Protokoll der Sitzung vom 23.06.2005

Die CDU-Fraktion wird der Senatsdrucksache natürlich zustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Maier.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Frau Ahrons, das war in der Darstellung natürlich naiver als der Sachverhalt ist.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Wenn wir durch eine zusätzliche Verschuldung von Firmen der Stadt Mittel in den Haushalt der Stadt hineinbekommen – und das ist einfach der Sachverhalt –,

(Barbara Ahrons CDU: Denken Sie auch mal an die Stadtreinigung!)

dann ist das ein Umweg in Bezug auf die Finanzierung der öffentlichen Haushalte. Allerdings bin ich ein Mensch mit Gedächtnis

(Barbara Ahrons CDU: Schön!)

und ich weiß, dass das nicht zum ersten Mal passiert. Erinnern Sie sich an die Geschichte mit der Stadtentwässerung. Da ist das Gleiche passiert. Da ist die Stadtentwässerung an eine städtische Firma verkauft worden und diese Einnahme ist im Haushalt der Stadt verbucht worden. Gleichzeitig lag die Schuld dann bei der städtischen Firma. Das ist ein Verfahren, das Senate ärgerlicherweise seit 1993 betreiben – solange bin ich in der Bürger- schaft –, das aber auch schon vorher betrieben worden ist. Ich begrüße dieses Verfahren gar nicht und bin sehr dafür, dass diese Umgehungssachverhalte durch die Einführung der Doppik in der Haushaltsrechnung künftig nicht mehr möglich sind.

Aber was mich vor allen Dingen ärgert, ist, wie sehr Sie heute betonen – und insofern bin ich ein Mensch mit Gedächtnis, weil mir in Erinnerung ist, wie heftig Sie damals diese Praxis angegriffen haben –, dass Sie keineswegs die Verschuldung der Stadt weiter in die Höhe treiben, sondern die Kreditaufnahme senken. In Wirklichkeit ist die Zunahme der Kredite rascher geschehen als vorher und Sie sind richtige haushaltspolitische Sünder, was die Ausweitung der Kredite angeht.

(Beifall bei der GAL)

Und auf diesen Punkt werden wir auch verweisen. Gleichzeitig muss ich aber sagen, wenn ich jetzt vor der Entscheidung stünde, nehme ich jetzt diesen eigentlich nicht ganz sauberen Weg in Anspruch oder denke ich beispielsweise daran, den Haushaltsausgleich dadurch hinzukriegen, dass ich für die kurzfristige Fütterung des Betriebshaushaltes etwa die Wasserwerke oder die Wohnungen verkaufe, dann ist mir dieser ärgerliche Umweg noch lieber. Deswegen sind wir in einer schwierigen Abwägungssituation. Ob man in dieser Größenordnung sparen kann? Soweit reichen die Sparvorschläge keiner der hier sitzenden Fraktionen. Dass in dieser Größenordnung gespart wird, ist, glaube ich, auch nicht realistisch. Darum werden wir dieser Transaktion, die wir in Bezug auf das Haushaltsrecht für hochproblematisch, aber in Bezug auf die Landesbank für in Ordnung halten, nicht zustimmen, aber auch nicht so tun, als ob wir da ohne Sünde wären. Wir werden uns enthalten.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort erhält Senator Uldall.

(Michael Neumann SPD: So schlecht geht es uns? Der Abwickler kommt! – Gegenruf von Bernd Reinert CDU: Um Sie steht es schlecht, ja! Um Hamburg steht es besser!)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es sehr fair von dem Kollegen Herrn Zuckerer, dass er sagt, wir haben eine Niederlage einstecken müssen. Das ist genau richtig, denn die Vorgänge, die dazu führten, dass die EUKommission dieses Beihilfeverfahren eröffnet hat, haben zu einer Zeit stattgefunden, als wir noch nicht die Verantwortung im Senat getragen haben. Aber jetzt legt der Senat ein Maßnahmenbündel vor, mit dem hieraus die Konsequenzen gezogen werden sollen und mit dem alles wieder auf eine vernünftige Basis zurückgeführt werden soll.

Ich möchte aber vorweg noch einmal festhalten, dass wir auch einen Grund zur Freude haben, denn die Entwicklung bei der Hamburgischen Landesbank ist nach der Bildung der HSH Nordbank durchaus erfreulich verlaufen. Die Fusion ist bankintern bewältigt worden, neue Strukturen sind arbeitsfähig. Die Bank hat im Markt, in ihren Kreditgeschäftsfeldern Schiffskredite, Immobilien, Firmenkunden, Markt, Kapitalmarkt große Erfolge und die Ergebnisse haben sich außerordentlich positiv entwickelt.

