Protokoll der Sitzung vom 09.03.2005

Das Europäische Parlament hat im November eine Anhörung mit vielen Experten zu dem Thema durchgeführt. Es gab nicht nur dort, aber auch dort sehr viel Kritik, nicht nur von Interessenverbänden, sondern auch von Experten, die sehen, dass handwerkliche Fehler vorliegen. In der letzten Woche hat – das hat Herr Harlinghausen auch gesagt – die Kommission angekündigt, die Dienstleistungsrichtlinie insgesamt zu überarbeiten. Insofern sehe ich den ersten Punkt des SPD-Antrages nicht mehr als wirklich zeitgemäß an. Sie haben ihn vorher eingereicht. Das ist nicht Ihr Fehler, aber da ist mehr in Bewegung als wir das vor wenigen Wochen noch denken oder sehen konnten.

Dennoch müssen wir sagen, dass es gerade vor diesem Hintergrund jetzt gilt, sich differenziert und sachlich auseinander zu setzen und auch die Auswirkungen, Risiken und Chancen für Hamburg im Auge zu behalten. Dass wir das versuchen wollen, haben wir mit der Großen Anfrage bewiesen. Der Senat hat mit seiner Antwort – ehrlich gesagt, für mich erstaunlicherweise – auch Vorlagen nicht angenommen, sondern zeigt eher, dass er sich nicht differenziert und sachlich damit auseinander setzen will, sondern europapolitisch mal wieder irgendwie im Dunkeln schifft und versucht, sich auf Sachen draufzuhängen, die von woanders kommen.

(Beifall bei der GAL – Michael Fuchs CDU: Alles Quatsch!)

Was uns in der Diskussion wichtig ist und aus meiner Sicht auch in dem SPD-Antrag zu kurz kommt, sind die Punkte, die uns wichtig sind und auf die wir Wert legen müssen. Da reicht es aus meiner Sicht nicht, nur Bundesratsanträge zu zitieren und sich dahinter zu stellen.

Erstens: Bei der Überarbeitung der Dienstleistungsrichtlinie muss sichergestellt werden, dass die Daseinsvorsorge klar aus dem Anwendungsbereich des Herkunftslandprinzips ausgenommen werden muss. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Die Kommission hat in den Beratungen im Europäischen Parlament immer gesagt, dass sie das eigentlich auch ausgenommen haben wollte. Den Formulierungen nach ist das nicht so. Das ist ein wesentlicher Kritikpunkt. Hier muss man auch von Hamburg aus massiv Druck ausüben, dass die Daseinsvorsorge ganz klar aus dem Anwendungsbereich heraus bleibt.

Zweitens: Die Entsenderichtlinie der Europäischen Union, die bisher regelt, dass im Grundsatz die Regelungen des Gastlandes gelten, wenn man als ausländischer Arbeitgeber im Dienstleistungsbereich beispielsweise ausländische Arbeitnehmer in einem anderen Land beschäftigt, darf durch die Dienstleistungsrichtlinie nicht unterhöhlt werden. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Dann kommen wir nämlich in einen Dumpingprozess, in einen run to bottom-Prozess hinein, den man auf jeden Fall verhindern muss. Deswegen muss sichergestellt werden, dass die Regelung der Entsenderichtlinie und die Regelung in der deutschen Umsetzung des Entsendegesetzes auch weiter sichergestellt und nicht unterhöhlt werden.

Der dritte Punkt – und das ist etwas, wo ich auch von Senatsseite Antworten erwartet hätte – ist, dass wir uns hier in Hamburg ganz konkret damit auseinander setzen müssen, wie wir vor dem Hintergrund einer möglicherweise in Kraft getretenen Dienstleistungsrichtlinie die Kontrolle gewährleisten wollen, selbst wenn in Teilen das Herkunftslandprinzip in Kraft ist.

