Protokoll der Sitzung vom 10.02.2010

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 19/4556: Neustrukturierung des Hamburgischen Strafvollzuges durch Abbau der Überkapazitäten und Weiterentwicklung des offenen Vollzuges für erwachsene männliche Strafgefangene hier: Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2010 für die Durchführung eines Architektenwettbewerbs (Senatsantrag) – Drs 19/5125 –]

Wer wünscht das Wort? – Der Abgeordnete Trepoll hat es.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute erneut mit der Neustrukturierung des hamburgischen Strafvollzuges. Wir geben aber den Startschuss für eine Richtungsentscheidung. Wir werden Überkapazitäten bei den Haftplätzen abbauen und den offenen Vollzug für männliche Strafgefangene weiterentwickeln.

Wir hatten im letzten Jahr durchschnittlich 1000 freie Haftplätze in Hamburg und das sind deutlich zu viele. Ich möchte anfangs betonen, dass es schöner ist, uns über dieses Problem Gedanken machen zu können, als wenn es umgekehrt wäre, nämlich dass wir wie früher überfüllte Haftanstalten hätten. Deshalb ist die Entscheidung, die wir heute treffen müssen, eine angenehmere.

(Jörg Hamann)

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Die Opposition wird sicherlich gleich monieren, der Neubau in Billwerder sei schuld an den Überkapazitäten, deshalb stelle ich einmal die Zahlen gegenüber: Wir hatten 2001 2899 Haftplätze in Hamburg und haben momentan 2850 Haftplätze. Das liegt unter anderem daran, dass wir die Saalbelegung abgeschafft und JVAs geschlossen haben, zum Beispiel in Vierlande auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Neuengamme. Einvernehmlich und mittlerweile auch überfällig ist uns das Gott sei Dank gelungen.

Eine dauerhafte Steigerung der Haftplätze hat somit in den letzten zehn Jahren nicht stattgefunden, aber eine Qualitätssteigerung des Hamburger Strafvollzuges mit jetzt modernen Anstalten. Warum ist es aber dazu gekommen, dass wir jetzt so viele freie Haftplätze haben? Ich stelle einmal zwei Zahlen gegenüber: 2003 bis 2009 lag der Rückgang der Gefangenen im Bundesdurchschnitt bei 8,2 Prozent, 2003 bis 2009 betrug der Rückgang der Gefangenen in Hamburg 37,9 Prozent.

(Olaf Ohlsen CDU: Unglaublich! – Vizepräsi- dent Wolfgang Joithe-von Krosigk über- nimmt den Vorsitz.)

Es gibt viele unterschiedliche Vermutungen, Prognosen und Untersuchungen, weshalb es dazu gekommen ist. Dies sind einfach die Fakten und die Prognosen, die wir damals hatten, was besonders erstaunlich ist, gingen in eine völlig andere Richtung, sie sagten uns sogar eine Steigerung voraus. Deshalb ist es umso erstaunlicher, was wir jetzt erleben.

Wir brauchen nun ein vernünftiges Verhältnis, wir brauchen aber auch eine Dispositionsreserve, das heißt, wir müssen aus den Erfahrungen lernen, die wir in den vergangenen Jahren gemacht haben, und dürfen jetzt nicht in das andere Extrem schwenken. Da das so schwierig ist, haben wir die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden damit beauftragt, das Ganze zu untersuchen; das ist relativ einmalig im Bundesgebiet. Die Untersuchung ist sehr interessant und umfangreich. Wir haben dazu im Rechtsausschuss in der nächsten Woche die Abschlussberatungen. Im Prinzip sind es so viele Unterlagen, dass man das nicht alles sichten oder erklären kann. In der Untersuchung spielen viele Faktoren eine Rolle, von einem möglichen Bürgerkrieg bis zu gewissen Altersgruppen einer Bevölkerungsschicht und auch die der wirtschaftlichen Entwicklung. Das Fazit, zu dem dieses Gutachten kommt, lautet: Bis 2013 kann man eine Prognose abgeben und bis zu diesem Zeitraum werden die Gefangenenzahlen auf diesem Niveau stabil bleiben.

Ebenso hat uns der Rechnungshof aufgefordert, tätig zu werden und Haftplatzkapazitäten abzubauen. Das Besondere in dem Fall ist, dass wir durch

die Konsolidierungsmaßnahmen, die alle Behörden betreffen, hier die Möglichkeit haben, überproportional im Strafvollzug einzusparen und dadurch Gerichte und Staatsanwaltschaften wesentlich geringer zu belasten. Das ist wirklich noch einmal eine Erwähnung wert.

