könnte dies nicht leisten. Wir müssen den Eltern ein Stück vertrauen. Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass wir nicht mehr vertrauen können, dann gilt es in diesem Fall sofort zu handeln.
Im Fall Wilhelmsburg ist dies erfolgt. Dass jetzt mehr Fälle auftreten, heißt nicht, dass es diese Fälle früher nicht gab. Wir sind nur, meine Damen und Herren, alle wachsamer geworden. Im größten Hamburger Jugendamt, in Wandsbek, sind die Meldungen im zweiten Quartal 2005 im Vergleich zum Vorjahr um 26,7 Prozent gestiegen.
(Christiane Blömeke GAL: Aber acht unbesetzte Stellen! – Dirk Kienscherf SPD: Aber warum sind die gestiegen?)
Das ist, auch wenn es traurig macht, eine gute Nachricht, denn der Schutz der Kinder bedarf unser aller Aufmerksamkeit und je mehr Problemfälle bekannt werden, umso gezielter kann geholfen werden.
– Nein. Insofern fordere ich Sie alle auf, auch meine Damen und Herren von der Opposition, zur konstruktiven Zusammenarbeit zum Schutz unserer Kinder in Hamburg.
(Beifall bei der CDU – Doris Mandel SPD: Sonn- tagsreden! – Dirk Kienscherf SPD: Das hat Ihnen die Senatorin aber schön aufgeschrieben!)
Frau Meyer-Kainer, Kolleginnen und Kollegen! Zu der Frage des absoluten Schutzes. Ich meine, man kann Kinder zumindest davor beschützen, dass es nicht mehr passiert, dass Akten, die weitergegeben werden sollten, nicht mehr weitergegeben werden und Sie haben das an diesem konkreten Fall festgemacht.
Vielleicht fragen Sie sich, warum wir uns darüber streiten und auch emotional dabei sind. Das ist genau der Punkt, dass wir nicht davon überzeugt sind, dass Fälle wie die aus der letzten Woche in Wilhelmsburg durch die Maßnahmen, die dieser Senat vorschlägt, nicht wieder passie
Wenn die Senatorin sagt, der Staat könne nicht oder nur schwer in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen, so haben wir das auch im Sonderausschuss besprochen. Sie waren auch dabei. Ich bin zwar kein Jurist, aber mir wurde da erklärt, dass Artikel 6 des Grundgesetzes das Erziehungsrecht der Eltern regelt, aber Artikel 1 ist ein anderer. Artikel 1 ist das Recht auf die körperliche Unversehrtheit und der schlägt auch alle anderen Grundrechte, weil er am höchsten steht und in jeder juristischen Abwägung am größten gewertet wird.
Ansonsten wissen auch Sie, dass Artikel 16 BGB jeder Behörde nicht nur die Möglichkeit gibt, sondern auch die Verpflichtung auferlegt, dann, wenn sie meint, dass Gefahr im Verzuge sei, einzugreifen, und zwar jeder Behörde und jedem Beamten, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme von Amtshilfe. Von daher sind juristische Möglichkeiten aus unserer Sicht durchaus vorhanden.
Wir glauben schlichtweg, dass der Senat nicht ausreichend handelt, wenn er selber ankündigt, dass seine Maßnahmen Stückwerk sind. Der Senat sagt selber, dass gewisse Maßnahmen, die heute nicht ausreichend geregelt sind, bis Sommer 2007 nachgelegt werden. Wir sehen aber durch die Fälle, die uns immer wieder auffallen, heute einen Handlungsbedarf, dem heute entgegnet werden muss, um heute zu vermeiden, dass es morgen zu neuen Fällen kommen kann. Da haben wir keine Zeit, bis Sommer 2007 zu warten. Das fänden wir fahrlässig und untätig.
Deswegen haben wir auch Vorschläge gemacht, die ich zum Schluss noch einmal wiederholen möchte. Aus unserer Sicht fehlt vieles in Ihrem Konzept. Die ASDRessource ist eine Frage, aber auch die Frage des Gutachtermangels, der in Hamburg in Bezug auf Kindervernachlässigung und Kindesmisshandlung besteht. Kein Wort dazu. Aber wir haben einen konkreten Vorschlag gemacht. Wir haben gesagt, dass das Case-Management, wie es im Magdeburger Modell gehandhabt wird, in dem die Behördenspitzen konkrete Ressourcen und Arbeitsprozesse vereinbart haben, damit die Vernetzung zwischen den Behörden in Zukunft besser funktioniert, wo konkrete Arbeitsschritte vereinbart werden und so etwas wie Fallkonferenzen oder bezirkliche Fachkommissionen ganz anders geregelt werden können. Das wollen wir auch hier in Hamburg machen. Die einzige Aussage des Senats dazu war: In Hamburg ist alles toll. Das sehen wir nicht. Von daher halten wir die Maßnahmen des Senats für nicht geeignet und in diesem Fall die Senatorin leider für untätig. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, Sie haben die Chance nicht genutzt, den Hamburgerinnen und Hamburgern zu schildern, wie Sie zukünftig mit diesem Thema umgehen wol
len, welche Handlungen Sie jetzt konkret ergreifen wollen. Das ist schade. Sie hätten die Chance gehabt,
hier und heute der Stadt zu erklären, wie Sie zukünftig noch mehr für die Kinder in unserer Stadt machen wollen. Diese Chance haben Sie verpasst, meine Damen und Herren.
