Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Hause oder im Kraftfahrzeug nicht mehr rauchen darf, aber es ist natürlich selbstverständlich, dass man es nicht tun sollte, wenn Kinder anwesend sind.

Ich möchte eine Initiative der Gesundheitssenatorin begrüßen. Ich bin ein wenig traurig, dass die Gesundheitsbehörde bei dieser Debatte nicht vertreten ist. Trotzdem möchte ich die Initiative loben, die die Gesundheitssenatorin gemeinsam mit dem ADAC gestartet hat. Sie appellieren an Eltern, im Kraftfahrzeug nicht zu rauchen. Ich würde mich freuen, wenn die Presse morgen - sie ist jetzt nicht mehr im Hause vertreten, aber es gibt ja technische Möglichkeiten, dieser Debatte trotzdem zu folgen - nicht nur Artikel darüber bringt, wo man in Zukunft nicht mehr rauchen darf, sondern auch den Hinweis gibt, wo man nicht rauchen sollte, das heißt, in Anwesenheit von Kindern. Es würde diese Debatte etwas ausgewogener gestalten, wenn man in der Öffentlichkeit dafür wirbt. Andere Möglichkeiten haben wir nicht.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU und der GAL)

Ich kann schon fast sagen, danke für den Applaus, weil das eigentlich meine letzten Worte waren. Ich bin gespannt, wie die Debatte weiterhin verlaufen wird. Ich erwarte keine großen Überraschungen mehr, aber man weiß nie, was noch passiert. Ich denke, dass wir etwas Gutes auf den Weg bringen werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der GAL)

Das Wort bekommt Herr Krüger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Bestmann hat es eben gesagt, wir stehen heute erneut vor diesem Thema, weil die freiwillige Selbstkontrolle, die eingegangen worden ist - unabhängig davon, ob alle gastronomischen Betriebe dort angeschlossen waren oder nicht - schlichtweg nicht eingehalten worden ist. Ich sage das deshalb zu Anfang, weil jeder von uns im Gesundheitsbereich sehr viele E-Mails bekommen hat. Die letzte haben wir am Freitagmorgen um 0.16 Uhr bekommen, weil es einen Spezialfall betraf. Es hätte der Gastronomie gut zu Gesicht gestanden, wenn sie dieses Problem selbst geregelt hätte, dann hätten wir es nicht gesetzlich regeln müssen.

Vor fünf Monaten, am 31. Januar 2007, habe ich hier vor zu schnellen und zu hektischen Lösungsversuchen bei dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewarnt. Die Zeit, die wir uns genommen haben, war gut investiert. Die CDU hat drei Monate später einen Gesetzentwurf vorgelegt, der so ausgewogen gewesen ist, dass er die Zustimmung aller Experten bekommen hat. Das ist bei einem solchen Thema sicherlich nicht ganz einfach. Ich habe im Januar bereits gesagt, es gibt weder SPDRaucher noch CDU-Nichtraucher. Deswegen freue ich mich auch, dass sich alle drei Fraktionen auf den CDUEntwurf geeinigt haben.

Der Name, der ein bisschen sperrig ist - "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit" - ist Programm. Es geht um den Schutz vor ungewolltem Passivrauchen in der "gefühlten" Öffentlichkeit. Es ist kein Tabakkonsumverbotsgesetz. Das halte ich für sehr wichtig. Die Menschen müssen selbst entscheiden, was sie in ihren eigenen vier Wänden tun oder auch nicht tun. Aber es gibt in Hamburg eindeutig einen Paradigmenwechsel: Nichtrauchen wird in der

Öffentlichkeit in Zukunft der Normalfall sein und Rauchen die Ausnahme.

Ich möchte an dieser Stelle etwas zur seinerzeitigen Hektik sagen. Meines Wissens sind wir das erste Parlament in Deutschland, das dieses Gesetz nicht einbringt, sondern tatsächlich verabschiedet hat. Hamburg setzt hier also ein Zeichen.

