die die einzelnen Fraktionen gestellt haben. Ich möchte mit dem Gerücht anfangen, was auch die SPD-Fraktion in einem ihrer Anträge erwähnt hat, dass der Senat im Bereich Gesundheits- und Drogenpolitik intelligent sparen würde. Ich würde an dieser Stelle dieses Gerücht, auch aus Sympathie zu meinem Senator und meinem Staats
rat, sehr gern ausräumen. Das Problem ist nur, Sie lassen mich nicht. Das Problem ist nämlich, dass wir zwei Ansätze haben
und dass die beiden von mir verlangen, dass ich nicht konkretisierte Haushaltstitel schon automatisch als intelligent betrachte. So weit geht meine Sympathie eben doch nicht, so weit möchte ich nun wirklich nicht gehen.
Damit kommen wir zu unserem Problem bei den CDUAnträgen. Die CDU hat zu den Bereichen, zu denen ich sprechen möchte, vier Anträge gestellt. Davon schröpfen zwei ausgerechnet den Titel, der nicht weiter konkretisiert ist. Dieses ist – um wie Herr Böttger zu sprechen, der dieses Wort in den Gesundheitsausschusssitzungen mehr als häufig strapaziert hat – ein Wunschkonzert, dem sich die GAL-Fraktion auf gar keinen Fall anschließen kann. Sie sind zu feige zu sagen, von welchen Projekten die Mittel für Ihre beiden neuen Projekte kommen sollen, und deshalb vergreifen Sie sich an einem Titel, in dem nichts weiter konkretisiert ist. Das machen wir nicht mit.
Eine weitere Frage ist, ob es intelligent ist, wenn der Senator oder auch der Staatsrat darauf hinweisen, dass die Träger in den beiden Bereichen bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Urlaubs- und Weihnachtsgeld kürzen können.
Mit diesem Gedanken könnte man sich prinzipiell anfreunden. Schließlich ist das im öffentlichen Dienst angedacht, aber noch nicht umgesetzt, und die Beamten haben diese Einsparungen strukturell für einen kurzen Zeitraum erbracht.
Das ist genau der Unterschied. Die Beamten müssen das nur für wenige Jahre machen. Sie können mir auf keinen Fall erzählen, dass Sie den Trägern das Geld irgendwann wiedergeben, wenn die Beamten ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld schon wiederbekommen. Das ist eine strukturelle Schlechterstellung der Angestellten bei Trägern in ausgerechnet diesen beiden Bereichen. Auch das können wir nicht mitmachen.
Wir können es aber am wenigsten mitmachen, wenn vom Senat ganz klar gesagt wird, dass diejenigen Träger, die zum Beispiel dieses Jahr das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht umsetzen, weil sie die Tarifverträge mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht rechtzeitig kündigen können, dass sie anderswo diese Einsparungen erbringen und am nächsten Tag den gleichen Betrag wieder einsparen müssen. Das wäre Erpressung. Wenn das wirklich so abgelaufen ist, wäre das ein Skandal.
Einer der beiden CDU-Anträge betrifft das Hebammenprojekt. Das läuft, wie Herr Krüger gesagt hat, unter "Eine kinderfreundlichere oder familienfreundlichere Stadt Hamburg". Leider verhalten Sie sich auch wieder feige,
weil Sie nicht sagen, woher dafür das Geld kommen soll. Es soll nur wieder geprüft und geschaut werden. Das ist beim Familienhebammenprojekt gar nicht notwendig, weil sich alle Leute einig sind, dass dieses ein Superprojekt ist. Das Problem ist nur, dass dieser Antrag nichts bringt, wenn Sie nicht sagen, woher das Geld kommen soll. Offensichtlich konnten Sie sich gegen Ihren Senator nicht durchsetzen. Bei Anträgen, die nichts bringen, können wir uns auch gleich enthalten.
