Sie schaffen es, aus dem Nichts noch ein bisschen was zu machen, aber hier ist schlichtweg nichts. Hier ist ein Gesetz verkündet worden, es ist eine Gebührenverordnung verkündet worden und diese Gebührenverordnung sagt, dass zum Beispiel die einfache Auskunft einschließlich zehn Seiten Kopien kostenlos ist. Die Hysterie, die Sie hier erzeugen, ist nicht zu verstehen. Das ist Ihre typische Pressearbeit, aber das hat mit diesem Gesetz gar nichts zu tun.
(Beifall bei der CDU – Dr. Andreas Dressel SPD: Sie sollten sich mal um die Umsetzung des Geset- zes kümmern!)
Dieses Gesetz hat die Presse hochinteressiert mitverfolgt und ihren Anteil dazu geleistet; insoweit ist es schon sehr veröffentlicht. In diesem Gesetz sind aber insbesondere Parteien, nicht Regierungsorganisationen, aufgefordert, tätig zu werden und sie sind auch tätig geworden. Insoweit verstehe ich nicht, was Sie hier daraus machen. Das ist wieder Ihre typische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und nichts weiter, es steckt, wie üblich, nichts dahinter. – Danke.
Auch für Frau Spethmann gilt der Rat, den wir allen anderen Abgeordneten gegeben haben, die heute ein anderes Wort, das auch mit Q anfängt, benutzt haben, Abgeordnete quatschten. Sie quatschen nicht und sie reden selbstverständlich auch niemals Quark.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wer dem SPD-Antrag aus Drucksache 18/4877 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 34, dem Antrag der SPD-Fraktion: Touristische Attraktivität Hamburgs steigern, Binnenalster für Hafenbarkassen öffnen.
[Antrag der Fraktion der SPD: Touristische Attraktivität Hamburgs steigern – Binnenalster für Hafenbarkassen öffnen – Drucksache 18/4878 –]
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion federführend an den Stadtentwicklungsausschuss und mitberatend an den Umweltausschuss überweisen. Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer den SPDAntrag aus Drucksache 18/4878 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Punkt 36, Antrag der SPD-Fraktion: Hamburg braucht eine realitätsnahe Analyse von Armut und Reichtum als Voraussetzung sozial gerechter Politik, die "Lebenslagenberichte" müssen alle Bevölkerungsgruppen umfassen.
[Antrag der Fraktion der SPD: Hamburg braucht eine realitätsnahe Analyse von Armut und Reichtum als Voraussetzung sozial gerechter Politik – die "Lebenslagenberichte" müssen alle Bevölkerungsgruppen umfassen – Drucksache 18/4891 –]
Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Punkt 42, Antrag der GAL-Fraktion: Konsequenzen aus dem Beinahe-GAU im schwedischen AKW Forsmark sowie Sicherheitsmängel im AKW Brunsbüttel.
[Antrag der Fraktion der GAL: Konsequenzen aus dem Beinahe-GAU im s chwedischen AKW Forsmark sowie Sicherheitsmängel im AKW Brunsbüttel – Drucksache 18/4910 –]
Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Punkt 43, Antrag der GAL-Fraktion: Gesetzliche Betreuung: unabhängige Ombudsstelle für Konfliktfälle prüfen.
[Antrag der Fraktion der GAL: Gesetzliche Betreuung: unabhängige Ombudsstelle für Konfliktfälle prüfen – Drucksache 18/4911 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Sozialausschuss überweisen. Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer den GALAntrag aus Drucksache 18/4911 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Punkt 47, Antrag der SPD- und GAL-Fraktion: Herstellung der Immunität gemäß Artikel 15 Hamburgische Verfassung für zwei Abgeordnete der Bürgerschaft.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL: Herstellung der Immunität gemäß Artikel 15 HV für zwei Abgeordnete der Bürgerschaft – Drucksache 18/4917 –]
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der SPDFraktion hierzu gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Frau Ernst, Sie haben das Wort für maximal fünf Minuten.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben die Frage der Immunität vorhin in der Debatte schon ein wenig gestreift und ich würde mir wünschen, dass die CDU bei diesem Debattenpunkt ein wenig Abstand nimmt von der tagespolitischen Aufgeregtheit und sich auf die Kernfragen unserer hamburgischen Verfassung besinnt.
Unsere Verfassung regelt in Artikel 15 die Immunität der Abgeordneten und das ist ein wichtiger Artikel, der im Kern die Arbeitsfähigkeit der Parlamente sicherstellen soll. Das Immunitätsrecht ist alt, es geht traditionell sogar auf die Französische Revolution zurück und diente dazu, das Parlament vor Übergriffen anderer Staatsorgane zu schützen.
