Das Ziel des Kleinen Waffenscheins, um es noch einmal deutlich zu machen, ist die Registrierung und nicht das Deutlichmachen, ob getragen wird oder nicht. Davor drücken Sie sich. Es ist nicht möglich, mit Ihnen hier öffentlich darüber zu reden, wie viele Menschen in dieser Stadt eigentlich Waffen tragen, wofür und warum. Diesen Streit haben Sie im Übrigen auch nicht mit der Waffenlobby geführt, sondern deren Argumente mit Bedenken und schwerem Kopfnicken entgegengenommen, dass es durch die Einführung des Kleinen Waffenscheins sowieso schon einen gewaltigen Einbruch bei der Waffenproduktion gegeben hat, anstatt sehr deutlich zu sagen, dass das auch genau das Ziel ist! Sie stellen sich nicht die Frage, wofür so viele Waffen in der Hand der zivilen Bevölkerung liegen.
Ich glaube, dass wir auch noch einmal ein bisschen darauf schauen sollten, wie die Polizei beziehungsweise der Pressesprecher der Innenbehörde an dieser Stelle agiert und sich öffentlich äußert.
Er hat – jetzt muss ich nachsehen, ob ich es mir wirklich richtig aufgeschrieben habe – thematisiert, dass es eine gewisse Klientel gibt, was sich ohne Messer nicht als Mann fühlt. Das als Argument vorzubringen, um der Initiative der SPD damit eine Absage zu erteilen, ist wohl mehr als lächerlich. Wenn wir alle hier nicht in der Lage sind, die Diskussionen mit den Jugendlichen in dieser Stadt zu führen, wofür sie denn Messer brauchen und was dann vielleicht den Mann oder womöglich auch die Frau ausmacht, dann haben wir an dieser Stelle wirklich kläglich versagt.
Sie wollen einerseits den Straftaten mit Waffen durch Videoüberwachung, präventiven Kontrollen und Ähnlichem Herr werden. Wenn Sie aber andererseits überhaupt jede öffentliche Diskussion und auch jedes plakative Agieren der Polizei zum Thema Waffen eine Absage erteilen und das haben Sie im Ausschuss getan – das Thema ist im Übrigen auch Teil des SPD-Antrages und Sie könnten also Ihre Meinung noch mal revidieren –, dann bekommen wir mitnichten an irgendeiner Stelle auch nur eine Debatte über den Sinn und den Unsinn von Waffen zustande. Ich glaube, dass man sich dabei anschauen muss, wie erfolgreich Antirauchkampagnen und Ähnliches sind, wie man Schulen und andere gesellschaftliche Gruppen daran beteiligen kann. Das alles wollen Sie beim Thema Waffen nicht. Gleichzeitig sind Sie aber natürlich sehr plakativ mit dem Thema Videoüberwachung zugange, um hier noch einmal darauf zurückzukommen.
Sie verhindern keine einzige Waffe in der Hand von Jugendlichen oder auch von erwachsenen Menschen, wenn Sie eine Videoüberwachung einführen. Sie können aber viele Waffen in privater Hand verhindern, wenn wir eine streitbare und öffentliche Debatte über dieses Thema führen würden.
Verehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns einig, dass Waffen, egal welcher Art, eine Gefahr für die Bevölkerung sind. Daher unterstütze ich natürlich alle Maßnahmen, die die Verbreitung von Waffen in der Bevölkerung begrenzen.
Der entscheidende Punkt ist nur, Herr Dr. Dressel, dass diese Maßnahmen in der Praxis auch machbar sein müssen. Die Innenbehörde als verantwortliche Fachbehörde darf sich aber nicht von irrealen Wünschen leiten lassen, sondern muss die rechtlichen Vorgaben und die praktische Umsetzbarkeit von Maßnahmen sehr genau prüfen.
Rein populistische Forderungen helfen uns hier überhaupt nicht weiter und unter Zugrundelegung der Lebenswirklichkeit scheitern die meisten von der GAL und SPD vorgeschlagenen Maßnahmen.
Wer glaubt, dass Straftäter sich freiwillig ihrer Waffen entledigen, lebt in irgendeiner anderen, aber nicht in der hiesigen Welt.
Meine Damen und Herren! Es ist erneut deutlich zu laut. Eine Grüppchenbildung fördert die Kommunikation. Bitte fördern Sie diese draußen weiter. Herr Senator, fahren Sie fort.
Ich wiederhole noch einmal: Aus fachlicher Sicht, kann allerdings das geforderte Verbot von Softair-Waffen unterstützt werden, soweit es sich um die getreue Nachahmung echter Schusswaffen oder um Druckluftwaffen handelt. Die Eingrenzung auf diese Softair-Waffen ist erforderlich und hier sieht man, wie das europäische Recht auf Deutschland wirkt, da die Vorgabe der europäischen Spielzeugrichtlinie auch hier zu beachten ist. Mit einem derartigen Verbot kann meines Erachtens ein merklicher Beitrag zur Verbesserung der Inneren Sicherheit geleistet werden.