(Beifall bei der GAL und bei Dr. Monika Schaal SPD)

Die Kritik, dass das Prinzip der Harmonisierung nationalstaatlicher Regelungen nicht aufrechterhalten bleibt, ist schon genannt worden. Das ist richtig. Genauso ist die Kritik richtig, dass die Kommission einen horizontalen Ansatz bei der Dienstleistungsrichtlinie gewählt hat, anstatt zu versuchen, ganz bestimmte Bereiche herauszupicken und dafür Regelungen zu machen, in denen besonderer Handlungsbedarf besteht. Natürlich ist auch das schwierig. Dennoch werden viele, viele Sachen sowohl in der Kommission als auch zum Teil im neuen Ratsdokument über einen Kamm geschoren und viele, viele Einzelbeispiele sind dabei nicht berücksichtigt worden.

Das Ratsdokument aus dem Januar bietet Fortschritte, zum Beispiel bei der Daseinsvorsorge. Das reicht aber nicht aus. Gerade im Bereich der Daseinsvorsorge ist es von ganz wesentlicher Bedeutung, dass eine Rahmenrichtlinie auf europäischer Ebene vorangeschoben wird, um die Daseinsvorsorge per Rahmenrichtlinie europaweit einheitlich zu regeln. Dass solch einer Position nicht durch eine Dienstleistungsrichtlinie vorgegriffen wird, dafür müssen wir uns alle gemeinsam einsetzen.

Wir sollten aber auch in Bezug auf den Dienstleistungsstandort Hamburg über mögliche positive Aspekte reden. Herr Harlinghausen hat – das ist natürlich wieder peinlich, es werden mir manchmal gewisse Gerüchte vorhergesagt – die Schaffung des einheitlichen Ansprechpartners erwähnt. Den hatte ich auch auf dem Zettel. Der Bundesrat hat sich in seinen Beschlüssen massiv gegen die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners gewandt. Er hält das für einen Eingriff in seine Rechte gemäß dem Subsidiaritätsprinzip. Ich finde die Idee an sich nicht so schlecht und meine, wir sollten gucken, inwieweit so etwas nicht auch positive Effekte haben kann.

Grundsätzlich stimmen wir mit vielen Ideen überein, die im Teilbereich der Niederlassungsfreiheit der Dienstleistungsrichtlinie geregelt sind. Es ist durchaus richtig, dass es zum Teil nationalstaatliche Regelungen gibt, die einfach nur Bürokratie sind. Darüber werden wir uns auch alle einig sein, dass man dort zum Teil für Vereinfachungen sorgen kann, zum Beispiel bei den Übersetzungserfordernissen und anderen. Deswegen ist es uns erstens wichtig, dass wir zwischen den einzelnen Teilen der Dienstleistungsrichtlinie differenzieren müssen. Die Frage der Niederlassungsfreiheit ist eine andere Frage als die Frage des freien Dienstleistungsverkehrs. Innerhalb des freien Dienstleistungsverkehrs ist es tatsächlich das Herkunftslandprinzip, das den wesentlichen Kritikpunkt ausmacht und wo ganz massiv Risiken vorliegen. Wir müssen aber auch zwischen den Risiken differenzieren, die genannt werden, den Chancen für Hamburg und auch den speziellen Gegebenheiten, die in Hamburg vorliegen. Da hatte ich mir vom Senat in der Antwort mehr erwartet. Ich hoffe, dass wir dazu im Ausschuss vielleicht mehr Aussagen haben werden.

