Protokoll der Sitzung vom 19.04.2007

Herr Staatsrat, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ein Auskunftsanspruch, wenn diesen eine bestimmte Person individuell geltend macht, setzt eine Anspruchsgrundlage voraus. Diese besteht nicht.

(Uwe Grund SPD: Kennen Sie das mit dem Ohr und dem Knie und Tinte hineinschütten?)

Davon unabhängig ist die allgemeine Veröffentlichung von allgemein zugänglichen Rechtsquellen. Dieses geschieht.

Herr Maaß, bitte.

Herr Staatsrat, genau damit sind wir wieder bei der Frage von Frau Köncke. Da geht es um die Regelungen und Dienstanweisungen, die nicht im Informationssystem veröffentlicht sind. Welche Vorschrift hindert Sie daran, diese Vorschriften, Regelungen und Dienstanweisungen zu veröffentlichen?

Herr Staatsrat, bitte.

Es gibt Dienstanweisungen, die die Personalführung betreffen. Diese sind intern und unterliegen nicht der allgemeinen Veröffentlichung, weil

sie auch personenbezogen sind und Fürsorgepflichten regeln. Es gibt allgemeine Informationen, die die Rechtsquellen und die Fallbearbeitung betreffen. Diese unterliegen der allgemeinen Veröffentlichungsmöglichkeit und sind veröffentlicht. Das ist genau die Unterscheidung. Das Informationsfreiheitsgesetz will gerade solche Informationen einem Individuum zur Verfügung stellen, die bisher diesem generellen Informationsanspruch nicht unterfallen. Daran sind wir nach dem von dieser Bürgerschaft beschlossenen Gesetz, jedenfalls in der ARGE, derzeit gehindert.

Eine zweite Nachfrage von Herrn Maaß.

Herr Staatsrat, es geht bei den Informationen nicht um irgendwelche Personalvorschriften, sondern ganz konkret um die Frage, warum ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, wie sozialrechtliche Vorschriften von der Verwaltung auszulegen sind, nicht veröffentlicht werden. Was hindert Sie daran, diese Vorschriften zu veröffentlichen?

Herr Staatsrat, bitte.

Soweit es um allgemeine Verwaltungsvorschriften geht, wie beispielsweise früher die Fachlichen Weisungen oder entsprechende Richtlinien, werden diese veröffentlicht. Nennen Sie mir eine Vorschrift, die nicht veröffentlicht ist.

Herr Dr. Maier, bitte.

Herr Staatsrat, eine materielle Frage: Sie haben in dieser Woche aus der Behörde mitgeteilt, dass Sie künftig Zwei-Euro-Jobs für einen Zeitraum bis zur Rente möglich machen würden. Bislang kannte man nach Gesetzeslage …

Herr Dr. Maier, entschuldigen Sie, die Frage bitte.

- Verzeihung, ich stelle eine Frage.

Bisher kannte man nach Gesetzeslage einen Zehnmonatszeitraum. Wo findet man die Rechtsgrundlage für diese Erweiterung? In welcher Verwaltungsvorschrift kann der Abgeordnete oder Bürger nachlesen, warum die Ausdehnung dieses Gesetzes möglich war?

Herr Staatsrat, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Maier! Dieses in der letzten Woche veröffentlichte Konzept wird derzeit ausgearbeitet. Sobald die Ausarbeitung auf der Umsetzungsebene abgeschlossen ist, wird auch dieses veröffentlicht.

Die zweite Frage von Herrn Dr. Maier.

Die zweite Frage: Herr Staatsrat, Sie sagten eben, dass die Konstruktion so sei, dass die Aufsicht bezüglich der ARGE bei den Ländern liege. Deswegen habe der Bund gesagt, dass er mit seinem Gesetz nicht zuständig sei. Dann würde das aber in der Konsequenz - da geben Sie mir doch wahrscheinlich recht - dazu führen, dass wenn das Bundesverfassungsgericht die Sache nicht weiter anfasst, die Novellierung hier stattfinden müsste, um die vorhandene Aufsicht, die bei uns liegt, auch mit einer Veröffentlichung der gesetzlichen Grundlagen auszustatten, also wäre es eine Aufgabe für dieses Parlament.