Die Forderung der GAL, den Verkauf von Gas- und Schreckschusswaffen im Wege einer Selbstbeschränkung des Handels auf die wenigen Geschäfte zu verteilen, die auch die Erlaubnis besitzen, mit solchen Waffen zu handeln, geht von vollkommen falschen Voraussetzungen aus. Solch eine Forderung ist auch wenig lebensnah.
Wer gewerbsmäßig Waffenhandel betreiben will, muss seine Fachkunde in einer anspruchsvollen Prüfung vor der Handelskammer nachweisen. Dass diese Prüfung von sehr hoher Qualität ist, zeigt allein schon der Umstand, dass bei der letzten Prüfung nur einer von sieben Kandidaten tatsächlich bestanden hat. Die Waffenhandelserlaubnis wird dabei auf diejenigen Schusswaffen und Munition beschränkt, mit denen der Antragsteller Handel treiben will und für die er seine Fachkunde auch nachgewiesen hat.
Die Waffenhandelserlaubnis ist auch nur dann zu erteilen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein Tabakhändler, der über eine entsprechende Waffenhandelserlaubnis verfügt, handelt daher in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung, wenn er auch Gas- und Schreckschusswaffen verkauft. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum dieser Händler dieses Verkaufsrecht, das ihm zusteht, aufgeben soll.
Die Forderung von GAL und SPD, bereits den Kleinen Waffenschein für den Erwerb einer Gas- und Schreckschusswaffe vorzusehen, mag auf den ersten Blick vielleicht überzeugend klingen. Sie berücksichtigt jedoch nicht die Erfahrung aus der Novellierung des Waffenrechts. Die jetzt gemachten Änderungsvorschläge waren in ähnlicher Form bereits im Jahre 2000 diskutiert worden und konnten sich damals schon nicht durchsetzen. Der Kleine Waffenschein war seinerzeit der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich alle politischen Parteien verständigen konnten. Es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte, dass diese Diskussion heute anders ausgehen würde.
Im Übrigen erscheint die negative Bewertung des Kleinen Waffenscheins als Flop meines Erachtens stark überzogen. Fakt ist, dass erheblich weniger Waffenscheine beantragt wurden. Aber die Schlüsse, die die Opposition daraus zieht, können genauso wenig wie andere Argumente bewiesen werden. Im Grundsatz müssen wir also erst einmal davon ausgehen, dass die Bürger gesetzestreu sind und diejenigen, die die Waffen führen, beantragen auch einen Waffenschein. Die anderen, das unterstelle ich, führen die Waffen im Grundsatz nicht.
Der Kleine Waffenschein ermöglicht beispielsweise der Polizei, bei Personenkontrollen ohne Erlaubnis geführte Gas- und Schreckschusswaffen dann auch sicherzustellen, wenn sie keine Tatwaffen sind. Das ist der entscheidende Punkt und er hilft der Polizei.
Der Vorschlag der SPD, illegale Waffen im Sinne einer tätigen Reue – Herr Goldberg hat das bereits angesprochen – bei den Behörden abzugeben, käme einer Daueramnestie gleich. Hiergegen bestehen sowohl rechtliche, als auch ganz einfache praktische Bedenken. Es ist im höchsten Maße widersprüchlich, wenn der Staat auf der einen Seite das Führen einer Gas- und Schreckschusswaffe ohne einen Kleinen Waffenschein als Straftat einstuft und gleichzeitig auf der anderen Seite eine umfassende Amnestie anbietet. Das passt in sich nicht zusammen.
Auch in praktischer Hinsicht gibt es massive Probleme. Sollen dann alle Behörden Waffen entgegennehmen oder nur die Polizei? Die meisten Behörden sind beispielsweise hierfür gar nicht ausgestattet. Außerdem würden hier meines Erachtens Schutzbehauptungen Tür und Tor geöffnet. Wer von der Polizei mit einer illegalen Waffe angetroffen wird, könnte sich ständig damit herausreden, dass er gerade auf dem Weg zu einer Behörde wäre, um die Waffe dort abzugeben. Damit wäre dann das Thema durch. Es haut also hinten und vorne nicht hin.
Auch die Überlegungen der SPD hinsichtlich eines vollständigen Verbotes von Hieb- und Stoßwaffen – Herr Dr. Dressel ist hierauf vorhin noch einmal eingegangen – sind praxisfremd. So haben beispielsweise die Auswertungen der Mordkommission aus dem Jahre 2002 bis
2004 gezeigt, dass in der überwiegenden Mehrzahl die Tatwaffen Küchen- und Taschenmesser sind. Es liegt wohl auf der Hand, dass ein Verbot von Küchen- und Taschenmessern im hohen Maße unrealistisch ist.
Ein umfassendes Verbot von Hieb- und Stoßwaffen würde auch erhebliche und ungewollte Auswirkungen auf gesellschaftliche Interessen- und Berufsgruppen mit sich bringen. Es wären beispielsweise Schützenvereine betroffen, die ihre Säbel oder Degen nicht mehr tragen dürften. Es wären aber auch die im privaten Sicherheitsgewerbe eingesetzten Hieb- und Stoßwaffen, wie beispielsweise Gummiknüppel, betroffen. Darüber hinaus hatte 1997 eine Bundesratinitiative Hamburgs, die auf ein weitreichendes Verbot von Hieb- und Stoßwaffen abzielte, keinen Erfolg. Der Antrag fand nur wenig Unterstützung und Gegner waren seinerzeit – das wissen Sie auch – nicht nur Bayern, sondern auch Nordrhein-Westfalen.
