Daher macht es sich der Antrag der LINKEN zu einfach, um Grundlage für ein erfolgreiches NPDVerbot zu sein, was sicherlich unser aller Ziel ist. Ein erneuter Verbotsantrag sollte erst dann gestellt werden, wenn hinreichende Aussichten auf Erfolg in Karlsruhe bestehen. Genau dann muss er aber auch gestellt werden.
Was jedoch im Vorfeld eines erneuten Anlaufs das Wichtigste – aber scheinbar auch das Schwierigste – ist, ist ein gemeinsames Vorgehen des Bundes und der Länder und aller demokratischen Parteien. Hier muss es doch möglich sein, Einigkeit zwischen den demokratischen Parteien zu erzielen und endlich gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Selbst wenn verwertbare Ergebnisse in Hamburg derzeit nicht ausreichen sollten, um bei einem erneuten Verbotsverfahren erfolgreich zu sein, so erwarten wir vom Senat, damit nicht seine Bemühungen einzustellen. Es geht doch nicht um Einzelbetrachtung und Einzelbewertung von 16 Wettbewerbern, sondern um eine Gesamtschau aller Materialien aus 16 Ländern und vom Bund und eine gemeinsame Strategie in der Folge. Gerade der Osten Deutschlands, insbesondere MecklenburgVorpommern und Sachsen, wo die NPD in den Parlamenten sitzt und ihre rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Aktivitäten auch noch aus Steuergeldern finanziert bekommt, hat Anspruch auf besondere Solidarität und Unterstützung auch von Seiten Hamburgs.
Wenn der Innenminister Lorenz Caffier recht hat und ein erneutes NPD-Verbotsverfahren aus den öffentlich zugänglichen Quellen in MecklenburgVorpommern erfolgreich geführt werden kann, hat
Also hoffe ich einmal, dass Herr Senator Nagel, der leider nicht mehr anwesend ist, weil er jetzt auf der Innenministerkonferenz ist, genau diese in den nächsten Tagen dafür nutzt, die Erkenntnisse und Materialien des Bundes und der Länder zusammenzusammeln und zu prüfen – und gemeinsam vor allen Dingen die Erfolgsaussichten zu prüfen. Denn erst auf Basis der gesamten Fakten und nicht nur auf Grundlage der Erkenntnisse und Bewertungen einzelner Länder muss entscheiden werden, ob und wann ein NPD-Verbot erreichbar ist und wie man gemeinsam und solidarisch auch bezüglich der V-Mann-Problematik vorgeht. Stimmen Sie unserem Antrag, der genau ein solches Vorgehen vorsieht, als ersten Schritt zu.
Was die Hamburger Bürgerinnen und Bürger ganz sicher und zu Recht insbesondere von Herrn Senator Nagel erwarten, ist, dass er ein NPD-Verbot mit dem gleichen Nachdruck, Elan und der gleichen Überzeugung nach innen und nach außen vertritt, wie er dies bei anderen Gelegenheiten getan hat. Ein solches Engagement hat er bei zahlreichen Bemühungen, insbesondere zum Beispiel bei dem Scientology-Verbot, unter Beweis gestellt und ich kann ihn – wenn auch in Abwesenheit – nur auffordern: Tun Sie es auch hierbei. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich teile die Einschätzung, die von allen Rednerinnen und Rednern im Hinblick auf die Gefährlichkeit der NPD geäußert wurde, ausdrücklich. Wir haben in den letzten Jahren eine Entwicklung beobachten können, dass die NPD diese Scham, die sie vielfach geübt hat, ihre tatsächlichen Ziele zu verbergen, seit dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren abgelegt hat. Das macht sich insbesondere auch deutlich an der ganz offenen Integration von vorbestraften Straftätern, die einschlägig im Hinblick auf Volksverhetzung oder im Hinblick auf Gewalttaten gegen politisch anders Denkende verurteilt sind. Das ist eine Situation, die uns allen Sorgen machen muss und die mir auch erhebliche Sorge bereitet und wo wir auch sehen, dass die NPD tatsächlich ihre bisherige Zurückhaltung in dieser Form abgelegt hat, nachdem sie in diesem NPD-Verbotsverfahren gemerkt hat, dass sie diese Situation des Verbots nicht so stark fürchten muss, wie es sich bis zum Scheitern dieses NPD-Verbotsverfahrens dargestellt hat.
