Die Ausgaben pro Fall sind deutlich gesunken. Es waren ursprünglich einmal über 5000 Euro, jetzt sind wir bei 1500 Euro angelangt, das heißt, dass wir das Geld sehr viel effizienter einsetzen können, was auch sehr sinnvoll ist. Weniger Geld pro Fall für ein verbessertes Angebot ist im Endeffekt das, was dabei herauskommt. Das ist auch moderne Sozialpolitik, die bei den Menschen, die Hilfe brauchen, ankommt. So stellen wir uns das vor und das ist auch eine vernünftige Sache. Da das recht gut läuft, macht es jetzt wenig Sinn, dass wir das noch einmal im Ausschuss durchkauen. Wir haben es auch in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach gehabt.
Abschließend möchte ich noch einmal bemerken, dass den überschuldeten Haushalten in Hamburg ein sehr gutes Beratungsangebot zur Verfügung steht und die Schuldnerinsolvenzberatung in guten Händen ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um noch einmal damit anzufangen, dass sich die Notwendigkeit ergeben hat, dass ein Vergabeverfahren durchgeführt werden musste und die Tatsache, dass dieses Vergabeverfahren lange gedauert hat und möglicherweise die Wartezeiten noch verlängert hat, möchte ich dafür plädieren, dass wir jetzt vorangehen. Mit den 25 Prozent, über 770 000 Euro, die wir als Koalition noch draufgelegt haben, soll die Schuldnerberatung endlich ihre Arbeit in Ruhe und zielgerichtet aufnehmen können. Deswegen wollen wir nicht die Überweisung an den Ausschuss, sondern richten den Appell an den Senat, jetzt das Go zu geben und voranzugehen.
Ich glaube aber, dass wir im Auge behalten müssen, was bei der Schuldnerberatung bundesweit passiert. Wenn man sich die neuesten Zahlen anguckt, dann sieht das ganz gut aus. Statistisch gibt es einen Rückgang der Verbraucherinsolvenzverfahren, genauso wie es statistisch auch einen Rückgang der Arbeitslosigkeit gibt, leider aber eine Zunahme der Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen und gleichzeitig eine Zunahme der Arbeit in prekären Jobs, in 400-Euro-Jobs und anderen. Die Armut nimmt zu. Die Notwendigkeit, die Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, nimmt auch zu. Die Gründe für den aktuellen Rückgang der Verbraucherinsolvenzverfahren liegt möglicherweise weniger in einem realen Rückgang als vielmehr in einer Überlastung der Beratungsstellen und das ist etwas, was wir für Hamburg im Auge behalten müssen. Es muss im Laufe des nächsten Jahres evaluiert und geklärt werden, ob das Angebot reicht und wie es reicht. Ist es ausreichend, die
Fallzahlen erhöhen zu können, die Wartezeiten abzubauen oder ist es notwendig, bestimmte Bereiche, zum Beispiel die Insolvenzen der Selbstständigen genauer anzugucken, müssen wir Präventionsmaßnahmen weiterentwickeln? Das ist Teil der Kritik, die an dem derzeitigen Verfahren geführt wird. Ich wünsche mir, dass wir in der Debatte dazu bleiben, aber im Moment gibt es aufgrund der Großen Anfrage nicht die Notwendigkeit, damit in den Ausschuss zu gehen. Warten wir ab, wie die Aufstockungen der Mittel für die Schuldnerberatung wirken, warten wir ab, wie sich die neuen Träger in Hamburg in ihrer Arbeit bewähren und dann reden wir wieder darüber. Ich kann Ihnen zusichern, dass wir so, wie wir auch das Thema einer leider weiterhin steigenden Armut in dieser Stadt im Auge behalten werden, auch hier die Wartezeiten immer äußerst kritisch angucken werden. Auch wenn wir Wartezeiten von durchschnittlich sechs Monaten haben, bewegen wir uns im Durchschnitt der Bundesrepublik. Das ist natürlich keine erfreuliche Zahl. Auch wenn die Wartezeiten im Jahre 2001 sieben Monate waren – ich habe mir eine kleine Liste zusammengestellt –, ist das für viele Menschen äußerst existenzbedrohend, wenn sie solange auf eine Beratung warten müssen. Aber die Chance auf einen Neuanfang sollen wir gehen mit mehr Geld, mit einem neuen Konzept und dann sprechen wir uns in einigen Monaten wieder, wenn wir tatsächlich bewerten können, ob es sich bewährt oder nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! 