Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir muten Ihnen als Mitglieder des Eingabenausschusses manchmal am Ende einer Bürgerschaftssitzung einiges zu.
Wir sind natürlich auch in einer besonderen Situation. In keinem anderen Ausschuss kommt es tatsächlich so sehr auf die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fraktionen und auf das eigene Gewissen der Ausschussmitglieder an. Das ist manchmal genau das Problem. Genau aus diesem Grund muss man einzelne Fälle hier vortragen dürfen und man muss auch das Parlament dazu bewegen können, diesen Vorträgen zuzuhören.
Wir haben mit diesem Fall, den Herr Kienscherf eben beschrieben hat, eine Situation, die deutlich macht, wie wenig Einfluss und Macht der Eingabenausschuss eigentlich hat. Wir haben fast genau vor zwei Jahren in der Bürgerschaft dieses Votum einstimmig beschlossen. Der Senat hat zwei Jahre gebraucht, sich zu entscheiden, wie er mit dem Votum umgehen will. Das Fatale an dieser Situation ist, dass er uns jetzt in seiner Begründung für die Ablehnung des bürgerschaftlichen Votums vorrechnet, dass die betroffene Person und ihre Tochter leider von ihren Rechten Gebrauch gemacht hätten.
In der Ablehnung wird ihr vorgeworfen, dass sie durch ihren langen Aufenthalt in Deutschland selbst die lange Zeitverzögerung verursacht habe, weil sie von ihrem Recht – dem Recht des Kindes auf einen Asylantrag – Gebrauch gemacht hat. Aber genau das war 1998 unsere Empfehlung. Damals regierte zwar Rotgrün. Viele von Ihnen werden sich noch an die damalige scharfe Debatte erinnern, die auch heute wieder scharf werden kann. Wir haben der Frau empfohlen, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Das darf man ihr jetzt nicht anlasten.
Das bringt im Übrigen auch den Eingabenausschuss in eine nahezu absurde Situation. Wir empfehlen die Wege zu gehen, die der Rechtsstaat allen bietet, und das wird den Personen zum Nachteil ausgelegt. Das ist tatsächlich eine völlig verdrehte Auslegung durch den Senat.
Andererseits hat er sich selbst das Recht genommen, zwei Jahre lang diesen Beschluss hinauszuzögern. Als Begründung – intern hat man das gehört – gab es gewisse politische Schwierigkeiten, politische Sperenzien und bestimmt auch viele andere wichtige Dinge. Aber vor allem ging es um eine Entscheidung zugunsten oder zu ungunsten von zwei Personen, die auf die Entscheidung gewartet haben. Damit darf man sich nicht zwei Jahre lang Zeit lassen.
Es gilt, hier einen Vertrauensschutz gelten zu lassen, der jetzt nicht dazu führen kann, dass der Familie nach 18 Jahren Aufenthalt nur wenige Wochen zum Zusammenpacken ihrer Sachen, zum Kündigen des Mietvertrages, des Arbeitsvertrages und so weiter gegeben wird. Das ist eine völlig unangemessene Härte. Aus diesem Grund muss der Senat die Situation, in der sich die Familie befindet, neu bewerten. Dafür macht es Sinn, dem SPD-Antrag zu folgen und dem Senat noch einmal deutlich zu machen, dass auch dieses Parlament in dieser
Zusammensetzung hinter dem damaligen Votum steht. Diese Familie muss bei uns eine Chance bekommen. Das neue Zuwanderungsgesetz gibt die Möglichkeit der Einräumung eines humanitären Bleiberechts aus persönlichen Gründen. Diese Chance soll der Senat nutzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Möller, im Gegensatz zu Ihnen fasse ich es niemals als eine Zumutung auf, dass sich das Parlament auch einmal mit diesen Dingen in toto beschäftigt, weil es ganz wichtig ist, dass wir uns alle mit diesen sehr schwierigen Fragen befassen, die wir wöchentlich im Eingabenausschuss zu beantworten haben. Deswegen freue ich mich, dass wir heute alle daran teilhaben.
Herr Kienscherf, Sie täuschen sich. Einfluss auf den Senat habe ich nicht, ich gehöre ihm nicht an. Aber ich weiß, was Sie meinen. Ich glaube, dass wir in den letzten Jahren in der Koalition auch schon eine Menge mehr durchgesetzt haben, aber ganz geräuschlos. Wir sind mit den Dingen nicht auf den Markt gegangen; da ließe sich vieles machen.
Ich will nicht in Konkurrenz zur rotgrünen Regierung treten, als diese noch das Sagen hatte. Ich weiß nicht, wie der Einfluss der Fraktionen damals war. Ich glaube nicht, dass die Fraktionen den Senat geführt haben.