Das ist auch gleich eines der Probleme, mit denen wir zu tun haben, die Frage nämlich, ob wir durch ein NPD-Verbotsverfahren und durch die Diskussion und die Art und Weise, wie wir über dieses NPD-Verbotsverfahren diskutieren, nicht das Gegenteil von dem erreichen, was wir eigentlich wollen. Erreichen wir durch diese Diskussion, die jetzt von einigen Parteien so hervorgehoben wird, ein Bekämpfen der NPD oder erreichen wir dadurch, dass die NPD sich bestärkt fühlt, wenn dieser Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren im Sande verläuft? Diese Frage sollten sich alle stellen, die sich in dieser Frage jetzt sehr stark öffentlich engagieren.
Das soll nicht heißen, dass man nicht mit aller Kraft daran arbeiten muss, ein solches NPD-Verbotsverfahren vorzubereiten, wenn man genügend Beweise für die Verfassungswidrigkeit dieser Partei zusammenhat. Aber ich bin der Überzeugung, dass es richtig ist, dass die Sicherheitsbehörden eher im Stillen diese Beweise zusammentragen und man nicht auf dem offenen Markt die Punkte zusammenzählt, die man meint, für ein solches NPD-Verbotsverfahren zu brauchen. Dazu gehört insbesondere auch die Debatte über die Frage, ob man jetzt V-Leute abzieht oder irgendwie beibehält oder sich darüber unterhält, welche V-Leute der hamburgische Verfassungsschutz in der NPD unterhält. Ich finde, das sollten wir nicht der NPD auf dem Silbertablett liefern.
Wir haben eine intensive Debatte in unserer Partei, die sich insbesondere immer wieder mit der Frage auseinander setzt und auseinandergesetzt hat, ob es sinnvoll ist, eine derartige Partei zu verbieten, weil natürlich die Aktivität der Mitglieder damit nicht aufhören wird, sondern diese dort organisierten Mitglieder in andere Organisationen abwandern werden und man dann eine geringere Kontrolle über diese rechtsextremen Aktivitäten hätte. Ich persönlich teile dieses Argument nicht. Ich glaube, dass es richtig wäre, eine Organisation, die eine Gefährlichkeit wie die NPD hat, auch dann zu verbieten, wenn man die Handhabe hat. Aber hier gilt es, nicht wieder in einen gescheiterten Versuch eines Verbotsverfahrens hineinzulaufen, sei es, dass man schon in der Vorbereitung scheitert, sei es, dass man in Karlsruhe scheitert, sondern hier gilt, dass alle zusammenwirken müssen und das auch in der Art und Weise wie das hier geboten ist, nämlich nicht öffentlich.
Ich glaube auch – Frau Schiedek hat das zu Recht angesprochen –, dass hier insoweit die Parallele zu der Debatte um das Verbot von Scientology ist. Ich habe damals Herrn Nagel gesagt, dass man über ein derartiges Verbot vorher nicht lange redet, dass man das anstrebt und anfangen möchte, Beweise zu sammeln, sondern wenn man das will, dann sammelt man die Beweise und macht dann
den Verbotsantrag fertig und nicht umgekehrt. Das gilt im gleichen Maße auch für das NPD-Verbotsverfahren.
Es ist die gleiche Situation und deswegen gilt dieser Hinweis an Herrn Nagel in beiden Fällen und müssen wir das hier auch berücksichtigen.