Zum SPD-Antrag hatte ich schon gesagt, dass mein Problem damit ist, dass ich mich inhaltlich gerne an ihm abgearbeitet hätte. Sie formulieren, dass Sie grundsätzlich die Kritik des Bundesrates teilen. Ich halte die Bundesratsbeschlüsse auch in ihrer inhaltlichen Ausrichtung für grundsätzlich richtig. Es gibt aber Einzelpunkte und auch einzelne Formulierungen, bei denen ich das anders sehe. Insgesamt finde ich die Struktur des Antrages nicht so gut. Ich finde es gut, wenn wir hier, auch vor dem Hintergrund der speziellen Hamburger Gegebenheiten, richtig in die Sachdiskussion einsteigen und gucken, wo die Punkte sind, wo wir aus Hamburger Sicht ganz massiv darauf drängen müssen, dass in Berlin und in Brüssel nachgebessert wird, Sachen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden. Wo sind Sachen, wo wir gemeinsam arbeiten können, wo muss man im Doppelspiel arbeiten? Das wäre mir wichtig. Deswegen würden wir uns bei dem Antrag in der uns heute vorliegenden Form und auch vor dem Hintergrund dessen, was der Kommissar McCreevy letzte Woche angekündigt hat, enthalten.

(Gesine Dräger SPD: Brauchen Sie nicht!)

Müssen wir nicht. Ich bin mir auch sicher, dass wir gemeinsam zu einer konstruktiven Lage im Ausschuss kommen.

Ganz wichtig ist mir aber auch ein differenzierter Umgang mit der Frage der Dienstleistungsrichtlinie insgesamt. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Entscheidung, einen Binnenmarkt mit einem freien Verkehr für Dienstleistungen, Personen, Finanzmittel, Waren einzuführen, schon vor ungefähr 10 bis 15 Jahren getroffen worden ist – 1993. Diese Entscheidung will keiner von uns rückgängig machen. Die Entscheidung für die Erweiterung der Europäischen Union ist von uns allen mitgetragen und längst gefallen. Auch diese Entscheidung möchte keiner rückgängig machen. Deswegen sehe ich es mit großer Besorgnis, wenn zurzeit in deutschen Medien an dem Beispiel der Fleischproduktion mit etwas unpräziser Gemengelage zwischen Dienstleistungsrichtlinie, Osterweiterung und einer allgemeinen Europaskepsis diskutiert wird. Dazu müssen wir als Politiker ganz klar sagen: Die Probleme, die zurzeit in der Fleischindustrie bestehen, bestehen nicht aufgrund einer zukünftigen Dienstleistungsrichtlinie. Sie bestehen ganz wesentlich auf der Grundlage deutscher Regelungslücken. Beispielsweise gibt es in Großbritannien oder Frankreich einen Mindestlohn, der so etwas verhindern würde, aber auch aufgrund dessen, dass es gerade im Bereich der Fleischindustrie keine Tarifverträge gibt, die zum Beispiel eine Verfolgung von Dumpinglöhnen nach Maßnahmen, die man gegen sittenwidriges Lohndumping vornehmen kann, ermöglichen würden, weil es in dieser Branche keinen Flächentarifvertrag gibt, an dem man sich festhalten kann, um so etwas festzustellen. Das heißt, es sind zum Teil spezielle Diskussionen, die man anhand deutscher Besonderheiten festhalten kann und nicht in eine allgemeine Europaskepsis ummünzen sollte. Da besteht aus meiner Sicht eine große Gefahr für die Europafähigkeit in Deutschland. Auch vor dem Hintergrund der Diskussion um die Ratifizierung der Europäischen Verfassung.

(Beifall bei Christian Maaß GAL)

Die GAL-Fraktion wird sich weiter mit der Dienstleistungsrichtlinie und den Auswirkungen auf Hamburg befassen. Wir wollen nicht plötzlich in Aktionismus verfallen, sondern differenziert an den Punkten arbeiten.

Festzuhalten ist erstens: Die Dienstleistungsrichtlinie muss im Sinne von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Umwelt positiv beeinflusst werden. Es muss sichergestellt werden, dass Daseinsvorsorge ausgenommen wird, dass die Entsenderichtlinie nicht unterwandert wird und dass die Kontrolle gewährleistet ist. Wir wollen die Chancen und die konkreten Risiken in Hamburg im Auge behalten, um uns ordentlich vorzubereiten auf das, was uns möglicherweise blüht. Dazu brauchen wir in keiner Weise Vorlagen vom Senat, dazu brauchen wir auch Mitarbeit des Senats, dazu brauchen wir auf der anderen Seite auch keine Schnellschüsse.