Die Justizbehörde hat eine Projektgruppe eingesetzt und verschiedene Szenarien geprüft. Ich kann natürlich nicht auf alle eingehen. Der spätere Abwägungsprozess in Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen sieht folgendes Konzept vor: Die Schließung der JVA Glasmoor und die Verlagerung des offenen Vollzugs in die JVA Fuhlsbüttel, Haus I. Hierfür ist ein Architektenwettbewerb notwendig, um die beste bauliche und konzeptionelle Lösung für die unterschiedlichen Anforderungen von offenem und geschlossenem Vollzug in Fuhlsbüttel zu erreichen. Es müssen viele Fragen beantwortet werden, wie zum Beispiel die konkrete Zuordnung der Arbeitsbetriebe, die hinreichende Sicherung zwischen offenem und geschlossenem Vollzug und natürlich die Denkmalschutzbelange. Bei einem Bauvolumen von 30 Millionen Euro stellen wir heute mit der Nachbewilligung einer Verpflichtungserklärung in Höhe von 1 Million Euro einen soliden finanziellen Rahmen für diesen Wettbewerb zur Verfügung.

Meine Damen und Herren! Der Ausbau des offenen Vollzuges wird sich nicht an den Erfahrungen der Neunzigerjahre orientieren. Dort wurde die Überbelegung im geschlossenen Vollzug durch Verlegung von Gefangenen in den offenen Vollzug gelöst, was die Missbrauchszahlen erheblich erhöht hat. Zukünftig werden wir 300 Plätze im offenen Vollzug in Fuhlsbüttel bereitstellen und den offenen Vollzug weiterentwickeln. Eine Abkehr von der Gemeinschaftsunterbringung ist möglich. Die stärkere Einbeziehung der Möglichkeiten des offenen Vollzuges in eine intensive, frühzeitige und umfassende Entlassungsvorbereitung ist unser Ziel. Zeitgleich ist es eine wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahme, die Ersparnisse durch die Schließung einer JVA und die Reduzierung von notwendigen Haftplätzen schaffen finanziellen Freiraum.

Ich möchte noch etwas sagen zum Standort Fuhlsbüttel. Es gab da anfangs einige Bestrebungen, Ängste zu schüren, insbesondere bei den Anwohnern vor Ort. Der Kollege Müller und ich haben uns in Berlin noch einmal bestätigen lassen, was alle Experten sagen: Ein Nebeneinander von offenem und geschlossenem Vollzug ist möglich, die Experten haben keine Einwände. Die heutigen Häuser waren bis vor langer Zeit noch getrennte Anstalten. Es gibt in Fuhlsbüttel eine über 130-jährige Tradition als Vollzugsstandort. Die gute Lage und der Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr sind gegeben.

Man muss auch das Thema Missbrauch ansprechen, die Gefahr, dass Gefangene, die im offenen Vollzug sind, wieder Straftaten begehen, muss ausdrücklich angesprochen werden. Absolute Sicherheit ist im offenen Vollzug nicht möglich und jeder, der sich damit beschäftigt, weiß das. Es muss soweit wie möglich ausgeschlossen werden, aber es gibt keine hundertprozentige Garantie. Deshalb kann man die Anwohner vor Ort auch beruhigen, denn wenn Straftaten passieren, dann nicht direkt vor dem Anstaltstor, sondern eher in dem Arbeitsumfeld und Wohnumfeld der Gefangenen, also brauchen die Anwohner vor Ort sich hierüber keine unnötigen Sorgen zu machen. Ganz im Gegenteil, die Anbindung der Anwohner und der politischen Gremien durch den Justizsenator ist bisher ganz hervorragend.

Alternativ hat die SPD insbesondere den Wohnungsbau auf dem Gelände ins Gespräch gebracht. Es müsste ein Abstand von über 6 Metern eingehalten werden zum Gefängnisbau, zu Haus II und Haus IV. Das Grundstück wäre viel zu klein und überhaupt nicht vermarktbar.