Wir haben hier zwei Anträge vorliegen, bei denen ich ganz klar sagen muss, dass ich es komplett für falsch halte, wenn die Bürgerschaft letztlich in öffentlichen Beschlüssen über einzelne Observationsmaßnahmen gegenüber der NPD entscheidet. Ich halte es auch für äußerst kritisch zu behaupten, dass es gar nicht notwendig sei, V-Leute einzusetzen, um Erkenntnisse über die NPD zu gewinnen. Wenn man etwas in die Geschichte hineinguckt und sich die Situation vor dem Anlaufen des NPD-Verbotsverfahrens und insbesondere vor dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens ansieht, dann muss man feststellen, dass wir viele Erkenntnisse, die wir jetzt zwar öffentlich haben, weil die NPD sich nicht mehr so scheut, ohne derartige Observationsmethoden nicht gehabt hätten. Deswegen finde ich es fahrlässig, das zu fordern. Es ist auch eine sehr gefährliche Argumentation, wenn man einfach darauf abstellt, dass bestimmte Funktionsträger der NPD schon einmal Straftaten begangen haben. Wenn man zum Beispiel Herrn Rieger nimmt – ganz genau hingesehen –, dann ist der noch nicht lange NPD-Mitglied und die Straftaten, über die Sie reden, hat er gemacht, bevor er Mitglied war. Das nur als Beispiel.
Wenn man tatsächlich Erkenntnisse darüber haben will, was er als NPD-Funktionär tut, dann stellt sich die Frage, wie man da herankommen soll. Wir haben an der Stelle nicht viele andere Methoden.
Ich glaube, dass der Antrag der SPD in eine Richtung geht, über die wir im Verfassungsausschuss sehr gründlich beraten müssen und gegebenenfalls dann auch weiter im Innenausschuss, der sich damit eingehender beschäftigen kann, wenn wir ihn eingerichtet haben. Wir müssen auch darüber nachdenken, ob wir das vielleicht, um ein bisschen tiefer in die Sache einzusteigen, in nichtöffentlicher Sitzung machen. Über dieses Thema müssen wir reden. Es sind sehr viele vernünftige Gedanken in dem Antrag. Auch Frau Schiedek hat die Erfolgsbedingungen klar benannt. In der Richtung müssen wir diskutieren. Ich bin mir sicher, dass wir dann zu einem relativ breiten Konsens im Hinblick auf ein NPD-Verbotsverfahren kommen können.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Legalität der NPD hat weitreichende Auswirkungen. Würde man Jugendliche auffordern, einen Neonazi zu zeichnen, würden sie vermutlich einen Glatzköpfigen mit Bomberjacke aufs Papier bringen. Dass es aber Neonazis in Nadelstreifen gibt, dass es häufig Biedermänner sind, dass es Intellektuelle mit faschistischem Gedankengut gibt, dass es nicht wenige weibliche Neonazis gibt, bleibt weitgehend verborgen.
Mit den falschen Bildern, die über Neonazis existieren, kann aber so lange nicht aufgeräumt werden, wie sie sich legal in einer Partei organisieren dürfen und damit alle Privilegien haben, die nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland Parteien und auch Abgeordneten zustehen. Daher ist es wesentlich, dass sich diese Gesellschaft, dass sich die Parlamente, dass sich die Innenminister dafür entscheiden, die braune Pest mit allen Mitteln und auf allen Ebenen zu bekämpfen.
Ich empfinde es als einen großen Verlust, dass die Zeitzeugen der Dreißiger- und Vierzigerjahre immer weniger werden. Es gibt bald keine Frauen und Männer mehr, die mit ihren Erfahrungen in Schulen gehen, die aus ihrer Zeit im KZ und von ihren Leiden berichten. Sie alle hier müssen sich bewusst sein, dass die Generation, die jetzt heranwächst, nur noch einen geschichtlichen und keinen konkreten Bezug mehr zu der Zeit zwischen 1933 und 1945 haben wird. Bald gibt es niemanden mehr, der sich mit KZ-Kleidung auf Friedens- und Antifa-Demonstrationen begibt und seine eintätowierte Nummer auf dem Unterarm vorzeigt. Die NPD hofft darauf, dass Naziverbrechen vergessen werden.
