An einem so attraktiven Punkt der HafenCity nun unter die Erde zu gehen, ist wirklich niemandem in dieser Stadt zu erläutern und zu vermitteln. Warum bleiben wir nicht oberhalb und zeigen diese schöne HafenCity oder haben wir etwas zu verstecken?
Sie haben eben gesagt, wir sollten uns ein bis zwei Monate Zeit nehmen. Wir reden nicht über ein bis zwei Monate, sondern mittlerweile über zweieinhalb Jahre. Es kann doch nicht angehen, dass der Senat zweieinhalb Jahre braucht, um uns endlich eine Planung und Finanzierung vorzulegen. Wenn so zukünftig mit Prestigeobjekten dieser Stadt umgegangen werden soll, dann ist uns sehr bange um diese Stadt. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Senator Uldall, das standardisierte Bewertungsverfahren hat Hamburg nicht knapp verfehlt, es ist richtig deutlich in die Hose gegangen. Wir haben Sie davor gewarnt und dieser Wert ist so unglaublich grottenschlecht,
dass Sie sich weigern, ihn uns mitzuteilen. Also tun Sie nicht so, Herr Senator Uldall, als könnten Sie das in Berlin noch heilen. Und wir sollen Schützenhilfe für eine völlig verfehlte Planung leisten.
Das können Sie wirklich von niemandem erwarten, der hier mit Herzblut bei der Sache ist und der auch rechnen kann; das geht einfach nicht.
Sie haben sich eben sehr viel Mühe gegeben, uns zu erklären, warum es eine Stadtbahn in Hamburg nicht geben kann. Das ist irgendwie merkwürdig, denn das hieße, dass die Baubehörde damals, als sie die Trassen geprüft hat, keine Sachkenntnis hatte; das glaube ich nicht. Ich glaube sehr wohl, dass es Trassen gibt, die man in der HafenCity auch tatsächlich realisieren kann, und wir wissen genau, dass man auf Strecken, die jetzt Bussonderspuren haben, sehr wohl eine Stadtbahn in der Stadt errichten kann. Also erzählen Sie hier nicht, dass es nicht ginge, obwohl wir alle wissen, dass es sehr wohl geht und Sie es nur nicht wollen; das ist der Unterschied.
Aber wir können die Tatsachen auch einmal beim Namen nennen. Die Crux ist doch, dass Sie sich gegenüber den Investoren in der HafenCity gebunden haben, und zwar so sehr, ihnen die U-Bahn nicht nur zu versprechen, sondern sie selbst darauf zu verpflichten. Sie haben die Investoren sogar darauf verpflichtet, die Lage der Ausgänge zu berücksichtigen. Wenn Sie das so genau machen, dann ist ein Investor, der in diesem Moment nicht sagt, er wolle eine U-Bahn, doch mit dem Klammerbeutel gepudert. Der weiß doch jetzt schon genau, dass es, sobald Sie diese U-Bahn nicht bauen, eine Schadensersatzklage gibt. Das würde ich dem doch fast auch raten, wenn ich nicht das Interesse Hamburgs im Vordergrund hätte. Sie haben sich mit Ihrer falschen Entscheidung selbst die Suppe eingebrockt und wollen jetzt, dass die Hamburger sie auslöffeln, und wir sollen Ihnen auch noch den Löffel zum Mund führen; das machen wir nicht.
Ich sehe keine Wortmeldungen mehr zum zweiten Thema der Aktuellen Stunde. Möchte jemand für die verbleibenden zwei Minuten das dritte Thema diskutieren? – Das sehe ich nicht. Dann sind wir mit der Aktuellen Stunde durch.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drucksache 18/992 –]
Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragraphen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Frau Thomas und Frau Martens abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie dann, zur Kanzleibank zu gehen und von Frau Cornell Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, die Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungül
tig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Rogalski-Beeck, bei der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.
Ist ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und nun auch die Wahlhandlung abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung offiziell für geschlossen.
Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt.
Bei der Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 116 Stimmzettel abgegeben worden, es waren alle gültig. Herr Christoph Hardt erhielt 104 JaStimmen, sieben Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen.
Herr Hardt, die Bürgerschaft hat Sie eben zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Dazu spreche ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aus.
Da Sie bisher vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts waren, haben Sie den Eid nach Paragraph 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht vor der Bürgerschaft bereits geleistet. Eine erneute Vereidigung ist nicht erforderlich. Die Amtszeit Ihres Vorgängers endet mit Ablauf des 18. November 2004. Damit beginnt Ihre Amtszeit am 19. November 2004.
Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen nun als Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts eine glückliche Hand, in der Amtsführung alles Gute, Glück und auch Befriedigung für Ihre Aufgabe.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 4: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drucksache 18/1084 –]
Meine Damen und Herren, nachdem Herr Hardt zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden ist, haben wir nun die Ersatzwahl für ein vertretendes Mitglied vorzunehmen. Die Wahl findet wieder in Wahlkabinen statt. Frau Thomas und Frau Martens werden die Mitglieder der Bürgerschaft erneut in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Wir verfahren im Übrigen auch so wie bei der vorhergegangenen Wahl. Ich darf nun Frau Thomas bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Ist ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen worden? – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmenabgabe abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen.
Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen und für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Bei der Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 117 Stimmzettel abgegeben worden, alle Stimmzettel waren gültig.
Herr Dr. Mathias von Rönn erhielt 96 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen. Damit ist Herr Dr. von Rönn zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.