nicht – weil ich heute schon mehrmals genannt wurde –, darauf hinzuweisen, dass man meinen Namen "Gwoodtz" ausspricht, das für die nächsten Anreden.
Ich möchte eigentlich nur ein paar Worte sagen, weil Herr Frankenberg schon viel gesagt hat, die Senatorin gleich noch spricht und wir das Ganze im Schulausschuss noch weiter diskutieren werden. Eins vorweg: Die Sorge von Frau Ernst hat eine gewisse Berechtigung und es ist völlig klar, dass in der jetzigen Situation, in der sich vieles verändert und aufbricht, Eltern auch über die Option nachdenken und diskutieren, ihre Kinder eventuell auf eine Privatschule zu geben. Wenn ich die Zukunft nicht genau im Detail kenne, ist das völlig legitim, mich auf dem Markt umzusehen.
Schulen in freier Trägerschaft sind aus unserer Sicht auch ein Element der Zivilgesellschaft, das ganz normal dazugehört. Jede Gründung und jede Debatte über eine private Schule sind ein Ausdruck aktiven bürgerlichen Engagements und ein Stück gelebter Demokratie, wobei es dabei nicht um die Privatisierung von Schulen und von Bildung geht, sondern die Ersatzschulen an der Erfüllung des öffentlichen Auftrags teilnehmen und teilhaben, den Zielen der Schulgesetze verpflichtet sind und sich im Erreichen dieser Ziele genau wie die staatlichen Schulen dem Qualitätswettbewerb stellen müssen.
Ein paar Worte zu dem, was Frau Heyenn gesagt hat: Das Verwaltungsgerichtsurteil hat nicht gesagt, maximal 133 Euro monatliches Schulgeld, sondern ein durchschnittliches monatliches Schulgeld in Höhe von 133 Euro sei als verfassungsrechtlich unbedenklich einzustufen. Ein Durchschnitt heißt immer, es gibt etwas darüber und es gibt auch etwas darunter.
Was immer wieder diskutiert wird, ist die Frage des Sonderungsverbots. Mir passiert auch immer gerne der Fehler, zu sagen, es sei ein Sonderungsgebot. Aber eigentlich ist es das Sonderungsverbot. Natürlich führt die Erhebung von Schulgeld zu gewissen sozialen Hürden. Deswegen gibt es die Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Finanzierung der Ersatzschulen. Für die Schülerinnen und Schüler müssten wir, wenn sie nicht an den Ersatzschulen wären, zu vollen 100 Prozent in den staatlichen Schulen ohnehin aufkommen. Insofern ist es richtig und wichtig, die Kosten pro Schüler anteilig zu finanzieren. Herr von Frankenberg hat schon gesagt, dass wir diesen Anteil auf 85 Prozent erhöhen. Wenn man sagen will, es gibt einige Ersatzschulen, die das komplett ohne Schulgeld machen, dann ist dabei tatsächlich die Frage, wie sie es schaffen, bei 85 Prozent perspektivisch anteiliger Finanzierung auf das Schulgeld zu verzichten. Wenn es dann mit schlechterer Bezahlung der Lehrkräfte einhergeht, darf das auch nicht sein. Wäre dann Ihre Konsequenz, die anteilige Finan
zierung auf 100 Prozent zu erhöhen? Das sind alles Fragen, die wir im Schulausschuss diskutieren müssen. Wie kann man die Ersatzschulen als Teil der Bildungslandschaft in Hamburg einordnen und weiterhin mitfinanzieren als ein Angebot neben vielen und mit dem Blick auf das Sonderungsverbot sehen, dass wir das in Hamburg auch einhalten? Da zeigt die Vergangenheit, dass die Behörde auch in den letzten Genehmigungsverfahren nicht gesagt hat, die Kriterien stünden nur auf dem Papier und genehmigt würde jeder Antrag. Wir haben gesehen, dass Anträge auch zurückgewiesen werden, mit dem Hinweis auf das Sonderungsverbot. Insofern freue ich mich auf die Fortsetzung der Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ordnung der Schulen in freier Trägerschaft – und ich spreche von den Ersatzschulen, denn die Internationale Schule gehört zu den Ergänzungsschulen, aber über die unterschiedlichen Voraussetzungen werden wir im Ausschuss noch einmal sprechen – ist seit der Weimarer Verfassung unverändert und steht nicht zur Disposition im Landesgesetz. Schulen in freier Trägerschaft zu gründen, ist ebenso ein Bürgerrecht, wie auch Kinder in diese zu schicken. Ich glaube, dieses Bürgerrecht wird der Senat selbstverständlich auch weiterhin achten und verteidigen. Die Schulen in freier Trägerschaft – das gehört auch zu der grünen Programmatik – gehören zur pluralen Schullandschaft des öffentlichen Schulwesens.
