Protokoll der Sitzung vom 13.05.2009

(Beifall bei der SPD)

Die Behinderten sagen heute von sich, dass sie Experten in eigener Sache sind, ihre Position haben, die sie selbstbewusst einbringen, und sie verlangen und erwarten, dass dafür auch in Hamburg die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Betroffenen selbst sollen maßgeblich die Umsetzung der Konvention in der Freien und Hansestadt Hamburg gestalten. Das beinhaltet unsere Petition, das ist unsere Forderung an diesem Tag.

Notwendig ist hierfür ein grundlegender Wandel in der Ausgestaltung der sozialen Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderungen. Von der eher beschützenden Versorgung oder gar Fürsorge weggehend wollen wir hin zur Unterstützung einer individuellen Lebensführung, also einer Selbstbestimmung der Betroffenen. Das ist leicht gesagt, wirft aber eine Menge Probleme auf. Ziel ist ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und Menschen ohne Behinderung in allen Lebensbereichen, in der Kita, in den Schulen, beim Wohnen, bei der Arbeit oder auch in der Freizeit. Menschen mit Behinderungen als Bürgerinnen und Bürger zu verstehen und nicht mehr als Problemfälle, als Sorgenkinder oder als Hilfeempfänger zu sehen, das ist die Zielsetzung, um die es geht. Das ist eine Herausforderung nicht nur für den Staat, sondern auch für die gesamte Gesellschaft, somit auch für alle Dienstleister, die ihre Angebote an dem neuen Leitgedanken der Inklusion auszurichten haben.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD-Fraktion hat eine umfassende Überprüfung der Alltagstauglichkeit des Landesgleichstellungsgesetzes beantragt. Wir haben eine Große Anfrage an den Senat gerichtet, die demnächst beantwortet werden wird, und wir wollen diese Anfrage auch als Grundlage dazu nutzen, um gemeinsam mit den Behinderten und dem Senat darüber zu diskutieren, in welcher Form wir dieses Ziel der Inklusion aus der UN-Behindertenrechtskonvention in Hamburg umsetzen wollen. Wir haben einen weiten Weg vor uns. Ich habe vorhin Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zitiert und dennoch weiß ich ebenso wie Sie, dass die Realität in der Stadt jeden Tag eine andere ist. Im Sinne des

(Vizepräsidentin Nebahat Güclü)

Grundgesetzes ist es ein Verfassungsverstoß, wenn wir Rollstuhlfahrern den Aufzug zur S-Bahn in der Stadt an vielen Stellen immer noch verweigern.

(Beifall bei der SPD und bei Dr. Joachim Bi- schoff DIE LINKE)

Zweitens verstößt es gegen die Verfassung, wenn wir eine Schulreform anstoßen, aber nicht von Anfang an die Rechte der behinderten Kinder und Jugendlichen in den Schulen mitdenken.

Drittens ist es ein Verfassungsverstoß, wenn wir Blinden und Gehörlosen nicht den barrierefreien Zugang zu unseren Medien ermöglichen.

Viertens wäre es ein Verfassungsverstoß, wenn wir bei der Neugestaltung des Verkehrs, etwa wenn wir neue offene Verkehrsräume im Sinne von Shared-Space-Modellen planen, ohne von Anfang an mit zu bedenken, welche Folgen das für die behinderten Menschen in unserer Gesellschaft hat.

