Oder ist die Bürgermeisterfrage in der SPD noch nicht entschieden und es stellt sich nur die Frage, wer am besten bürgen könne?
Meine Damen und Herren! Frau Goetsch, ganz offen gestanden, ich an der Stelle von Ole von Beust hätte diese Absage nicht getroffen. Ich hätte mich gestellt, denn Sie sind – weiß Gott – keine Gegner. Sie sind auch nicht regierungsfähig. Das hat man auch in dieser ominösen Fernsehsendung mitbekommen, als Sie Herrn von Beust Frauenfeindlichkeit vorgeworfen haben,
wo er von Nestwärme gesprochen hat. Da sind wir uns einig, dass er das etwas missverständlich rübergebracht hat, aber Sie wollten ihn auch missverstehen. Berufstätige brauchen eine Kindesbetreuung, das ist gar keine Frage. Was Sie aber wollen, ist nach wie vor die Vollversorgung, damit Ihr Traum von der frühkindlichen Bildung in institutionellen Einrichtungen erfüllt wird. Anschließend möchten Sie die Kindergartenpflicht, weil Sie in Ihrer ideologischen Ausrichtung allen Eltern die Kompetenz für Bildung und Erziehung absprechen möchten. – Danke.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf, Drucksache 17/4174: Abberufung einer Stellvertreterin und Neuwahl einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters für den Landeswahlausschuss für die Wahl zur Bürgerschaft.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Abberufung einer Stellvertreterin und Neuwahl einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters für den Landeswahlausschuss für die Wahl zur Bürgerschaft – Drucksache 17/4174 –]
Der Landeswahlleiter hat mitgeteilt, dass Frau Ulrike Engels, welche am 30. Dezember 2003 von der Bürgerschaft als Stellvertreterin in den genannten Landeswahlausschuss gewählt worden war, in der Zwischenzeit selbst von der SPD zur Wahl zur Bürgerschaft vorgeschlagen worden ist.
Aufgrund von Paragraph 19 Absatz 7 Satz 2 des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft ist Frau Engels deshalb als Stellvertreterin im Landeswahlausschuss wieder abzubestellen.
Meine Damen und Herren! Wer stimmt der Abbestellung zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dies ist einstimmig. Damit ist eine Ersatzwahl erforderlich. Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er enthält ein Feld für JaStimmen, für Nein-Stimmen und für Stimmenthaltung. Kreuzen Sie bitte nur ein Kästchen an. Weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit führen. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie jetzt Ihre Wahlentscheidung vor.
Ich darf nun darum bitten, die Stimmzettel einzusammeln. Sind jetzt alle Stimmzettel abgegeben worden? – Das ist erkennbar der Fall. Ich schließe die Wahlhandlung. Das Ergebnis wird ermittelt und im Laufe der Sitzung bekannt gegeben werden.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 49 auf, Drucksache 17/4259, Antrag der CDU-Fraktion: Änderung des Paragraphen 1631 b BGB – Einweisung in die geschlossene Unterbringung.
[Antrag der Fraktion der CDU: Änderung des § 1631 b BGB – Einweisung in die geschlossene Unterbringung – Drucksache 17/4259 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion federführend an den Rechtsausschuss und mitberatend an den Jugend- und Sportausschuss überweisen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich, dass wir heute bei der letzten Bürgerschaftssitzung in dieser Legislaturperiode noch einmal über die erfolgreiche geschlossene Unterbringung und das Familieninterventionsteam sprechen dürfen. Das Familieninterventionsteam der Behörde für Soziales und Familie ist seit 14 Monaten dafür zuständig zu entscheiden, ob bei vorliegenden Fällen von Kindeswohlgefährdung Anträge auf geschlossene Unterbringung gestellt werden oder das sonstige gesamte Angebot an Jugendhilfemaßnahmen in Betracht kommt.
Bei den 430 Minderjährigen, die in der Zuständigkeit des Familieninterventionsteams sind, gab es 15 Minderjährige, bei denen die Überweisung in die geschlossene Unterbringung von den zuständigen Familienrichtern abgelehnt wurde. Bei acht Minderjährigen wurde es abgelehnt, bei 15 Minderjährigen wurde es beantragt.