Zu dieser Entwicklung hat natürlich auch maßgeblich beigetragen, dass die vier Anteilseigner in der Grundsatzvereinbarung 2003 klare Regelungen gefunden haben – auch in Bezug auf Dinge, die bei der Bildung der gemeinsamen Bank noch offen waren. Auf diese Weise kann die im Herbst 2004 getroffene Entscheidung der EU-Kommission in diesem Jahre andauernden Streit um die Angemessenheit der Vergütung von eingebrachten Wohnungsbauförderungsvermögen umgesetzt werden, ohne dass hiermit neue vertragliche Vereinbarungen zwischen den Anteilseignern des Landes SchleswigHolstein und Hamburg im Wesentlichen geregelt werden müssen.

Vereinbart war, dass die zurückzuzahlenden Beihilfen mit jeweils 100 Millionen Euro in den Haushalten Hamburg und Kiel verbleiben. Im Übrigen werden die Gelder wieder in die Bank eingelegt. Hierzu wurde ein gestuftes Verfahren vereinbart, das die erforderlichen Wertausgleiche zwischen den Anteilseignern sicherstellt, ohne ihre Beteiligungsquoten an der Bank zu verändern. Das bedeutet, dass ein etwas sehr schwieriges und kompliziertes Verfahren angewandt werden muss, um einen entsprechenden Ausgleich vorzunehmen. Aber dieses ist in den Verhandlungen mit den übrigen Eigentümern gelungen.

Dann wurde im Zuge dieser Verhandlungen ein weiteres Thema mit geklärt, nämlich der hohe Anteil von stillen Einlagen einer Eigenkapitalausstattung. Das war der Punkt, auf den sich Herr Zuckerer im Wesentlichen beschränkte. In früheren Jahren war es sowohl für die Hamburgische Landesbank als auch für den hamburgischen Fiskus in gleicher Weise sinnvoll, den wachsenden Bedarf an Eigenmitteln über stille Einlagen zu decken. Diese Situation hat sich heute grundlegend gewandelt. Die Stadt kann als einer der vier Anteilseigner der Bank nicht mehr alleine die Geschäftspolitik der HSH bestimmen. Sie ist aber dem Risiko ausgesetzt, dass Ausschüttungen auf die Einlagen in schwierigen Jahren ausblei

ben, ohne dass sie später – wie bei Aktionären – nachgeholt werden können. Wenn es sich hier – wie es richtig dargestellt wurde – um ein Volumen von 1 Milliarde Euro handelt, und zwar nicht kündbaren Einlagen durch die Stadt, dann ist das schon etwas, was von uns ins Reine gebracht werden muss. Da gab es hier, weil es eben nicht kündbare Einlagen waren, eine gute Gelegenheit, eine Bereinigung dieser unerfreulichen Finanzsituation vorzunehmen.

Auch für die HSH Nordbank sind stille Einlagen nicht mehr so interessant, wie sie früher gewesen sind. Stille Einlagen werden von der Bundesaufsicht für das Finanzwesen aufsichtsrechtlich zugelassen, aber entscheidend für die Refinanzierung einer Bank sind heute die Konditionen, die man auf dem Markt für die Refinanzierung benötigt. Diese Konditionen werden letztlich mitbestimmt durch das Rating der entscheidenden Ratinggesellschaften und die zählen eben die stillen Einlagen nicht mit zu dem vollwertigen Kernkapital und das ist die grundlegend geänderte Situation gegenüber früheren Jahren. Deswegen war es richtig und sinnvoll, dass der Senat diese Entscheidung für eine Rückentwicklung der stillen Einlagen vorgenommen hat.

Meine Damen und Herren! Natürlich kann man jetzt lange darüber diskutieren, ob die 391 Millionen Euro eine zusätzliche Kreditaufnahme sind oder ob es nicht viel besser – so würde ich es bezeichnen – ein Stehenlassen von vorhandenen Krediten ist. Nur eines ist mit Sicherheit richtig – und das hat Frau Ahrons eben auch so überzeugend dargelegt und vorgerechnet –: Es ist nicht richtig zu behaupten, es würden jedes Jahr 80 oder gar 90 Millionen Euro für eine Aufnahme von 391 Millionen Euro aufzuwenden sein. Die Kapitalmarktsituation ist ganz anders und insofern hat Frau Ahrons mit ihrer Berechnung von 12 oder 14 Millionen Euro völlig Recht.

(Michael Neumann SPD: Kommt nicht so drauf an, ob zwei mehr oder weniger!)

Nun kann man natürlich die Frage stellen, was wir entsprechend dafür bekommen. Da möchte ich sagen, dass wir damit den inneren Wert der Landesbank stärken. Dieses ist dann nicht mehr das Ausschütten von Erträgen für den laufenden Haushalt – dann sind die Dinge verfrühstückt –, sondern sie bleiben im Unternehmen stehen und führen zu einer Vermögensbildung bei uns in Hamburg.