Vor diesen Verantwortungen stehen wir. Es gibt noch eine Menge zu tun, wie Sie eben gehört haben, und deshalb ist es aus unserer Sicht ein logischer Schritt, dass diese Bürgerschaft hoffentlich gemeinsam eine vollständige Umsetzung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Hamburg beschließt. Mit diesem Beschluss wird aber nicht Schluss sein, sondern dieser Beschluss ist der Auftakt für einen neuen Anfang, wie ich es eben geschildert habe. Wir werden den Senat daran messen, wie er den Leitgedanken der Inklusion in seinem staatlichen Handeln zugrunde legt und damit Politik für die Menschen mit Behinderung gestaltet. Wir erwarten, dass der Senat unter Einbeziehung aller staatlichen Stellen und aller gesellschaftlich relevanten Gruppen den Prozess einleitet und ihn begleitet.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Ende. Ich freue mich auf die Diskussion im Sozial- und im Schulausschuss. In Wahrheit geht es nicht nur um den Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem festgelegt ist, dass es ein Benachteiligungsverbot gibt, sondern um mehr. Wie wir mit den behinderten Menschen in unserer Gesellschaft umgehen, sagt sehr viel darüber aus, wie wir es mit dem Artikel 1 unserer Verfassung halten, und der lautet bekanntlich:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Schönen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei der SPD, vereinzelt bei der GAL und bei Elisabeth Baum DIE LINKE und Eg- bert von Frankenberg CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete von Frankenberg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Grund, ich fand Ihre Einführung in das Thema sehr schön. Dem habe ich nicht mehr viel hinzuzufügen, das Wesentliche ist bereits gesagt worden, vielen Dank dafür. Eines möchte ich aber noch einmal betonen: Diese UN-Konvention ist in der Tat ein Meilenstein, und wenn wir Frau Baddes strengen Maßstab anlegen wollten, hätten wir das Thema gar nicht zur Debatte anmelden müssen.

Wir alle, die gesamte Bürgerschaft und auch der Senat, halten es für ein wichtiges Thema, über das man sprechen muss. Meiner Meinung nach ist es nicht nötig, den Senat oder die Bürgerschaft wachzurütteln, denn viele der geforderten Maßnahmen sind in Arbeit und werden oder sind bereits umgesetzt worden. Manche sind Selbstverständlichkeiten, das ist nicht negativ gemeint. Wir setzen auf jeden Fall auf einen Dialog mit den Betroffenen. Es soll nicht der Eindruck entstehen, als hätte die SPD das Thema entdeckt und ins Rathaus getragen, sondern es wird bereits ganz konkret daran gearbeitet.

Unser Vorschlag wäre, und damit schließen wir uns Ihnen an, dass wir im Sozialausschuss die Drucksache 19/2909 und im Schulausschuss die Drucksache 19/2910 gemeinsam beraten. Man könnte das Umsetzungsverfahren und die dabei auftretenden Probleme im Rahmen einer Anhörung vertieft besprechen. Es geht weniger um das Ob, als vielmehr um das Wie der Umsetzung. Wir sind auf einem guten Weg und werden sicherlich auch gemeinsam weiterkommen. Was das Inhaltliche betrifft, so wurden auch in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Vorschläge dahingehend entwickelt, dass wir uns von den Trägern zur Nutzerin oder zum Nutzer hin orientieren, also weg von der institutionellen Förderung und hin zum einzelnen Menschen. Ich halte es für ganz wichtig, dass im Mittelpunkt der Mensch steht. Das ist leicht gesagt, doch wir dürfen das Gewicht dieser Aussage nicht unterschätzen. Ein langwieriger Prozess mit erheblichen Veränderungen und auch Konflikten steht uns bevor, doch das ist besser als das, was wir zurzeit haben.

Ambulantisierung, persönliches Budget sind Stichworte. Wichtig ist die Selbstbestimmung der Menschen. Das hat etwas mit Teilhabe und Würde zu tun und auch mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz, wobei ich dazu anmerken möchte: Gleiches muss gleich behandelt werden, aber der Gleichheitsgrundsatz sagt natürlich auch, dass Ungleiches ungleich behandelt werden muss. Setzt man diesen Grundsatz in die Praxis um, so ist es nicht damit getan, irgendwo eine kleine Rampe für Rollstuhlfahrer zu bauen. Wenn der Mensch im Mittelpunkt steht, geht es um individuelle Planung und Hilfe. Wir dürfen die Menschen nicht alleine lassen. Darum geht es im Grunde bei der

(Uwe Grund)

Umsetzung, zu deren Problemen wir uns Gedanken machen müssen.

