um dort die Thematik ausführlich zu erörtern. Daher möchte ich nicht auf bereits ausgetauschte Argumente, wie die fehlende Zuständigkeit für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel
sowie die im Koalitionsvertrag festgelegte Bundesratsenthaltung, eingehen. Vielmehr möchte ich zum Schluss unterstreichen, dass Hamburg seit Langem einen aktiven Klimaschutz betreibt. Es war Ole von Beust, der das Klimaschutzprogramm ins Leben gerufen hat.
Weiterhin ist es ganz wichtig, dass wir sehr erfolgreich dabei sind, Ansiedlungen von Unternehmen mit Energie- und Umwelttechnologien voranzutreiben. Das spricht dafür, dass das Umfeld in Hamburg für grüne Technologie besonders gut ist. Das bestätigt auch das "Hamburger Abendblatt" von heute mit der Überschrift "Hamburg bekommt Rückenwind". Ihren Detailfragen stellen wir uns gerne im Ausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das vom Bundeskabinett vorgestellte Energiekonzept ist keine Revolution und kein großer Wurf, wie die Bundesregierung behauptet, sondern es ist ein empörender Kniefall vor der Atomlobby, wie er in der Geschichte dieses Landes beispiellos ist.
Die Bundesregierung verteilt nicht nur Milliardengeschenke an ihre Freunde von der Atomlobby, sondern dieser Atombeschluss torpediert den Ausbau der erneuerbaren Energien, er verschärft die Endlagerproblematik und erhöht das Risiko eines Reaktorunfalls. Dieser Beschluss gefährdet die Sicherheit der Menschen in diesem Land.
Die Bundesregierung kündigt damit einen bestehenden Konsens auf, der zwischen verschiedenen Lagern ausgehandelt wurde und an dieser umkämpften Front in der Vergangenheit für Frieden gesorgt hat. Aus grüner Sicht muss gesagt werden, dass es zum Teil auch ein schmerzlicher Kompromiss war. Aber die Bundesregierung muss eines wissen. Wer diesen Atomkonsens aufkündigt, wird einen Proteststurm ernten. Und die mehr als Hunderttausend Menschen, die vor zwei Wochen in Berlin als Antwort auf diese unverantwortliche Politik demonstriert haben, waren erst der Anfang.
Was dieses Land nicht braucht, sind Geheimverträge in dieser sensiblen Frage und die Umgehung eines Verfassungsorgans wie des Bundesrats. Darin sind wir uns sogar mit den Kollegen von der CDU einig. Sie haben selbst den Antrag zitiert, wonach wir beschlossen haben, dass dieser Senat auf eine Beteiligung des Bundesrats hinwirken soll. Wir sind uns mit unserem Koalitionspartner auch darin einig – und das ist für eine CDU-Regierung durchaus revolutionär –, dass es keine Laufzeitverlängerungen für Siedewasserreaktoren der Baureihe 69 geben soll. Das gilt nicht nur für die Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel, sondern auch noch für zwei weitere Reaktoren in Süddeutschland.
Aber dort enden dann auch die Gemeinsamkeiten in dieser Koalition in Bezug auf die Atompolitik. Wir Grüne sind ohne Wenn und Aber gegen jede Laufzeitverlängerung für alle Reaktoren in diesem Land. Wie Sie selbst gehört haben, gilt das für die CDU nicht. Und ich bekräftige heute noch einmal das, was ich kürzlich gesagt habe: Wenn dieses kein Bundesthema wäre, sondern hier in Hamburg maßgeblich beeinflusst werden könnte, was nicht der Fall ist, dann würde es diese schwarz-grüne Koalition nicht geben.
Sie kommen mit Ihren Anträgen immer wieder auf diesen Punkt zurück. In der Tat würden wir Grüne uns wünschen, dieser Senat würde einer Verfassungsklage gegen die Umgehung des Bundesrats beitreten.
Aber wie bei jeder Koalition ist auch bei uns klar, dass man sich im Bundesrat enthält, wenn man sich bei Themen uneinig ist. Und da die Novellierung des Atomgesetzes ein Zustimmungsgesetz ist, wird die Uneinigkeit in der Koalition dazu führen, dass Hamburg diese Zustimmung nicht erteilen, sondern verweigern wird. Damit wird Hamburg seinen Beitrag dazu leisten, diesen unverantwortlichen Plänen einen Riegel vorzuschieben, wenn der Bundesrat beteiligt wird, und das ist auch gut so.
Jetzt kommen wir zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie scheinen der Meinung zu sein, dass eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eine umso größere Aussicht auf Erfolg hat, je mehr Bundesländer klagen. Das mag man so sehen, aber richtig ist es natürlich nicht. Es reicht, wenn ein einziges Bundesland klagt. Da die Grünen in zwei anderen Bundesländern mit ihren Koalitionspartnern einig sind,
eine solche Klage zu erheben, wird es zu einer Klage vor dem Verfassungsgericht kommen, sodass eine Beteiligung Hamburgs wünschenswert wäre, aber keinesfalls notwendig ist. Da wir aber diesen Versuch durchaus eingehen wollen, unseren Koalitionspartner davon zu überzeugen, einer solchen Klage beizutreten, wollen wir diesen Antrag an den Ausschuss überweisen,
denn dann muss man über die Details sprechen und die Novellierung des Atomgesetzes liegt bislang im Wortlaut noch nicht vor. Wenn sie vorliegt, werden wir durchaus mit unserem Koalitionspartner darüber reden. Ich mache mir da keine großen Hoffnungen, wir haben heute Frau Stöver gehört, aber wir Grüne werden keine Gelegenheit auslassen, unseren Einfluss geltend zu machen, auch bei unserem Koalitionspartner.