Herr Staatsrat, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Maier! Das Problem liegt woanders. Das Problem liegt bei dem Paragrafen 44 b Absatz 3. Ich möchte den entscheidenden Satz zitieren:

"Die Arbeitsgemeinschaft nimmt die Aufgaben der Agentur für Arbeit (Bund) als Leistungsträger nach diesem Buch"

- also nach diesem Gesetzbuch -

"wahr."

Jetzt kommt es:

"Die kommunalen Träger sollen der Arbeitsgemeinschaft die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach diesem Buch übertragen."

Da liegt das Kernproblem, dass die kommunalen Träger, auch Hamburg, ihre Arbeitsmarktpolitik auf die ARGE, die materiell Aufgaben des Bundes wahrnimmt, überträgt. Die Aufsicht dieser Mischverwaltung liegt in Hamburg. Nun sagt der Bund - eine rein formale Betrachtung des Bundes: Dort, wo die Landesaufsicht gegeben ist, gibt es keine Anwendungsmöglichkeit des Bundesinformationsgesetzes unabhängig davon, ob dieses materiell eine Bundesaufgabe ist. Da liegt das Kernproblem.

Frau Gregersen, bitte.

Herr Staatsrat, das war soeben die Theorie. Jetzt kommen wir einmal zur Praxis. Zählt es beispielsweise zu den nicht veröffentlichten internen Anweisungen der ARGE in Hamburg, dass Schwerbehinderte von der für sie zuständigen Agentur nur betreut werden, wenn sie den Schwerbehinderten-Ausweis nicht dabei haben, aber die Weisung, dass sie sich dort vorstellen sollen?

Herr Staatsrat.

Ich wäre dankbar, wenn Sie mir diese Weisung geben könnten, dann würde ich dem nachgehen, prüfen und Ihnen das Ergebnis der Überprüfung mitteilen. Diese Frage kann ich so jetzt nicht beantworten.

Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Fragestunde beendet und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 36, Drs. 18/5968, Antrag der CDU-Fraktion: Akzeptanz für Ahn

dungen von Ordnungswidrigkeiten bei Verschmutzungen im öffentlichen Raum.

[Antrag der Fraktion der CDU: Akzeptanz für Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten bei Verschmutzungen im öffentlichen Raum - Drs. 18/5968 -]

Hierzu liegt Ihnen als Drs. 18/6117 ein Antrag der SPDFraktion vor.

[Antrag der Fraktion der SPD: Sauberkeit fördern, Verschmutzungen beseitigen und Ordnungswidrigkeiten vorbeugen! - Drs. 18/6117 -]

Wer wünscht das Wort? - Herr Hesse.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere wachsende Stadt Hamburg ist eine wunderschöne und saubere Stadt.

(Michael Neumann SPD: Menschliche und kreati- ve!)

Das liegt zum einen an dem Umwelt- und Verantwortungsbewusstsein vieler unserer Bürgerinnen und Bürger, aber zum anderen auch an unserer Stadtreinigung, die konsequent vor Ort aktiv ist und zudem auch aus meiner Sicht eine hervorragende Öffentlichkeitsarbeit leistet.

Das merkt man immer dann, wenn man andere Städte besucht oder im Ausland war und nach Hamburg zurückkehrt. Dann stellt man fest, dass Hamburg eine schöne und saubere Stadt ist.

(Vizepräsidentin Dr. Verena Lappe übernimmt den Vorsitz.)

Die Tourismuszahlen, die kontinuierlich in unserer Stadt steigen, machen es deutlich, dass diese Feststellung von vielen Besuchern honoriert wird.

Aber wir wollen uns nicht auf den Lorbeeren ausruhen, denn es gibt auch in unserer sauberen und schönen Stadt noch Dinge, die getan werden müssen.

Es stört die Menschen, wenn Kaugummis auf der Straße sowie auf den Fußwegen ausgespuckt und wenn Zigarettenkippen in der Öffentlichkeit weggeschnippt werden. Es stört die Menschen, wenn Taschentücher, Werbeflugblätter oder Zigarettenschachteln weggeworfen, wenn Glasscherben oder Dosen liegen gelassen und wenn Aschenbecher im Gelände ausgeleert werden.

(Zuruf von Antje Möller GAL)

- Ja, Frau Möller, und besonders unerfreulich ist die Sperrmüllentsorgung.

Das alles findet auch in unserer sauberen und schönen Stadt Hamburg statt. Daher müssen wir uns Gedanken machen, wie wir das ändern können.