Aufgabe ist es im jetzigen Moment, dass der Senat – und das haben wir in unserem Zusatzantrag gefordert – darlegen soll, was seine Positionen sind und wir müssen gemeinsam im Interesse Hamburgs darüber diskutieren, wie wir uns positionieren. Ich habe leider den Verdacht – und das darf ich hier unter uns sagen –, dass der Senat keine Position hat, die er uns darlegen kann. Von daher bin ich gespannt, wie wir im Ausschuss diskutieren. – Danke sehr.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort erhält die Abgeordnete Ahrons.

(Werner Dobritz SPD: Wollen Sie das alles vorle- sen?)

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zählen nun einmal zu den Eckpfeilern des europäischen Binnenmarktes und werden auch durch die EGVerträge garantiert. Die Dienstleistungsrichtlinie ist ein wesentliches Element der Lissabon-Strategie und unter diesem Aspekt sollten wir uns eigentlich auch damit beschäftigen.

Es liegt gleichermaßen im Interesse der Wirtschaft und auch der EU-Bürger, gewachsene Überregulierung und bürokratische Strukturen zu verringen. Durch die Dienstleistungsrichtlinie werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ermutigt, mehr als bisher grenzüberschreitend tätig zu werden und zu expandieren. Bereits heute machen die Dienstleistungen rund zwei Drittel des EU-Bruttoinlandsproduktes aus. Gerade im Dienstleistungsbereich liegt ein großes Wachstumspotenzial, das wir fördern müssen, um das Wirtschaftswachstum in Europa zu steigern und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Um was geht es denn nun eigentlich? Herr Sarrazin hat schon eine Menge darüber erzählt. Die geplante Dienstleistungsrichtlinie soll auf einen Schlag für alle einheitliche Rahmenbedingungen für Dienstleistungen, vom Einzelhandel über freie Berufe, wie zum Beispiel Architekten oder Ingenieure bis hin zur Autovermietung, Unternehmensberatern, Wachdiensten, schaffen. Die Ausweitung des für Waren bereits geltenden Herkunftslandprinzips soll nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch auf Dienstleistungen übertragen werden. Das ist der Kern der Richtlinie.

Vorgesehen ist, dass ein in seinem Heimatland tätiger Dienstleister vorübergehend in anderen EU-Staaten aktiv sein kann, ohne eventuell weitergehende Vorschriften hier zu erfüllen oder zusätzliche Genehmigungen zu beantragen. Bei Verträgen zwischen privaten Verbrau

chern und Dienstleistern soll weiterhin das Gesetz am Wohnsitz des Verbrauchers gelten, weil die EU-Staaten ihre nationalen Vorschriften noch nicht ausreichend angeglichen haben.

Als Ausnahmen – und deswegen weiß ich nicht, ob man manchmal unterschiedlich liest – vom Herkunftslandprinzip sieht die Richtlinie einige Dienstleistungen der Grundversorgung vor, und zwar bei der Wasserversorgung und dem bereits teilliberalisierten Gas-, Post- und Stromdiensten.

Meine Damen und Herren! Eine Fundamentalopposition gegen diese Richtlinie ist alles andere als konstruktiv.

(Beifall bei der CDU)

Zu einer Verwässerung der Kernpunkte darf es auf keinen Fall kommen, wenn wir den europäischen Binnenmarkt weiterentwickeln wollen. Die Kampagne von SPD und Gewerkschaften gegen diese Richtlinie ist doch nichts anderes als eine Wahlkampfkampagne im Vorfeld der Landtagswahlen, die wieder mit den Ängsten der Menschen spielt und von den eigenen Versäumnissen der Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik ablenken soll.