Wir können das gemeinsam im Ausschuss debattieren, wenn das Gesetz vorliegt, und deshalb werden wir den Antrag an den Umweltausschuss überweisen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass die Bundesregierung am 5. September beschlossen hat, die Laufzeiten für Kernkraftwerke entgegen dem ausgehandelten und unterschriebenen Atomkonsens unter RotGrün zu verlängern, und zwar um durchschnittlich zwölf Jahre. Frau Merkel hat es die "Revolution auf dem Energiemarkt" genannt. Am 28. September wurde der Öffentlichkeit ein vom Kabinett beschlossenes sogenanntes Energiekonzept vorgelegt, sogenannt deshalb, weil es keine Strategie beinhaltet, die eine nachhaltige, effiziente, klimaschutzfreundliche und kosteneffiziente Energieversorgung sicherstellt, ganz im Gegenteil.
Der Zugang zu Energie ist unter anderem auch eine soziale Frage. Wer AKW-Laufzeiten verlängert und neue Kohlekraftwerke bauen will, sichert die Vormachtstellung des marktbeherrschenden Energieoligopols der vier großen Konzerne auf Kosten von Kommunen, Stadtwerken, der gesamten Branche der erneuerbaren Energien, der Unternehmen und vor allem auch der Bürgerinnen und Bürger. Statt den Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu fördern, wird die marktbeherrschende Stellung von vier Konzernen zementiert und das ist beabsichtigt. Hierdurch wird die Schere zwischen Unternehmensgewinnen auf der einen Seite und der Belastung der Energieverbraucher auf der anderen Seite immer weiter geöffnet.
Das sogenannte Energiekonzept der Bundesregierung ist fast ein Jahr lang unter strikter Geheimhaltung hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden. Von Erarbeiten kann gar keine Rede sein.
Statt, wie es sich gehört hätte, die Bundesländer, Verbände, kommunalen Stadtwerke und die Energiewirtschaft anzuhören, hat die Bundesregierung sich von den vier Energieriesen E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall den Text diktieren lassen. Es ist nicht einmal der Versuch gemacht worden, die Atomenergie in ein Energiekonzept einzugliedern, sondern sowohl das Verfahren als auch die Inhalte haben sich ausschließlich an den Interessen der Kernkraftwerksbetreiber orientiert. Die Sicherheitsfragen der Reaktoren – und davon können wir in Hamburg als Einzugsgebiet der AKWs Krümmel und Brunsbüttel ein Lied singen – wurden aus Rücksicht auf die wirtschaftlichen Interessen der Energiekonzerne völlig außer Acht gelassen; Frau Dr. Schaal hat darauf hingewiesen. Dabei hat das Ökoinstitut zum Beispiel für den Reaktor Biblis in 80 Punkten Hinweise auf sicherheitsrelevante Abweichungen vom Stand der Wissenschaft und Technik aufgelistet.
Es hat nichts mit Demokratie zu tun, wenn Konzerne in einer Nacht- und Nebelaktion ihre eigene Steuergesetzgebung inklusive Schutzklauseln diktieren dürfen.
Das ist den Menschen im Land nicht zu vermitteln, diese Politik ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Deshalb wehren sich Bürgerinnen und Bürger dagegen. Die Menschenkette am 24. April und die Demonstration am 18. September in Berlin – da gebe ich Ihnen recht, Herr Kerstan, das sehe ich ganz genauso – waren erst der Anfang des Protests.
Als wir über Moorburg diskutiert haben, wurde immer wieder als Argument die Vertragstreue, die unabhängig von einer Legislaturperiode gelten müsse, ins Feld geführt. Die Energiekonzerne haben den Atomkonsens unterschrieben, aber offenkundig ist ihre Unterschrift nichts wert. In der Argumentation von CDU und FDP zu Stuttgart 21 heißt es auch, man könne nichts ändern, egal was passiert. Aber an den Atomkonsens müssen sich die vier Konzerne nicht halten. Gemeinsam mit der Bundesregierung kündigen sie den gesellschaftlichen Konsens jetzt wieder auf, immer wie es passt. Verlässlichkeit sieht wirklich anders aus.
Zudem hat die Bundesregierung keinen Zweifel daran gelassen, dass die Zuständigkeit für die grundsätzliche Änderung des Atomgesetzes ausschließlich beim Bundestag liegt. Sie begründet es folgendermaßen – ich zitiere –:
"Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen Gesetze nur, wenn das Grundgesetz es vorschreibt. Änderungen des Atomgesetzes sind nur dann zustimmungsbedürftig, wenn den Ländern dadurch eine Aufgabe von 'wesentlich anderer Bedeutung und Tragweite' entsteht. Die Länder verwalten die Atomkraftwerke im Auftrag des Bundes. Eine nur quantitative Erhöhung der Aufgabenlast ist zustimmungsfrei, da sie nicht dazu führt, dass die Aufgabe der Länder schwerwiegend verändert wird. Vor diesem Hintergrund ist eine Laufzeitverlängerung von durchschnittlich 12 Jahren als zustimmungsfrei anzusehen."
Das sehen viele Staatsrechtler ganz anders und auch die Umweltministerkonferenz in Bad Schandau widersprach in einem 10-Punkte-Papier wesentlichen Teilen des sogenannten Energiekonzepts der Bundesregierung. Unterzeichnet wurde diese Erklärung nicht nur von Verantwortlichen der LINKEN, wie zum Beispiel der brandenburgischen Umweltministerin Anita Tack und der Umweltministerin aus Berlin, Katrin Lompscher, sondern auch die Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt der
Freien und Hansestadt Hamburg, Anja Hajduk, gehört zu den Unterzeichnerinnen. Das begrüßen wir ausdrücklich.