Gefühlte Öffentlichkeit bedeutet: Rauchen in Gaststätten einschließlich Diskotheken - das ist sehr wichtig - wird verboten sein. Ausnahmen sind spezielle, abgeschlossene Räume, die mit eigener Be- und Entlüftung versehen und entsprechend zu kennzeichnen sind. Aber wir haben Rauchverbot - das haben wir in beiden Anhörungen und im Ausschuss einvernehmlich festgestellt - konsequenterweise auf andere Bereiche ausgeweitet. Es geht um alle öffentlichen Gebäude, Verwaltungsgebäude, übrigens auch um dieses Rathaus. Von daher denke ich nicht, dass eine besondere Erwähnung erforderlich wird. Rauchen wird in öffentlichen Gebäuden nur noch dort erlaubt sein, wo spezielle Raucherräume eingerichtet werden.

Rauchen ist - das sollte für alle selbstverständlich sein -, in Krankenhäusern verboten. Ausnahmen sind nur da möglich, wo es aus therapeutischen oder aus menschlichen Gründen sinnvoll ist, davon abzusehen, zum Beispiel in der Palliativmedizin - man will sicherlich niemandem, der im Sterben liegt, in den letzten Lebenswochen das Rauchen abgewöhnen - oder im Maßregelvollzug, wo wir es sicherlich nicht wollen, dass jemand zum Rauchen vor die Tür geht.

Rauchen ist in Heimen verboten. Ausnahmen gibt es dort, wo Menschen in ihren eigenen Zimmern wohnen, also leben. Rauchen - auch das ist in Hamburg schon selbstverständlich - ist in Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen verboten.

Rauchen wird in Hochschulen und Bildungseinrichtungen für Erwachsene verboten sein, in Theatern, Museen, Sporthallen, Schwimmbädern und so weiter. Und Rauchen ist verboten in allen Geschäften, in denen Lebensmittel oder Getränke zubereitet und verkauft werden. Wir wollen das natürlich aus Gründen der Wettbewerbssicherheit nicht nur in Einzelgeschäften haben, sondern auch in geschlossenen Einkaufszentren. Wir haben im Gesetz Festzelte ausgenommen, weil die Fluktuation in einem Festzeltbetrieb eine sinnvolle Kontrolle einfach nicht durchsetzbar macht und eine Durchsetzung unverhältnismäßig wäre.

Wir haben - damit gehe ich noch einmal auf die GALPresseinformation von heute ein - in Vereins- und Klubheimen, die nicht öffentlich zugänglich sind, also nur Mitgliedern vorbehalten sind, die Entscheidung den Betreibern und den Vereinsmitgliedern - das ist wirklich privater Bereich - selber überlassen. Es geht nicht um jedes Vereins- und Klubheim, es geht um die nicht öffentlichen, nicht öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Wir werden heute einen Zusatzantrag zu beschließen haben, der Ihnen vorliegt, was den Bereich der Polizei anbelangt, weil es sicherlich sinnvoll ist, dass in Arresträumen oder auch während der Vernehmung ein Täter beispielsweise nicht die Zeugenaussage unterbricht, um eine Zigarette zu rauchen, sondern dass ihm das gestattet wird.

Ganz kurz noch zu den Zusatzanträgen, von denen hier eben gesprochen wurde. Ambulante Gesundheitseinrichtungen, das sind zum Beispiel Arztpraxen, haben wir

D Etwas Ähnliches gilt für den Wunsch der SPD, das Rathaus mit hineinzunehmen. Selbst der Senat hat zugegeben, dass in der jetzigen Lesart unklar ist, ob das Rathaus unter das Gesetz fällt oder nicht. Ich würde sehr darum bitten, dass das Rathaus vielleicht auch nicht erst zum 1. Januar 2008, sondern schon etwas früher konsequent rauchfrei wird. Da kann man sicherlich mit gutem Beispiel vorangehen und damit in der Gesellschaft auch für ein bisschen mehr Verständnis für dieses Gesetz werben, als wenn man sich selber sozusagen auch erst zum Jagen tragen lässt.