Objektiv, meine sehr verehrten Damen und Herren, gab es aber auch bei den abgelehnten Fällen sehr, sehr gute Gründe zum Schutze weiterer potenzieller Opfer, zum Selbstschutz der Kinder und Jugendlichen. Wenn man sich dann die überwiegende Begründung der Familiengerichte angesehen hat, dann war das noch schwerer nachzuvollziehen, denn es hieß meist: Es sind noch nicht ausreichend Jugendhilfemaßnahmen ausgeschöpft worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie kann das sein? Ich möchte Ihnen dazu gerne eine Erklärung geben. Nur bei 71 der 430 Minderjährigen, die jetzt aufgrund der Schwere oder Häufigkeit ihrer Straftaten in der Zuständigkeit des FIT sind, hat es in den vergangenen 24 Monaten vor Einführung des FIT eine ambulante oder stationäre erzieherische Maßnahme gegeben.
Diese niedrige Zahl verweist auf Versäumnisse der Vergangenheit, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Polizei diese Minderjährigen zum Teil mehrmals gemeldet hatte. Häufig wussten die Vorgängersenate, die SPDgeführten Fachbehörden nicht einmal ob, und wenn ja, welche Maßnahmen der Jugendhilfe mit welchem Erfolg bei Jugendlichen angewandt wurden. Die Folgen der katastrophalen SPD-Jugendpolitik wirken leider heute, wie ich es eben dargestellt habe. Daher unterstützt die CDU-Fraktion die Idee von Senatorin Schnieber-Jastram, in Einzelfällen auch ohne die zurzeit erforderlichen Jugendlichen in der GU zur Einweisung für die Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen in die GU zu erwirken. Diese geplante Gesetzesänderung dient zum Schutze des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen und auch zum Schutze der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Die geforderte Gesetzesänderung räumt damit den Familienrichtern – und das ist uns auch besonders wichtig – eine weitere Kompetenz ein, um künftig angemessener auf Jugendkriminalität reagieren zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten war es schon merkwürdig, was aus den einzelnen Parteien der Opposition hinsichtlich der geschlossenen Unterbringung verlautbar wurde. Lediglich bei der GAL weiß man, woran man ist, wenn es um die geschlossene Unterbringung geht. Die GAL möchte keine geschlossene Unterbringung in Hamburg, so wie wir sie haben. Sie will weiterhin das – aus ihrer Sicht – altbewährte Konzept „Menschen statt Mauern“. Für die GAL sind auch Kinder und Jugendliche in schwierigsten psychosozialen Phasen und Situationen Experten ihres Lebens und damit aus unserer Sicht sich selbst überlassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die GAL glaubt immer noch, mit Reden auf Kinder und Jugendliche einwirken zu können und mit Weichspülpädagogik diese teilweise schwerst vernachlässigten Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Sie kritisieren aber auch – Frau Steffen, wir haben es gerade bei der Diakonie diskutiert – die auswärtige Unterbringung vieler Kinder und Jugendliche, verweigern aber zum Beispiel Konzepte, wie die geschlossene Unterbringung, wo man hier in Hamburg auch Probleme lösen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der GAL, viele sind es zurzeit nicht, Sie haben die Zeichen der Zeit und die gesamtgesellschaftliche Entwicklung leider nicht erkannt. Träumen Sie weiter und lehnen Sie unseren Antrag heute ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anders sieht es bei der SPD, bei der großen Opposition aus. Da gibt es eine so genannte Dreierstrategie, was die geschlossene Unterbringung angeht. Herr Neumann hört sehr aufmerksam zu. Er ist derjenige, der auf dem Parteitag und auf der Straße den Leuten immer deutlich machen möchte: Für uns heißt geschlossene Unterbringung auch Sanktion. Wir wollen, dass kriminelle Kinder und Jugendliche auch geschlossen untergebracht werden.