2164 Bürger haben bis zum 30. Juni 2008 die Schuldnerberatung in Anspruch genommen. Gesagt wurde schon, dass durchschnittlich 234 Tage Wartezeit waren. Viele dieser Schuldner sind Empfänger von Sozialleistungen und für viele dieser Schuldner stellt sich dann die Frage, wovon sie leben sollen, wenn jetzt noch die Pfändung ihrer Sozialleistungen droht. Da besteht großer Nachholbedarf an Informationen, denn Sozialleistungen dienen der Existenzsicherung. Sämtliche Sozialleistungen sind die ersten sieben Tage auf dem Konto umfassend geschützt. Innerhalb dieser Sieben-Tage-Frist dürfen weder die kontoführende Bank noch andere Gläubiger mit Hilfe einer Kontopfändung darauf zugreifen. Zweckgebundene Sozialleistungen sind ohnehin unpfändbar und dies sind Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, Grundrente, Wohngeld, Kindergeld und BAföG. Das muss man aber wissen. Wenn man das nicht weiß, dann muss man sehen, dass es teilweise zur Strom- und Wasserabstellung kommt, weil dafür
kein Geld mehr da ist. Es ist der Unkenntnis zuzuschreiben, dass trotz Bezug von Grundsicherung viele Betroffene noch an Inkassobüros zahlen, die sie mit Briefen bombardieren und somit einem enormen Psychodruck ausgesetzt sind. Wenn ich dann sechs Monate bis ein Jahr warten muss, dann ist das Kind nicht nur in den Brunnen gefallen, sondern bereits kaum mehr zu retten.
Hilfe tut not in der Not. Von daher ist es zu begrüßen, dass die Gelder für die Schuldnerberatung entsprechend um 776 000 Euro angehoben worden sind. Aber richtig ist auch, im Sozialausschuss zu beraten, wie man gerade diese Gelder vernünftig anbringen kann. Wenn man sagt, es ist alles in Ordnung, wie das Herr von Frankenberg getan hat, dann frage ich mich – ähnlich wie vorhin –, wie alles in Ordnung sein kann, wenn ich Wartezeiten von sechs Monaten bis zu einem Jahr habe. Das kann es wohl nicht sein. Wieweit diese Aufstockung jetzt wirken wird – das wird ja auch eine Personalaufstockung sein –, werden wir dann sehen. Wie Frau Möller richtig sagte, sind die Zahlen derjenigen, die in die Insolvenz kommen oder eine beantragen müssen, ebenfalls steigend. Da wollen wir einmal sehen, wie wir das organisieren können. Das sollte man noch einmal in Ruhe im Sozialausschuss diskutieren. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Ergänzung zu dem, was von den Koalitionsrednern Richtiges gesagt worden ist, wollte ich noch einmal zu dem Ausschreibungsverfahren sagen, dass der Mangel, wir hätten das nicht abgefedert, nicht zutrifft. Es ist sowohl so, dass wir für die noch laufenden Betreuungsfälle, während das Ausschreibungsverfahren läuft, den bisherigen Trägern zugesichert haben, bis zum Jahresende die Kosten zu übernehmen und auch für neue Fälle. Das heißt, es ist genau das getan worden, nämlich das Ausschreibungsverfahren, das notwendig war, auch abzufedern.
Auch die Konkurrentenklage liegt nicht im Bereich, den die BSG zu verantworten hat. Es ist jetzt höchstrichterlich entschieden worden, dass sie abgelehnt worden ist, das heißt, es ist bestätigt worden, dass die Behörde mit der Vergabe genau richtig gehandelt hat.
Sie haben bemängelt, dass wir zu wenig für selbstständige Klein- und Kleinstunternehmer tun. Da möchte ich zunächst einmal richtig stellen, dass für Selbstständige, wenn die Voraussetzungen für die Privatinsolvenz vorliegen, nämlich keine Schulden aus Mitarbeiterverhältnissen und überschaubare Vermögensverhältnisse, dass sie dann sehr wohl in die staatliche Schuldnerberatung gehen. Sonst
ist für sie das Regelinsolvenzverfahren zuständig. Das wird durch Rechtsanwälte, durch das Insolvenzgericht, aber zum Beispiel auch durch Beratung der Verbraucherzentrale sichergestellt. Außerdem hat die Wirtschaftsbehörde aus dem europäischen Sozialfonds eine Beratungs-Hotline für Selbstständige eingerichtet und es gibt Betriebsberater bei der Handwerkskammer und den Innungen. Das heißt, dieser Personenkreis ist nicht unversorgt und auch nicht ohne Ansprechpartner.