Es macht in diesem Zusammenhang auch wenig Sinn, sich über diese Dinge zu streiten, weil es im Endeffekt – das hat Frau Möller auf den Punkt gebracht – um zwei Menschen geht. Deswegen macht es auch wenig Sinn, dieses mit einem bestimmten Prozedere anzusprechen. 1999 hat Rotgrün zu dieser Frage auch einmal mit "als nicht abhilfefähig" gestimmt. Wir haben mindestens Kurs gehalten, dass wir heute den Erfolg nicht haben, macht mich nicht glücklicher.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Der einstimmige Beschluss, der von niemandem im Parlament – auch von meiner Fraktion nicht – aufgekündigt wurde, bedarf deshalb keiner Bekräftigung und keiner Bestätigung. Wir stehen zu unserer Beschlussfassung. Deshalb muss ich nichts bekräftigen.
Nein, ich enthalte mich nicht. Ich stimme deshalb gegen den Antrag, weil das Verfahren auf eine rechtsstaatliche Art und Weise abgeschlossen ist.
Wir haben unseren Teil getan, der Senat hat sein Geschäft gemacht. Dabei bleibt es. Ich setze eine große Hoffnung darauf, dass wir dieses hier in aller Ernsthaftigkeit Diskutierte an den Senat geben und er damit vielleicht eine Anregung bekommt, doch einmal nachzudenken, ob es so richtig ist, wie er es gemacht hat oder nicht. Das ist von mir keine Senatsschelte. Das ist das Geschäft des Senats und wir haben unseres; das ist bei der Gewaltenteilung so. Meine Fraktion steht nach wie vor dazu, wir kündigen unseren Beschluss nicht auf. Ich verstehe auf der anderen Seite auch, dass der Senat sagt, dass es kein Abschiebungshindernis gebe, einen Aufenthaltstitel
nicht erteilt werden könne und deswegen wäre es das völlig falsche Zeichen – mindestens unter rechtlichen Aspekten –, hier eine Ausnahme zu genehmigen und allen anderen, die es vielleicht ebenso verdient hätten, keine zu geben.
So einfach kann man sich die Entscheidung in der Sache aber auch nicht machen. Das weiß ich auch. Wenn eine Frau mit ihrem Kind seit vielen Jahren hier lebt –
das Kind ist hier geboren –, dann ist es auch ein Teil der Wahrheit, dass das Kind, wenn die Mutter Ihrer Ausreisepflicht damals nachgekommen wäre, hier nicht geboren wäre. Nur kann ich mit "wenn" keine Geschichte machen, ich will darauf auch nicht abfahren. Das ist und bleibt eine schwierige Kiste.
Ich verstehe aber den Senat, dass er hier so entschieden hat. Ich hätte mir natürlich eine andere Entscheidung gewünscht, aber das ist nicht möglich. Ich habe lange über andere Fälle nachgedacht, die wir dem Senat "zur Berücksichtigung" vorgelegt haben und denen er gefolgt ist. Es gleicht kein Fall dem anderen. Sie müssen jeden Fall nach seiner Eigenart behandeln. Das verstehe ich auch. Deswegen macht es keinen Sinn, heute etwas zu bekräftigen.
Das gäbe allenfalls ein Zeichen nach draußen – das falsch wäre –, dass wir nämlich etwas bewirken können.
Ich verspreche Ihnen, dass ich noch einmal auf dem Wege, der mir gegeben ist, mit dem Senat darüber ins Gespräch kommen werde. Ob es etwas bringt oder nicht, weiß ich nicht. Im Übrigen steht meine Fraktion zu dem Verfahren. Ihren Antrag werden wir deshalb auch ablehnen.
Wer möchte den SPD-Antrag aus der Drucksache 18/933 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Nun zum Bericht des Eingabenausschusses, Drucksache 18/844. Zunächst zu Ziffer 1. Hierin sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten. Wer möchte diesen folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen.
haben Sie erhalten. Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wer stimmt den Überweisungsbegehren unter B zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen.
Wer schließt sich der Ausschussempfehlung unter C an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist einstimmig.
Wir kommen zu Punkt 4, Drucksache 18/150, Große Anfrage der GAL-Fraktion: Videoüberwachung im öffentlichen Raum.
Diese Anfrage möchte die GAL-Fraktion an den Innenausschuss überweisen. Wer stimmt zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
In der vergangenen Sitzung war zu der Großen Anfrage, Drucksache 18/150, eine Besprechung bereits angemeldet worden. Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die Große Anfrage ohne Besprechung zur Kenntnis genommen hat.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6, 8 und 14 auf, Drucksachen 18/253, 18/341 und 18/676: Große Anfragen der SPD-Fraktion zu verschiedenen Themen.
[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) – Umsetzung und Vorbereitungen durch den Hamburger Senat – Drucksache 18/253 –]
[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Zukunft der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Hamburg – Drucksache 18/341 –]