bewusst nicht im Gesetz erwähnt, weil es zum einen sicherlich jedem Arzt überlassen ist, was er in seinen eigenen Räumen tut, und auf der anderen Seite habe ich noch niemals - Sie müssten mich eines Besseren belehren - eine Arztpraxis erlebt, in der im Behandlungsraum oder im Wartezimmer geraucht wird. Das gibt es nicht. Insofern, glaube ich, ist es nicht nötig.

Was den öffentlichen Personennahverkehr anbelangt, so haben wir es hier mit der konkurrierenden Gesetzgebung zu tun. Der Bund hat den Bereich des öffentlichen Nahverkehrs geregelt. Ausnahme ist in der Tat der Flughafen. Ich habe mich in den letzten Tagen noch einmal persönlich davon überzeugt, dass der Flughafen Vorrichtungen getroffen hat, dass an den 18 Rauchertischen, die es im Flughafen gibt, eine Atemluft herrscht, die sicherlich besser ist als in jedem anderen Bereich. 99 Prozent aller Partikel werden gefiltert. Hier ist eine Regelung nicht erforderlich.

Auch Spielplätze, Frau Bestmann, halte ich in der Tat vom Prinzip für genauso sinnvoll. Allerdings geht es hier um ein Gesetz, das vor den Gefahren des Passivrauchens schützen soll. Es passt einfach nicht in die Systematik dieses Gesetzes hinein, auch die Gefahren der Kippen mit zu regeln. Ich darf Sie beruhigen, alle sieben Hamburger Bezirke haben entweder das Rauchen - und die Bezirke sind für Spielplätze zuständig - auf Spielplätzen bereits verboten oder bereiten es entsprechend vor. Also, auch Rauchen auf Spielplätzen wird sicherlich im Laufe dieses Jahres der Vergangenheit angehören.

Dieses Gesetz soll in erster Linie Menschen motivieren Rücksicht zu nehmen und es soll zur Rücksichtnahme auffordern. Wir wollen aber keine Kriminalisierung, deshalb bleiben wir bei dem Bußgeldrahmen, den wir ursprünglich vorgesehen haben. Bußgelder von 1 000 oder gar 5 000 Euro für Rauchen halten wir einfach für unverhältnismäßig. Kein Gastronom möchte jeden Abend 500 Euro zahlen oder gar jeden Abend Kontrollen haben. Die Änderung, von der Sie gesprochen haben, ist eine sprachliche. Wir bleiben nach wie vor dabei, dass derjenige, der kontrolliert - der BOD, der Wirtschafts- und Ordnungsdienst, wer auch immer - bei der zufälligen Zigarette, die sich jemand gedankenverloren in der Gaststätte anzündet, nicht gleich mit der Gebührenkeule kommt, sondern in der Erwartung ermahnt, dass dann die Zigarette ausgemacht wird. Wer sich dem hartnäckig widersetzt, muss eben ins Portemonnaie greifen. Das, finde ich, ist auch in Ordnung. Insofern ist es eine sprachliche Richtigstellung dessen, was wir von Anfang an wollten.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft, damit insbesondere die Gastronomen genügend Zeit haben sich umzustellen. Das ist eine Konzession, die wir an Gastwirte gemacht haben in der Erwartung, dass das dann auch konsequent umgesetzt wird.

