Protokoll der Sitzung vom 08.06.2005

Herr Heinemann, die SPD-Fraktion ärgert am meisten die Tatsache, dass Sie versuchen, die zusätzliche fünfte Stunde als einen Erfolg, einen großen Fortschritt unter dem Gesichtspunkt zu feiern, dass dies leider etwas Geld kosten werde, aber insgesamt mehr bringen würde.

Aber Tatsache ist doch, dass Sie es nicht nur dadurch schaffen, diese fünfte Stunde hinzubekommen, indem Sie den Eltern jetzt genauso viel Geld abverlangen wie für die Kita, sondern vor allem dadurch, dass Sie die zusätzliche Lehrkraft, die bisher in den Vorschulklassen unterrichtet hat, entsprechend einsparen. Es bleibt dabei: Sie haben jetzt eine Lehrkraft weniger und nur noch eine Sozialpädagogin, die für die gesamten fünf Stunden zuständig ist. Wir haben uns in Elternkreisen unterhalten und gefordert, dass uns das die Senatorin und der Bürgermeister erst einmal vormachen soll, wie das funktionieren soll, wenn 25 Kinder nacheinander auf die Toilette gehen müssen und sich untereinander in die Wolle bekommen. Das sind Vorschulkinder, denen hier und dort – wie zum Beispiel beim An- und Ausziehen von Schuhen oder anderen Dingen – geholfen werden muss. Gleichzeitig soll man die ganze Rasselbande von 25 Kindern natürlich allein – selbstverständlich gegen Gebühr – im Griff haben. Das ist doch überhaupt nicht der Maßstab, der hier angesetzt werden kann. Hier von Fortschritt zu sprechen, Herr Heinemann, ist für mich euphemistisch.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben nach wie vor keine Anbindung – außer für die 60 Kinder, die es bisher gibt – an die Kita und keine Mittagessenversorgung geleistet. Das wäre etwas gewesen, wenn Sie Geld verlangen und dafür ein Mittagessen geben würden. Darüber hätte man reden können. Das ist aber nicht geschehen. Sie haben hier also auch weniger getan.

Dann erzählen Sie uns das Märchen, dass Sie gerade die Kinder erreichen wollen, die es am nötigsten haben. Tatsache ist doch aber, dass gerade in den Stadteilen mit sozialen Brennpunkten die Vorschulklassen abgebaut werden mussten, weil die Eltern ihre Kinder nicht angemeldet haben. Das ist in diesen Stadtteilen zulasten der vorschulischen Angebote und zugunsten der besseren Stadtteile gegangen, die jetzt teilweise drei Vorschulklassen einrichten konnten, weil es den Eltern die Sache wert ist. Es ist auch prima, dass die Eltern dieses Angebot annehmen, aber wir wollen doch gerade die anderen erreichen, die wir bisher nicht erreichen konnten. Erzählen Sie uns doch nicht, dass sei durch Ihr Gebührenkonzept jetzt plötzlich möglich. Das ist überhaupt nicht wahr, Herr Heinemann. So können Sie in keiner öffentlichen Debatte bestehen.

(Beifall bei der SPD)

Mein letzter Punkt: Sie glauben an dieses Konzept selbst nicht, denn deshalb haben Sie für die Kinder die verpflichtende Spracherziehung an Nachmittag eingeführt, die keine Kitas und nicht die VSK besuchen. Sie haben nämlich erkannt, dass Sie diese Kinder darüber nicht erreichen können. Aber diese Kinder benötigen eigentlich einen Kita-Platz für acht Stunden. Das sagt Ihnen jeder Experte. Hier reichen die fünf Stunden in der Vorschule nur wenig. Diese wenigen verpflichtenden Stunden mit richtigem Unterricht am Nachmittag sind doch auch nicht der Weisheit letzter Schluss, sondern letztendlich nur ein Notnagel, über den Sie versuchen, die Kritik zu beseitigen, die Ihnen die Experten mit auf den Weg gegeben haben.

Von daher ist das Konzept überhaupt nicht stimmig und nicht vernünftig ausgearbeitet. Gleichzeitig wird das Ganze noch zu einem sozialen Skandal hinsichtlich der Gebührenpflicht und des Abbaus der Versorgung in den sozialen Brennpunkten. So nicht!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Heinemann.

Sie sollten einfach bei der Wahrheit bleiben. Im Bereich des Schulschwimmens wurde nach der Anhörung ein neues Konzept von der Behörde für Bildung und Sport und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt entwickelt. Der Staatsrat hat im Schulausschuss am 24. Mai klar erklärt, dass das Schulschwimmen in Klasse 3 kostenlos bleiben würde und dass noch nicht geklärt sei, wie und ob es in den Klassen 5 aufsteigend kostenpflichtig würde. Er hat gesagt, dass geprüft werde, ob es möglich sei, dieses Angebot kostenlos hinzubekommen.