Dies gilt ebenso für die Probleme im Bereich der Schulen. Die Vorteile von Schulen, in denen integrativer Unterricht durchgeführt wird, liegen mit Sicherheit auf der Hand. Auch in Hamburg werden integrative Schulen von den Eltern größtenteils akzeptiert. Die Leistungen der Kinder dort sind gleich oder sogar besser, Kinder mit Handicap haben bessere Chancen, und das soziale, verantwortungsbewusste Verhalten nichtbehinderter Kinder wird gefördert. Es gibt also eine ganze Reihe von Vorteilen und in dieser Hinsicht müssen wir die Gesetzgebung, zum Beispiel Paragraf 12 des Hamburgischen Schulgesetzes, überarbeiten. Dies ist in Arbeit – all das sind wichtige Themen, die in die Praxis umgesetzt werden müssen.

Die UN-Konvention soll keine Sonderrechte gewähren, sondern gewährleisten, dass besondere Lebenslagen auch besondere Beachtung finden. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Sinne gemeinsam voranschreiten wollen. Im Vorfeld der Debatte hatte ich über die deutsche Delegation gelesen und ich finde, dass sie sich recht hervorhebenswert bei den Verhandlungen der UN-Behindertenrechtskonvention eingebracht hat, und möchte dies hier noch einmal ausdrücklich anerkennen. Auch in den Bundestagsprotokollen ist das Thema würdig behandelt worden.

Wir sollten auf jeden Fall diese UN-Konvention als gemeinsames Ziel begreifen und sie, unabhängig von Auslegungen, mit Leben und Geist erfüllen. Das Thema ist mit Sicherheit nicht erledigt, indem wir es überweisen oder vielleicht auch einmal darüber sprechen, sondern es wird uns in der Umsetzung, im Alltag noch ganz intensiv beschäftigen. Herr Grund sagte, es ist ein weiter Weg. Dem kann ich mich nur anschließen und auch ich freue mich auf eine interessante Ausschussberatung.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Das Wort hat Frau Gregersen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sehr schön, dass die UN-Konvention über das Übereinkommen von Rechten für Menschen mit Behinderungen 139-mal unterzeichnet wurde. Die Konvention trat am 26. März 2009 in Kraft und es ist eine gewaltige Aufgabe, sie umzusetzen. Mit Freude habe ich eben gehört, dass wir diese Aufgabe gemeinsam erfüllen wollen. Dabei kann gerne auf den einen oder anderen Bahnhof hingewiesen werden, aber die Aufgabe ist wesentlich vielfältiger. Mal ganz ehrlich, es ist nicht die Behinderung, die den Menschen behindert, sondern die Gestaltung der Umwelt. Mit den UN-Konventionen wollen wir den Menschen mit Behinderungen eine unab

hängige Lebensführung, gleichberechtigte Teilhabe, Achtung der Privatsphäre, aber auch das Recht auf eigene Familienplanung ermöglichen. Wir müssen viele Gesetze überprüfen, vieles überarbeiten und es wird ein gewaltiger Prozess sein, all die Barrieren abzubauen. Es geht nicht nur um den öffentlichen Nahverkehr, sondern um viel mehr, beispielsweise auch um die Medien. Sehen wir uns einmal andere Länder an, zum Beispiel Amerika, dann stellen wir fest, wie häufig dort bereits Gebärdensprache angewendet wird im Gegensatz zu hier. Auch die Audiodiskription für blinde Menschen könnten wir verbessern. Das ist eine Riesenaufgabe und wir alle sind gefordert, wenn der neue NDR-Staatsvertrag kommt. Dann müssen wir endlich Fakten schaffen.

Auch wenn wir Neues gestalten, müssen wir darauf achten, dass behinderte Menschen von Anfang an berücksichtigt werden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir daran schon jetzt denken. Wir waren zum Beispiel am Montag unterwegs, um uns die Modelle der neuen Stadtbahn anzusehen, die vielleicht in Hamburg zum Einsatz kommt. Selbstverständlich hatten wir Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen dabei, die wir auch künftig an dem Prozess beteiligen werden, damit sie mit dem, was in Hamburg kommen wird, zufrieden sind. Sie können sicher sein, dass wir auch bei der Shared-Space-Einführung die Sorgen der blinden und sehbehinderten Menschen kennen und sie von vornherein und während des gesamten Prozesses mit einbeziehen werden.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Unter Anderem ist die einfache Sprache wichtig. Ich habe mich sehr gefreut, dass die Konvention in zwei Versionen vorliegt, einmal in einfacher Sprache mit sehr kurzen Sätzen und das andere Mal in einer Langfassung. Auch das ist eine Aufgabe, die wir demnächst zu wuppen haben. Insgesamt ist es eine große Aufgabe, bei der wir hoffentlich gemeinsam viel für die Menschen tun können. Schön, dass wir sie an den Sozialausschuss überweisen. Zur Konsequenz der UN-Behindertenrechtskonvention für Hamburger Schulen wird mein Kollege Gwosdz noch gerne sprechen. – Danke schön.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Joithe-von Krosigk.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, das ist unbestritten. Wenn diese Konvention ihre Wirkung voll entfaltet, wird sie nicht nur das Leben von 600 Millionen Menschen mit Behinderung auf der Welt und über 8 Millionen

