Weder in der Schule noch sonst wo in Hamburg darf offen gelebter und latenter Islamismus seinen unsäglichen Nährboden finden. Noch eine Schlussbemerkung: Sind sich die hier Anwesenden, die ein Kopftuch an staatlichen Schulen nicht verbieten wollen, eigentlich auch bewusst, was es für muslimische Mädchen in einer Klasse bedeutet, die nun gerade in ihren Familien durchgesetzt haben, kein Kopftuch tragen zu müssen, wenn ihre Lehrerin dieses trägt? Denken Sie bitte nicht nur einmal ernsthaft hierüber nach. – Danke schön.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und vereinzelt bei der CDU sowie bei Bodo Theo- dor Adolphi Ronald-Schill-Fraktion)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, in dieser Debatte ist deutlich geworden, dass Extrempositionen in dieser Frage zurzeit überhaupt nichts nutzen.
Ich bin sonst nie ein großer Freund einer Politik der ruhigen Hand gewesen, aber ich glaube, in der Ruhe liegt die Kraft. Wir brauchen in dieser Frage Ruhe, Geduld, Konzentration
und wir müssen uns vor allen Dingen weiterhin vernünftig informieren. Als jemand, der jetzt seit über zwölf Jahren in St. Georg als Lehrer arbeitet und eigentlich tagtäglich mit diesen Fragen konfrontiert wird, kann ich nur sagen: Wir haben wirklich hier ein Problem, das man aber nicht so ganz locker löst, indem man mal eben einen Gesetzentwurf einbringt und meint, damit das Problem in den Griff zu bekommen. Mit Gesetzen bekommen Sie dieses Problem möglicherweise überhaupt nicht in den Griff, um das mal ganz deutlich zu sagen, weil diejenigen, die davon betroffen sind, sich gar nicht an diese Gesetze gebunden fühlen.
Ich möchte Ihnen sagen, dass sie täglich dieses Problem mit jungen Mädchen haben, was das Schwimmen angeht.
Das hängt genauso damit zusammen. Es hängt mit der Rolle der Frauen zusammen, die von den männlich dominierten Erziehern geprägt wird. Die Mädchen haben eine ganz schwierige Rolle in dieser Frage und die Frauen letztlich auch. Nur mit einem Gesetzentwurf, den man hier mal eben auf den Tisch wirft, kommt man nicht weiter.
Haben Sie sich eigentlich einmal die andere Position überlegt? Wie wirkt eigentlich eine Lehrerin, die ein Kopftuch trägt, auf ein Kind? Ich glaube, dass wir auch über diese Frage nachdenken müssen, bevor wir jetzt hier anfangen, den vermeintlichen Stein der Weisen sofort herauszuholen. Ich weigere mich auch dagegen, dass das Symbol des Kreuzes mit einem Kopftuch gleichgesetzt wird, wie es immer wieder in der Debatte getan worden ist. Das ist ein Unterschied.
Frau Goetsch, sich auf das Grundgesetz und die Religionsfreiheit zu beziehen, finde ich wirklich sehr merkwürdig, denn immerhin leben wir in einem christlich-kulturell geprägten Abendland. Da sollten Sie auch die Kirche an einigen Stellen im Dorf lassen. Mit einem Disziplinarrecht, wie Sie gesagt haben, regeln wir die Probleme, die wir dadurch möglicherweise haben, erst recht nicht. Es geht um Integration und nicht um Romantik.
Daher sind wir gut damit bedient, wenn wir diesen Gesetzentwurf, der hier heute eingebracht worden ist, in Ruhe mit den Betroffenen besprechen und dann versuchen, eine vernünftige Regelung im Interesse aller zu finden. Extreme Positionen nützen weder der einen noch der anderen Seite. Daher plädiere ich dafür, dass man
Meine Damen, meine Herren! Es gibt unter den hoch industrialisierten Ländern der westlichen Welt ein vergleichsweise frommes Land. Das sind die Vereinigten Staaten von Amerika, wo die praktizierte Religiosität sehr viel höher ist als in Deutschland, als in Frankreich, wo aber die Versuche zur Regulierung des öffentlichen Auftretens dieser Religionen fast vollständig unterlassen werden müssen, wo es kein Problem ist, wenn Muslima mit Kopftuch beliebige Funktionen ausführen, weil den Amerikanern umgekehrt die Religionsfreiheit ein so hohes Gut ist, dass sie deswegen diese Republik überhaupt gegründet haben. Die Vereinigten Staaten sind gegründet worden, weil es Dissidenten waren, die aus Europa um der Religionsfreiheit willen ausgewandert sind. Sie verhalten sich darum anders als wir, die aus Staatskirchenländern kommen, in denen irgendeine Kirche irgendwann einmal per Fürst alle Landeskinder zum gleichen Bekenntnis gezwungen hat. Dieser Hintergrund schwingt bei uns immer noch im Kopf mit, wenn wir jetzt jemand etwas anderes praktizieren sehen.