(Beifall bei der CDU – Uwe Grund SPD: Reden Sie doch mal mit der Handwerkskammer!)

Obwohl die SPD wider besseren Wissens das Gegenteil behauptet, entbehren die geäußerten Befürchtungen fast ausnahmslos jedweder Grundlage.

(Beifall bei der CDU – Ingo Egloff SPD: Das stimmt doch gar nicht!)

Zahlreiche Ausnahmeregelungen schützen den Status quo in sensiblen Bereichen. Sowohl der Gesundheitssektor als auch die Entsenderichtlinie und sektorspezifische Regelungen für einzelne Berufsgruppen werden durch die vorliegenden EU-Dienstleistungsrichtlinien nicht verändert, sondern allenfalls ergänzt.

(Manuel Sarrazin GAL: Das stimmt eben nicht, Frau Ahrons!)

Die Definitionshoheit der Mitgliedstaaten über die Leistung der Daseinsvorsorge bleibt völlig unberührt, ebenso wie die Beihilfe- und Wettbewerbsregelungen der EU. Die Dienstleistungsrichtlinie dient dem Ziel, vorhandene, unnötige Hemmnisse bei der Dienstleistungserbringung in den Mitgliedstaaten sozialverträglich und wettbewerbskonform abzubauen. Es geht lediglich darum, die Diskriminierung der Dienstleistungserbringung in dem Bestimmungsland zu reduzieren und nicht darum, irgendwelche Türen für Niedriglöhne und mindere Qualitäten zu öffnen.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion teilt die Auffassung des Senates, dass mit der Dienstleistungsrichtlinie große Chancen für die Hamburger Dienstleistungswirtschaft eröffnet werden.

(Werner Dobritz SPD: Sie sollen freie Reden hal- ten!)

Im laufenden Verfahren kommt es aber darauf an, auf nationale Besonderheiten hinzuweisen und an diesen Schrauben zu drehen. Neben der Initiative des Senates, hafenbezogene Dienstleistungen von dem Regelungsbereich der Richtlinie auszunehmen, muss darüber diskutiert werden, ob möglicherweise Gebäudereinigungsdienstleistungen ausgeklammert werden sollten. Das

Gebäudereinigerhandwerk nimmt eine Sonderstellung ein, die eine Diskussion über eine Ausnahmeregelung – zumindest für eine längere Übergangszeit – rechtfertigt.

(Uwe Grund SPD: Warum das denn?)

Das Gebäudereinigerhandwerk zählt mit 700 000 Beschäftigten in Deutschland zum beschäftigungsintensivsten Handwerk mit dem höchsten Lohnkostenanteil. Zwar steht das Gebäudereinigerhandwerk ebenso wie das Baugewerbe unter dem so genannten Zwei-plus-dreiplus-zwei-Schutz und ist damit innerhalb des europäischen Binnenmarktes vor Sozial- und Lohndumping geschützt, doch wie immer steckt auch hier die Tücke im Detail. Wir müssen verhindern, dass es zu Schlupflöchern kommt – Herr Sarrazin hat das angesprochen –, wie wir es jüngst am Beispiel des fleischverarbeitenden Gewerbes deutlich gesehen haben.

(Beifall bei der CDU – Uwe Grund SPD: Das ist die Regel und nicht die Ausnahme!)

Es ist aber nach wie vor und ganz dringend sinnvoll, dass wir den Antrag der SPD und den Antrag der GAL ausführlich im Ausschuss beraten.

(Werner Dobritz SPD: So hätten Sie Ihre Rede beginnen sollen!)

Ein Ziel aber, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren: Arbeit in Deutschland muss wieder bezahlbar werden. Dieses Ziel erreichen wir nicht, indem wir uns abschotten, sondern nur, wenn wir wieder wettbewerbsfähig werden. Nur damit können wir die Arbeitslosigkeit bei uns bekämpfen.

(Beifall bei der CDU)