Der Vorschlag war, das Tragen von Messern in ganz Hamburg zu verbieten. Herr Dr. Dressel, das wissen Sie auch, der Bund hat von seiner Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht Gebrauch gemacht.
Die Länder können daher kein Sonderwaffenrecht für bestimmte Stadtteile oder ganze Städte schaffen. Das ist ein entscheidender Punkt. Das Waffengesetz allein definiert das Führen von Messern außerhalb der eigenen Wohnung. Damit liegt auf Bundesebene eine abschließende Regelung für diesen Bereich vor.
Herr Dr. Dressel, Ihre Vorschläge sind sowohl rechtlich als auch fachlich nicht umsetzbar. Herr Goldberg hat bereits angedeutet, dass hier mit unserem neuen Polizeirecht vieles hilfreicher ist, wie beispielsweise Kontrollen, die unserer Polizei die nötigen Instrumente an die Hand geben, um dieses Problem zu lösen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Senator, das ist schon ein bisschen merkwürdig, was Sie hier an sorgfältiger und bürokratischer Abarbeitung der Punkte gebracht haben. Sie sagen zwar eingangs, dass Sie auch dafür sind, dass wir die Waffen zurückdrängen, aber dann passiert auf der Handlungsebene nichts. Das ist schon sehr traurig. Das ist nicht die Art und Weise, wie wir uns diesem Problem für Hamburg zuwenden dürfen.
Vor allem haben Sie unseren Antrag nicht gelesen und das wäre eigentlich das Mindeste gewesen. Dort steht ausdrücklich geschrieben, dass für Gegenstände des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise Taschenmesser, natürlich eine Ausnahme von dem Messerverbot gelten muss. Das kann man auch regeln und das Taschenmesserprivileg hat es bereits im Waffengesetz gegeben. Tun Sie bitte an der Stelle nicht so, als wäre das alles praxisfremd. Das orientiert sich auch sehr wohl an den rechtlichen Möglichkeiten, die vorhanden sind.
Vielleicht noch ein Punkt dazu, auch an den Kollegen Goldberg gerichtet. Hier hatte man doch ein bisschen das Gefühl, dass wir bei verschiedenen Anhörungen gewesen sind, denn es gab von dem Vertreter der Bremer Polizei eine klare Aussage, was hier an zusätzlichen Möglichkeiten besteht. Es gab auch von dem wirklich sehr renommierten und über alle Zweifel erhabenen Chef der Hamburger Rechtsmedizin, Prof. Püschel, klare Aussagen, der auch noch einmal die Verletzungsgefahren bei Gas- und Schreckschusswaffen thematisiert hat.
Insofern kann man überhaupt nicht sagen, dass dies irgendein Votum gegen die hier vorgeschlagenen Maßnahmen wäre. Die GAL hat an der Stelle auch eine Initiative vorgeschlagen, die Gegenstand der Anhörung war. Also, die Anhörung haben wir als klare Bestärkung für diesen Kurs verstanden.
Es schon sehr schade ist, dass Sie sich dann bei der Anhörung demjenigen angeschlossen haben, der natürlich logischerweise gegen jede Form zusätzlicher Restriktionen war und sich über Einnahmeeinbußen im Waffenhandel beklagt hat. Das war der Vertreter der Waffenlobby. Es ist okay, wenn Sie sich an die Seite eines Vertreters der Waffenlobby begeben wollen. Das ist aber nicht das, was wir für unsere Hamburger Sicherheitspolitik brauchen.
Auch diese Differenzierung bei den Gas- und Schreckschusswaffen ist jetzt völlig weltfremd. Der Besitz und der Erwerb ist erlaubnisfrei und das Führen ist erlaubnispflichtig. Diese Grenzlinie dort festzulegen, ist nach wie vor schwierig und führt natürlich auch zu Missbräuchen. Daher ist das auch keine Forderung, die wir uns ausgedacht haben. Das ist eine Forderung, die aus ganz vielen Bereichen der Polizei, wie der GdP oder der Länderpolizei, gekommen ist.
Insofern kann man nicht sagen, dass sich hier ein paar Genossen oder GALier irgendetwas ausgedacht haben, was völlig praxisfremd ist. Das ist sehr wohl auch von der praktischen Seite abgeklopft worden. Bei der letzten Waffengesetz-Novelle sind das auch die Punkte gewesen, die am Widerstand der CDU-Länder gescheitert sind. Daher können wir nicht verstehen, warum Sie das, wo Sie doch jetzt diese große tolle Mehrheit im Bundesrat haben, nicht zum Gegenstand nehmen, auch dieses im Bundesrat entsprechend durchzusetzen. Das ist doch ein wenig traurig.