Im Bereich der Prävention ist es so, dass wir bei der Ausschreibung für die Schuldnerberatungsstellen auch qualitative Kriterien ausgeschrieben hatten. Dazu gehörte zum Beispiel die Vernetzung zu präventiven Projekten. So bietet beispielsweise das Diakonische Werk, das unter anderem auch deswegen berücksichtigt wurde, Präventionsarbeit in Schule und Jugendeinrichtungen an unter dem Stichwort "SOS – SchülerOhneSchulden". Daneben fördert auch die Schulbehörde pädagogische Projekte im Umgang mit Geld und wir sind darüber hinaus bundesweit bei dem Thema Verbraucherschutz, Verbraucherbildung, Bildung von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit Geld intensiv dabei, Rahmenbedingungen zu schaffen. Hier ist auch die Bank- und Kreditwirtschaft trotz all ihrer finanziellen Probleme gefordert, Projekte mit zu unterstützen, denn es ist auch im großen Interesse der Banken, die Prävention zu fördern. Das heißt, dieses ist keine Aufgabe, die nur von fünf Schuldnerberatungsstellen wahrgenommen werden sollte.
Lassen Sie mich abschließend sagen, dass es wirklich ein großer Erfolg ist. Vor der Privatisierung der Schuldnerberatung hatten wir 530 abgeschlossene Verfahren, heute 2200. Von 2002 auf 2007 haben wir 30 Prozent mehr Fälle im Jahr. Die Abbrecherquote ist von über 30 Prozent auf 6 Prozent runtergegangen. Die Wartezeit ist 20 Prozent kürzer als damals. Es ist wirklich so. Keiner wünscht sich die Zeiten vor 2003 zurück, die zu Ihrer Regierungszeit in der Schuldnerberatung herrschten.
Weil wir so viele überschuldete Haushalte haben, aber auch, weil die Verbraucherinsolvenz und die Beratungsstellen so erfolgreich sind und sich das herumgesprochen hat, haben wir diesen starken Run und als Koalition wollen wir dem Rechnung tragen. Frau Möller, der Ball liegt schon wieder beim Parlament, denn wir haben mit der großen Bepackung für die Einbringung des Haushaltsplans das Geld beantragt, damit wir nicht bis März oder April nächsten Jahres warten müssen. Wenn das Parlament dieser Maßnahme zustimmt, dann macht das Parlament den Weg dafür frei, dass wir diese Leistung ausschreiben können. Insofern hat das Parlament tatsächlich die Möglichkeit, seinen Teil zur Beschleunigung dieses Verfahrens beizutragen. Ich glaube, dass wir dann mit unseren Lei
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Möller hat gesagt, man werde die Armut im Auge behalten. Das habe ich mir gemerkt. Ich möchte wenigstens noch einen Satz darauf verwenden, worum es geht.
70 000 überschuldete Haushalte in Hamburg bedeuten, dass über 100 000 Hamburgerinnen und Hamburger von Überschuldung betroffen sind, dass das mit Sorgen zu tun hat, mit Verzweiflung, mit Hoffnungslosigkeit und dass ganz viele Menschen in Hamburg schlecht schlafen wegen der Lage, in der sie sind. Ich stelle nicht die Schuldfrage. Das ist, glaube ich, nicht das Thema, um das es jetzt geht, sondern die reale Situation.
Wir alle wissen darum und deshalb ist es notwendig, dass in diesem Thema kontinuierlich gearbeitet wird. Ich stehe nicht hier, um nur wieder zu meckern, denn das wird immer gesagt, wenn wir uns kritisch zu dem Thema äußern. Es ist gesagt worden, dass es mehr Geld gibt. Frau Bekeris hat darauf hingewiesen, dass die SPD-Fraktion diese Initiative, 25 Prozent mehr in Schuldnerberatung zu investieren, ausdrücklich begrüßt. Das ist wichtig, das ist notwendig und hoffentlich auch hilfreich.