(Egbert von Frankenberg)

Menschen mit Behinderung in Deutschland verändern, sondern auch die Gesellschaft im Ganzen und die Lebenssituation von uns allen, also auch die von Ihnen und von mir. Hinsichtlich der Übersetzung dieser Konvention gibt es in Deutschland Auseinandersetzungen und Kritik. Hervorzuheben ist, dass im vorliegenden Antrag der SPD richtigerweise von Inklusion und nicht nur von Integration geschrieben wird. Herr Grund hat dies bereits ausgeführt.

Die UN-Konvention ist für die Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und die selbstbestimmte Behindertenbewegung als Ganzes ein überaus wichtiges Instrument im Kampf um das Recht auf umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und um die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Konvention mit ihren über 50 Artikeln stellt praktisch alle Politikbereiche vor neue Herausforderungen. Im Artikel 19, Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft, heißt es unter Punkt a):

"Die Vertragsstaaten […] gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben."

Dies erfordert unter anderem umfassende Veränderungen in der Wohnungspolitik, im Heimrecht und in der Heimpraxis. Auch barrierefreies Bauen in allen Bereichen muss zur Regel werden.

Mit Artikel 24, Bildung, haben die Vertragsstaaten unter anderem sicherzustellen, dass – Zitat –:

"Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben."

In Deutschland können derzeit gerade einmal 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an Regelschulen lernen, 85 Prozent bleibt dies nach wie vor noch verwehrt.

Nimmt man Artikel 4, Allgemeine Verpflichtungen, ernst, dann darf es zum Beispiel kein Förderprogramm von Trägern der öffentlichen Gewalt mehr geben, das nicht im Einklang mit der Konvention steht. Das heißt, öffentlich geförderte Infrastrukturprojekte, kulturelle Aktivitäten oder Jugendaustauschprojekte, all dies ist zu berücksichtigen. Wenn sie nicht barrierefrei sind, darf es sie zukünftig so nicht mehr geben.

(Erste Vizepräsidentin Barbara Duden über- nimmt den Vorsitz.)

Nicht über uns, ohne uns – dieses Credo der Behindertenbewegung spiegelt sich ebenfalls im Artikel 4 Absatz 3 wider, in dem es heißt:

"Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten […] und bei […] Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein."

Diese Verpflichtung zur aktiven Einbeziehung gilt für nahezu alle Politikfelder in Bund, Ländern und in Kommunen. Wenn man sich nun vor Augen hält, wie weit die Definition von Behinderung in der UNKonvention von der in einschlägigen deutschen Gesetzen entfernt ist, dann ahnt man die Größe der Aufgabe, die vor uns liegt, und die Kraft, die sich entfalten kann, wenn sie nur wirklich freigesetzt wird.

"[…], dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt […] aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungsund umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, …"

Das war ein Zitat aus der Präambel. Machen wir uns die Köpfe frei von Behinderungen. Der Mann mit dem Kinderwagen am S-Bahnhof Friedrichsberg, der weder über Rolltreppe noch Fahrstuhl verfügt, ist ebenso benachteiligt wie die Frau im Rollstuhl oder der Rentner mit den schweren Einkaufstüten. Daher gilt, eine Politik für Benachteiligte, und damit eben auch zum Vorteil von sogenannten Nicht-Benachteiligten, ist möglich. Barrierefreiheit muss eben auch und gerade in den Köpfen stattfinden.