Die NPD darf, weil sie nicht verboten ist, ihre Position ungehindert unter die Menschen bringen mithilfe des Internets oder der Landtage, in denen sie sitzt. Sechs Sitze hat sie in Mecklenburg-Vorpommern. Dort nutzt sie die von den Steuerzahlern finanzierten Möglichkeiten, um ihre reaktionären Sichtweisen zu verbreiten. Zum Beispiel forderten die Nazis Anfang März im Schweriner Landtag, alle Gender-Mainstreaming-Programme zu stoppen. Der Grund, den sie dafür angegeben haben: Gender Mainstreaming würde die Geschlechterunterschiede leugnen und abschaffen. Wer Gender Mainstreaming fordere – so heißt es dann in einer Presseerklärung der NPD –, sei vor 20 oder 30 Jahren in psychiatrische Behandlung überwiesen worden. Die CDU-Landtagsfraktion hatte zuvor vergeblich versucht, den Antrag der NPD von der Tagesordnung streichen zu lassen. Die Landesverwaltung hatte nämlich keine entsprechenden Bedenken gegen den Inhalt gehabt.
Ich führe dieses Beispiel an, um Ihnen deutlich zu machen, dass es keinen Aufschub des Verbotes der NPD geben darf. Die NPD vertritt verfassungsund menschenfeindlichen Ansatz, dass Frauen und Männer verschiedene Wertigkeiten haben. Sie sagt deutlich, dass nach ihrer Meinung Andersdenkende medizinisch behandelt und in geschlossene Anstalten gesteckt werden müssten. Sie sagt das ganz offen und legal und nichts passiert.
Die Rolle der Frauen in der rechten Szene wird vielfach unterschätzt. Sie gelten als der soziale Kitt und das wichtigste Bindeglied zur Gesellschaft. Nach Einschätzung von Experten drängen weibliche Neonazis in soziale Berufe, in Kitas und Elternvertretungen. In der Regel bleiben sie unerkannt, weil sie lediglich ein konservatives Mutterbild abgeben. Die Einflussnahme dürfte erheblich sein in Zeiten, in denen Frauen immer noch ein Viertel weniger verdienen als Männer, immer noch die Hauptverantwortung für Kinderbetreuung haben und aufgrund massiver Rationalisierungen und gleichzeitigen Arbeitszeitverlängerungen in den Betrieben und Firmenschließungen häufig Zukunftsängste haben. Offensichtlich wurde die Strategie der NPD, als Eva Hermann ihre eigene Definition der Frauenrolle zum Besten gab. Vonseiten der Neonazis bekam sie nämlich heftigsten Applaus.
Wer das Wirken und die legale Existenz der NPD verharmlost oder verlacht, bei dem hat sie einen wichtigen Sieg im Kopf errungen. Sie hat nämlich dann bewirkt, dass sie harmlos erscheint, eben als eine Partei wie viele andere. Die NPD hat dann erreicht, dass die politische Sensibilität abgestumpft ist. Zu den Erfolgen gehört übrigens auch der Denkansatz, "Rechts" mit "Links" zu vergleichen. Das ist nämlich für die NPD sehr wichtig, weil sie Anteilnahme und Engagement zu sozialen Problemen gerne mit linken Positionen und Forderungen heuchelt.
Die aktive Auseinandersetzung mit Neonazis in unserer Gesellschaft sind wir den Opfern des Zweiten Weltkrieges schuldig. Wir sind es Millionen Jüdinnen und Juden schuldig, wir sind es Christinnen und Christen, Kommunistinnen und Kommunisten, Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und Homosexuellen schuldig. Wir sind es vielen Opfern sogenannter medizinischer Versuche der Neonazis schuldig, wir sind es behinderten Menschen schuldig.
Am 14. Mai 1948 wurde Israel für unabhängig erklärt. Begehen Sie diesen Tag, indem Sie heute dem Antrag der LINKEN zustimmen, damit das NPD-Verbotsverfahren auf den Weg gebracht werden kann.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 19/91 und 19/150 an den Verfassungsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 16, Drucksache 19/36, Senatsmitteilung: Feststellung des Senats über das Zustandekommen einer Volksinitiative, hier: Volksinitiative für faire und verbindliche Volksentscheide.