Was wir mit dieser Großen Anfrage sagen wollen, ist viel tiefer gehender. Wir wollen mit Ihnen weiter darüber diskutieren, wie es mit der Qualität der Schuldnerberatung aussieht. Wir wollen darüber hinaus mit Ihnen über die Frage diskutieren, was die Verschuldung Jugendlicher in der Zukunft für die Stadt bedeutet. Wie gehen wir damit um? Oder vielleicht noch prinzipieller, Herr Senator: Was bringt eine Schuldnerberatung am Ende des Prozesses? Wir machen Beratung, es kommt eine Privatinsolvenz, es kommt eine Wohlverhaltenszeit und dann? Keiner in den Schuldnerberatungen, der Senat und auch wir nicht können die Frage beantworten, obwohl es langsam an der Zeit wäre, sie zu beantworten, was eigentlich aus dieser Investition geworden ist. Anders formuliert: Was ist aus den ehemaligen Schuldnern nach der Entschuldungsphase wirklich geworden, funktioniert das in der Folge, ein Thema, von dem ich meine, dass es sich lohnt, gemeinsam darüber zu diskutieren, weil es darum geht, wenn wir schon investieren, dass wir gemeinsam prüfen, was in Zukunft mit der Investition geschieht. Es geht nicht um plattes Meckern, sondern darum, dass wir in einen Dialog darüber treten, wie wir die Maßnahmen so gut wie irgend möglich machen können und so hilfreich für die Betroffenen, wie es irgend geht.
Ich will noch etwas zum Thema Private sagen. Damit kenne ich mich besonders gut aus, weil ich mich als zuständiger sozialpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion damals persönlich dafür verantwortlich fühlte, die Senatorin Roth und den Senat davon überzeugt zu haben, dass wir mit der Einschaltung privater Träger in Hamburg beginnen. Das war lange, bevor Herr von Frankenberg im Parlament war. Die ersten Einrichtungen waren die Verbraucherzentrale Hamburg, das Diakonische Werk. Das vergesse ich nie, weil es einer der Punkte ist, den ich als Abgeordneter auf meinem Habenkonto einmal gutgeschrieben habe. Das vergisst man dann nicht. Ich will Sie nur daran erinnern, dass wir das damals eingeleitet haben, weil wir gesagt haben, dass wir die staatliche Schuldnerberatung verbessern und Private hinzufügen wollen. Ich halte das immer noch für richtig. Dass die CDU nun dazu übergegangen ist, die staatliche Schuldnerberatung platt zu machen und das nur noch privat zu organisieren, hat mit Ihrer Ideologie zu tun und nicht mit praktischer Erkenntnis und Bürgernähe und all den anderen Fragen.
Man hätte das eine tun können und das andere nicht lassen müssen, in einer vernünftigen Kombination. Dass Sie immer die ollen Kamellen der Jahre 2001 und 2002 mit den Ergebnissen der Schuldnerberatung vergleichen, obwohl Sie genau wissen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen damals völlig anders waren, können Sie das zwanzig Mal erzählen, es ist trotzdem nicht in Ordnung, wenn Sie es vergleichen.
Wenn Sie nicht bereit sind, das in dem Ausschuss zu diskutieren, dann halte ich das für einen schweren Fehler. Sie haben völlig zu Recht gesagt, nur mehr Geld nützt gar nichts, sondern wir müssen gucken, was mit dem Geld gemacht wird. Deshalb wollen wir darüber reden. Wenn Sie es in diesem Falle nicht tun, dann drohen wir jetzt schon die nächsten Anträge an und werden Sie jedes Mal neu zur Debatte zwingen.
Mir ist mitgeteilt worden, dass der Abgeordnete Jens Grapengeter an der Abstimmung nicht teilnehmen werde.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/1121 an den Sozial- und Gleichstellungsausschussausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 37, Drucksache 19/1258, Bericht des Schulausschusses: Vergleichsarbeiten, Lernstandserhebungen.