Zum Abschluss noch ein Wort zur Opposition. Was uns bisher fehlt, ist ein Konzept der SPD

(Jörn Frommann CDU: Wie immer!)

zur Weiterentwicklung des Hamburger Strafvollzuges. Weder im Rechtsausschuss noch im Haushaltsausschuss haben wir dazu etwas gehört. Viele Monate diskutieren wir darüber, aber es gibt keine eigenen Lösungsansätze der SPD. Die Kollegin Schiedek und der Kollege Dressel sind hier durchaus als fleißige Abgeordnete bekannt. Also setze ich voraus, dass es an mangelndem Fleiß nicht lag, deshalb stellen wir uns die Frage, woran es sonst liegt. Ich glaube, man will sich alle Optionen offen halten, man hat Angst, eine Entscheidung zu treffen, und aus meiner Sicht sieht verantwortungsvolle Oppositionsarbeit so nicht aus. Vielleicht nehmen Sie sich ein Beispiel an den Kollegen der LINKEN – auch wenn es mir schwerfällt, dies zu sagen –, denn die haben unser Konzept geprüft, für gut befunden und werden ihm zustimmen. Dazu fordere ich Sie auch auf. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Schiedek.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Trepoll, Sie haben schon alles, was man möglicherweise hätte ansprechen wollen, selbst wenn man das gar nicht müsste, weil es hier um eine spezielle Drucksache geht, angesprochen. Ich brauche Billwerder gar nicht mehr zu erwähnen, denn wir haben in fast je

der Strafvollzugsdebatte angeführt, was für eine Fehlentscheidung das war.

(Zurufe von der SPD: Hört, hört!)

In der Tat wäre es wahrscheinlich schlimmer, wenn wir über Unterkapazitäten reden würden, aber auch der Leerstand von durchschnittlich 1100 Plätzen im letzten Jahr, also die Bewachung leerer Haftplätze, ist nicht gerade etwas Schönes und es ist eine erhebliche Verschwendung von Steuergeldern, der Sie nicht vehement genug entgegengetreten sind in den letzten Jahren.

Da sich die Drucksache in Ziele und Lösungen aufteilt, will ich klarstellen, dass wir die Ziele absolut teilen. Der längst überfällige und dringend fällige Abbau dieser Haftplatzkapazitäten ist notwendig. Wir zweifeln auch nicht an der Notwendigkeit, den offenen Vollzug wieder auszubauen, zu optimieren und zu modernisieren, denn den haben Sie die vergangenen Jahre zur Randerscheinung gemacht. Wir zweifeln nicht an dem Ziel der Einzelunterbringung auch im offenen Vollzug, das haben wir schon letzten Sommer bei den Strafvollzugsgesetzen in unseren Änderungsanträgen mit einer zeitlichen Umsetzungsfrist gefordert; das haben Sie leider abgelehnt. Wir zweifeln auch nicht daran, dass die Resozialisierung und die Entlassungsvorbereitungen nach so vielen Jahren CDU-Regierung erheblich optimierungsbedürftig sind.

Woran wir allerdings zweifeln, ist, dass CDU und GAL die vollzugspolitisch, aber auch haushaltspolitisch sinnvollste und sachgerechteste Lösung gefunden haben. Bei dieser Drucksache könnte man sich sicherlich erst einmal auf den Standpunkt zurückziehen, es ginge hier nur um eine Verpflichtungsermächtigung über 1 Million Euro für einen Architektenwettbewerb. Aber abgesehen davon, dass 1 Million Euro für einen Architektenwettbewerb nicht gerade ein Pappenstiel sind, haben Sie eben und auch der Senat mehrfach deutlich gemacht, dass es hier einmal wieder um eine vorweggenommene Richtungsentscheidung geht. Wir haben eben eine ganze Debatte lang darüber debattiert, dass diese Richtungsentscheidungen ohne fundierte Grundlagen immer wieder zum Ärgernis werden. Diese Richtungsentscheidung für die Schließung von Glasmoor und die Festlegung auf eine gemeinsame Anstalt des offenen und geschlossenen Vollzuges können wir auf Basis dieser uns bisher vorliegenden Drucksache, die ohne Vollzugskonzept ist, ohne Sicherheitskonzept und wieder einmal lediglich auf Basis grober Kostenschätzungen, so nicht mittragen. Das ist auch ein wesentlicher Grund dafür, warum Sie von uns noch kein Gegenkonzept bekommen haben, abgesehen davon, dass es schon einmal ein modernes, offenes Vollzugskonzept in Hamburg gab, nämlich 2001, noch unter Rot-Grün entwickelt, das Sie mit einem Handstreich weggefegt haben und lieber Ih

(André Trepoll)

re Anstalt Billwerder mit der doppelten Haftplatzanzahl und im geschlossenen Vollzug gebaut haben.

