[Antrag der Fraktion der CDU: Die neue Nachbarschaftspolitik – Hamburgs Kontakte zu den Nachbarländern der Europäischen Union – Drucksache 18/788 –]
[Antrag der Fraktion der GAL: Die neue Nachbarschaftspolitik – Hamburgs Kontakte zu den Nachbarländern der Europäischen Union – Drucksache 18/890 –]
Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zum GAL-Antrag aus der Drucksache 18/890. Diesen möchte die SPDFraktion ziffernweise abstimmen lassen.
Wer möchte Ziffer 1 des GAL-Antrags annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer Ziffer 2 des GAL-Antrages zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer möchte den CDU-Antrag aus der Drucksache 18/788 beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Zunächst zum Bericht 18/757. Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 51/04 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer stimmt den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Nun zum Bericht 18/842. Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 44/04 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer stimmt den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu dem Bericht 18/843. Wer schließt sich der Ausschussempfehlung zu den Eingaben 436/04 und 461/04 an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Wer stimmt den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
[Antrag der Fraktion der SPD: Bekräftigung des einstimmigen Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft vom 30. Oktober 2002 – Drucksache 18/933]
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der SPDFraktion gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Herr Kienscherf, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schön, dass wir angesichts des frühen Abends noch ein wenig Zeit haben, den Ausschussbericht zu diskutieren.
Sie haben es eben gemerkt, dass die überwiegende Zahl von Eingaben im Ausländerbereich letztendlich einstimmig angenommen wird. Es gibt einige Eingaben, zu denen es unterschiedliche Meinungen gibt. Darüber gibt es hier oder im Ausschuss die eine oder andere Debatte. Dann gibt es ganz wenige Fälle, über die sich dieses Haus und der Ausschuss einig sind und sich eine von der Senatsstellungnahme abweichende Meinung gebildet hat. Dieser besondere Fall liegt im Ausschussbericht in der Drucksache 18/844 vor.
Am 30. Oktober 2002 hat das Haus einen einstimmigen Beschluss gefasst. An diesem Tag haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, GAL, FDP und die Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive einstimmig dafür ausgesprochen, dass eine Mutter, die seit 16 Jahren in Hamburg lebt, und ihre Tochter in Hamburg bleiben sollen.
In dem Bericht des Ausschusses, der uns jetzt vorgelegt worden ist, legt nun der Senat dar, dass er diesem Votum der Bürgerschaft nicht folgen wird. Wir halten es für einen Skandal,
dass dieses Votum vom Senat missachtet wird, wenn dieses Haus zu einem einstimmigen Beschluss gelangt war und wir uns für eine Mitbürgerin einsetzen, die seit 16 Jahren, mittlerweile seit 18 Jahren, in unserer Stadt lebt und eine zehnjährige Tochter hat.
Es stellt sich natürlich die Frage nach dem Schicksal dieser beiden Personen. Das heißt, es soll eine Mutter in ein Land abgeschoben werden, das sie kaum kennt, und es soll eine Tochter in ein Land abgeschoben werden, das sie nie kennen gelernt hat, denn sie lebt sei ihrer Geburt in dieser Stadt. Ihr droht zugleich noch eine Beschneidung.
Gerade vor diesem Hintergrund hat sich die Bürgerschaft im Oktober 2002 aus Gründen der Humanität – weil diese Beschneidung droht – und aus Gründen des langen Aufenthaltes für einen Verbleib ausgesprochen. Es stellen sich gleichzeitig weitere Fragen dahingehend, wie der Senat zurzeit mit Ausländerangelegenheiten, mit Voten des Eingabenausschusses und mit Stellungnahmen der Bürgerschaft umgeht. Welchen Einfluss hat eigentlich noch die Regierungsfraktion auf das Senatshandeln?
Es ist doch letztendlich so, dass sich Herr Schill und Herr Nockemann angesichts des Beschlusses aus dem Jahre 2002 nicht getraut haben, diese Person abzuschieben, das traut sich sehr wohl aber Senator Nagel. Das ist doch bezeichnend für die Ausländerpolitik, die Sie zurzeit fahren.
Es ist bezeichnend, dass Anfang Juli der Mutter mitgeteilt worden ist, dass sie wahrscheinlich abgeschoben wird. Es ist auch bezeichnend, dass dieses dem Eingabenausschuss erst Wochen später zur Kenntnis gegeben wurde. Ich frage Sie: Was ist das für ein Verständnis, das der Senat dem Parlament entgegenbringt. Das ist aus unserer Sicht völlig inakzeptabel.
Ich habe schon darauf hingewiesen, dass circa 90 Prozent der Fälle letztendlich einstimmig vom Ausschuss verabschiedet werden. Gleichwohl gibt es einige wenige Fälle, bei denen wir mit Ihnen von der CDU-Fraktion um eine von der Senatshaltung abweichende Stellungnahme ringen. Warum haben wir mit Ihnen bisher immer gerungen? Weil wir dachten, dass Ihr Wort im Senat etwas gilt.
Heute müssen wir leider feststellen, Herr Ploog, dass wir uns getäuscht haben. Wir haben Ihren Einfluss überschätzt. Letztendlich kann die CDU-Fraktion beschließen, was sie will, der Senat macht es anscheinend anders. Das ist aus meiner Sicht ein riesiges Problem und es sollte auch Ihnen, Herr Ploog, zu denken geben.
Das hat nichts mit Ihren Sorgen zu tun. Ich glaube, dass es hier um das Schicksal von zwei Menschen geht und dass ich die Mitglieder der CDU-Fraktion im Eingabenausschuss so einschätze, dass sie sich Gedanken über die Schicksale von Menschen in dieser Stadt machen. Das macht der Innensenator nicht.
(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL – Wolfgang Beuß CDU: Das ist eine Unverschämt- heit!)
Der Senat zeigt den Bürgern letztendlich, dass es ihm egal ist, was die CDUFraktion sagt, was das Parlament beschließt. Der Senat schiebt nach wie vor ab.