Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten vor fünf Jahren, Anfang 2005, eine Debatte genau zu diesem Thema und waren uns fraktionsübergreifend darin
einig, dass es nicht zu einem Verkauf von Kunstwerken aus den Museen kommen sollte. Dazu hatten wir damals auch eine klare Stellungnahme des Senats.
Ich wundere mich – Frau Martens, es ist übrigens keine Phantomdebatte –, dass es in dieser Debatte heute keine klare Äußerungen der Kultursenatorin gibt. Es wäre gut gewesen, wenn sie uns hier und heute das gesagt hätte, was sie über die Presse hat mitteilen lassen, dass es nämlich keine Veräußerung von Kunstwerken geben würde.
Es ist bedenklich, dass das a) nicht passiert, aber auch b) diese Diskussion über die Veräußerung von Kunstwerken aus Museen periodisch dann geführt wird, wenn es den Museen nicht gut geht – das heißt, wenn sie unterfinanziert sind, wenn sie Defizite haben – und demzufolge leider immer wieder überlegt wird, ob man die Stabilität der Museen möglicherweise über solche Veräußerungen herbeiführen könne.
Wir haben uns schon 2005 dagegen ausgesprochen. Kurz davor, Ende 2004, gab es den Beschluss des Deutschen Museumsbundes, dessen Präsident im Dezember zu der in Hamburg geführten Debatte ganz klar gesagt hatte, dass ein Verkauf von Kunstwerken zum Stopfen von Haushaltslöchern absolut tabu sein müsse. Deswegen, Frau Senatorin, sind Sie auch aufgefordert, eindeutig klarzumachen, dass es keinen Auftrag an den Vorstand der Kunsthalle gibt, eine Liste mit veräußerbaren Kunstwerken zu erstellen. Das müssen wir von Ihnen fordern, das können wir von Ihnen erwarten, wenn es um die Stabilität der Hamburgischen Kunsthalle geht.
Dieser Wankelmut wird uns als diskursiver Führungsstil vorgeführt, was ich völlig unmöglich finde. Diese Diskussion hat leider schon kulturpolitischen Flurschaden angerichtet. Frau Senatorin, Sie sind nicht nur Kultursenatorin, sondern auch Vorsitzende der Stiftungsräte. Gerade für die Kunsthalle hätten Sie wissen müssen, dass sich im Besitz der Stiftung Hamburger Kunsthalle nur 7 Prozent der Kunstwerke befinden und der Rest der Freien und Hansestadt Hamburg gehört und durch Entscheidung dort also nicht veräußerbar ist. Sie hätten auch wissen müssen – und deswegen hätte diese Debatte sofort gestoppt werden müssen –, dass von diesen 7 Prozent, die der Stiftung gehören, überhaupt keine Kunstwerke veräußerbar sind, weil sie nämlich Schenkungen und Stiftungen sind. Insofern ist ein kulturpolitischer Flurschaden eingetreten.
Stifter und potenzielle Sponsoren, zahllose Förderer und Unterstützer sind verunsichert worden. Deswegen möchte ich auch noch einmal an dieser Stelle erwähnen, dass es von der Stiftung für die Hamburger Kunstsammlungen einen Brief gege
ben hat, der klarstellte, dass die von der Stiftung erworbenen Kunstwerke – die also nicht nur aus den Mitteln, die die Hamburger Bürgerinnen und Bürger gestiftet haben, sondern auch aus den Mitteln des öffentlichen Haushalts erworben wurden – überhaupt nicht veräußert werden können, sondern im Eigentum der Stiftung bleiben müssen und auch nicht zur Deckung von Finanzlücken der Museen benutzt werden dürfen. Sogar diese Stiftung fühlte sich also bemüßigt, Mitte Dezember genau dieses festzuhalten, damit nicht der falsche Eindruck entsteht, dass aus ihrem Bestand Kunstwerke veräußert werden könnten. Wenn das kein politischer Flurschaden ist, was dann?
Wir alle wissen ganz genau, dass die Bereitschaft von Hamburger Bürgerinnen und Bürgern, für die Museen in dieser Stadt zu stiften und Schenkungen zu machen, ein ganz hohes Kapital ist. Deswegen ist es doch Ihre Aufgabe, Frau Senatorin, dieser Verunsicherung entgegenzuwirken und eine solch unsägliche Debatte weder anzustoßen noch zuzulassen, sondern mit dauerhaften und tragfähigen Konzepten für eine angemessene finanzielle Ausstattung der hamburgischen Museen zu sorgen. Das haben Sie nicht getan.
