Sie haben tatsächlich seit 1993 nicht viel gelernt, seit dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichtes, dass Sie immer noch in der Tradition Ihres ehemaligen Vorsitzenden und immer noch in der Tradition des Auskungelns von Wahllisten stehen und nichts dazugelernt haben. Wenn eine Zweidrittelmehrheitsentscheidung des Volkes als nur eine Meinung dargestellt wird – Herr Dressel hat es gesagt – oder auch, darüber hinausgehend, als etwas, das in den Bereich der intellektuellen Spinner – das hatten Sie ja so zitiert – reiche, müssen Sie sich nicht wundern, wenn Sie auch zur Politikverdrossenheit beitragen. Mit solch einem Vorgehen sorgen Sie dafür, dass es immer neue Protestparteien und immer mehr Populisten und Extremisten gibt. Im Ergebnis schaden Sie damit der Demokratie.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin nicht nur hier nach vorne gekommen, um die ungerechtfertigten Angriffe auf meinen Kollegen Lafrenz zurückzuweisen.
Herr Lafrenz hat im Gegensatz zu Ihnen die Fähigkeit zu differenzieren. Er hat die Fähigkeit zu sagen, eine Sache sei notwendig, es müsse gehandelt werden, trotzdem sehe er die Bedenken. Sie machen es sich hier ausgesprochen einfach und entziehen sich damit Ihrer Verantwortung.
Aber das ist nicht der einzige Grund, dessentwegen ich an diese Stelle getreten bin. Ich möchte noch zwei, drei Bemerkungen zu anderen Dingen machen, die hier in der Debatte gesagt wurden: Die zwei Drittel der Hamburgerinnen und Hamburger, die dieses Wahlrecht angeblich befürwortet haben – es waren gute 21 Prozent der Hamburger, die sich für dieses neue Wahlgesetz ausgesprochen haben.
Die Legitimationsgrundlage ist durchaus nicht besser als die Legitimationsgrundlage der Bürgerschaft. Wir werden unserer parlamentarischen Verantwortung gerecht.
Wenn wir ein Wahlrecht haben, bei dem nicht sichergestellt ist, dass das Wählervotum auch tatsächlich zu einer parlamentarischen Mehrheit wird, haben wir irgendwo einen Fehler im Wahlsystem. Diesen versuchen wir zu korrigieren.
Den unerträglichen Ausdruck eines legalen Putsches hat Herr Müller, zu Recht gerügt, dann noch mit einem SEDVergleich übertroffen.
Lieber Herr Maaß, eine weitere Ihrer gezielten Provokationen. An und für sich sollten Sie für so etwas zu intelligent sein. Mit dem nicht zufällig geäußerten Wort "Machtergreifung" dürfen wir von Ihnen an dieser Stelle wirklich eine Entschuldigung erwarten.
Wir kommen zu Punkt 3, der Drucksache 18/3838, der Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichtes.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drucksache 18/3838 –]
Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragraphen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Frau Martens und Frau Thomas abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und dort Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, die Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitgliedes nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Rogalski-Beeck, bei der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann Ihren Stimmzettel
Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen worden? – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmenabgabe abgeschlossen ist. Hiermit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen. Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, damit wir die Sitzung wieder eröffnen können.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Bei der Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 114 Stimmzettel abgegeben worden. Alle 114 Stimmzettel waren gültig. Frau Hannelore WirthVonbrunn erhielt 97 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Frau Wirt-Vonbrunn ist hiermit erneut zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden und ich bitte Sie, hier nach vorn zu kommen.
Frau Wirth-Vonbrunn, die Bürgerschaft hat Sie soeben erneut zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Hierzu darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen?
Da Sie bereits Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind, haben Sie den Eid nach Paragraph 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht vor der Bürgerschaft schon geleistet. Eine erneute Vereidigung ist somit nicht erforderlich.
Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen nun als Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts weiterhin eine glückliche Hand in der Amtsführung, alles Gute, Glück und auch Befriedigung für Ihre Aufgabe.
Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 29, Drucksache 18/4139, Bericht des Wirtschaftsausschusses: Wirtschaftskriminalität – Ignoriert der Senat Gefahren für den Wirtschaftsstandort Hamburg? sowie Schutz vor EC-Karten-Betrug – Einführung von KUNO in Hamburg
[Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Drucksachen: 18/1353: Wirtschaftskriminalität – Ignoriert der Senat Gefahren für den Wirtschaftsstandort Hamburg? (Große Anfrage der SPD-Fraktion) 18/1659: Schutz vor EC-Karten-Betrug – Einführung von KUNO in Hamburg (SPD-Antrag) – Drucksache 18/4139 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: Wirtschaftskriminalität und Korruption konsequent bekämpfen! – Drucksache 18/4262 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jetzt haben sich die Gemüter wieder etwas beruhigt. Wir kommen aber trotzdem zu einem nicht minder wichtigen Thema für die Innen- und Wirtschaftspolitik dieser Stadt, nämlich zu der Frage: Wie gehen wir mit Wirtschaftskriminalität um? Ein Bereich, der schwere finanzielle und wirtschaftliche Schäden bedeuten kann. Daher haben wir uns im Wirtschaftsausschuss mit diesem Thema über ein Jahr beschäftigt. Wir haben eine Anhörung vorgenommen. Es gab dazu eine Senatsbefragung. Insofern war es richtig, dass wir uns hier auch zwischen den Fraktionen einvernehmlich verständigt haben, dieses Thema intensiv zu beackern.
Ich möchte mit etwas durchaus Positivem – auch aus Sicht der SPD – beginnen, denn es gibt in diesem Bereich durchaus eine positive Entwicklung, die man auch nennen muss und die ich auch nennen möchte. Im Bereich der Polizei ist das Projekt der Verbrechensbekämpfung nach schier endlosem Hickhack innerhalb der Polizei vorangekommen, auch mit einer Neuformierung des Bereichs der Wirtschaftskriminalität im Landeskriminalamt und durchaus im Konsens mit den Polizeigewerkschaften. Aber das war eine Sache, die sehr lange gedauert hat. Es ist ein Wunder, dass die Kommissare zwischendurch noch die Zeit hatten, gelegentlich auch noch Verbrechen aufzuklären, weil sie ständig mit Umzügen und Umorganisationen genervt wurden. Das Ende ist aber positiv, denn der Bereich ist jetzt stärker aufgestellt.
Positiv ist auch, dass die Dienststelle Interne Ermittlungen anerkannt ist und gute Arbeit macht, und zwar nicht nur innerhalb Hamburgs, sondern auch national und international. Hier kann man klar feststellen, dass in diesem Bereich Korruption und Kriminalität auch konsequent und nachhaltig angegangen wird.
Jetzt komme ich zum "aber". Ansonsten setzt der Senat im Bereich der Korruptionsbekämpfung viele falsche Signale. Die Abschaffung des Korruptionsregisters war und ist ein schwerer Schlag für die Korruptionsbekämpfung in dieser Stadt.