Das war bitter notwendig, wie wir aus der Geschichte wissen. Aber es hat in der Geschichte auch die Bedeutung und die wichtige Funktion, sich vor willkürlichen Strafverfolgungen zu schützen.
In den letzten Jahren haben sich die Vorschriften ein wenig gewandelt, weil die Abgeordneten natürlich sagen, dass sie selbstverständlich keine Privilegien haben und vor Strafverfolgungen geschützt werden wollen, wenn sie sich nicht richtig verhalten haben. Hier war das Stichwort der Trunkenheit am Steuer schon gefallen, was leider auch Parlamentarier betrifft.
Das spiegelt sich in vielen Landesparlamenten wider. Daher hat diese Bürgerschaft auch 1996 im Zuge der Verfassungsreform eine Veränderung vorgenommen. Bei Straf- und Ermittlungsverfahren besteht seit dem nicht mehr automatisch Immunität, sondern sie muss aufleben und die Bürgerschaft muss aktiv beschließen, dass sie hergestellt wird, um zu verhindern, dass wir den Eindruck erwecken wollen, dass vor falscher Strafverfolgung geschützt werden soll.
Unstrittig bei der Verfassungsreform war jedoch immer, dass die Funktionsweise des Parlamentes und auch die Rechte der Abgeordneten geschützt werden müssen. Im Kern bedeutet das, dass kein Abgeordneter und keine Abgeordnete Angst vor Repressionen haben müssen, wenn wir unserer politischen Arbeit nachgehen. Und wenn wir Senat oder andere Missstände kritisieren, müssen wir davor geschützt werden, bedroht oder Strafverfolgungen ausgesetzt zu werden. Ich denke, das gehört zum Parlamentarismus und das muss auch immer so bleiben.
Dieser neugefasste Artikel 15 der hamburgischen Verfassung wird heute das erste Mal angewandt. Wir haben im Vorwege in unserer Fraktion diskutiert, ob es 1996 eigentlich schlau war, dass man diese Regelung einer Mehrheitsentscheidung unterworfen hat. Die heutige Debatte hat ein wenig gezeigt, dass diese Zweifel berechtigt sind, da die Frage, was Willkür und wo Schutz des Parlamentes von Bedeutung sein kann, sehr unterschiedlich beurteilt werden kann.
Wir wissen aus allen Parlamenten, dass die Regierungsfraktion häufig zur Regierung hält und der Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlamentes einer tagespolitischen Auseinandersetzung hintenan gestellt wird. Ich denke, dass wir das vielleicht an dieser Stelle nicht weiter erörtern müssen, aber wir sollten bei Gelegenheit einmal
Im vorliegenden Fall richten sich die Strafanzeigen gegen Abgeordnete, die im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit das Verhalten des Senates gegenüber dem Anzeigeerstatter, dem Ex-Senator Mettbach, kritisiert haben. Anknüpfungspunkt der Strafanzeigen ist eine Akteneinsicht und damit ein Kernelement der Kontrollfunktion des Parlamentes, das eine ganze wichtige Funktion ist.
Die staatsanwaltlichen Ermittlungen, die vor der Tür stehen, führen in diesem Zusammenhang ganz eindeutig zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Parlamentes und müssen daher zurückgewiesen werden. Ich denke, das belegt auch, dass der ehemalige Senator Mettbach in diesem Zusammenhang nicht nur gegen das Parlament gerichtlich vorgehen will, sondern auch gegen die Presse, der hier eine ähnliche Bedeutung zukommt. Es muss hier entgegengewirkt werden, dass Senator Mettbach durch Einschüchterung versucht, eine kritische Debatte zu verhindern.
Es ist nicht hinzunehmen – und ich wünsche mir, dass es hier eine breite Zustimmung findet –, dass Abgeordnete, wenn sie ihr Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen, dann einer Strafverfolgung ausgesetzt werden. Das würde die Arbeitsweise in diesem Parlament dauerhaft beschädigen.
Daher verlangen wir nach Artikel 15 der hamburgischen Verfassung die Aufhebung des Ermittlungsverfahrens, das aufgrund von Strafanzeigen wegen des Vorwurfs der Weiterleitung von Informationen gegen die Abgeordneten Dr. Schäfer und Kerstan eingeleitet worden ist. Wir wünschen uns bei dieser Frage, dass es eine breite Mehrheit gibt, die sich zu den Rechten des Parlamentes bekennt und ihre tagespolitische Befindlichkeit zurückstellt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Immunität – das hat Frau Ernst völlig zu Recht gesagt – soll die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes sichern. Sie sollte ursprünglich vor willkürlicher Verfolgung schützen. Ich glaube, wir leben heute in einer Zeit und in einem Staate, in der es keine willkürliche Verfolgung mehr gibt.