[Bericht des Schulausschusses über das Thema: Vergleichsarbeiten, Lernstandserhebungen (Selbstbefassungsangelegenheit) – Drs 19/1258 –]
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Freie und Hansestadt Hamburg hat in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder an bedeutenden Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten teilgenommen. Daraus konnten auch für die Arbeit an den Schulen und für die Qualität und Wirksamkeit von Unterricht wichtige Rückschlüsse gezogen werden. Zeigten Ende der Sechzigerjahre die Erhebungen in Mathematik noch ein im Vergleich mit den übrigen Bundesländern sehr positives Bild für Hamburg, so verschlechterten sich die Resultate insbesondere in den Neunzigerjahren dramatisch. Gelegentlich hatte man sogar den Eindruck, dass Teile der Schulverantwortlichen auch wenig Interesse an objektiven Beschreibungen von Schülerleistungen hatten. So erinnere ich in diesem Zusammenhang auch an Boykottaufrufe bei den ersten PISA-Erhebungen. Wir sehen als CDU die unterschiedlichen Formen von schul- und länderübergreifenden Leistungsmessungen als ein richtiges Mittel zur Qualitätsentwicklung von Schulen und Unterrichtsentwicklung in Schulen an. Für diese Koalition ist es wichtig, den Weg der offenen und ehrlichen Auswertung von Leistungserhebungen fortzusetzen. Dieses wurde im letzten Jahrzehnt schon begonnen und in den vergangenen Jahren systematisiert durchgeführt. Ich möchte für meine Fraktion deutlich sagen, dass die Interpretation von Lernstandsmessungen nicht dazu führen wird und darf, der Lehrerschaft pauschal ein schlechtes Urteil auszusprechen.
Tiefenanalysen der Untersuchungen zeigen, wie stark sich die Lernvoraussetzungen der Schülerschaft in den Jahren gewandelt haben und wie heterogen die Schülerschaft in fast allen Stadtteilen geworden ist. Darauf hat die Hamburger Schulpolitik in vielen Punkten parteiübergreifend richtig reagiert. Ergebnisse unserer letzten Enquete-Kommission sind uns allen noch gegenwärtig. Natürlich hat es auch im Verfahren der Leistungsmessung Schwierigkeiten gegeben. Fehlerhafte Aufgaben
stellungen mussten bei Leistungsmessungen zurückgenommen und Leistungs- und Bewertungsnoten gelegentlich angepasst werden. Daraus hat die Behörde schnell die richtigen Schlussfolgerungen gezogen und Leistungsnoten nicht zulasten von Schülerinnen und Schülern angesetzt. Aber dieses ist kein typisch hamburgisches oder deutsches Problem. In jedem Land, indem es übergreifende Leistungsmessungen gab, hat es Fehler, hat es Unklarheiten bei der Aufgabenstellung gegeben. Wenn Sie in die Fachliteratur von Amerika oder Frankreich blicken, dann können wir genau nachweisen, dass dieses Problem wissenschaftlich noch nicht hundertprozentig gelöst ist.
Künftig werden in Hamburg gezielt Probeläufe durchgeführt, um zum Beispiel zeitliche Vorgaben im Interesse unserer vielen Schüler mit Migrationshintergrund und anderen Fremdsprachenkenntnissen und Heimatsprachen realistischer zu gestalten. Je nach Alter wird auch erwogen, sprachliche Hilfen zu geben.
Der Öffentlichkeit muss weiterhin vermittelt werden, dass die Lernstandserhebungen als Ansatzpunkte für individuelles Lernen mit Förderplanung und Unterrichtsgestaltung zu sehen sind. Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, regelmäßige und relativ frühe Erhebungen durchzuführen und diese direkt von der Notenfindung abzukoppeln. Die Forderung nach regelmäßiger Erhebung darf aber nicht dazu führen, dass wir die Schüler und Lehrer mit PISA, TIMSS, Lernauslagen und KESS überschütten. Eine gesunde Mischung von Freiwilligkeit und flächendeckender Untersuchung mit geringen belastenden Durchführungsfaktoren muss unser Ziel sein. Wir sollten auch Erfahrungen des Auslands nutzen und die dort wachsende Skepsis vor zentralen Abschlussarbeiten genauer untersuchen. Ich denke, wir sollten nicht dem Beispiel englischsprachiger Länder folgen, die Abschlussarbeiten im Mai oder Juni eines jeden Jahres anfertigen lassen und die die Ergebnisse landesweit erst zwei oder drei Monate später durch die Presse veröffentlichen. Die Gewichtung bei Abschlussarbeiten des mittleren Bildungsweges muss gegenüber den letzten Jahren verringert werden. Es ist sicherlich sinnvoll darüber nachzudenken, ob nicht diese Leistungsüberprüfung in der Klasse 10 so rechtzeitig geschieht, dass nach Bekanntgabe der Ergebnisse noch Zeit für eine intensive Förderung von Schülerinnen und Schülern bleibt. Die Hebung der Schulund Unterrichtsqualität ist Kernanliegen dieser Koalition. Dazu dient der Umbau der Grundschule zur Primarschule, dazu dient aber auch die Erweiterung des Blickwinkels von Notengebung hin zur Kompetenzerfassung und Kompetenzorientierung.