Es ist in der Sache darin begründet, dass im Rahmen der Rechtsordnung besondere weltanschauliche und pädagogische Wünsche der Eltern auch in einem Schulwesen in freier Trägerschaft zum Ausdruck kommen sollen. Der Staat ermöglicht dies, indem er die Schulen in freier Trägerschaft materiell ähnlich ausstattet wie die staatlichen, also sie auch zu wesentlichen Teilen finanziert.
Jetzt möchte ich einmal mit einem Vorurteil aufräumen, weil ich die monate- und ja sogar jahrelange Auseinandersetzungen schon geführt habe um die Frage, wie viel Schulen in freier Trägerschaft tatsächlich bekommen sollen. Die älteren Kollegen – in Anführungszeichen – unter Ihnen wissen, wie viele Schulausschusssitzungen, öffentliche Anhörungen wir dazu im Jahre 2000 und 2001 schon geführt haben. Es ist so, dass man bei diesen 60 Prozent, von denen Sie sprachen, Frau Heyenn, in anderen Bundesländern immer wieder ver
gisst, dass dort noch Unterstützung von den Kommunen dazukommt und diese Statistiken einfach hinken, wenn Hamburg verglichen wird mit Flächenländern, in denen die kommunalen Ebenen zusätzliche Gelder geben. Das ist der Punkt, das sollten wir dann im Ausschuss im Detail besprechen.
Doch auch, wenn Schulen in freier Trägerschaft andere Wege gehen dürfen, müssen sie es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, dass sie dasselbe Bildungsziel erreichen können wie die Schülerinnen und Schüler in den entsprechenden staatlichen Schulen. Dazu hat der Senat den gesetzlichen Auftrag, die Anträge zur Genehmigung eben dieser Schulen in freier Trägerschaft genau zu überprüfen. Das tun wir und das gilt auch für den laufenden Betrieb dieser Schulen. Ich will noch einmal ganz bewusst die zentralen Kriterien benennen, weil das wichtig ist, um die vielen auch in den Medien traktierten Missverständnisse oder Behauptungen aufzuklären. Die Lehrkräfte müssen eine vergleichbare Qualifikation haben und ihr rechtlicher und wirtschaftlicher Status muss gesichert sein.
Es müssen 75 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer ein erstes und zweites Staatsexamen haben und jeder andere Einzelfall, bei dem das nicht zutrifft, wird in der Behörde geprüft. Zudem muss der Betrieb der Schule in geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. Das ist sehr wichtig, dass sie nicht im Zelt oder in irgendeiner Butze Schule betreiben können. Das heißt, es müssen Fachräume vorhanden sein, um entsprechenden Unterricht zu machen. Auch das ist ein zentrales Kriterium, das zu einer Genehmigung oder Nichtgenehmigung führt. Und es darf keine nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abgeschotteten Privatschulen geben. Das bedeutet – jetzt kommen wir zu dem ganz zentralen Punkt des Sonderungsverbots: Der Senat ist verpflichtet, insbesondere das Sonderungsverbot streng zu kontrollieren. Das Schulgeld darf eine finanzielle Höhe nicht überschreiten – da sind wir hier bei 200 Euro – und es muss durch sozial gestaffelte Gebühren, Stipendien, Gebührenerlasse oder Freiplätze gewährleistet sein, dass die Eltern mit geringerem Einkommen Kinder an diesen Schulen anmelden können. Die elf Ersatzschulen, die dem nicht entsprechen, müssen Freiplätze, Stipendien und so weiter zur Verfügung stellen. Das ist die Kompensation.
