Protokoll der Sitzung vom 23.11.2005

Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Mir ist mitgeteilt worden, dass zuvor aus den Reihen der GAL-Fraktion gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird, und zwar von der Abgeordneten Blömeke. Sie hat es.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Antrag, der hier so ohne jegliche Diskussion einfach durchgestimmt werden soll, ist eine völlige Umkehrung der Jugendhilfe und daher schädlich.

Kinder unter 14 Jahren sollen präventiv weggesperrt werden. Das ist eine Abkehr vom KJHG und vom Grundgesetz, denn Freiheitsentziehung darf nur am Ende aller Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung stehen und nicht als Präventionsmaßnahme dienen, so wie es dieser Antrag vorsieht.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Der Verlust von Freiheit ist ein schwerer Eingriff in das Leben der Jugendlichen. Nicht umsonst ist die gesetzliche Hürde für die Einweisung in eine geschlossene Unterbringung auch so hoch angelegt. Ob es Ihnen nun passt oder nicht, die Gerichte entscheiden so, wie sie laut Gesetzeslage entscheiden müssen. Aber weil es Ihnen nicht passt, gehen Sie jetzt her und wollen kurzerhand die

Gesetze ändern. Ich glaube, Sie haben vergessen, dass die Gerichte zu Recht unabhängig von der politischen Lage entscheiden müssen.

Und dann behaupten Sie noch, dass diese Maßnahme dem Kindeswohl diene. Ich denke, das Wort Kindeswohl ist hier bei weitem nicht angebracht und kommt in Ihrem Antrag auch überhaupt nicht vor, denn der Begriff Kindeswohl ist völlig ungeeignet als rechtsstaatliches Kriterium für eine Freiheitsentziehung. Sie reduzieren die Jugendlichen in Ihrem Antrag auf Straffälligkeit und wollen den Bürgern dann auch noch weismachen, dass Sie eine einfache Lösung gefunden hätten, indem Sie die Jugendlichen präventiv einfach wegsperren.

Ich bin Ihnen eigentlich auch ein bisschen dankbar, dass Sie hier durch diesen Antrag Ihre repressive Haltung zur Jugendhilfe öffentlich herausbringen. Das ist eine Haltung, die wir keineswegs mittragen können. Ich stelle außerdem noch die Frage, warum dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt kommt, wo Sie genau wissen, dass im Moment vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe dieser Paragraph überarbeitet wird.

(Kai Voet van Vormizeele CDU: Was für ein Blöd- sinn!)

Es ist ein politischer Schnellschuss, der so auf jeden Fall abgelehnt werden muss.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Hesse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden eine Arbeitsgruppe einsetzen, die die gesetzlichen Vorschriften zu gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls mit dem Ziel überprüft, familiengerichtliche Maßnahmen hinsichtlich schwerwiegend durch ihr Verhalten auffälliger und insbesondere straffälliger Kinder und Jugendlicher zu erleichtern. Hierbei geht es auch darum, die Erziehungsberechtigten zur Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen verpflichten zu können, auf die Kinder und Jugendlichen erzieherisch einzuwirken und sie erforderlichenfalls unterbringen zu können. Die notwendigen Voraussetzungen zur Schaffung geeigneter Unterbringungseinrichtungen in den Ländern sind hierbei festzustellen.

(Dr. Willfried Maier GAL: Koalitionsvertrag!)

Irgendjemand hat schon dazwischen gerufen, der es erkannt hat. Das steht so im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD, der einen Tag, nachdem wir unsere Pressekonferenz zu diesem Thema hatten und unseren Antrag vorstellten, so bekannt gegeben wurde. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen gerade der großen Opposition, sind wir mit diesem Antrag auf gar keinen Fall schnell und es ist auf gar keinen Fall ein Schnellschuss. Die Koalitionäre auf Bundesebene haben deutlich gemacht, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht, dem wir uns gemeinsam auch auf Bundesebene stellen wollen.

(Katja Husen GAL: Dann muss er ja stimmen!)