Wenn ich Herrn Zuckerers appellierende Worte richtig verstanden habe, dann macht er sich Sorgen um die finanzielle Substanz der Stadt. Herr Zuckerer, wir sind weit davon entfernt, fröhlich in die Zukunft zu blicken, was die Finanzentwicklung in Hamburg anbetrifft. Aber eines kann ich nur sagen: Hier bilden wir einen Spartopf, einen zusätzlichen Vermögenswert in Hamburg, und deswegen ist auch dieser Aspekt bei der Beurteilung, bei der Abstimmung mit zu berücksichtigen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält der Abgeordnete Neumann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Herr Uldall, Sie haben die Rede, die Ihnen die Finanzbehörde aufgeschrieben hat, hier vorgelesen. Sie sind bloß mit keinen Worten – ähnlich wie Frau Ahrons, die ihren Text auch

gut vorgetragen hat – darauf eingegangen, was mein Kollege Zuckerer hier entwickelt hat und welchen Vorwurf wir als Sozialdemokraten in diesem Haus gegen Ihre Finanzpolitik erhoben haben. Wir haben Ihnen durch den Beitrag meines Kollegen Zuckerer nachgewiesen, dass Sie einen verfassungswidrigen Haushalt dargelegt haben, dass Sie unsere öffentlichen Unternehmen in die Verschuldung treiben, nur um nach außen so zu tun, als wäre die Verschuldung zurückgeführt worden. Darauf haben Sie keine einzige Antwort gegeben.

(Beifall bei der SPD und bei Jens Kerstan GAL)

Ich habe mir den Bericht des Haushaltsausschusses dafür angeschaut.

Ich zitiere aus dem Haushaltsausschussbericht:

"Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigen auf Nachfrage, dass die Kredite aus dem seinerzeitigen investiven Erwerb der stillen Einlagen nach deren Wandlung bestehen bleiben, während der Verkaufserlös im Haushalt vereinnahmt wird."

Die SPD-Abgeordneten – konkret mein Kollege Walter Zuckerer – schlussfolgerten, dass damit eine kreditäre Umwegfinanzierung vorgenommen werde. Der Haushalt erziele Einnahmen durch die Kreditaufnahme städtischer Unternehmen.

Dann folgerte Herr Maier, dass dies eine verdeckte Kreditaufnahme sei, und die Senatsvertreter, weder Herr Peiner noch der Haushaltsdirektor, widersprachen dieser Aussage. Das heißt, Sie haben sogar im Haushaltsausschuss bestätigt, dass Sie an der Verfassung und an der Landeshaushaltsordnung vorbei bei unseren öffentlichen Unternehmungen illegal Kredite aufnehmen. Sie versuchen, uns weiszumachen, die Kreditannahme sei zurückgeführt worden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Sie verstoßen gegen Verfassung und Landeshaushaltsordnung.

(Beifall bei der SPD)

Sie werden gleichzeitig auch nicht müde, diese Chimäre zu hegen. Sie behaupten ja immer wieder, dass Sie mit den Nettoinvestitionen deutlich darunter gewesen seien. In Wirklichkeit haben Sie mit den Nettoinvestitionen einen Gesamtwert von 1,1 Milliarden Euro an Schulden vorgenommen. Damit liegen Sie nicht, wie Sie behauptet haben, immer 170 Millionen Euro unterhalb der Verschuldungsgrenze, sondern mit 230 Millionen Euro darüber.

Wenn das hier nachgewiesen wird, wenn das sogar das ist, was Sie und Ihr Senat im Haushaltsausschuss bestätigen, dann erwarte ich hier in der Debatte entweder von Frau Ahrons oder von Herrn Peiners Vertreter, von Herrn Uldall, dazu klare Aussagen. Sagen Sie am Pult, dass entweder Herr Peiner die Unwahrheit gesagt hat, oder geben Sie zu, dass Sie uns einen verfassungswidrigen Haushalt vorgelegt haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit bei einigen Enthaltungen so beschlossen. Dann ist dies auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen. Im übrigen hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Meine Damen und Herren, mir liegt jetzt das Wahlergebnis vor. Bei der Wahl eines ehrenamtlichen Mitglieds der Kommission für Bodenordnung sind 90 Stimmzettel abgegeben worden. Alle 90 Stimmzettel waren gültig. Herr Michael Waldhelm erhielt 79 Ja-Stimmen, sieben NeinStimmen und 14 Enthaltungen. Damit ist Herr Waldhelm gewählt.

Ich rufe den Punkt 3c auf, die Drucksache 18/2478, die Wahl eines vertretenden ehrenamtlichen Mitglieds der Kommission für Bodenordnung.