Es freut uns, dass man, indem man die Verhandlungen weitergeführt hat, bis zum heutigen Tage feststellen konnte, dass auch in Klasse 6 dieses Angebot obligatorisch und damit auch kostenlos sein wird. Es ist gut, dass die Verhandlungen auf diesem Wege weitergeführt wur

den; nichts anderes hat der Staatsrat angekündigt und nichts anderes hat die Behörde heute erreicht. Das ist doch ein gutes Signal für Hamburg.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind auch überhaupt nicht unter Zeitdruck, denn wir beschließen heute die Möglichkeit eines solchen Eintrittsgelds. Das Konzept hingegen greift erst zum 1. August 2006, also erst in mehr als einem Jahr. Ich glaube, wenn man schon heute diesen Verhandlungsstand erreicht hat, ist das mehr als rechtzeitig.

Zweitens zu Frau Blömeke und Herrn Buss. Ich glaube, Sie haben das Konzept hinsichtlich der Erreichbarkeit nicht ganz verstanden. Sie haben doch lange genau die Kinder nicht erreicht, die von ihren Eltern nicht für die Vorschule oder für die Kita angemeldet wurden. Es gibt einen Prozentsatz von gefährdeten Kindern, der freiwillig bisher weder in den Kita noch in die Vorschule gegangen ist.

Man kann man überlegen, ob man diese verpflichtend in ein Acht-Stunden-Angebot schickt. Das muss aber bezahlt werden. Ich habe gesagt, dass ich mir in diese Richtung langfristig etwas wünschen würde. Aber es ist doch ein Schritt in die richtige Richtung, sie jetzt zumindest für die Sprachförderung zu verpflichten. Natürlich muss man die Kinder irgendwo zusammenfassen. Sie können nicht einem Kind allein in einer Kindergartengruppe – neben der normalen Sprachförderung, die dort stattfindet – speziellen Sprachförderunterricht zukommen lassen, sondern die Kinder müssen zusammengefasst werden. Das findet statt und das ist auch richtig so. Aber wir sind hier deutlich weiter, als Sie jemals gekommen sind.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.

(Zuruf von Thies Goldberg CDU – Glocke)

Herr Abgeordneter Goldberg, ich rufe Sie zur Ordnung.

In den Ziffern 1 und 3 der Ausschussempfehlungen werden Kenntnisnahmen empfohlen; diese sind erfolgt.

Wer möchte die Ziffer 2 der in den Ausschussempfehlungen vorgeschlagenen Änderungen beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich so beschlossen.

Wer möchte nun das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Lehrämter mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen?

(Michael Neumann SPD: Das war der falsche Tagesordnungspunkt!)

Das klären wir. Das war zwar prima vorgelesen, aber möglicherweise falsch. Das muss die jetzt Kanzlei klären, denn das steht exakt hier.

Ich bitte um Nachsicht, das war exakt das Petitum aus der Bezugsdrucksache 18/1821, über das Sie jetzt befinden sollen. Ich vermute, dass Sie meinen, eben über Ziffer 3 debattiert zu haben. Das kommt auch gleich. Aber

jetzt haben wir zunächst über die Ziffer 2 des Petitums abzustimmen.

Ich bemühe mich, Klarheit hineinzubringen. Die Ausschussempfehlung lautet:

"2. das als Anlage 1 beigefügte Sechste Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes als Siebtes Gesetz zur Änderung des hamburgischen Schulgesetzes mit folgender Fassung des § 29 Absatz 1 Nummer 3"

zu fassen, nämlich

"für den Schwimmunterricht im Rahmen des Sportunterrichts in der Sekundarstufe I und II".

Nun folgt das, was ich bereits als Kurzfassung in diesem Petitum vorgelesen habe, nämlich

"und das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Lehrämter (EG-RL-G-Lehrer) beschließen."

Können wir das jetzt so zur Abstimmung stellen? – Das ist der Fall.

Wer möchte dem zustimmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich so beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist der Fall. Dann wird die zweite Lesung für die nächste Sitzung vorgesehen.

Wir kommen zu Ziffer 4 der Ausschussempfehlung. Wer schließt sich dieser an? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich so beschlossen.

Es bedarf auch hier einer zweiten Lesung.

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Der Senat stimmt einer sofortigen zweiten Lesung zu. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist der Fall. Dann wird die zweite Lesung für die nächste Sitzung vorgesehen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf, Drucksache 18/2165: Große Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Familienpolitik in Hamburg.

[Große Anfrage der Fraktion der CDU: Familienpolitik in Hamburg – Drucksache 18/2165 –]

Das Wort wird gewünscht. Die Abgeordnete Koop hat es.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Familienpolitik ist nun schon seit einiger Zeit nicht nur in aller Munde, sondern auch in allen Gazetten, Fernsehprogrammen und dergleichen präsent.

(Unruhe im Hause – Glocke)

Meine Damen und Herren! Niemand kann Ihnen verwehren, den Raum

A C

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