Rauchfreiheit ist in vielen anderen Ländern gelungen. Ich habe mich gerade vor ein paar Wochen wieder in Lettland davon überzeugt - ein Land, in dem traditionell sehr viel geraucht wird und wo es seit wenigen Monaten ein sehr stringentes Rauchverbotgesetz gibt, durch das tatsächlich in jeder Diskothek, in jeder Kneipe und in jedem Speiselokal mit Ausnahme von Raucherzimmern nicht mehr geraucht wird. Es funktioniert auch in solch einem Land. Deshalb bin ich ganz sicher: Auch in Hamburg wird das Nichtrauchen in der Öffentlichkeit in wenigen Monaten Selbstverständlichkeit sein.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD und der GAL)

Das Wort bekommt Frau Husen.

Ja, ich kann mir vorstellen, dass ich nicht die Einzige bin, die nach Hause möchte. Von daher werde ich Sie jetzt nicht mit Argumentationen und Rückblicken belästigen, die meine Vorredner und Vorrednerinnen dankenswerterweise schon sehr ausführlich gebracht haben. Ihr Gesetzentwurf ist gut. Wir werden ihm zustimmen. Er könnte besser sein, wenn Sie unserem Zusatzantrag zustimmen. Ich finde auch, dass er besser sein könnte, wenn Sie auch dem zweiten Punkt des SPDZusatzantrags zustimmen würden.

Ich möchte zu einigen Punkten kurz noch etwas sagen. Ich teile nicht die Auffassung, dass der Flughafen ausgenommen werden sollte, weil er technischen Nichtraucherschutz praktiziert. Wir geben diese Möglichkeit, technischen Nichtraucherschutz zu praktizieren, aus gutem Grund auch anderen Einrichtungen nicht, da wir an technischen Nichtraucherschutz nicht glauben. Das schien mir jedenfalls Konsens im Ausschuss gewesen zu sein. Von daher wundert mich ein wenig, warum der Flughafen mit modernen Abluftanlagen arbeiten darf, mit denen andere nicht arbeiten dürfen. Außerdem: Weil Sie dem Flughafen unbedingt dieses Privileg sichern wollen, nehmen Sie jetzt die Passagierterminals der Häfen, die vergleichbare Regelungen nicht haben, auch nicht mit hinein. Das finde ich wirklich inkonsequent.

(Beifall bei allen Fraktionen)

- Ich habe es gesehen, da haben gerade die Nichtraucher und Nichtraucherinnen geklatscht.

Wirklich ganz inständig bitten möchte ich Sie eigentlich, doch den Spielplätzen zuzustimmen. Ich finde auch, dass das Argument, das von Herrn Krüger und auch im Gesundheitsausschuss schon gebracht worden ist, dass es in irgendeiner Form nicht ins Gesetz passen würde, nicht trägt. Ich möchte Ihnen noch einmal etwas vorlesen. Ich habe das im Gesundheitsausschuss schon gemacht, aber ich möchte es hier einfach noch einmal für das ganze Haus tun. Sie haben in Paragraf 2 Absatz 5 darauf hingewiesen:

"In den Fällen …"

Kita und Schule - Ich kürze das jetzt einmal ab.

"… erstreckt sich das Rauchverbot auch auf das Gelände, auf welchem sich die Gebäude befinden, sowie auch auf alle schulischen Veranstaltungen und alle Kinder- und Jugendveranstaltungen außerhalb der Gebäude."

Das bedeutet: Wenn die Kita-Gruppe mit ihren Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern zum Spielplatz geht, dann dürfen die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner nicht rauchen, und zwar aus Passivrauchschutzgründen. Die Eltern, die daneben stehen, dürfen ihre Kleinen allerdings bequarzen. Ich finde das ehrlich gesagt kein besonders gutes Signal.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Ich finde, man hätte Spielplätze ohne Schmerz aufnehmen können, egal ob die Bezirke es regeln oder nicht. Ich finde, die Signalwirkung, wenn wir es im Landesgesetz haben, ist de facto die größere. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass es bei Ihnen Leute gibt, die sagen: "Aber auf Spielplätzen möchte ich eigentlich gerne rauchen." Denn auch da sind wir uns, glaube ich, einig - Frau Bestmann hatte das gerade schon angesprochen - dieses Gesetz ist natürlich ein erster Schritt hin zu einer Verhaltensänderung. Aber diese Verhaltensänderung muss natürlich auch über den Rahmen dessen, was gesetzlich regelbar ist, hinausgehen.