Was uns zunächst stutzig machte bei dieser Drucksache war natürlich auch der Werdegang. Der Senator teilt kurz nach seiner Ernennung wie nebenbei mit, dass er das Problem so lösen wolle, indem er Glasmoor schließe. Dann wird noch eine Projektgruppe eingesetzt, die den Auftrag bekommt, Vorschläge und Konzepte für den Abbau der Überkapazitäten zu entwickeln. Das tut sie dann auch sechs Monate lang. Das Ergebnis wird der Öffentlichkeit nie wirklich vorgestellt. Dann gibt es ein wenig Geheimdiplomatie, die Presse berichtet über einige Auseinandersetzungen und im Sommer letzten Jahres präsentiert uns dann nicht die Justizbehörde ihr Ergebnis, sondern die Regierungskoalition. Die rechtspolitischen Sprecher der Regierungskoalition treten in einer Pressekonferenz auf und präsentieren ihre Lösung, nämlich die Schließung von Glasmoor und die Zusammenlegung des offenen und geschlossenen Vollzuges in Fuhlsbüttel.

Überraschend daran ist insbesondere, dass sich im Nachhinein durch Kleine Anfragen herausgestellt hat, dass diese Variante von der Projektgruppe der Justizbehörde überhaupt nicht geprüft wurde und dies nicht etwa, weil sie von der Lenkungsgruppe, die ebenfalls eingesetzt war, wie viele andere Varianten von vornherein ausgeschlossen wurde, sondern weil diese Variante von der Projektgruppe als vollzuglich unvertretbar verworfen wurde.

Vor diesem Hintergrund drängt sich dann dem kritischen Beobachter die Befürchtung auf, dass es sich hier um einen politischen Kompromiss, und zwar auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner, handeln könnte unter dem Motto: Gibst du mir die Schließung von Glasmoor, behältst du dafür deine JVA Billwerder unangetastet.

Die vorgelegte Drucksache schafft es eben nicht, uns vom Gegenteil zu überzeugen. Sie kann uns nicht davon überzeugen, dass es vollzugspolitisch und haushaltspolitisch sinnvoll und überzeugend ist, denn für so eine Richtungsentscheidung, die Sie von uns fordern, braucht man nun einmal ein umfangreiches vollzugliches Konzept in baulicher, organisatorischer und konzeptioneller Hinsicht sowie auch ein Sicherheitskonzept, gerade auch bei der Problematik, wenn man offenen und geschlossenen Vollzug in einer Anstalt durchführen will. Das hat die Projektgruppe auf vielen Seiten als extrem schwierig und problematisch geschildert und auch sehr deutlich gemacht, dass das leicht zu der Gefahr führt, dass man den geschlossenen Vollzug weniger sichert und den offenen Vollzug völlig übersichert. Beides kann nicht gewollt sein.

(Beifall bei der SPD)

Das sind wesentliche Grundlagen, um die Alternativen abzuwägen, genauso natürlich wie die konkreten, vollständigen Kosten und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Das alles wollen Sie erst im Herbst vorlegen. Aber das geht nicht gerade angesichts der Kosten – darüber haben wir eben schon lange debattiert –, die Sie hier mit 30 Millionen Euro einschätzen, weitgehend auf Basis von vorläufigen Einschätzungen, Grobplanungen, ohne differenzierte Kostenerhebung, umfassende Auswertung oder vollständige fachliche Analyse. Dazu kommt noch die erhebliche Denkmalschutzproblematik in Fuhlsbüttel. Wir haben die Befürchtung, dass es sich hier sehr schnell zum nächsten Fall der Kostenexplosion entwickeln könnte. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Herr Müller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon spät, trotzdem haben die rechtspolitischen Sprecher entschieden, dieses Thema noch zu behandeln. Meine Vorrednerin von der SPD hat sehr richtig gesagt, es ginge um eine Richtungsentscheidung in der Justizpolitik. Wir waren der Meinung, darüber sollte das Plenum kurz informiert werden und nicht nur im Ausschuss die Fachdebatte geführt werden. Wir werden uns jetzt bemühen, das entsprechend straff hinzubekommen. Ich will deswegen aber nicht die Debatte aus dem Rechtsausschuss wiederholen, sondern versuchen, sehr kurz ein paar Worte zur Kollegin von der SPD zu sagen und auch Ihnen allen noch einmal zu erklären, worum es geht.

Frau Schiedek, ich habe das schon im Ausschuss gehört, Sie können diesem Weg momentan nicht folgen und haben gesagt, dass die vorgetragenen Argumente, es in Fuhlsbüttel zu machen, Sie nicht überzeugt hätten. Das muss man so hinnehmen. Die Union und ich teilen das nicht und, soweit ich es im Rechtsausschuss verstanden habe, ist DIE LINKE auch geneigt zuzustimmen. Insofern hoffen wir, dass wir die Sozialdemokratie im weiteren Verfahren mit noch mehr detaillierten Informationen davon überzeugen können, dass es eine richtige Entscheidung ist.