Liebe Kollegin Blömeke, es geht uns mit diesem Antrag gerade um Kindeswohlgefährdung, denn unter Kindes

wohlgefährdung versteht man auch, wenn Kinder schwer delinquent sind. Das wollen wir gesetzlich festschreiben.

Gesetze sind da, um auch Dinge klarzustellen, die wir feststellen. Die Richter sind in ihrer Entscheidungsbefugnis dadurch in keiner Art und Weise tangiert. Sie werden weiterhin so entscheiden, wie sie es für richtig halten. Aber ich glaube, dass uns diese Klarstellung weiterhilft. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Dr. Hilgers.

Trotzdem, Herr Hesse, muss ich Sie enttäuschen. Ihre Bundesratsinitiative mit dem langen Namen lehnen wir ab, weil der darin angesprochene Paragraph einseitig beziehungsweise obsolet ist.

Man muss, gerade nach den Erkenntnissen aus dem Sonderausschuss, bei dem hier angesprochenen Paragraphen 1666 BGB viel eher darauf zielen, Herr Hesse, zu konkretisieren, wann Eltern ihre Pflichten erfüllen beziehungsweise nicht erfüllen, um die Schwelle zu präzisieren, wann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Hierüber wird in Ihrem Antrag nicht gesprochen. Durch Ihr Zitat aus dem Koalitionsvertrag, Herr Hesse, haben Sie mir erspart, es zu zitieren.

Ich finde den Punkt, den Sie hier ansprechen, obsolet, und zwar aus zwei Gründen. Erstens gibt es in Berlin die Arbeitsgruppe und zweitens einen laufenden Prozess, der das klären wird.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Steffen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hesse, ich habe dem Zitat aufmerksam zugehört. Es begann damit, dass Sie eine Arbeitsgruppe gründen werden. Das ist eigentlich immer ein Hinweis darauf, dass man sich gar nicht geeinigt hat. Ansonsten hätte man auch gleich hineinschreiben können, was man eigentlich durchführen will.

(Beifall bei der GAL)

Ihr Versuch, hier zu sagen, dass man nicht so falsch liegen kann, weil auch noch andere diesen Unsinn unterstützen, ist insoweit in der Sache ziemlich schief gegangen.

Was aber wirklich an dieser Diskussion, die wir hier zu führen haben, wichtig ist, ist, dass wir gegenwärtig eine gesetzliche Voraussetzung haben, die schwammig ist, weil sie zum Ausdruck bringt, dass das Kindeswohl gefährdet sein muss, damit die Voraussetzung für eine geschlossene Unterbringung gegeben ist. Wir haben eine Praxis in Hamburg, wo man zwar feststellen kann, dass in diesen Fällen sicherlich das Kindeswohl gefährdet war. Das sind Jugendliche, deren Wohl in der Tat aufgrund verschiedener Umstände gefährdet war. Aber wir haben auch eine Praxis und das ist sehr deutlich geworden, dass die Einrichtung, die Sie geschaffen haben, nicht dazu geeignet war, dem Wohl der Kinder zu nützen.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Daher ist diese Initiative von Ihnen ein sehr untauglicher Versuch, von genau diesem Versagen abzulenken, was wir hier bei der geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße im Detail beobachten können.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer möchte den CDU-Antrag aus der Drucksache 18/3164 annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 28, Drucksache 18/3165, Antrag der CDU-Fraktion: Jahreskarte für Parkgebühren.

[Antrag der Fraktion der CDU: Jahreskarte für Parkgebühren – Drucksache 18/3165 –]

Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit sehr großer Mehrheit angenommen.

Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 30, Drucksache 18/3238, Interfraktioneller Antrag: Öffnung des HSV-Museums während der WM 2006.

[Interfraktioneller Antrag: Öffnung des HSV-Museums während der WM 2006 – Drucksache 18/3238 –]

Wer möchte diesen Antrag annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Zu dieser noch keineswegs vorgerückten Stunde haben wir das Ende der Tagesordnung erreicht. Machen Sie das Beste daraus. Die Sitzung ist geschlossen.