Frau Senatorin, natürlich habe ich nicht gesagt, dass die Bürger keine Hinweise geben sollen. Das war doch gar nicht der Punkt, sondern Sie haben am Montag in Ihrer Pressekonferenz gesagt, dass Sie letztendlich nur handeln können, wenn Bürger Hinweise geben. Wenn wir uns den Veddeler Fall angucken, dann ist es so, dass die Vormundschaft beim ASD liegt und dass letztendlich zwei Kinder schon rausgenommen worden sind, der Staat also schon informiert war. Da können Sie doch nicht sagen, dass Sie erst dann eingreifen können, wenn der Bürger noch Bescheid sagt.
(Beifall bei der SPD und der GAL – Klaus-Peter Hesse CDU: Aber trotzdem ist das doch nicht falsch, Herr Kienscherf!)
Von daher ist das widersprüchlich. Es ist auch widersprüchlich, wenn Frau Meyer-Kainer hier darlegt – und das haben wir im letzten Sonderausschuss schon geklärt, aber ich möchte das auch noch einmal sagen –, dass es 27 Prozent mehr Fälle gab. Das ist falsch. Es gab 27 Prozent mehr Meldungen. Aber die Schulsenatorin hat damals dargelegt, dass diese 27 Prozent mehr Meldungen zum Großteil darauf zurückzuführen sind, dass das REBUS-Meldesystem umgestellt worden ist und nicht, weil sich mehr Bürger gemeldet haben.
Insgesamt haben Sie bisher nur 7 Prozent mehr Fälle. Sie verweigern der Stadt immer noch eine PRKampagne. Deswegen kommen Sie auch nicht mehr an Hinweise. Sie haben genug Hinweise und müssen dort handeln, wo Sie über Informationen verfügen. Sie müssen vor allen Dingen einmal handeln. Daran mangelt es zurzeit, Frau Senatorin. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss noch einen Gedanken hineinbringen, weil ich mich frage, warum die Senatorin immer wieder betont hat, dass die Tür zu den Haushalten geschlossen sein würde, man käme nicht mehr hinein und das Ganze würde sich zuspitzen.
Wir haben im Ausschuss mit den Abgeordneten ganz vernünftige Gespräche geführt. Ich glaube, dass es eben an einem Punkt hakt: Es hängt mit Ihrer Ideologie zusammen, mit Ihrem ideologisch veralteten Familienbild.
Ich sehe das fast als eine ideologische Verblendung, dass bei Ihnen das Familienbild nicht mehr stimmt. Ihr
klassisches Familienbild – das konnten Sie sehr gut in der Opposition bedienen – ist der Schutz der Familie, Elternrecht, Bürgerfreiheit, keinen Eingriff in die Erziehungsrechte zuzulassen. Manchmal habe ich das Gefühl, das scheint immer noch so zu sein, andererseits sind Sie aber nicht mehr in der Opposition, sondern Sie sind an der Regierung und müssen von staatlicher Seite handeln.
Sie können nicht mehr das ganz obenan hinstellen, sondern Sie müssen jetzt handeln, Herr Hesse. Das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen. Ich habe das Gefühl, Sie hadern mit diesem Familienbild und möchten diesen staatlichen Eingriff nicht. Sie sind jetzt an der Regierung und Kindeswohl geht vor Elternrechten. Das sollten Sie sich immer auf die Fahne schreiben und Sie müssen Ihre Senatorin vielleicht zum Jagen tragen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung, und zwar zunächst zum gemeinsamen Antrag von SPD- und GAL-Fraktion aus der Drucksache 18/3073.
Wer stimmt einer Überweisung dieses Antrages federführend an den Gesundheitsausschuss und mitberatend an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer möchte die Drucksache 18/3073 zusätzlich an den Sonderausschuss Vernachlässigte Kinder überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/2926 an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren! Mir liegen jetzt die Wahlergebnisse vor. Bei der Wahl eines ehrenamtlichen Mitglieds der Kommission für Bodenordnung sind 113 Stimmzettel abgegeben worden. Davon war ein Stimmzettel ungültig, es waren also 112 Stimmzettel gültig. Herr Henning Finck erhielt 78 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen. Damit ist Herr Finck gewählt worden.