Ein paar Punkte für diejenigen, die sich nicht tagtäglich mit Strafvollzug beschäftigen. Wir haben auf der einen Seite zu viele Haftplätze in dieser Stadt und wollen jetzt darüber entscheiden – dies klingt vielleicht für einen Außenstehenden etwas obskur –, eine neue Justizvollzugsanstalt zu bauen. Das hat aber auch einen Grund, denn die Justizvollzugsanstalt in Glasmoor eignet sich nicht, um einen offenen Vollzug dort so zu führen, wie er nach modernen und menschlichen Gesichtspunkten zu führen wäre. Er ist dort auch nicht nach kos

(Jana Schiedek)

tengünstigen Gesichtspunkten auszubauen. Dies war das schlagende Argument, das alle geteilt haben, weshalb Glasmoor keine Zukunft hat, wenn man am offenen Vollzug etwas verbessern will.

Die einzige Differenz, die jetzt noch im Raum steht, ist, an welchem Ort man es sonst machen könnte. Wir haben uns dann entschlossen, dass es in Fuhlsbüttel sein soll, weil es hier circa 100 Plätze mehr sind. Wir wollen den offenen Vollzug wieder etwas ausbauen. Das hat etwas damit zu tun, dass wir jetzt schon sehr viele Gefangene haben, die vom Strafvollzug als geeignet für den offenen Vollzug eingestuft wurden, die aber, weil sie jetzt Einzelzellen in Fuhlsbüttel und in Billwerder haben, nicht nach Glasmoor in eine Saalbelegung möchten. Wer will es ihnen verdenken, dass sie das nicht mitmachen möchten, sie bleiben lieber in ihren schönen Einzelzellen im geschlossenen Vollzug. Das kann aber nicht der Sinn sein, wenn man vernünftige Entlassungsvorbereitungen betreiben will bei denjenigen, von denen man glaubt, sie könnten schon einmal ein Stück Freiheit vertragen.

Es ist ein großes Problem, dass viele Menschen hinter Gitter gesteckt werden, weil sie sich nicht an die Gesetze gehalten haben, aber bis zu 40 Prozent von ihnen werden nach der Entlassung rückfällig. Das ist kein zufriedenstellendes Ergebnis und deswegen ist auch der offene Vollzug ein Instrument, diese Situation zu verbessern, denn man kann es beim offenen Vollzug besser schaffen, die Gefangenen auf die Freiheit vorzubereiten. Sie bekommen dann leichter einen Job, man kann sich um eine Wohnung kümmern, neue soziale Verbindungen können entwickelt werden. Das geht nicht, wenn man sie aus dem geschlossenen Vollzug nach zehn Jahren von heute auf morgen vor die Tür setzt. Dann besteht oft die Gefahr, dass es schnell wieder einen Rückfall geben kann, wenn es keine gute Hilfe gibt, um wieder in der Freiheit Fuß zu fassen. Das soll mit diesem Projekt verbessert werden. Ich denke, da lohnt sich alle Mühe, dies zu erreichen. CDU und Grüne wollen das in dieser Stadt schaffen und ich bin sehr sicher, dass die Behörde jetzt auf Basis dieser Drucksache, die wir heute verabschieden werden, die Planungen vorantreibt und dem Parlament verdeutlicht, dass hier nicht etwas beschlossen worden ist, von dem Millionen noch nichts wussten, sondern hier wird seriös vorangegangen.

Ich bin sicher, dass wir am Ende alle froh darüber sein werden, dass wir Glasmoor schließen können und einen sehr modernen offenen Vollzug in Hamburg haben werden. – Jetzt darf geklatscht werden.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Es ist haushaltstechnisch kurz angesprochen worden: Wann hat man schon einmal die Möglichkeit, in der Politik inhaltlich voranzukommen, etwas zu modernisieren, für die Sicherheit in dieser Stadt et

was voranzubringen und gleichzeitig in einer schwierigen Haushaltslage eine strukturelle Verbesserung zu erreichen mit der Schließung einer Justizvollzugsanstalt, die uns im Haushalt in den nächsten Jahren strukturell Millionen Euro einsparen wird. Diese Gelegenheit, eine strukturelle Einsparung mit einer inhaltlichen Verbesserung zu erreichen, hat man nicht oft. Wir haben sie hier gefunden, darüber bin ich sehr froh und ich wünsche mir Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der CDU)