewesen, sie sofort zu entlassen.
Erst deutliche Worte der leitenden Beamten, das wurde schon dargestellt, führten Herrn Senator Kusch auf den richtigen Weg.
Der zweite Fall, die Umsetzung von Frau Dreyer in die Untersuchungshaftanstalt. Es gab in der Tat nur unbestätigte Meldungen. Daraufhin wurden schwere Vorwürfe erhoben. Es geht einmal um die Wortwahl, das wurde schon gesagt: "Gequatsche" oder "Den Strafvollzug kaputtmachen". Die Wortwahl ist für mich erledigt, denn es gab ausreichende Entschuldigungen.
Es geht aber auch um die Vorgehensweise als solche, es geht nämlich darum, dass wieder aufgrund ungeprüfter Informationen weitgehende Vorwürfe gemacht wurden, völlig unabhängig von der Wortwahl. Selbst wenn die Informationen richtig gewesen sein sollten, kann man nicht ernsthaft sagen, dass durch diese Äußerungen der Strafvollzug kaputtgemacht würde. Das ist auch keine richtige Beurteilung.
Es wäre angemessen gewesen, dass nach diesem bewussten Telefonat mit Frau Dreyer in etwas entspannterer Atmosphäre ein zweites Gespräch versucht worden wäre. Es gab ebenfalls keine Nachfrage in der Justizvollzugsanstalt Vierlande über den wahren Sachverhalt. Auch über den Brief gab es keine angemessene Aussprache. Hier finden wir, ähnlich wie vorhin bei der Äußerung in der "Bergedorfer Zeitung", eine spontane Entscheidung aufgrund unzureichender Informationen. Wir
finden keine richtige Aussprache mit den Untergebenen und eine Neigung zu rechtlich nicht ganz durchdachten Entscheidungen. Frau Dreyer ist in der Tat einiges vorzuwerfen, dennoch hat sie natürlich Anspruch auf eine menschlich richtige Behandlung.
Das Ergebnis für die FDP-Fraktion: Senator Dr. Kusch ist juristisch nichts vorzuwerfen, jedoch haben die Ermittlungen Hinweise auf unzureichende Menschenführung ergeben. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach meiner Auffassung hat Herr Senator Kusch bei seiner Personalentscheidung nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Aber meine Meinung kennen Sie, ich habe dies mehrfach im Ausschuss betont.
Dagegen kann ich mich nicht des Eindrucks verwehren, dass hier ein Missbrauch des Minderheitsrechts vorliegt, ganz abgesehen von der Verschwendung der Steuergelder.
Der Vorwurf, Herr Frank, wir hätten die Arbeit des Untersuchungsausschusses behindert, entbehrt jeder Grundlage und das wissen Sie auch. Sie haben in beiden Fällen, die untersucht wurden, nie den Nachweis des Filzes, des Mobbings oder der Parteibuchwirtschaft nachweisen können. Die anderen so genannten Fälle wären beim näheren Hinsehen wohl ebenfalls eine Luftnummer von Rotgrün geworden. Sie, Herr Frank, und Ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen, wollen uns jetzt im Wahlkampf weismachen, Sie hätten in zweieinhalb Jahren dazugelernt. Ihnen geht es nicht um das Wohl dieser Stadt, sondern um Filz und Parteibuchwirtschaft.
Meine Damen und Herren, würden Sie sich freundlicherweise der Diskussionen enthalten, sonst kann der Redner nicht verstanden werden. – Herr Braak, bitte.
Was sich die SPD jahrzehntelang erlaubt hat, das unterstellen Sie jetzt auch allen anderen, wenn die in die Verantwortung kommen. Sie haben eine andere Werteinschätzung als ich und sind deshalb auch die Experten auf dem Gebiet des Filzes und der Parteibuchwirtschaft. Ganz besonders möchte ich hier die Rolle des Vorsitzenden, Herrn Klooß, hervorheben, der sich redlich bemühte, den Ausschuss sachdienlich zu leiten. Wenn da bloß nicht dieser Druck aus der eigenen Partei gewesen wäre.