Der letzte CDU-Antrag, zu dem ich noch etwas sagen möchte, ist der zum Arbeitslosengeld II. Sie schließen total aus, dass es neue Strukturen geben darf. Das Problem ist nur, dass Sie vorher keine Bedarfsanalyse erstellt haben, aus der hervorgeht, wo Sie im Bereich von Arbeitslosengeld II/Hartz IV wirklich Hilfe für Suchtkranke bräuchten. Wenn Sie keine Strukturanalyse haben, können Sie auch nicht sagen, dass man keine neuen Strukturen einrichten darf, weil es Stadtteile geben kann, in denen neue Strukturen vielleicht notwendig sind, um Menschen gerade mit Alkoholproblemen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Also auch da furchtsames Handeln aufseiten der Gesundheitspolitiker der CDUFraktion.
Einen letzten Satz möchte ich in Richtung SPD sagen. Ihren beiden Anträgen werden wir zustimmen, aber es wundert mich nicht, dass einer Ihrer Anträge von der CDU-Fraktion an den Gesundheitsausschuss überwiesen wird. In diesem steht nämlich nur Zeug, über das wir uns im Gesundheitsausschuss schon mehrfach unterhalten haben – an dieser Stelle muss ich den Senat auch noch einmal loben – und das sogar schon zugesagt ist. Darüber muss man sich nicht noch einmal unterhalten, dafür braucht man nicht zusammenzukommen. Im Zweifelsfall gibt es wirklich Dringenderes. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das deutsche Gesundheitswesen ist in einem grundlegenden Wandel begriffen.
Die demographische Entwicklung, der medizinischtechnische Fortschritt und die Kostensteigerungen erzwingen Umstellungen, Anpassungen und Reformen. Viele der auf der Bundesebene vollzogenen Veränderungen – sei es das GKV-Modernisierungsgesetz oder die Einführung der Fallpauschalen – haben direkte Auswirkungen auf Hamburg.
Aber dieser sich vollziehende Wandel – ich wünschte mir, dass das etwas häufiger gesehen würde – ist auch eine
Ohne Frage erschwert die finanzielle Situation unserer Stadt diesen Gestaltungsprozess. Die Novembersteuerschätzung hat es uns wieder einmal vor Augen geführt: Im nunmehr fünften Jahr infolge müssen wir in Hamburg mit einem Steuereinnahmenrückgang rechnen. Wir werden in 2005 250 Millionen Euro weniger Einnahmen absolut zur Verfügung haben als im Jahre 2000. Deswegen kann und wird es ein fröhliches Weiter-so nicht geben, auch wenn es bei Ihren Anträgen – insbesondere den Anträgen der SPD – durchscheint.
Wir haben deswegen in den letzten Monaten alle Bereiche der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit einer intensiven Aufgabenkritik unterzogen und die Entscheidungen, die wir gefällt haben und die wir hier präsentieren, sind uns nicht leicht gefallen.
Gerade unsere Umschichtungen und unsere Kürzungen im Bereich der Zuwendungen sind kontrovers diskutiert worden.
Lassen Sie mich aber auch in aller Deutlichkeit sagen, Herr Grund, Zuwendungen sind kein Selbstzweck.
Auch wenn das vielleicht den historischen Gepflogenheiten in Hamburg entspricht, uns geht es nicht um eine spezielle Klientelpolitik nur für Träger und Zuwendungsempfänger.
Uns geht es um eine optimale Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik für die Hamburger Bürgerinnen und Bürger.
Wir schaffen es, in Hamburg Angebote vorzuhalten, die sich auch an die veränderten Problemlagen und an neue Zielgruppen anpassen.
So haben wir – wenn Sie mir noch eine Minute geben, werde ich zu konkreten Beispielen kommen – mit dem FOGS-Gutachten einen wichtigen Meilenstein zur Weiterentwicklung des Hamburger Drogenhilfesystems erreicht und werden die Bürgerschaft in Kürze über die Ergebnisse der Auswertungen informieren. Aber bereits jetzt ist im Bereich der psychosozialen Betreuung Substituierter ein Anpassungsbedarf klar erkennbar und er wird mit der neuen Förderrichtlinie umgesetzt. So können wir uns unter Beibehaltung der Platzzahlen für die Hilfebe