Wie Frau Oldenburg gesagt hat, gab es Mitte 2007 eine unzureichende Entschuldung der Hamburgischen Museen. 13,6 Millionen Euro reichten nicht aus und wir wussten schon damals als Bürgerschaft, dass 1,3 Millionen Euro mehr notwendig gewesen wären und davon 0,9 Millionen allein für die Kunsthalle. Die Unterfinanzierung nahm und nimmt kein Ende. Wie wir aus den Kleinen Anfragen des Kollegen Böwer, der jetzt wieder hereinkommt, wissen, sollte zum Ende des Jahres 2009 das voraussichtliche Defizit bei den hamburgischen Museen fast 4,5 Millionen Euro betragen. Damals war die Kunsthalle noch mit 1 Million Euro eingerechnet; jetzt wissen wir, dass der Fehlbetrag bei 1,9 Millionen Euro liegt. Wir sind also weit über diese Summe hinaus und wissen um die Defizite, die es den einzelnen Museen so schwer machen. Das halte ich für einen ganz unerträglichen Zustand, nachdem die Entschuldung gerade einmal zweieinhalb Jahre her ist, was zeitlich gesehen gar nichts ist. Umso dringender muss diese Schieflage aufgehoben werden.
Ein Letztes zur Kunsthalle. Am nächsten Dienstag finden parallel zum Kultur- und Haushaltsausschuss auch noch andere Ausschusssitzungen statt. Deshalb möchte ich dem Kulturausschuss mit auf den Weg geben, auch Folgendes, gegebenenfalls auch mit dem Rechnungshof, zu beraten: Wie kann es angehen, dass der Hamburger Kunsthalle im vergangenen Jahr ein Betrag von 1,5 Millionen Euro abgezogen worden ist zur Finanzierung der Nebelschwaden, also als Finanzierungsbeitrag
an die AXA? Wie konnten Sie das festlegen, ohne dass es eine Drucksache gab, mit der der Bürgerschaft darauf hingewiesen worden wäre? Wie kann es sein, dass Sie ohne eine solche Drucksache für die Bürgerschaft die Zuwendungen an die Hamburger Kunsthalle auf 8,8 Millionen Euro festsetzen, ohne dass wir uns damit überhaupt befasst haben?
Ich will darüber gar nicht mehr sagen, meine Damen und Herren und Frau Senatorin. Ich finde nur, dass das so nicht geht, dass das haushaltsrechtlich geprüft werden muss, und ich bitte darum, dass es der Rechnungshof mit uns gemeinsam tun wird.
Ich wiederhole noch einmal: Sie müssen Ihren Aufgaben gerecht werden, Frau Senatorin, und dazu gehört, dass Sie sich klar gegen den Verkauf der Kunstwerke stellen, und zwar öffentlich und im Parlament, und dazu gehört, dass auch Sie Ihren Beitrag dazu leisten, dass die Museen eine stabile finanzielle Grundlage erhalten. – Vielen Dank!
das muss nicht sein. Frau Stapelfeldt, Sie wissen ganz genau, die Einzigen, die hier so einseitige Darstellungen bringen, sind Sie, die Sozialdemokraten. Sie kochen eine Phantomdebatte hoch.
Herr Nümann hat Ihnen irgendetwas erzählt, mir haben andere Leute etwas anderes erzählt. So macht man schlechte Politik, das ist wirklich fies.
Natürlich werden wir diese Debatte im Ausschuss führen, und zwar in dem Sinne, wie Herr Hackbusch es skizziert hat,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich dachte, die Trotzphase von Kindern wäre nach einer gewissen Zeit vorbei.
Es gehört sich einfach nicht, einen Antrag abzulehnen, nur weil man sich über irgendeinen Beitrag ärgert. Ich habe dargestellt, warum es ein wichtiges Thema ist, und deshalb ist mir so eine Ablehnung zu trotzig und zu kleinmädchenhaft. – Danke.
Wer einer Überweisung der Drucksache 19/5152 an den Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.– Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.
Wer der Drucksache 19/5152 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Drucksache 19/ 5152 mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung, Drucksache 19/5247, dem Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Unterbringung und Behandlung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt.
[Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Unterbringung und Behandlung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt – Drs 19/5247 –]
Gut, wunderbar. Es wäre ganz hilfreich, wenn wir das hier oben auch mitbekommen würden. Es gibt also keine Debatte dazu.
Deshalb kommen wir gleich zur Überweisung der Drucksache 19/5247 an den Rechts- und Gleichstellungsausschuss.
Wer diese Überweisung unterstützen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist einstimmig angenommen.
Ich weiß, Sie werden jetzt sehr traurig sein. Die Sitzung ist beendet und wir sehen uns morgen wieder.