In Wirklichkeit – das hat Frau Kiausch richtig gesagt – kann keiner von uns genau wissen, was die individuellen Motive einer Muslima sind, die ein Kopftuch trägt, weil man das nicht einfach per Interpretation objektiv feststellen kann.
Lassen Sie sich doch ein Argument entfalten. Ich sage doch nur, dass man aus religiösen Traditionen beliebig Zitate finden kann, die extrem reaktionär sind. Das können Sie aus der Bibel in beliebiger Art und Weise machen.
Ich will es ja gerade nicht denunzieren, sondern sagen, dass Religionen ihre Geschichte haben, die sich durch die individuelle Deutung der jeweils Praktizierenden entwickelt. Dann muss man ihnen diese individuelle Deutungsmöglichkeit aber auch lassen. Sonst kann es auch keinen Reformislam geben. Wenn wir jedes Mal, wenn sich da irgendetwas bewegt, vor Angst hysterisch werden, dann ist das doch verrückt.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit an einen der größten Menschen, der je in Hamburg gelebt hat, erinnern, nämlich an den alten Lessing. Ein Mann mit den schönsten Gedanken zu dieser Frage überhaupt, der bekanntlich
„in seinem Ring’ an Tag zu legen! Komme dieser Kraft mit Sanftmut, mit herzlicher Verträglichkeit, mit Wohltun, mit innigster Ergebenheit in Gott zu Hilf’!“
„Und wenn sich dann der Steine Kräfte bei euern Kindes-Kindeskindern äußern, so lad ich über tausend, tausend Jahre sie wiederum vor diesen Stuhl.“
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will nur kurz auf einiges eingehen, was hier gesagt worden ist.
Es entsteht hier tatsächlich der Eindruck, dass die Redner oder die Fraktionen noch nicht einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam gelesen haben.
(Stephan Müller Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Genauso ist es! – Zuruf von der SPD: Das sollten Sie aber getan haben!)
Das sollten Sie tun, aber das war für mich nicht klar, dass Sie das in den letzten sechs Monaten oder spätestens nach der Entscheidung des Gerichts getan haben, weil wir ja nicht erst seit heute über diese Frage diskutieren.
Es geht durch alle Urteile, die sich bisher mit dieser Frage befasst haben, sowie auch dem überwiegenden Anteil der Orientalwissenschaftler doch zumindest eine Feststellung, dass nämlich das Kopftuch
nun lassen Sie mich aussprechen, ja, natürlich nicht für alle – auch geeignet ist, diese politisch-weltanschauliche fundamentalistische Einstellung zu verkörpern. Daraus haben wirklich alle Instanzen gemacht, dass man sagt, es ist in der Einzelperson keine konkrete Gefahr, wie Herr Maier richtig sagt, feststellbar. Das würde auch auf einen Extremistenerlass, sozusagen auf eine Einzelschnüffelei hinauslaufen. Das will doch niemand.
Deshalb ist es aber trotzdem richtig, dass – wie das Verfassungsgericht sagt – die abstrakte Gefahr besteht, dass es dadurch zu Konflikten kommt, weil das Zeichen auch geeignet ist, dieses zu verkörpern und es deshalb notwendig ist, das nicht – wie es Baden-Württemberg gemacht hat – an der persönlichen Eignung einer Einzelperson festzumachen, sondern dass man gerade deshalb ein Gesetz braucht, wo man sagt, alle Beamten sind hier gleich zu behandeln, weil das Kopftuch auch geeignet ist – jedenfalls abstrakt –, grundsätzlich diese Konflikte her