Jetzt geht es um die Frage, wie kontrolliert wird? Der Senat muss eine Schulaufsicht dafür installieren und diese Aufgabe nimmt an Bedeutung zu, weil immer mehr neue Schulträger auf den Markt drängen. Deshalb haben wir die Schulaufsicht verstärkt. Wenn es nicht funktioniert und die Kriterien
nicht erfüllt werden, dann gibt es Auflagen. Auch das ist bekannt. Das ist notwendig, weil wir die Verantwortung für die Kinder tragen. Ebenso haben wir dafür Sorge zu tragen, dass die wachsende Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft – da sind wir bei einem weiteren Punkt, Frau Heyenn – zweckentsprechend verwendet wird und nicht etwa privates Vermögen daraus gebildet wird. Auch diese Kontrollaufgabe nimmt zu, weil Antragsteller auftreten, bei denen entweder diese nötige Qualität des Unterrichts nicht gewährleistet wird, das Sonderungsverbot verletzt wird oder auch die Verwendungsbedingungen der Verfassung und des hamburgischen Rechts nicht eingehalten werden. Wenn die Schulbehörde solchen Antragstellern das Recht auf das Betreiben einer Schule verwährt, ist das trotzdem kein Argument gegen die Privatschulfreiheit, sondern zeigt nur, dass die staatliche Aufsicht ihre Aufgabe erfüllt.
Wir werden in Zukunft die Schulen in freier Trägerschaft weiterhin unterstützen. Sie sind Bestandteil der pluralen Bildungslandschaft und geben pädagogische Anstöße für das staatliche Schulwesen. Wir finden viele Elemente in den Grundschulen, die vorher in privaten Grundschulen entwickelt worden sind und übernommen wurden. Trotzdem möchte ich noch einmal betonen, dass der Senat im Zuge der Koalitionsvereinbarung eine Schuloffensive startet, um auch im staatlichen Schulwesen mehr attraktive und bessere Angebote zu ermöglichen. Ich kann es verstehen, wenn Eltern ihre Kinder an Schulen in freier Trägerschaft anmelden, weil sie sich dort moderne Pädagogik erhoffen. Das ist gerade im Rahmen auch der "Schulen unter dem Kirchturm" passiert. Moderne Reformpädagogik, jahrgangsübergreifendes Arbeiten, Ganztagsschulpädagogik, keine Trennung nach Klasse 4 – das sind alles attraktive Angebote. Aber das möchten wir auch für die staatlichen Schulen erreichen. In Zukunft soll auch keiner gezwungen sein, sein Kind auf eine private Schule schicken zu müssen, weil er nicht das besondere pädagogische Profil bei den staatlichen Schulen findet. Deshalb ist es wichtig, dass wir kostenlose qualitativ gute Schulbildung allen Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern ermöglichen. Das ist eine schützenswerte gesellschaftliche Errungenschaft. – Vielen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 19/888 an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Drucksache 19/888 einstimmig an den Schulausschuss überwiesen worden.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf, Drucksache 19/1000, Antrag der SPD-Fraktion: Alle Hamburger Kinder sollen schwimmen lernen – Schwimm-Offensive für Hamburgs Schulen.
[Antrag der Fraktion der SPD: Alle Hamburger Kinder sollen schwimmen lernen – Schwimm-Offensive für Hamburgs Schulen – Drs 19/1000 –]
Die SPD-Fraktion möchte die Drucksache 19/1000 an den Schulausschuss überweisen. Für die Drucksache 19/1105 liegt ein Überweisungsantrag der Fraktion DIE LINKE ebenfalls an den Schulausschuss vor. Wird das Wort gewünscht? – Herr Rabe hat das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den Schwimmkünsten der Hamburger Kinder steht es nicht zum Besten, aber das fällt erst beim zweiten Blick in die Statistik auf. Warum? Bei unserem schönen Unterwasserthema trübt das Seepferdchen den Blick auf die Realität. Dieses Abzeichen wurde nämlich eingeführt, um Kindern Mut zu machen. Sie müssen dazu 25 Meter irgendwie im Wasser vorankommen ohne zu ertrinken. Das ist ein Anfang, aber man ist damit noch lange kein Schwimmer. Deswegen sagt die DLRG auch ganz klar: Wer das Seepferdchen hat, ist noch kein Schwimmer, sondern ein Nichtschwimmer. Schwimmer ist man dann, wenn man das Bronze-Abzeichen schafft. Wie viele Kinder schaffen das eigentlich in Hamburg?