Das macht sich immer ganz gut bei einem bestimmten Wählerklientel, hört sich aber bei anderen SPD-lern ganz anders an. Wenn ich zum Beispiel den Deputierten Christian Bernzen höre, der sagt: Aber auf gar keinen Fall Sanktion, die geschlossene Unterbringung ist doch nicht für eine Sanktion da, die ist nur für die Kindeswohlgefährdung da. So letztlich geschehen am Freitag bei der Diakonie.
Herr Bernzen bleibt allerdings auch die Antwort schuldig, warum die jetzige geschlossene Unterbringung, die wir in Betrieb haben, etwas anderes ist als ein Schutz für das Kind zur Kindeswohlgefährdung.
Herr Bernzen, der in der letzten Wahlperiode in der Enquete-Kommission das Minderheitenvotum der CDU zur Jugendkriminalität und geschlossenen Unterbringung gerne mit unterstützt hätte, aber nicht durfte, hat als Dank dafür den Titel „Mitglied im Kompetenzteam der SPD“ bekommen. Diesen Titel wird er auch nach dem nächsten Sonntag behalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sprach von einer Dreierstrategie. Der Dritte im Bunde – er wird gleich sprechen – ist Thomas Böwer. Er fordert, wenn es um die geschlossene Unterbringung geht, stets einen Neubau und sagt, die Feuerbergstraße geht doch gar nicht. Herr Böwer weiß ganz genau, dass ein Neubau das Sechs- oder Siebenfache dessen gekostet, was die geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße gekostet hat. Man wusste von vornherein auch gar nicht, für wie viel Plätze die geschlossene Unterbringung konzipiert ist. Insofern ist diese Forderung absoluter Populismus.
Herr Böwer fordert aber zugleich, nachdem er viel Geld für einen Neubau ausgeben wollte, und kritisiert, dass die geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße viel zu teuer sei. Das sei viel zu viel Geld, was wir für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen dort ausgeben. Aber auch Herr Böwer weiß, dass die Pflegesätze von 240 Euro pro Tag nicht teurer sind als das, was wir schon unter Rotgrün in den weniger sicheren, intensiv betreuten Wohngruppen hatten und wie es auch im Bundesdurchschnitt üblich ist. Also auch hier reiner Populismus.
Herr Böwer behauptet, die SPD hätte das mit der geschlossenen Unterbringung alles viel besser gemacht. Ich sage Ihnen eines, liebe Kollegen der SPD: Sie haben gar nichts gemacht, Sie haben 10, 20 Jahre geschlafen und haben gewartet, dass diese Regierung und dieser Senat eine geschlossene Unterbringung einführt und stellen sich jetzt hin und sagen, Sie hätten alles besser gemacht. Das ist schwach, insbesondere, weil Sie noch nicht einmal Vorschläge haben, was Sie besser gemacht hätten.
Ihr Überweisungswunsch an den Ausschuss ist ein fauler Kompromiss. Er ist insbesondere jetzt, wenige Tage vor der Wahl, Feigheit vor dem politischen Gegner.
Ich fordere Sie auf, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD: Zeigen Sie heute mit Ihrer Abstimmung, wo Sie wirklich stehen und was die Wählerinnen und Wähler dieser Stadt in den nächsten Jahren von Ihnen erwarten können. Stehen Sie zu einer geschlossenen Unterbrin
gung, stehen Sie zu einer geschlossenen Unterbringung, wie wir sie haben, oder was wollen Sie? Ich bin auf Antworten gespannt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hesse, gerne hätte ich ja von Ihnen erfahren, wie Sie eigentlich mit den ach so schwer kriminellen und gefährlichen Jugendlichen umgehen, wenn sie die dritte Stufe verlassen haben. Ach so gerne hätte ich von Ihnen vielleicht erfahren, ob Sie dann Jugendliche möglicherweise doch ohne Begleitung mehrere Tage einfach in Hamburger Hotels unterbringen, anstatt ihnen eine weiterführende Jugendhilfemaßnahme zu geben. Irgendwie scheint so etwas in Hamburg ja im Zusammenhang mit der Feuerbergstraße im Januar, Februar passiert zu sein. Darüber hätte ich gerne von Ihnen etwas erfahren.