Es muss ganz klar weiter Aufklärung bei Schwangeren, bei Menschen, die mit Schwangeren leben und bei Menschen, die mit Kindern leben, geben, dass gerade Schwangere und Kinder von Passivrauch besonders gefährdet sind und dass deshalb natürlich wünschenswert ist, dass möglichst alle Kinder in Hamburg auch im häuslichen Umfeld rauchfrei aufwachsen. Ich bin ganz der Meinung von Frau Bestmann und, ich denke, auch von Ihnen, Herr Krüger, dass sich das dem gesetzlichen Einflussbereich entzieht, weil es eben auch die Wohnung als unantastbaren Raum und das Erziehungsrecht der Eltern gibt, aber dass es unser aller Interesse sein müsste, Kinder, soweit es geht, vor Passivrauch zu schützen. Deshalb ist es wirklich wichtig, dass Spielplätze mit hineinkommen.

Eine letzte Sache: Wir haben es in unserem Zusatzantrag schon nicht mehr drin, weil ich wusste, dass es nicht durchkommt. Ich persönlich finde immer noch, dass der Einzelhandel eigentlich auch gerne unter das Nichtraucherschutzgesetz hätte fallen dürfen, weil ich finde, dass es ehrlich gesagt auch nicht gerade ein Ausdruck von wirtschaftlicher Freiheit oder Ähnlichem ist, bei einem Frisör oder in einer Videothek bequalmt zu werden. Aber sei es drum.

Abschließend: Dem SPD-Antrag werden wir in Punkt 2 zustimmen, weil wir die Ergänzungen, die dort stehen, absolut richtig finden. Bei den anderen Sachen sind wir nicht ganz Ihrer Meinung. - Dem CDU-Antrag werden wir bei Punkt 1 zustimmen. Wir finden immer noch, dass wir in Bezug auf die Bußgelder die beste, weil weitestgehende, Formulierung haben. Wir freuen uns aber, dass Sie sich immerhin haben beraten lassen, dass ein Raucherregister vielleicht ein bisschen zu hoch gegriffen ist, um Raucherinnen und Raucher im Wiederholungsfall belangen zu können. Wir freuen uns sehr, dass 13 Monate - ziemlich genau 13 Monate -, nachdem wir den ersten Antrag zu dem Thema eingebracht haben, jetzt ein Gesetz dazu hoffentlich einstimmig verabschiedet wird und es eben 19 Monate nach der Antragseinbringung sogar zur Umsetzung des Gesetzes kommt. - Danke schön.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort bekommt Herr Böttger.

Ich weiß ja, dass der eine oder andere ungeduldig ist. Nichts desto trotz, erlauben Sie mir

(Michael Neumann SPD: Nein!)

nach etlichen Monaten des Kampfes für den Nichtraucherschutz doch noch eine kurze persönliche Erklärung. Ich bin sehr glücklich, dass wir heute so weit gekommen sind, dass wir einvernehmlich einen Entwurf verabschieden, für den wir ursprünglich mit einigen wenigen begonnen haben zu kämpfen und mittlerweile eine Mehrheit dieses Parlaments erfasst haben. Es zeigt, dass Fraktionen auch ohne interfraktionell offizielle Aktivitäten doch gut zusammenarbeiten können.

Eine kurze Anmerkung noch: Es ging nicht vor 13 Monaten los. Es ging schon vor weit über zwei Jahren los. Den einen oder anderen haben wir noch zum Jagen getragen, das muss ich noch einmal ganz stolz anmerken. - Danke schön.

(Beifall bei allen Fraktionen)