Am Ende der vierten Klasse kann ein Drittel der Hamburger Schüler nicht schwimmen. Am Ende der sechsten Klasse können 16 Prozent der Hamburger Schüler nicht schwimmen. Was besonders Sorgen macht: Selbst beim Schwimmen zeigt sich die soziale Spaltung der Stadt. Beispielsweise in Wilhelmsburg – ausgerechnet die Elbinsel sozusagen – können 70 Prozent der Kinder am Ende der vierten Klasse nicht schwimmen.
In Volksdorf und Sasel dagegen können 20 Prozent am Ende der vierten Klasse nicht schwimmen. Alle anderen haben bereits das Bronze-Abzeichen. Die Schulen mit den meisten Nichtschwimmern liegen in den Stadtteilen Billstedt und Wilhelmsburg und die mit den besten Schwimmergebnissen in
Rotherbaum, Flottbek, Volksdorf und Sasel. Wir sagen deshalb: Die Schule muss dafür sorgen, dass alle Kinder in Hamburg vernünftig schwimmen können.
Wie kann das gelingen? Sicherlich nicht so, wie der Senat bisher gehandelt hat. Anstatt den Schwimmunterricht zu verstärken, hat der Senat den Schwimmunterricht um mindestens 25 Prozent, vermutlich sogar um 30 Prozent gekürzt. Und dann die Sache mit den Lehrschwimmbecken – ich habe leider nur fünf Minuten, deswegen haben Sie Glück. Ich erspare Ihnen das meiste.
Aber ich will zwei Beispiele nennen. Die Gemeinde Wentorf hat eine Grundschule und hat trotzdem für die Schülerinnen und Schüler ein Lehrschwimmbecken. Die Gemeinde Reinbek östlich von Hamburg hat vier Grundschulen und ebenfalls ein Lehrschwimmbecken plus ein öffentliches Bad.
Und wir streiten in einer Millionenstadt mit 223 Grundschulen über den Erhalt von sage und schreibe fünf Lehrschwimmbecken. Das ist wirklich ein Armutszeugnis. Wir sollten uns nicht wundern, dass es um die Schwimmfähigkeit der Kinder nicht zum Besten steht.
Die Schulbehörde sagt in einer Pressemitteilung, die Schwimmleistungen der Schüler hätten sich verbessert. Das kann sogar sein. Lassen Sie uns nicht darüber streiten, denn in einem Punkt können wir schnell einig werden. Die Schwimmleistungen sind noch nicht ausreichend. Uns hat Mut gemacht, dass an vielen Schulen 80, 90 Prozent der Kinder schwimmen lernen und deswegen sagen wir: Wir wollen, dass nach der vierten Klasse 90 Prozent der Kinder und nach der sechsten Klasse alle Hamburger Kinder schwimmen können. Mit unserem Vorschlag, den Antrag zur weiteren Beratung zu überweisen, wollen wir mit Ihnen gemeinsam Wege suchen, um den Schwimmunterricht zu verbessern. Schwimmen macht Spaß und unten im Foyer steht ein Schild, darauf steht auch noch: So schön kann Politik sein. Mein Appell an das Haus: Zeigen Sie, dass beides richtig ist, stimmen Sie der Überweisung zu und sorgen Sie mit uns gemeinsam dafür, dass an dieser Stelle Verbesserungen eintreten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rabe, vielen Dank für Ihren Antrag. Allerdings bedauere ich ein wenig, dass Sie Mitglied im Schulausschuss aber nicht im Sportausschuss sind. Denn dann hätten Sie inzwischen auch schon mitbekommen, dass in den Lehrschwimmbecken überhaupt gar kein Schwimmunterricht mehr von schulischer Seite stattfindet,