[Senatsmitteilung: Feststellung des Senats über das Zustandekommen einer Volksinitiative hier: Volksinitiative "Für faire und verbindliche Volksentscheide" – Drs 19/36 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Verfassungsausschuss überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Der Abgeordnete Dr. Dressel hat das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Hause gibt es keine Mehrheit mehr für die Missachtung von Volksentscheiden
und es gibt keine Mehrheit mehr für die Demontage der direkten Demokratie. Darüber kann die linke Seite dieses Hauses, glaube ich, sehr froh sein, denn es war ein parteiübergreifendes Bündnis, das in den letzten vier Jahren hartnäckig dafür gekämpft hat, dass der rechten Seite dieses Hauses das Herumschnippeln an der direkten Demokratie das Handwerk gelegt wird. Dass es keine Mehrheit mehr für die Missachtung von Volksentscheiden gibt, heißt natürlich nicht, dass es nun auch eine positive Mehrheit gibt, dafür zu sorgen, dass die direkte Demokratie wieder wetterfest gemacht wird gegen Angriffe von Senat und Regierungsfraktion. Dazu liegt nun, mit der notwendigen demokratischen Legitimation versehen, der Vorschlag einer erfolgreichen Volksinitiative auf dem Tisch. Wir sind am Zug zu entscheiden, wie wir damit umgehen wollen, ob wir der Volksinitiative folgen wollen oder nicht. Etwa bis zur Sommerpause haben wir gemeinsam Zeit, im Verfassungsausschuss zu überlegen, ob wir folgen wollen oder nicht. Wir können auch in Verhandlungen mit den Initiatoren eintreten und eventuell die Fristen dafür verlängern.
Meine Damen und Herren! Drei der vier in dieser Bürgerschaft vertretenen Parteien waren und sind Teil dieses Bündnisses für verbindliche Volksentscheide. Insofern gibt es hier eine absolute Mehrheit für das Anliegen der Volksinitiative. Es muss jetzt darum gehen, auf Basis der Volksinitiative endlich zu einer verfassungsändernden Mehrheit
zu kommen, damit das überwältigende Votum von 365 000 Hamburgerinnen und Hamburgern aus dem letzten Herbst für mehr Demokratie endlich eingelöst wird.
Die Bürgerschaft sollte den Versuch machen, den bewährten Verfassungskonsens in Fragen direkter Demokratie wieder herzustellen. Einige von Ihnen werden sich vielleicht noch erinnern. 2001 war es das Ergebnis eines damals knapp gescheiterten Volksentscheids, dass die Bürgerschaft auf die Bürger zugegangen ist und überlegt hat, was wir bei einem solchen Volksentscheid übernehmen können. Wir haben damals einen breiten Konsens der Demokraten erzielt; das könnte auch Vorbild für die jetzige Situation sein.
Eine solche Konsenssuche darf aber kein Kuhhandel werden. Wer eine höhere Verbindlichkeit nur bei höheren Quoren zulassen will, der will die direkte Demokratie eher schwächen als stärken. Es kann und wird hier keinen Konsens um jeden Preis geben können, sonst entscheidet ohnehin das Volk, denn es kann auch bei diesen Verfahren schlussendlich zu einem Volksentscheid parallel zur Bundestagswahl im Herbst 2009 kommen.
Doch wir sollten den Konsensversuch machen. Dazu zwei Appelle an die angehenden Koalitionäre. An die CDU: Legen Sie eine gute Portion Beweglichkeit, die Sie in diesen Tagen so auszeichnet, auch bei dem Thema Volksentscheide mit an den Tag, also ein bisschen Beweglichkeit sollten Sie sich für diesen Themenblock noch aufheben. Es würde sich für Sie durchaus auch in der öffentlichen Wahrnehmung lohnen, wenn Sie die Beweglichkeit, die Sie in anderen Politikfeldern haben, auch auf diesem Feld an den Tag legen würden. Es täte Ihnen gut und es täte auch der demokratischen Kultur dieser Stadt gut.