Er umfasst inzwischen 220 Seiten durch das Minderheitsvotum. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Katrin Freund Ronald-Schill-Fraktion – Walter Zuckerer SPD: Das war eine wirklich intel- ligenzfreie Rede!)
Zu Ziffer 1 des Petitums stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von dem Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Kenntnis genommen hat.
Wenn sich ein Viertel der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft gegen Ziffer 2 ausspricht, dann ist diesem Petitum nicht entsprochen worden. Das ergibt sich aus Paragraph 4 Satz 1 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft.
Tagesordnungspunkt 39, Drucksache 17/4068: HafenCity, Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft über Eckpunkte der Ausschreibung Investorenauswahlverfahren Überseequartier – Stufe 2, Städtebauliche Leitlinien zur stadträumlichen Profilierung des Magdeburger Hafens, die Erschließung des Überseequartiers, die Verlagerung von Behörden in die HafenCity.
[Senatsmitteilung: HafenCity Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft über – Eckpunkte der Ausschreibung Investorenauswahlverfahren Überseequartier, Stufe 2 – Städtebauliche Leitlinien zur stadträumlichen Profilierung des Magdeburger Hafens – die Erschließung des Überseequartiers – die Verlagerung von Behörden in die HafenCity – Drucksache 17/4068 –]
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kommen wir jetzt zu den wirklich schönen Dingen am heutigen Tag. Tue Gutes und rede darüber. Ich freue mich zum jetzigen Zeitpunkt, dass wir zum Ende dieser Wahlperiode die Gelegenheit finden, auch noch über die positive Entwicklung der HafenCity und insbesondere auch über die notwendigen Entscheidungen des Senats aus der Mitteilung an die Bürgerschaft zu diskutieren.
Dies an einem Tag, meine sehr verehrten Damen und Herren, der so gut anfing, wenn man zum Beispiel das "Hamburger Abendblatt" aufschlug und man gesehen hat, wie schnell die HafenCity wächst und kurze Zeit später auch im Radio vernehmen konnte, dass unser Bürgermeister Ole von Beust um 12.00 Uhr den Spatenstich für den neuen Kreuzfahrtterminal im Herzstück dieses neuen Hamburger Stadtteils vorgenommen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde Ihnen bei der HafenCity insbesondere deutlich machen, warum es gut für die HafenCity war, dass die CDU und Ole von Beust die Verantwortung für dieses wichtige Projekt in den letzten zwei Jahren hatten. Der Magdeburger Hafen mit dem Überseequartier soll Teil der Hamburger City werden, in dem ganzjährig und ganztägig gelebt, gearbeitet, erlebt, gewohnt, Freizeit verbracht, gegessen und konsumiert wird. Eine urbane Mischung aus öffentlichen Einrichtungen, Gebäuden, dichter Bebauung, multifunktionalen Nutzungen und markanten Kultur-, Einzelhandels- und Gastronomieangeboten wird das Ambiente prägen und damit im besten Sinne europäische Innenstadt darstellen. So stand es in der Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs aus dem März 2003.
Worüber unterhalten wir uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir in dieser entscheidenden Phase, in der wir jetzt gerade sind, über das Überseequartier sprechen? Entweder man stellt das sehr, sehr nüchtern dar, indem man sagt, wir haben eine Größe von circa 8 Hektar, eine Gesamtgeschossfläche von circa 260 000 Quadratmetern und ein Nutzungsprogramm, bei dem eine maritime Erlebniswelt mit ScienceCenter, Aquarium, IMAX, Ausstellungshalle, ein Hotel mit Kreuzfahrtterminal, Einzelhandel, Gastronomie, Wohnen, Büro- und Dienstleistungen entstehen, oder wir stellen es dar, wie der erste Preis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs Trojan + Trojan es formuliert hat.